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Der Israelit · 1911-04-12 · Heft 15 (12.4.1911) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 15 (12.4.1911)
Date
1911-04-12
Page
– (sequence 7)
Language
German
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911. Die tmterc der des rrz. iraeli . und Red.) Be. nkung Zu i der mdermtsch- »fessor eingen der hrung Sette tischen .stein Büros das mende stänbilde, el in windeen als cselben Farben lischen ssigk-it >e Be- '1, daß xn sich tusgelgende c de» i) itiriii u Pr» n ton armen er btv> mreauv rintvan cftigkeil emeinde ung z'i itr auf nenkasse le ihrer enkassl» Beitrag ird per enkassti, ss-n zu Zentral n ihnen außer-- az- resp;t Wan tzen, bc Arzeft?» mönkassl Erricl!- avbeitv;rn au-: :ig finö. in ifiw daselbs! er toi» subveii > Grenz onsdett sonstig-' .ie waw> s Woh»' rrmittcl! n es >lh lgen fü tralstell l Auwei 12 April 1911 Der JSraeltt. Ortsverwaltuug, das heißt in den meisten Fällen mit dem Bauernältesten, darüber zu befinden hat, ob und inwieweit der Name einen sllngen wohlhabender Glaubensgenossen, aus Legaten und Stiftungen zu sammeln und den Zwecken der Gesamtorganisation entsprechend zu verwalten." Nach einer langen Rede des Herrn Prof. Phtlippson, in der er in hochtönenden Worten die Erfolge der deutschen Wanderarmen-Zentrale pries und einer lebhaften Diskussion wurden die Anträge des Referenten angenommen.. (Wir hoffen zuversichtlich, daß der aus Deutschland leider importierte Kampf gegen die wandernden Armen auch in Oesterreich den energischen Widerspruch weiter urteilsfähiger Kreise wachrufen wird. In Deutschland hat dieser Widerspruch überaus erzieherisch und hie und da auch direkt mit praktischem Erfolge gewirkt. Red. d. Jsr.) Ungarn. Budapest, 2. März. Der jüdische Advokat Dr. Albert Szekely in Sütoraljaujhely veröffentlichte dieser Tage in einen: dortigen Blatt einen Artikel, in dem er die Sztropkoer und Bartfelder Grenzpolizei scharf angreift, weil sie in grausamer und unberechtigter Weise zu strenger Winterzeit eine Anzahl jüdischer Familien, die bereits seit 20, 30, ja sogar seit 40 Jahren in Sztropko wohnen, ohne Rücksicht auf die von ihnen eingelegte Berufung ausgewiesen hat. Die Regierung hat nunmehr die Sütoraljaujhelyer Staatsanwaltschaft ermächtigt, gegen Ur. Szekely wegen öffentlicher Verleumdung das Verfahren einzuleiten. Der Prozeß wird von den Kaschauer Geschworenen verhandelt werden, und man bringt ihm schon aus dem Grunde großes Interesse entgegen, weil er so manchen Gewaltakt der Grenzpolizei gegen wehrlose Juden zutage fördern dürfte. Kurland. PelerZburger Brief. Petersburg, 6. April. Es ist geradezu frappierend, mit welcher Promptheit und Regelmäßigkeit, mit welcher Sicherheit und Gewandtheit die sonst als sehr langsam arbeitend verschrieene Staatsmaschine in Rußland funktioniert, wenn es sich um die Herstellung eines neuen Judengesetzes handelt. Die russische Presse steht ganz unter dem Eindruck der politischen Krisis, aus der S t o l y p i n vorläufig als Sieger hervorgegangen ist. Das ganze öffentliche Interesse ist von diesen Fragen vollauf in Anspruch genommen. Die Demission des Duma-Präsidenten, die Frage, welche Maßnahmen der linke Flügel des Parlaments unternehmen werde, um sich für den Staatsstreich, den man sich durch die dreitägige Schließung dev Duma und die Annahme des Kuriengesetzes geleistet hat, zu rächen und ähnliches mehr beschäftigt jetzt alle Gemüter. Kurzum dte politische Welt und auch die regierenden Kreise haben alle Hände voll zu tun. Und doch konnten mitten in diesem Chaos politischer Geschehnisse zwei Judengesetze gemacht und auch sofort in Kraft gesetzt werden, als gehörten sie schon seit Jahrzehnten in den Kodex der Judenbeschränkungen. Erstens der Ausschluß der jüdischen Privatschüler aus den Prüfungen, der, da in den öffentlichen Schulen die Prozentnorm immer mit größerer Schärfe gehandhabt wird, gleichbedeutend ist mit einem völligen Ausschluß