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Der Israelit · 1911-05-18 · Heft 20 (18.5.1911) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 20 (18.5.1911)
Date
1911-05-18
Page
– (sequence 7)
Language
German
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IS Mai 1911 Der ZSraeltt. Rv. SV Setter Landesleitung sprechen würde — kann nicht stark genug und mit der ganzen Kraft der tiefsten Ueberzeugung gegen einzelne Ausdrücke des Programmes protestiert werden, die den Anschein erwecken, als ob das korrekte Verhalten des Judentums im Verhältnis zum Staate nur von einer Reformation zu erwarten wäre. Wir haben uns immer mit Erfolg bemüht, das Pflichtgefühl gegen Staat und Gesellschaft zu wecken und zu pflegen. Das Judentum steht seinen Stolz darin, keine Divergenz zwischen Staats¬ und Thorasatz zu kennen. Und darum ist auch nur die Annahme, als ob das Judentum in seinem Verhältnis zum Staate einer Reform bedürfe, mit Nachdruck zurückzuweisen." (M. Zs. Sz. HI. 153.) Was die Herren einwenden können, wäre vielleicht, daß der Schreiber des Gutachtens, Rabbi Bloch zu den Toten zählt und daß der damalige Schriftführer Prof. Bacher um 26 Jahre jünger war, seither stark fortgeschritten ist und in der Theorie und Praxis seinen alten Standpunkt überwunden hat. Sonst könnte er unmöglich mit Kollegen, die über die Gültigkeit und Unwandelbarkeit der heiligen Schrift — von der Tradition nicht zu sprechen — lächeln, im Geiste des Einheitsjudentums, den jungen Rabbinatsnachwuchs züchten, und au Seelenhirten feierlich weihener könnte unmöglich bei der feierlichen Aufnahme in die Zunft Reden anhören, wie die des jüngsten Aspiranten, Enten, der unter dem Text „Alle Schriften sind heilig" den Rahmen der Thora sprengte und für die weiteste Evolution im Judentum vor seinen Meistern eiferte. Daß sie der Schluß in Verlegenheit brächte, davon ist gar nicht zu sprechen. Die Herren Neologen hetzen ja gegenseitig nur gegen Chazaren. Das ist ganz was anderes. Nktersßrrrg, 11. Mai. Während die Wehrko m m i s s i o n einen völligen Ausschluß der Juden aus dem Heere wünscht, hat nun andererseits die Gerichtsreformkommision eine Verschärfung der Strafbestimmungen gegen Juden beantragt, die sich der Wehrpflicht entziehen. Die Kommision beschloß ferner, die Bestimmung aufzuheben, wonach Anverwandte jüdischer Dienstpflichtiger, die sich der Dienstpflicht entziehen, zur Zahlung von 300 Rubeln angehalten werden. Die Biewer ölutivge. Kiew, 14. Mai. Die Lage wird immer ernster. Obzwar es so gut wie sicher gilt, daß der Knabe Juszinski durch seinen brutalen Stiefvater ermordet wurde, denkt man immer noch nicht daran, die Untersuchung nach dieser Sette hin zu lenken und der Hetzpreffe von hier und Petersburg, die immer drohender und offener zum Pogrome auffordert, einen Riegel vorzuschieben. Was die hiesigen Juden in den letzten Wochen erlebt haben, läßt sich nicht beschreiben. Bereits bet der Beerdigung des Opfers wurden auf dem Friedhof Flugschriften verbreitet, die die Teilnehmer — sie beliefen sich auf viele Tausende — aufforderten, blutige Rache an den Juden zu nehmen. Ein Verbreiter dieser „Proklamationen an das russische Volk" wurde verhaftet, aber gleich darauf wieder auf freien Fuß gesetzt. Es ist bezeichnend, daß die Kiewer Polizei, die mit ihrem bei der steten Jagd nach fremden Juden bekundeten Spürtalent dem vielgerühmten englischen Sherlock Holmes vorbildlich sein könnte, in diesem Falle