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Der Israelit · 1911-05-24 · Heft 21 (24.5.1911) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 21 (24.5.1911)
Date
1911-05-24
Page
– (sequence 5)
Language
German
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ü4,u.uj V U Mat 1911. Var Zargou-Juaemm. III. Es hieße wohl „Eulen nach Athen bringen," oder, um mit dem Talmud zu sprechen, nntt pn o'isy? D^DO, wollte ich hier auf den Ursprung des jüdisch-deutschen Jargons und seiner Verbreitung unter den Juden in den slavischen Ländern in weitläufige Erörterungen mich in diesen Spalten etnlaffen. Er ist zur Genüge bekannt, daß der Jorgon das Erbe unserer Vorfahren ist, welche aus den süddeutschen Provinzen auswanderten, für welche er in ihrer früheren Heimat ihre Landessprache war. Der Jargon selbst ist mithin ein beredtes Zeugnis dessen, daß unsere Ahnen auch in Deutschland das patriotische Streben betätigten, ihre vaterländische Sprache zu ihrer Muttersprache zu machen. Ihre späteren Nachkommen in den slavischen Ländern, welche durch ihre eigenartige politische Stellung lange Zeit keine Möglichkeit hatten, ihre Landessprache sich anzueignen, fuhren auch dort die Sprache ihrer Ahnen, fort, zu sprechen, vermochten aber nicht auf fremden Boden dieselbe rein zu erhalten und ihrer Natur nach zu entwickeln, dagegen durchsetzten sie dieselbe mit Worten und Ausdrücken entlehnt aus den Sprachen, Dialekten und Idiomen ihrer jeweiligen Umgebung. Daher die buntscheckige Verschiedenheit des Jargons in verschiedenen Ländern und sogar verschiedenen Ländereien und Provinzen eines-und desselben Landes. Vom Jargon als von einer einheitlichen und dazu nationalen Sprache der Juden die Rede zu führen, ist geradezu widersinnig. Schon die Tatsache, daß der Jargon blos den Juden in den slavischen Ländern und auch da nicht allen, sondern nur den - ungebildeten breiten Masten der Aschkenasim und nicht der Sefardim als Umgangssprache dient, läßt vernünftiger Weise den Gedanken gar nicht aufkommen, den Jargon als nationale Sprache der Juden zu betrachten. Nun kommt noch das unleugbare Faktum in Betracht, daß die Heranwachsenden Generationen der breiten Masten, sobald sie eine allgemeine Schule besuchen und dort die Landessprache erlernen, dieselbe in der Regel in ihrem alltäglichem Umgang gebrauchen, hauptsächlich weil der Jargon, infolge seiner verdrehten und verkehrten Wort- und Formbildungen und falschen Artikelanwendung abstößt und anekelt und ganz besonders wegen seiner lexikalischen Armut ihnen einfach unbequem wird. Die Schule hat sie mit einer Quote von Begriffen und Vorstellungen ausgerüstet, für welche sie im Jargon keine adäquafershelfer beim Wahlkampf, auf eine höhere sittliche Warte zu erheben, dann soll ihnen dafür die vollste Anerkennung der konservativen vulgo orthodoxen Juden in Deutschland in verdientem Matze zuteil werden. Nadab. (Ein Zarenerlaß gegen die Blutlüge.) Ein Erlaß des Kaisers von Rußland gegen das Ritualmordmärchen hat folgenden Wortlaut: „Hinsichtlich der Anklagen, die gegen die Juden erhoben werden, welche in den Gouvernements wohnen, die von Polen an Rußland übergingen, wonach dieselben Christenkinder morden, um sich ihres Blutes zu bedienen, befiehlt Sr. Majestät: Mit Rücksicht darauf, daß solche Anklagen schon früher wiederholt durch kaiserliche Schriftgelehrte und ehrliche Nachforschungen widerlegt wurden, sei allen Gouverneuren der Wille des Kaisers kündgetan, daß von honte ab kein Jude ohne gründliche Beweise bloß, auf ein Vorurteil hin, des Christenmordes öffentlich beschuldigt werde. Sollte es jedoch einmal Vorkommen, daß ein Jude des Mordes an einem Christen angeklagt wird, so bat die Untersuchung aus gesetzlichen Grundlagen, 'so wie es gegen jeden anderen Menschen geschehen würde, der