der Juden aus allen Bildungsständen. Die Folgen dieser neuen drakonischen Bestimmung haben sich bereits in einer Vermehrung der Zahl der Tauten und der Selbstmorde gezeigt. Das zweite Gesetz, das etwas harmloser scheint, aber darum nicht weniger von Rassenhaß und blinder Verfolgungswut diktiert ist, ist dasVerbot, un j ü d t s ch e Namen z u tragen. Das wäre ja an sich kein Verhängnis, wenn die Bestimmung nur gegen die Assimilanten, die ihre jüdischen Namen unter allen Umständen verheimlichen möchten, gerichtet wäre. Aber Hier handelt es sich lediglich um eine neue Einnahmequelle für die schlechtbezahlie und bestechungsuifterne Polizei, die in Gemeinschaft mit der jüdischen Klang hat. Ist doch schon vorgekommen, daß man in letzter Zeit Juden den Prozeß machte, weil sie biblische Namen führten, die zufällig auch in der altrussischen Kirche vertreten sind. Man kann sich nun denken, welche Verwirrung das neue Gesetz in den Köpfen der durchwegs unwiffenden russischen Beamten hervorgerufen hat, eine Verwirrung, die bis jetzt nur neue und verstärkte Ausbeutung der jüdischen Bevölkerung zur Folge hatte. Unter diesen Umständen ist es erfteulich, daß im innerjüdischen Lager sich Kräfte regen, die sich vorher kaum ans Licht gewagt haben. Ueberall macht sich der Wille zum Rechte und zur Verteidigung der heiligen Güter geltend. Was am meisten die jüdischen Geister und Gemüter im Rayon aufrüttelte, ist der Umstand, daß das heilige Sabbatgut durch das Sonntagsruhegesetz bedroht ist. Wir haben neulich von der Rabbinerveriammlung in Warschau und ihren Beschlüffen ausführlich berichtet. Die Meinung der Rabbiner, daß die Agitation zu Gunsten des rotf in gleicher energischer Weise auch von kaufmännischer Seite ausgehen müffe, hat in den jüdischen Handelskreisen ein hoffnungsfreudiges Echo gefunden. Und schon geht man hie und da daran, das Projekt in die Tat umzusetzen. In den ersten Wochen des April werden in Petersburg Vertreter des jüdischen Kleinhandels aus dem ganzen Lande zusammenkommen, um über ihre Jniereffen zu beraten. Natürlich wird das Sonntagsruhegesetz den hervorragendsten Platz in den Verhandlungen einnehmen. Es werden aber auch noch andere Fragen, die das jüdische Gewerbe und den Kleinhandel berühren, zur Sprache kommen. Und man darf von dieser Versammlung erwarten, daß sie eine kräftige Organisation ins Leben rufen werde, die den Rabbinern in ihrem Bestreben für das soziale und geistige Wohl der jüdischen Bevölkerung kräftig zur Seite stehen wird. * 2- Am letzten Samstag wurde das 50 jährige Schriflstellerjubiläum Harkavys (deffen wissenschaftliche Bedeutung wir bereits an anderer Stelle gewürdigt hoben. D. Red.) durch eine sehr imposante Feier in der großen Gemeindesynagoge begangen. Der Jubilar wurde mit einem Chore empfangen und dann im Namen des Festkomitees aufs herzlichste begrüßt. Fast alle angesehenen Gemeinden des Landes und alle bedeutenden jüdischen Organisationen haben ihre Vertreter gesandt, die dem Gelehrten Adressen überreichten und die Glückwünsche der Gemeinden zum Ausdruck brachten. Nicht weniger als 30 Deputationen waren anwesend. Auch Rabbi Reines aus Lida hatte sich unter den Gratulanten eingefunden. Im Namen der jüdischen Gemeinde zu Petersburg gratulierte Herr Rechtsanwalt Schloßberg, während W i n a w e r die Glückwünsche des „Jüdischen historisch-ethnographischen Vereines "überbrachte. Nach vielen Hunderten zählten die Depeschen, die aus allen Gegenden und allen jüdisch - wissenschaftlichen Kreisen des In- und Auslandes einliefen. Der ruffifche Synoö und die Jca. Wetersvurg, 7. April. Wie bereits berichtet, hat der Präsident der englischen Zionistenfederation die Leitung der Jca in einem offenen Brief aufgefordert, sich über die Behauptung, daß die Jca dem größten Judenfeind in Rußland,Pobjedonoszew, eine Million zur Verfügung gestellt, zu äußern. Die Leitung der Jca erkärt nun in „Jewish Chroniole", daß die Jca mit dieser Spende überhaupt nichts zu