vollständig versagt. Sie kann weder den Mörder des Knaben ausfindig machen, noch die Urheber und Verbreiter der blutrünstigen Flugschriften. Auch die Eltern des Kindes, von denen es doch mindestens fest steht, daß sie durch Jahre das Kind in brutalster Weise gemartert haben, erfreuen sich noch der goldenen Freiheit Unterdessen macht das Hetzwerk riesige Fortschritte. Wahre Progrompanik herrschte hier am 3. Mai, für den in einer von den unteren Bevölkerungsschichten stark besuchten Kirche eine allgemeine Trauerseier für das Opfer des „Ritualmordes" angesagt war. Zum Glück gelang es den Führern der hiesigen jüdischen Gemeinde und der liberalen Intelligenz, noch rechtzeitig dem unheildrohenden Versuche entgegenzutreten. Die Kirche war von der Polizei gut bewacht, und als sich der Geistliche anschickte, in seiner Trauerrede einige unzweideutige Anspielungen zu machen, wurde er vom Polizeikommiffar unterbrochen und gebeten, mit Rücksicht auf die Lage im liturgischen Rahmen zu bleiben. So find die in großer Zahl anwesenden Verbändler um den Genuß der kirchlichen Hetzrede gekommen und die Andächtigen verliefen sich unter starker Aufsicht der Polizei „untätig" nach allen Setten. Die Interpellation des Herrn Markow in der Duma hat ebenfalls den Eindruck hier nicht verfehlt. In den jüdischen und liberalen Kreisen herrscht große Bestürzung darüber, daß man dieses alberne Märchen überhaupt parlamentfähig machte und dadurch diesem unseligen Aberglauben auch von höchster Stelle aus Nahrung verschafft, während die schwarze Verbandspreffe spaltenlange Artikel über d;e „denkwürdige" Dumasitzung bringen und die offene Pogromdrohungen in den Reden Markows und Purischkewitsch j als Agitationsmaterial benutzen.! Amerika. Das Bekenntnis eines Reformrabbiners. Noston, 10. Mai. Großes Aufsehen erregt eine Predigt, die vor kurzem im Bostoner Reformtempel gehalten wurde und die sich schlechthin als offenes Bekenntnis zum positiven Judentum und eine Bankrotterklärung der Reform darstellt. Dr. Schindler, so heißt der bereuende Reformpredtger, galt früher als einer der eifrigsten und radikalsten Wortführer der Reform. Nun klagt er ungefähr folgendermaßen: „Bor 50 Jahren wähnte ich noch, durch modernen Gottesdienst die Gemeinde ins Gotteshaus zu locken und ste mit religiösem Geiste zu erfüllen. Wie habe ich mich bitter getäuscht. Ihr bleibt dem Tempel fern und überlaßt es Andersgläubigen, fich an den schönen Chören und Predigten zu ergötzen. Ihr kommt höchstens, wenn Ihr durch Krankheit oder Todesfall an Euer Judentum erinnert werdet. Selbst die von mir nach amerikanischer Art benutzte Reklamepredtgt konnte nicht viel ausrichten, und nun ein hinfälliger Greis, sehe ich den Irrtum meines Lebens ein. Ein Hauptfehler meiner Wirksamkeit, der fich bitter gerächt, war das große Bertrauen auf die Vernunft (?) und das verhängnisvolle Bestreben meinerseits, anstelle des festen, unverrückvaren Glaubens euch eine Art Berstandsreltgion zu schaffen. Die Religion ist einmal keine Sache der unzulänglichen Vernunft, sondern muß in unserem innersten Empfinden fest verankert fein. So war es ein verhängnisvoller Schritt, die altgehetltgten Mtnhagtm abzuschaffen und solcherart die Religion zu reformieren. Ist doch, wie ich heute laut und offen bekenne, die praktische Betätigung der religösen Pflicht, und handelte eS fich auch um den geringsten Brauch, mehr dazu angetan, das religiöse Gefühl zu befestigen, als alle Chöre