nicht dem jüdischen Glauben angehört, und eines Mordes angeklagt wird, geführt zu tverden." Leider tst dieser Erlaß vom 10. Oktober 1817 datiert und von Alexander I, unterzeichnet. Heute, da solche Kaiserworte erst recht am Platze wären, ist man in Rußland über solche Sentimentalitäten längst hinaus . . . Der AsraeVt. Ar. 21. «ette 5 ten Ausdrücke finden. Zwar bemühen sich die Jargonisten, den Wortschatz des Jargons künstlich zu erweitern, indem sie je nachdem mehr hebräische, flavtsche und ganz besonders deutsche Worte ihm einverleiben und zu gleicher Zeit unterlassen sie nicht, ihn formell auszubeffern, die deutsche Formlehre mehr und mehr berücksichtigend. Dadurch eben verliert der Jargon immer mehr seinen eigentlichen Charakter und nähert sich nach und nach dem Hochdeutschen. Nicht selten, wenn man einen Artikel aus einem Jargonblatt von Jemand mit einer deutschen Aussprache vorlesen hört, ist man leicht geneigt zu glauben, als ob man ein fehlerhaftes Deutsch aber keinen Jargon hört. Es fragt sich dann, welchen Sinn es für die Juden in den slavischen Ländern hat, die deutsche Sprache zu kultivieren und mit welchem Rechte sie dieselbe als die jüdilche Nationalsprache anerkennen? Bedenkt man, daß die Juden selbst im Ansiedlungsrayon und im Königreich Polen nur eine winzige Minorität bilden (im nordwestlichen Gebiete 14,14 pCt) im südöstlichen Gebiete 9,8 pCt, im südlichen Gebiete 8,9 pCt. und im Königreich Polen 14,05 pCt.) und, daß fie durch ihre ökonomische Tätigkeit ganz und gar auf den Verkehr mit ihrer slavischen Umgebung angewiesen find und für sie die Kenntnis der Landessprache geradezu eine praktische Lebensftage ist, dann tritt die ganze Verkehrtheit, einen verdorbenen deutschen Dialekt als ihre jüdische Nationalsprache zu behaupten und durch diese selbst gewiffermaßen eine Scheidewand zwischen sich und ihrer slavischen Umgebung aufzurichten, so recht in ein grelles Licht. Wie verkehrt und sinnlos diese Bewegung an sich auch ist, so vermochte sie doch uns ganz erheblich zu schaden, besonders in Polen. Das Verhältnis der Polen zu den Juden im Königreich Polen war seit altersher ein relativ günstiges und ganz besonders seit der letzten Teilung Polens. Natürlich, wenn man die heuttge Stellung der Juden in den westeuropäischen Staaten und in Amerika als Maßstab für die Lage der Juden in Polen in früheren Jahrhunderten nehmen wollte, so würde sich letztere nicht vorteilhaft ausnehmen. Allein historische Zustände wollen synchronistisch behandelt werden. Vergleicht man aber die Stellung der Juden in den verschiedenen christlichen Staaten Westeuropas seit den Kreuzzügen zu der der Juden in Polen, so kann man nicht umhin, der Hochherzigkeit der polnischen Könige und Magnaten volle Anerkennung zu zollen. Schon die zwiefache Wiederholung der Sage von der Wahl eines jüdischen Königs in Polen: einmal in der Person von Abraham Parabownik und das andere Mal mit Saul Wahl, zeugt für die hervorragende Stellung der Juden im Lande. In anderen Ländern unter anderen Völkern ist die Bildung solcher Sagen ganz undenkbar. Aber auch die historischen Zeugnisse, so weit sie auf uns gekommen sind, sprechen viel und beredt für die bevorzugte Lage der Juden in Polen Es genügt, auch nur auf folgende Tatsachen hinzuweisen. Bereits im 13. Jahrhundert hat das Statut des Königs Boleslaw aus Kaltsch den Juden viele weitgehende Rechte und auch so manche Privilegien eingeräumt. In oer Folge wurde dieses Statut von den Königen Kasimir dem Großen und später von Kasimir IV. bestätigt und wesentlich erweitert. Während der 14, 15 und 16 Jahrhunderte, die für die Juden in allen europäischen Staaten so verhängnisvoll waren, haben sie den Juden in Polen volle Sicherheit der Person und des Besitzes gewährt und die Möglichkett gegeben, von