tun haben konnte, da sie von Baron Hirsch selbst noch im Jahre 1889 gegeben wurde, während die Jca erst im Jahre 1891 entstand. Das Mißverständnis entstand dadurch, daß in dem Bericht des Synods an dte erste Duma Ao. IS Seite? irrtümlicherweise angegeben wurde, daß Baron Hirsch die Schenkung im Jahre 1890 gemacht habe. Da der Baron um diese Zeit bereits tot war, wurde in uneingeweihten Kreisen angenommen, daß die Spende durch die Jca geleitet worden sei. Sehr interessant sind auch die Mitteilungen, die Arnold White, der bekanntlich seinerzeit im Aufträge des Baron Hirsch die Unterhandlung mit der russischen Regierung geführt hatte, in dieser Angelegenheit macht. Als Baron Hirsch, so erzählt Mr. White, den Plan gefaßt hatte, eine große Anzahl russische Juden in Argentinien zu kolonisieren und sich dieserhalb an die russische Regierung wandte, mußte er bald einsehen, daß eine Unterstützung seitens der russischen Regierung zum großen Teile von der Einwilligung der Oberprokureurs des heiligen Synods, Pobjedonoszew, abhängig sei. Um die russische Regierung zu überzeugen, daß es sich ihm ohne jeden Hintergedanken blos darum handelt, den Juden zu helfen, ließ Baron Hirsch Pobjedonoszew durch Arnold White eine halbe Million Rubel zur Errichtung jüdischer Spitäler überreichen. Ein Jahr später erfuhr jedoch der Baron, daß das Geld für Zwecke des Synods verwendet wurde. Hierauf schrieb Baron Hirsch zusammen mit einem jüdischen Journalisten an Pobjedonoszew einen Brief, in welchem er die Unterstützung des Oberprukureurs bei Ansiedlung russischer Juden in Argentinien erbat. Dieser Brief, der das Datum 7. Mai 1891 trug, wurde Pobjedonoszew durch Arnold White persönlich übergeben, der den Oberprukureur frug, mit welchem Rechte er das Geld, das ihm für jüdische Kranke übergeben wurde, für andere Zwecke verwendet habe. Nach einigen Ausflüchten versprach Pobjedonoszew schließlich zu tun, was der Baron von ihm wünschte. Er gab Arnold White Empfehlungsschreiben an sämtliche Gouverneure, in denen er sie aussorderte, der Jca in ihrer Tätigkeit nicht hinderlich zu sein. Pobjedonoszew hat das Geld niemals dem eigentlichen vom Spender bestimmten Zwecke zugeführt. Finnland. Sur iüüifdien Redifslage in Sinnland. Ketsirrgfors, 25. März. Die Sammlung der Judengesetze in Finnland, die vor einigen Tagen unter den Deputierten der Dnma verteilt wurde, enthält einige interessante und noch wenig bekannte Daten. Zunächst ist es die Feststellung, daß die Rechtsbegrenzungen gegen die Juden in Finnland noch aus jener Zeit stammen, da Finnland schwedischer Besitz war und in Schweden 1762 ein ausführliches Judengesetz erlassen wurde. Die ersten speziell finnländischen Judengesetze entstanden in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, enthalten jedoch keine neuen Begrenzungen, sondern haben bloß den Zweck, ausländischen Juden die Reise nach Petersburg oder anderen russischen Städten über Finnland zu verbieten. Die Schaffung neuer Begrenzungen wäre auch kaum möglich gewesen, da schon dte alten schwedischen Gesetze die Niederlassung der Juden in Finnland verboten und die Juden, dte dennoch in Finnland lebten, ganz rechtlos machten. In den in den Jahren 1672, 1875 und 1878 erlassenen Gesetzen über die Ausgrabung und Verarbeitung von Goldmetall finden sich immer wieder die Worte: „Mit Ausnahme der Juden". Am Ende des vorigen Jahrhunderts, 1891 und dann im Jahre 1903, als den russischen Untertanen das Recht eingeräumt wurde, in Finnland Immobilien zu erwerben, wurde in den betreffenden Gesetzen ausdrücklich betont, daß diese Rechte sich auf die Juden nicht beziehen. Mit Ausnahme einer einzigen Erleichterung, wonach den Juden, die in Finnland heiraten, das Verbleiben im Lande gestattet wird, hat sich dte alte schwedische Gesetzgebung gegen dte Juden in Finnland bis zum heutigen Tage in nichts geändert. Und die jetzige Regierungsvorlage ■ü 1 I 1 ] i -4

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