und Predigten zusammen. Die alten religiösen Judm waren die besseren Juden und auch die besseren Menschen. Glaubte ich einst an die Assimilation, so bin ich heute aus Grund fünfzigjähriger Erfahrung felsenfest davon überzeugt, daß die jüdische Religion nur in der Isolierung (?) gedeihen könne und daß die Nachäffung in Sachen des Kultus eines Juden höchst unwürdig ist. Die zwei Millionen Juden, die von den Fluten der Not im Osten hergetrteben wurden, haben unS die alte Ueverlteferung, die Sei unS zu schwinden begann, wieder gebracht. Und noch eines: Ich strich immer das Recht der individuellen Auffassung heraus. DaS ist ein Irrtum. Das Judentum muß unS in gemeinsamem Fühlen, Denken und Handeln vereinigen. ES kann nicht jeder Soldat seine eigene Taktik haben, sondern alle müssen unter einem gemeinsamen Banner und einer Leitung marschieren. Ein restloses Unterordnen unseres täglichen Lebens der religiösen Pflicht und den allgeheiltgten Brauchen vermag allein den Bau des Judentums aufrecht zu erhalten." So und ähnlich sprach der Reformrabbiner. Und daß diese Worte nicht allein im Bostoner Tempel, sondern in ganz Amerika gewaltigen Eindruck machten, ist erklärlich. Wie viele alte Rabbiner der bankrotten Reformschule dieseits und jenseits des großen Wassers mögen doch in ihrem tiefsten Innern ganz ebenso wie ihr Bostoner Amtsbruder denken und leider nicht gleich ihm den Mut haben, dies offen und ehrlich zu oekennen? venmscdtrr. Hamburg, 12. Mal. Hler hat fich eine „Palöst i n a - R e t f e - G e s e l l s ch a f t" gebildet. Der Verein, welcher bereits in das Vereinsregister des hiesigen Amtsgerichts eingetragen warben ist, bezweckt, unter seinen Mitgliedern die Kenntnis Palästinas durch die Ermöglichung eines Besuches des Landes zu vermitteln. Eine wirtschaftliche Betätigung deS Vereins als Erwerbsgesellschaft oder bergl. ist jedoch ausgeschloffen. Der Zweck des Vereins soll durch Veranstaltung von Reisen nach Palästina unter denBereinSmitgliedern erreicht werden. Für diese Reisen soll das jeweils nach Abzug der BerwaltungSkosten, welche, da sämtliche Funktionäre im Ehrenamte angestellt werden, äußerst gering sein werden, vorhandene Bereinsvermögen verwendet werden. Die Retsetetlnahme wird durch das Los bestimmt und zwar werden die Reisebeihtlfen tn Anteilen von je 500 Mark unter die Mitglieder verlost. Dasjenige Mitglied, welches durch das Los das Recht auf die Reisebethilfe hat, ist verpflichtet, die Reise innerhalb zweier Jahre nach der Verlosung, welche in den Halbfeiertagen deS Pessachfestes eines jeden JahreS stattfinden soll, zu unternehmen. Die Beihilfe ist auf 500 Mk. festgesetzt worden, weil erwartet wird, daß der Gewinner, da er zwei Jahre Zeit hat, den etwa noch erforderlichen Rest durch Untertassen seiner gewöhnlichen Sommerretse und durch Sparsamkeit im übrigen leicht aufbrtngen kann,' auch wird dadurch eine größere Anzahl von Reisenden das Ziel erreichen können und gerade dadurch, wird der Verein eine größere Anzahl von Mitgliedern gewinnen. Ist eS dem Gewinner nicht möglich, innerhalb der borge schrieb men Zeit die Reise zu unternehmen, so erhält er nicht etwa die Beihilfe zu freier Verfügung, so daß der Zweck des Vereins also nur auf eine gewöhnliche Geldlotterie herauLVme, sondern er kann sein Recht auf die Beihilfe auf eine andere Person, welche aber schon zur Zeit der Verlosung Mitglied des Vereins gewesen sein muß, übertragen. Andernfalls fällt der Anteil