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Der Israelit · 1911-05-04 · Heft 18 (4.5.1911) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 18 (4.5.1911)
Date
1911-05-04
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Mit demselben Rechte, mit dem der Auferftehungsglaube deshalb gefordert wird, um nicht mit der ersten Christenheit in Widerspruch zu kommen und ein anderes Christentum zu haben als diese, müßte auch die Erfüllung der biblischen Gesetze gefordert werden, ja vielleicht mit noch größerem Rechte. Das, was Menschen glauben oder nicht glauben, ist doch zunächst etwas Inneres, der äußeren Wahrnehmung sich Entziehendes, das also jedenfalls keinen solchen Widerspruch hervorruft, wie die Erfüllung oder Nichterfüllung von Gesetzen, die sich auf Schritt und Tritt im praktischen Leben äußern. Wenn es sich um eine genaue Fixierung dessen handelt, was das zu erstrebende Gute und das zu meidende Schlechte eigentlich in Wirklichkeit sei, so greift der Verfasser aus den Hunderten von göttlichen Gesetzen der Bibel nur das Zehngebot als die noch immer zweckmäßigste kurze Zusammenstellung der Moral heraus, (S. 303, 304.) Er versteht darunter ohne Zweifel die Zehngebote, wie sie in der Bibel enthalten und nicht wie sie in den christlichen Konfessionen verändert sind, indem man dort das erste Gebot einfach weggelassen und das letzte Verbot, um die Zehnzahl zustande zu bringen, in zwei Teile geteilt hat. Selbst dieses Zehngebot, welches doch auch die Heiligung des siebenten Tages enthält, wird von dem Gros der heutigen Christenheit nicht mehr erfüllt. Sie setzt sich also mit den ersten Bekennern des Christentums, die den siebenten Tag heiligten, in einen offen daliegenden, tat* sächlichen Widerspruch. Ich bin weit davon entfernt, ihr daraus einen Vorwurf zu machen. Es handelt sich hier nur darum, zu erinnern, daß die Israeliten das nicht mitmachen können, ohne gegen das ihnen offenbarte Gesetz Gottes zu verstoßen. Die Bekenner des Christentums begründen ihren Dispens von dem Gesetze, das ihr Stifter doch selber erfüllt hat, durch Argumente, deren Prüfung nicht hierher gehört, bis höchstens auf das eine, das auch die „Briefe" enthalten, „der Sabbat sei um des Menschen und nicht der Mensch um des Sabbats willen da." Ich muß gestehen, daß ich dieses Argument nie verstanden habe. Wenn es sagen will, daß der Sabbat zurückzutreten hat, sobald seine Heitighaltung das Leben' des Menschen fordert oder auch nur gefährdet, so wird dagegen niemand etwas einzuwenden haben, zumal das handelt, um das Land der Inquisition, das bis zn iH'i, letzten Jahrzehnten, gewiß nicht zu seinem Vorteile, den Vorzug hatte, j u d e n r e i n zn sein, und wo noch in allerletzter Zeit die wenigen Juden nicht »vagen dursten, sich zu einem öffentlichen Gottesdienste zu versammeln. Tie Feier in Sevilla verdient entgegen der vielfach verbreiteten Meinung, als sei der jüdische Kultus von dem Toleranzdekret vom Jitui 1010 nicht betroffen worden, ein gewisses Interesse. (Glaube und Heimat.) Zn dem bekannten Erlaß der K ö n i g s b e r g e r B e h ö r d e n gegen die a n sländischen Inden, der jüngsthin auch im denticheu Reichstag zur Sprache kam, schreibt die „ V o s s. 3tg." folgendes: „Tagtäglich wird über Schönherrs „Glaube und •winint", seinen Inhalt, seine Tendenz, seine Berechligung und seine Wirkung debattiert. Vielleicht ist da auch ein Vorschlag am Platze. Ten Höhepunkt »reicht die Tragödie in der Szene, in der dem Vater »itgeteilt wird, er habe beim Verlassen der Heimat Hitien minderjährigen Sohn zurückzulassen In Ostpreußen ist in der letzten Zeit ausländischen v'uibcn der Aufenthalt nur unter der Bedingung geil littet word'en, daß sie sich verpflichten, ihre Söhne mit vollendetem neunten Lebensjahre wieder ins Ausland z» senden. Jit der Tragödie wie im Leben soll der Vater einen minderjährigen Sohn um seines Glaubens rillen verlassen, dort ihn in d.r Heimat zurücklassen, her ihn aus der neu gewonnenen Heimat entfernen. Wie wäre es, wenn man den ostpreußischen Beanrett, die mit der Ausweisung von Ausländern bechästigt