außen ungestört, der Pflege der min sich hinzugeben. Das 16. Jahrhundert wird sogar als das „goldene Zettalter" der Juden Polens bezeichnet. Die Könige Sigismund I. und II. und Stefan Batorg haben die Juden nicht bloß vor dem fanatischen Klerus geschützt, sie haben auch ihre bisherigen Rechte und Privilegien aufrechterhalten und ererweitert. Sie erhielten eine innere autonome Gemeindeverfaffung, die „Synode der vier Länder" (mSiK jmK iyi), ihre interne talmudtsch-rabbinische Jurisdiktion, Juden wurden Staatszöllner (Michel Josephowitz), sie bereicherten die Krone und gelangten auch selbst zu großen Reichtümern. Ihr materieller Wohlstand hat auch wohltätig auf ihren sittlich-religiösen und intellektuellen Zustand gewirkt. Die polnischen Juden führten damals die geistige Hegemonie. Nirgends hat damals die Pflege der min und des jüdischen Lebens eine solche Blüte erlangt, wie gerade in Polen. Die polnischen Jeschiboths versehen mit Rabbinern und Rofche-Jeschiboths die Gemeinden anderer Länder. Die polnischen Rabbiner und Talmudgelehrten erfreuten sich des größten Ruhmes. Mit einem Worte, wenn, das Judentum in Europa, trotz der beispiellosen Verfolgungen des 12. 13. 14. 15. und 16. Jahrhunderts, sich überhaupt erhalten und dazu noch sittlich-religiöskräftig und intellektuell frisch sich erhallen hat, haben wir es in erster Reihe Polen zu verdanken. Erst mit dem 17. Jahrhundert, als Polens Macht zusammenzubrechen beginnt, nach außen durch die Kosakenregierungen und als nach innen durch die Wirren der Dissidenten und des Klerus die königliche Autorität nach und nach in Verfall gerät durch das liberum veto des mittlerweile jesuitisch geschulten Adels, da erwiesen sich nunmehr die Könige Sigismund HI. und Wladislaw I V. außerstande, die Juden vor der Wut ihrer Widersacher zu beschützen; dann erst begann auch in Polen die Lage der Juden sich zu verschlimmern, besonders, als deutsche Elemente ins Land eindrangen, die jüdische Konkurrenz auf allen Gebieten des ökonomischen Lebens um jeden Preis zu bekämpfen sich bemühten und in den Königen der sächsischen Dynastie: August II. und III. ihre mächtigen Beschützer fanden. Aber auch dann war die jüdische Lage in Polen weit bester als sonst irgendwo in Europa, es sei denn in Holland und in der Türkei. Noch a« letzten polnischen Seim, vor der dritten. Teilung Polens, haben seine Wortführer die Juden nicht vergessen und ein jüdisches Statut ausgearbettet, welches in der Folge die Basis des Statuts des Kaiser Alexander I. von 1804 ausmachte und welches die Juden ganz emanzipiert. Als unter Kaiser Alexander ll. Graf Belepolsky mächtigen Einfluß auf die Staatsgeschäfte im Königreich Polen erworben hat, unterließ er nicht, im Einvernehmen mit den Wortführern der polnischen Nation seinen Einfluß zugunsten der Juden des Landes geltend zu machen, und ttn Jahre 1862 erhielten letztere fast volle Gleichstellung. Dieser judenfreundlichen Politik blieben die Tonangeber in Polen auch noch später treu. (Fortsetzung folgt.) emerpsmiwr« «. Nacdrlcdtt». LtfCt. Seniföc* itebfe. Berlin, 21. Mai. In zweiter und dritter Lesung ist am Freitag und Samstag im Preußischen Landtag die Regierungsvorlage über die fakultative Zulassung der Feuerbestattung, gegen die Stimmendes Zentrums und eines kleinen Teiles der Konservativen, mit einigen unwesentlichen Zusatzbestimmungen, angenommen worden. Der größere Teil der Konservattven und besonders die Freikonservattven gaben auf Grund der bekannten Erklärung der Evangelischen Landesshnode und mll Rücksicht auf die Stellung der Regierung in dieser Frage ihre früher eingenommene ablehnende Haltung auf. Ein Antrag des Zentrums, daß im Gegensätze zur Vorlage die Genehmigung zur Errichtung von Krematorien

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