an den Verein zwecks Vornahme einer neuen Verlosung zurück. Mitglieder, welche mit Hilfe des Vereins eine Palästtnaretfe unternommen haben, sollen gehalten sein, tn einer BereinSversammlung mündlichen oder schriftlichen Bericht über die Reise zu erstatten. Dttse Berichte sollen evt. auch in geeigneten Zeitschriften zur Veröffentlichung gelangen, damit auch die übrigen Mitglieder und wettere Kreise von den tn denselben etwa gebrachten Anregungen und Mitteilungen Nutzen ziehen können. Der Jahresbeitrag bettägt 10 Mk.- es steht jedoch den Mitgliedern frei, ein Vielfaches des Jahresbeitrages zu zahlen, wodurch sie das Recht zur mehrfachen Teilnahme an den Verlosungen erwerben und natürlich die vielfache Gewinnchance haben. Geleiteit wird der Verein von einem aus drei Mitgliedern bestehenden Borstand, der absichtlich so llein gewählt ist, um die Verwaltung nicht so kompliziert und kostspielig zu machen. Die Kassenführung wird außerdem durch zwei Revisoren beaufsichtig'. Augenblicklich besteht der Vorstand aus folgenden Personen: Borsttzrnder ist Herr Rechtsanwalt Dr. Tannenwald, Schriftführer terr Dr. C h w o l l e 8 und Kassenwart Herr Leopold an bau, zu Revisoren find die Herren Neumann und Dr. Weigert bestellt: Die Generalversammlung und die Verlosungen finden alljährlich tn den Halbfetertagen deS Peffachfestes statt. Die Mitgliedschaft deS Vereins kann jeder Jude und jede Jüdtn gegen Zahlung des Jahresbeitrags von 10 Mark erwerben. Schriftliche Anmeldungen werden vom Vorstand jederzeit entgegengenommen. Auch zu Auskünften jeder Art über dm Verein ist der Vorstand gern bere.t. Der Verein soll fich nicht auf Hamburg beschränkm, sondern der Borstand beabfichtigt, möglichst viele Mitglieder auch außerhalb, sowohl tn Dmtschland als auch in außerdeutschen Ländem zu gewinnen. ES werden daher die Leser, die Interesse für die Veranstaltung von Palästinaretsen haben, gebeten, fich umgehend bet dem Schriftführer, Herrn Dr. C h w o l l e S, Altona-Bahrenfeld, Mozartstr. 7, als BeretnSmitglieder zu meldm und ihre Bekannten und Freunde — Zionisten und Nichtztonistm — zur Anmeldung zu veranlassen. Erst wenn der Verein 1000 Mitglieder hat,sodaß jährlich mindestens 20 Personen, vtlelletcht sogar alS selbständige Reisegesellschaft tn daS Land unserer Sehnsucht geschickt werden können, wird der Bor stand mit dem Erfolge seiner Bemühungen zufrieden sein. Da auf 50—S5 Mitglieder jährlich ein Gewinn entfällt, so wird beabfichtigt, evt. Ortsgruppm des Vereins zu gründen, und unter deren Mitglieoern die auf ihre Anzahl entfallenden Gewinntetle separat zu verlosen. Gtthrau, Bez. Breslau, 2. Mat. In der letzten Stadtverordnetenversammlung wurde beschlossen, der hiesigen jüdischen Gemeinde zu den Kosten deS Religionsunterrichts oen bisherigen Zuschuß auch für das EtatSjahr 1911 zu gewähren. Skala a. Z., 9. Mai. Ein herzzerreißender Unfall ereignete fich in Matejewice bet Kolomea. In diesem Dorfe wohnte ein Jude Ruchim K r o h n, Sohn des Rabbiners O. Krohn in Borszczow. Am 21. April stürzte ein Bauer aus geringfügiger Ursache auf Krohn und verwundere tbn am Schädel derart, baß der Unglückliche blutend zusammmbrach. Er erlag seinen Berletzungen aus dem Transport nach dem Spital Der Verblichene war 30 Jahre alt und hinterließ eine Frau und 5 Kinder. Warschau, 12. Mat. Mit dem Beginn der warmen Jahreszeit hat die Saison der Feuersbrünste in den

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