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Der Israelit · 1911-05-11 · Heft 19 (11.5.1911) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 19 (11.5.1911)
Date
1911-05-11
Page
– (sequence 6)
Language
German
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6cfb 6. ßk. 19 SÄmeöi n. m\mti Der jüdische Fabrikant A. in München hat einen Sohn und eine Tochter. Beide Kinder find dem Religionsbekenntnis ihrer Eltern folgend, Angehörige der jüdischen Konfession. In zwei besonderen notariellen Verträgen hatten die Eheleute A. bestimmt, daß die Kinder nicht drn Religionsunterricht der jüdischen Glaubens geiellschaft, sondern den Moralunterrtcht der sreireligidsen Gemeinde besuchen sollen. Der Rabbiner der israelitischen Kultusgemeinde München, Dr. Werner, beanstandete den Nichtbesuch des jüdischen Religionsunterrichtes seitens der beiden Sinder. AlS die Lokalschullommisston München eine Verfügung dahin erlassen hatte, daß die Kinder zum Besuch des israelitischen Religionsunterrichts nicht angehalten werden könnten, stellte daS Rabbinat München beim zuständigen Polizeiamt München Antrag auf verwaltungSrechtliche Entscheidung. Die etnvernommenen Eltern erklärten ihren Entschluß, die Kint er den Religionsunterricht der freireligiösen Gemeinde besuchen zu lassen damit, daß die SAder später, wenn sie einmal die nötige Reife besttzen, die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, welcher Reltgionsanschauung sie sich anschließrn wollen - die Eltern bestritten aber selbst nicht, daß ihre Kinder derzeit dem jüdischen Glaubensbekenntnis angehören. DaS Rabbinat machte geltend: da die Kinder, wie unvrsttitten feststeht, Angehörige der jüdischen Konfession find, bestehe die Verpflichtung zum Besuch des israelitischen Religionsunterrichtswollten die Eheleute A. ihre Kinder nach den Grundsätzen der freireligiösen Gemeinde erziehen lassen, so müßte vorher der Austtitt der beiden Minderjährigen auS der Israelitischen Reltgtonsgesellfchaft werden. Nachdem noch die Lokalkommission einvernommen war, erging am 11. Januar d. Js. folgender Beschluß in 1. Instanz : „Der Antrag des Rabbinats, zu erkennen, die Kinder A. seien von ihrem Vater in der israelitischen Konfession und insbesondere zur Teilnahme am Israel. Religionsunterricht anzuhalten, wird zurückgewiesen." Gegen diesen Beschluß erhob das Rabbinat München Beschwerde beim Berwaltungsgerichtshof. Der Generalstaatsanwalt am Berwaltungsgerichtshof stellte sich auf den Standpunkt des Rabbinats und beantragte unter Aufhebung des erstinstanziellen Beschlusses auszusprechen, daß die Kinder des Fabrikanten A. in der israelitischen Religion zu erziehen seien und den Religionsunterricht dieser Konfession zu besuchen haben. Der Generalstaatsanwalt gab diesem Antrag folgende Begründung: „Im vorliegenden Fall haben die Eltern ausdrücklich erklärt, daß sie weder aus der israelit. GlaubensgeseUschaft ausgetreten seien, noch daß sie den Austritt ihrer Kinder aussprechen wollen. Gehören diese aber kraft des elterlichen Bestimmungsrechts der isr. Konfession an, so müssen sie im Glaubensbekenntnis dieser Religion erzogen werden. Die Konfefsiorrszugehöri.qkeit ziehe die religiöse Erziehung in dieser Konfession nach sich. Es könne deshalb den elterlichen Verträgen vom öffentlich-rechtlichen Standpunkte aus und infolange keine Bedeutung beigemessen werden, als nicht der Austritt der Kinder aus der jüdischen Glaubensgesellschaft und deren Uebertritt zur freireligiösen Gemeinde rechtmäßig geschehen sei." Die von weiten Kreisen des bayerischen Jndentums mit Spannung erwartete Entscheidung des kgl. bayrischen Berwaltungsgerichtshofs ist heute verkündet worden und lautet dem Inhalt nach folgendermaßen: „Der Beschluß der I. Instanz, des Polizeiamts München, wird dahin abgeändert, daß die beiden Kinder des Fabrikanten A., den israelitischen Religionsunterricht