werden, die Schönherrsche Tragödie vorpielen ließe, damit sie Pie Konsequenzen der Maß- Der _ biblische Gesetz selber es ausspricht, daß alle seine Anforderungen die Möglichkeit, dabei leben zu können, zur selbstverständlichen Voraussetzung haben. (3. B. M., Kap. 18, V. 5.) „Hütet meine Gesetze und Rechtsordnungen, die der Mensch erfüllen soll, sodaß er bet ihnen leben kann, ich Gott." Wenn aber damit gesagt sein soll, ein Gesetz, und gar ein göttliches Gesetz, trete zurück, sobald seine Erfüllung dem Menschen Schwierigkeiten, Unannehmlichkeiten oder auch nur Unbequemlichkeiten irgend welcher Art bereite, so hat damit alle Gesetzmäßigkeit und Rechtmäßigkeit in der Welt aufgehört. Denn es gibt kein Gesetz, das nicht von vornherein den Zweck hätte, dem, dem es zu erfüllen obliegt, eine gewisse Grenze und Schranke zu setzen, deren gewissenhafte Einhaltung immer nicht mit mehr oder weniger empfindlicher Entsagung, Entbehrung, oder doch mit Verzichten verbunden ist. Daß man sich nun mit dieser Unannehmlichkeit von der Erfüllung des Gesetzes, auch wenn es nur ein staatliches, polizeiliches, kurz menschliches ist, dispensieren könne, weil das Gesetz für die Menschen da ist und nicht die Menschen für das Gesetz da sind, das würde doch eine Anarchie und volle Auflösung von Recht und Gesetz zur Folge haben, der niemand das Wort reden möchte. Nun handelt es sich hier aber gar um Gottes 'Gesetz, speziell beim Sabbat um das älteste Heiligtum der Menschheit, dessen Entweihung nach vielen Stellen des alten Testamentes mit dem Tode bestraft wird; was doch der beste Beweis dafür ist, daß in den Augen des Gesetzgebers der Sabbat höher steht als das Leben dessen, der ihn entweiht. Speziell für uns Israeliten ist der Sabbat und seine Heilighaltung das Erkennungszeichen, woran uns Gott noch als die Seinen erkennt und anerkennt, wie es im 2. B. M. heißt: „Die Kinder Israels sollen den Sabbat hüten, den Sabbat vollbringen, für ihre Geschlechter als ewigen Bund Zwischen mir und den Kindern Israels ist er das Zeichen für ewig" usw. Wenn die heutige Christenheit von dem Gesetze, wie es in der Bibel enthalten ist, sich losgefagt hat und dabei dennoch mit ihrem Stifter, seinen Worten und der Tat seines Lebens sich eins glaubt, so hat sie dafür gewiß noch andere Begründungen, die aber hier, wie gesagt, unerörtert bleiben können. Wir Israeliten könnten diesem Beispiele nicht folgen, ohne aufzuhören, das Volk zu sein, mit dem Gott auf Grund der strikten Erfüllung dieses Gesetzes seinen Bund geschloffen hat. Daß dasjenige, was uns Israeliten auf Grund unzweideutiger Aussprüche unseres Bundesbriefs, des sog. Alten Testaments, über allem nähme erkennen? Vielleicht bemühen sie sich dann von selbst, die Aufhebung der Verordnung herbeizuführen. Tenn das darf poch heutigen Tages keinen Unterschied machen, daß es sich in der Tragödie um Christen Augsburgischcr Konfession, in der preußischen Verordnnn g aber um Juden handelt." soweit die „Vossische Zeitung". Es ist zu hoffen, baß besonders nach dem Uvtcit, ba* im Reichstage über den Erlaß gefüllt »vorden ist, er in Ostpreußen viel von seiner grausamen Form verlieren wird. Taß das Schönherrschr Drama, ans dem Lutherischen ins Jüdische übertragen, heute noch hochaktuellen Charakter hat, ist leider allzu wahr. Mail braucht nur an die M a s s e n a u s t r e i -> b n n g e n in Rußland zil denken, die neben unzähligen Helden ihrer jüdischen Ueberzengung auch manchen Schwachen finden, der der H e i m n t s c i n e n G l fl ttt c ii opfert. (Erzherzog Friedrich zu Gunsten eines Sanatoriums für Talmudgelehrte.) Aus P ö ft y e n wird berichtet: Seit mehreren Jahren existiert hier eine Volksküche für arme jüdische Kurbcdnrftige. Ta jedoch verschämte arme Talmudgelehrte und Rabbiner aus kleineren Gemeinden die nach Pöstyen zur Kur kommen, diese Volksküche nicht besuchen wollen, plant der dortige Rabbiner die Errichtung eines jüdischen Kurhospitals, in lvetchem während der ganzen Badesaison 60—80 arme Talmndgelehrte und Angestellte jüdischer Gemeinden für einen vierwöchentlichen Kurbesuch gegen mäßige Bezahlung Aufnahme finden sollen, und daselbst mit vollständiger Verpflegung, Bädern, ärztlicher Hilfe und allem Nötigen versehen werden. Ter Rabbiner hat nun vor Kurzem ein Rr. 18 Gelte 6 Zweifel erhaben feststeht, chrtftlicherseits oft durchaus nicht für so selbstverständlich angesehen und nicht selten geradezu in Abrede gestellt wird, diese merkwürdige Verschiedenheit dürfte ihren Grund in der Verschiedenheit haben, mit der beide Seiten das alte Testament auffassen. Selbst bibelkundige, bibelgläubige und bibelbegeisterte Christen, wie der Verfasser der „Briefe", wahren sich ihre Freiheit und Kritik dem Worte Gottes gegenüber auch in ganz untergeordneten Punkten in einer Weise, die den auf dem Boden seiner Bibel stehenden Israeliten fremd anmutet. Wo hier von deil Gefahren der Langeweile und der Arbeitslosigkeit, der sie entspringt, die Rede ist, findet sich (S. 51) folgender Satz: ,,Es ist dies sogar ein Fehler tn der psychologischen Struktur d:r biblischen Paradieses-Erzähluna, die keiner Arbeit erwähnt. Die Langeweile genügte schon, um die Empörung des Menschen gegen Gott hnvorzurufen, die Genußsucht oder Neuzier der Frau war nicht nötig dazu." S. 74 begegnet man folgender Stelle: ..Man kann sogar im Zwetfel sein, ob nicht die Erzählung von dem ursprünglichen Zustande deS Menschen seiner plötzlichen, ungünstigen Veränderung in d.m ersten Buch der Bibel besser anders, als mit dem Apstlbtß, begründet sün würde." So würde kein Israelit schreiben können, der von der Ueberzengung durchdrungen ist, daß die Blbel, der gesetzliche und der historische Teil, Gottes Wort ist. Er würde zehnmal eher einen Fehler bei seiner eigenen Kenntnis der Seelenlehre als beim Schöpfer der Seele voraussetzen. Diese unbedingte Hochachtung vor dem Worte Gottes führt dann dazu, sich immer mehr in dasselbe zu vertiefen und die natürliche Konsequenz dieser Vertiefung hat dann sehr oft die Einsicht zur Folge, daß in Wirklichkeit gar kein Fehler vorliegt, nicht in unserer Psychologie und noch weniger im Worte Gottes, weil, z. B. in unserem F alle, in der Paradieses-Erzählung ausdrücklich gesagt ist: daß Gott den Menschen in den Garten gesetzt habe, ihn zu bearbeiten und ihn zu hüten. Der Langeweile war also vorgebeugt. Auch was den Apfelbiß betrifft, so verdankt der hier angeregte Zweifel seinen Schein von Berechtigung nur dem äußeren Namen, dem Umstande nämlich, daß ein bloßer Biß in einen Apfel solche weittragende Folgen gehabt haben solle. Vergegenwärtigt man sich jedoch, daß im Text der Bibel weder von einem Apfel noch von einem Biß die Rede ist, daß es sich in Wirklichkeit um ein Genußverbot handelt, so braucht man nur die beredte Schilderung von den Folgen der Genußsucht in Hiltys „Briefen" gerade Gesuch um Unterstützung dieses Planes an Erzherzog Friedrich gerichtet, und schon 8 Tag: später kam vom Oberhofmeister des Erzherzogs die jotgende Antwort: „Ans Ihre Eingabe vom 31. Mürz lf. Jahres habe ich die Ehre' Euer Hochwürden achtungsvoll zu verständigen, daß Seine kaiserl. und königs. Hoheit Erzherzog Friedrich zn der zu Gunst?» des vo«l Euer .Hochwürden in Pöstyen zu gründende» Spitals veranstalteten Sammlung eine Spende von Kr. 300 beizntragen geruht hat. Wien, 8. April 1011. Graf K. Quentin m. p., Generalleutnant.". Unter deni Eindrücke dieser raschen und günstige» Erledigung des Gesuches durch den Erzherzog bat der Vorsteher der Pöstyener orthodoxen G munde die Ucberlassnng eincs entsprechenden Grundstückes seitens der Gemeinde in sichere Aussicht gestellt, wodurch der schöne Plan des Rabbiners in seiner Ausstthrnng um ein großes Stück vorwärts gekommen ist. (Futztour nach Palästina.) InWarfchauor aanisterre sich eine Gruppe junger Leute, dieetneFußtour durch Palästina unternehmen will. Bis B e z o u t h in Syrien geht die Rrise per Schiff und von dort unter Führung eines tüchtigen Kenners von Palästina durch das gauze heilige Land bis W a a d e l Arisch in Aegypten. Von hier IreUn fie die Rückreise an. Die ganze Rriscdaurr ist auf drei Monate berechnet.

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