besuchen müssen." Die Beschwerde des Rabbinats München war "also von Erfolg. Oesterreich. Die Lanötaflsroahlen in der vukowins. Czernowitz, 29. April. Die Landtagswahlen in der Bukowina gingen mit dem 28. dies bis auf einige Wahlkreise, in denen noch ein dritter Mahlgang nötig sein wird, zu Ende. In Czernowitz hat bereits am 26. April der heftige Kampf zwischen den beiden jüdischen Parteien ein Ende gefunden. Beide Parteien haben gesiegt. Der Kandidat der jüdischen Nationalpartei Btzebürgermeister Weißelb er ge r wurde als Majoritätskandidat mit 4758 Stimmen gewählt. Das Minoritätsmandat fiel mit 4669 Stimmen Professor Kellner zu. Der Kandidat der deutschen Parteien Hofrat Dr. Skedl blieb mit 4285 Stimmen in der Minorität. Für die am 29. ds. stattgefundene Wahl hatte die „jüdische Nationalpartei" folgende Kandidaten ausgestellt: In Czernowitz und Vorstädten: Dr. Straucherin den übrigen Städten: Dr. Neumann Wenderin den Landgemeinden Sigmund Weiß glas Die gestrigen Wahlen aus der soa. Zensuskurie haben nur zum Teil einen Sieg dieser Liste gemacht. In Czernowitz wurde Dr. Straucher mit einer überwiegenden Stimmenmehrheit zum Majoritätskandidaten gewählt. In den anderen Bezirken erhielt Dr. Wender von den abgegebenen 3223 Stimmen 1042. Es ist also ein zweiter Mahlgang erforderlich, der am 3. Mai stattfinden wird. In den Landgemeinden blieb der Kandidat der jüdischen Nationalpartei, Sigmund W e i ß gl a s, mit nahezu 2500 Stimmen in der Minorität. Ungarn. Uudapest, 7. Mai. Die autonome orthodoxe israelitische Landeskanzlet hat die vorbereitenden Schritte zur Einberufung des orthodoxen Landeskongresses eingeleitet. Dem Organisattonsstatut entsprechend läuft in diesem Jahre das Mandat der 1905 gewählten Landesrepräsentanz ab. Es muß rechtzeitig für die Neuwahl vorgesorgt werden. In einem Rundschreiben werden sämtliche Gemeindevorstände aufgefordert, bis tncl. 20. Mat bei den einzuberufenden General-Versammlungen ihre Mandatare zu wählen. RuMand. Seters-mg, 8. Mai. Der „Verein zur Verbreitung von Bildung unter den Juden in Rußland", der älteste und bedeutendste jüdische Kulturverein im Lande, hielt in diesen Tagen unter starker Beteiligung seiner Mitglieder und Freunde seine Jahresversammlung ab. Wie man aus dem erstatteten Jahresbericht erfährt, ist es dem Verein immer noch nicht gelungen, einen Teil der Gelder, die der russische Staat aus der jüdischen Fleisch st euer einntmmt, für jüdische Kulturzwecke zu erlangen. Die Arbeit des Vereines erstreckte sich vornehmlich auf die Erweiterung der bereits bestehenden jüdischen Schulen. Den Hauptpunkt der Verhandlungen bildete die Vorlage über ein Normalstatut für jüdische Primarschulen. Der Vertreter aus Wilna protestierte mit heftigen Worten gegen den Vorschlag, der hebräischen Sprache und der R eltgionslehre mehr Raum in den jüdischen Schulen zu gewähren. Er wünscht, daß die jüdische Schule frei sein möge von allen religiösen und nationalen Tendenzen (?). Er hält den Unterricht in der Bibel für eine ganz überflüssige und unnütze Belastung des Lehrplans und wünscht dagegen, den Jargon als Umgangs- und Unterrichtssprache in der Schule. So wenig einleuchtend und jüdisch gefühlt diese Ausführungen waren, so fanden sie doch die Unterstützung einiger Teilnehmer, die auch ihrerseits in den Kampfruf gegen die hebräische Sprache und die Bibel lustig einstimmten. . Es fehlten natürlich nicht auch an anderen dem jüdischen Empfinden und der jüdischen Lebensauffassung näher liegenden Ansichten und zum Schluffe konnte folgende Resolution mit kleiner Stimmenmehrheit zur Annahme gelangen: - „i. Der Unterricht in der hebräischen Sprache und in der Bibel im Urtext ist in der jüdischen Volksschule obligatorisch. 2. In allen Gegenden, wo der Jargon die Umgangssprache der Juden bildet, soll er auch in der Schule als Unterrichtssprache benutzt werben. 3. Die Frage deS Religionsunterrichts bleibe der Entscheidung einer jeden Schule überlasten. (?) 4. Die Schulpflicht soll im Alter von 6 Jahren beginner und sich auf eine Zeitdauer von 6 Jahren erstrecken. Das Schulgeld ist von den Schülern zu entrichten und soll für alle Schüler in gleicher Höhe festgesetzt werden. Es müsse für Stiftungen gesorgt werden, die für unbemittelte Schüler das Schulgeld bezahlen." Die Chedarim frage wurde auf die Tagesordnung der nächsten Konferenz gesetzt, da sie einen heftigen Kampf der Meinungen erwarten läßt und daher einer separaten und gründlichen Beratung bümrf. k!n neues ölulmörcken Kiew- 7. Mai. Es ist wie Ironie des Schicksals, daß gerade jetzt da man von nationaljüdischen Seite in Rußland, gewiß in lauterer und löblicher Absicht, so scharf gegen Chwolson auftritt und durch sein Wirken für das Judentum die Schmach seiner Fahnenflucht nicht als getilgt betrachten mag, daß man gerade jetzt zu seinen Werken und besonders zu seinem Buche gegen die Blutlüge zurückgreifen muß. Das Gespenst des Ritualmordmärchens ist nun wieder hier in einer Gestalt aufgetreten, die alles befürchten läßt. Wir haben uns lange überlegt, bevor wir uns entschlossen haben, diese neueste hirnverbrannte Beschuldigung zum Gegenstände eines Zeitungsberichtes zu machen. Denn noch hofften wir, daß auch die phantasiereiche und verfolgungswütige Verbandspreffe es von selbst aufgeben werde, gegen die primitivsten Gesetze der Logik und Vernunft ihre Hetze weiter zu spinnen. Aber dem ist leider nicht so. Die gesamte Presse der Echtrussen ist jetzt von dem einek Thema, dem „Ritualmorde" in Kiew, ausgefüllt, der eine exemplarische Ahndung seitens der Behörden und, worauf es den Echtruffen am meisten ankommt, seitens des Volkes herausfordere. Auch die gemäßigtere Presse der Rechten befaßt sich mit tiefem Ernst mit dieser Begebenheit, und die liberalen Zeitungen haben nun, je nachdem, wie sie ihren Liberalismus auffassen und vertreten, mit mehr oder weniger Entscheidenheit abzuwehren und zu verteidigen . . . Das Ritualmordmärchen ist mit einem Worte da, und die Lage ist ernst, geradezu pogromdrohend. Was ist geschehen? In einem dunklen Vororte der Stadt Kiew, der von jeher ein Tummelplatz des lichtscheuen Gesindels schlimmster Art ist, fand man einen ermordeten Knaben, namens Juschzinski. Die Gründe und Umstände der Mordtat sind unbekannt, da die Untersuchung noch geheim gehalten wird. Die äußeren Zeichen sollen auf einen scheußlichen Lustmord Hinweisen. Allein die professionellen Hetzer und Pogromhelden haben bereits, wie sie in Leitartikeln und spaltenlangen Berichten straflos angeben dürfen, in die Akten geschaut. Der ermordete Knabe sei in einem Zustande aufgefunden, der unzweifelhaft auf einen Rttualmord Hinweise. Und nun wird täglich der Mord in all seinen Einzelheiten geschildert. Es sei dem Körper Blut entzogen worden, zudem sei es am jüdischen Passahfeste geschehen usw.- Es ist begreiflich, daß infolge dieser Ereignisse eine tiefgehende Erregung sich nicht nur allein unter den Juden Kiews, sondern im ganzen Lande, bemerkbar macht, umsomehr als sich die Behörde nicht im geringsten geneigt zeigt, der edlen Hetzerzunft das Handwerk zu legen. In Kiew selbst wird seitens der Behörde die Untersuchung sogar so geführt, daß dem Volke, das bereits eine recht drohende Haltung an den Tag legt, der Glaube an den Ritualmord nicht genommen wird. Und je häufiger und blutrünstiger die Artikel der lokalen wie der Petersburger Presse erscheinen, umso bedenklicher ist die Haltung der unteren Schichten. Es wird bei dieser Sachlage mit Genugtuung ausgenommen, daß der Bischof von 5kiew, Misch all, der sich im Kreise seiner Gläubigen e Ansehens erfreut, in der „Bjerschewaja lnosti" mit einem scharfen Artikel gegen diese blutige Agitation der Antisemiten hervor-

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