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Der Israelit · 1911-04-06 · Heft 14 (6.4.1911) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 14 (6.4.1911)
Date
1911-04-06
Page
– (sequence 6)
Language
German
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D« ZSvaM. 6. April 1911. Teitrl6. Nr. 14 Jahre berechneten „Lehr kursus" hin, der durch diese lange Zeitdauer einem Seminar so verzweifelt ähnlich sieht, daß eine Verwechslung der Beiden miteinander unausbleiblich war. Es soll nunmehr unsere Aufgabe sein, die Bedenken, welche wir dem Plan eines Rabbinerseminars in Jerusalem entgegenzusetzen haben, ausführlich zu entwickeln. W? q e n Anhäufung aktueller: Materials wußten die "Artikel: „W a s l ä ß l H e r mann C o h e n v o m Indent u m ü 0 r i fl?" u u d „L i b e r a l e s Ind e n t n :n," s o w je eine Reihe weitere r Beit r ä g c und o r r e s p o n - d e n z e n für n ä ch st e N » n: m e r z u r ü ck g e st eilt werden. Korrespondenzen und Nachrichten. D erristhr« MeKH. Peffadi-Qrfaub für illflifrtie Soldaten. IranKfurt a. M , 6. April. Wir machen darauf aufmerksam, daß das Preußische Kriegsministerium auf Grund einer Eingabe der „Freien Vereinigung für die Interessen des othodoxen Judentums" auch in diesem Jahre eine die religiösen Bedürfniffe der Manschaften jüdischen Bekenntnisses am Peffach berücksichtigende Verfügung an sämtliche Kommando- Behörden erlassen hat. Der Wortlaut der Verfügung ist uns im Augenblick nicht bekannt. Doch ist anzunehmen, daß, der Regel nach, die Erteilung von Heimaturlaub, zum mindesten aber die Ermöglichung ritueller Verköstigung an den Garnisonsorten, sowie endlich Urlaub an den Hauptseiertagen angeordnet ist, sofern nicht dienstliche Interessen die Berücksichtigung des Gesuchs „in dem einen oder anderen Fall auss chließen " Hiernach wird es sich empfehlen, daß die Mannschaften bei der unmittelbar Vorgesetzten Instanz um Urlaub einkommen, sowie ferner daß die Herren Rabbiner und Lehrer, soweit wie irgend möglich, schleunigst Regimentsbefehle im Sinne der erwähnten Verfügung erwirken. 'tßettin, 2. April. In der Sitzung des Preußischen Abgeordnetenhauses vom 24. März brachte Abg. Cassel die von uns jüngsthin mitgeteilte Verfügung des Ostpreußischen Regierungspräsidenten betreffs des Ausienthaltsrechtes russischer Juden in Ostpreußen zur Sprache. Der Abgeordnete verlas den Wortlaut der Verordnung und bemerkte u. a. folgendes: „Es scheint mir eine ganz besondere Härte zu sein, wenn man solchen Leuten die Erlaubnis gibt, in Ostpreußen oder sonstwo in Teutschland zu wohnen, weil sie dort ihren Erwerb finden, ihnen das aber nur unter der Bedingung gestattet, daß sie, obwohl sie verheiratet sind, in Zölibat leben müssen, und ihre Kinder nicht bei sich erziehen dürfen, dazu konnnt noch, daß die Leute, denen man hie Erlaubnis zum Aufenthalte gewährt, sich hier sehr nützlich machen; sie bezahlen zunächst oft sehr erhebliche Staats- und städtische Steuern. Sie betreiben große Handelsgeschäfte, und es wird mitunter von den dortigen Behörden, von Landrütcn >tnd Gutsbesitzern, also von Leuten, die nicht gerade meine Parteigenossen sind, anerkannt, daß diese Leute durch ihre gewerbliche Tätigkeit von großem Nutzen für die Provinz sind. Es handelt sich insbesondere um Viehhändler, die große Viehtransporte aus Rußland nach Preußen einführen; dieses Vieh wird von der dortigen Bevölkerung gebraucht. Tie Leute erfreuen sich häufig des Rufes einer besonderen Solidität ihres Geschäftsgebahrens. Ich möchte doch bitte», erstens die Praxis dahin abzuändern, daß die Ausweisungen nicht schabloneninäßig erfolgen, und zweitens daN unverdächtige Leute mit gesicherter wirtschaftlicher Existenz nicht ausg?- wiesen werden, wodurch sie viefach erst der Rot und dem Elend preisgegeben werden. Ferner muß ich bitten, daß nicht in den Verfügungen beßimnrt wird, daß die Binder und die Frauen im Ausland bleiben müssen, oder daß gar den Ettern die Verpflichtung anferlegt wird, die Kinder, sobald sie!J Jahre alt geworden sind, zu entfernen und anderwärts erziehen zu lassen." Auch Abg. Hirsch unterstützte die Ausfuhr rungen Caffels. In seiner kurzen Erwiderung teilte der Minister des Innern mit, daß es sein Wunsch sei, daß alle Härten bei der Ausführung der Verordnung vermieden werden. Im übrigen werde den Zuzüglern aus dem Osten an der Grenze eröffnet, daß ihnen eine dauernde Niederlaffung an der Grenze nicht genehmigt wird. Sie Tagung der badifdien Synode. (Vorläufiger Bericht.) Kartsruße, 5. April. Die Synode lvurde vom Oberregierungsrat Dr. Boehm mit einer kurzen Ansprache eröffnet. Zum Vorsitzenden wurde Oppenheim-Mannheim, zum Stellvertreter Stadtrat Marx- Bruchsal, zu Schriftführern Bauer-Mannheim und Dr. Levis-Karlsruhe gewählt. Die Debatte über den Voranschlag wurde zum ersten Male auf allgemeinen Wunsch mit einer Generaldiskussion eröffnet, in der zunächst Dr. Simon-Heidelberg das Wort ergriff. In lebhaften eindrucksvollen Ausführungen kennzeichnete der Redner ausgehend von dem friedlichen Carakter der vorigen Synode, das System des Oberrats, das sich als ein ausgesprochenes Partei-Regiment charakterisiren lasse. Das sei sowohl durch die Berufungen in den Oberrat, sein Verhalten in der Frage des Religions-Unterrichts als auch durch die parteipolitische und literarische Tätigkeit hervorragender Mitglieder des Oberrats bewiesen. Das schlimmste sei, daß dieses ausgesprochene Partei-System durch eine scheinbare Neutralität verdeckt werde. Nach kurzen Ausführungen von Marx-Bruchsal erwiderte Herr Gehetmrat Dr. Mayer. Er behauptete, daß Dr. Simon lediglich wiederholt habe, was der „Israelit" seit Jahren behauptete, und was durch den Mainzer Prozeß widerlegt worden sei. Auf Grund eines Antrages, der schon vor der Synode von den Abgeordneten Dr. Pfälzer, Dr. Würzburger und Dr. Simon eingebracht war, wurden für die Lehrer und die Landgemeinden in das Budget weitere 12000 Mark eingestellt. Zu lebhaften Debatten führte die bekannte Frage des zwangweisen Religionsunteretchtes. Leipzig, 29. März. Als Endresultat der jüngsten Verhandlungen über die Schächtgebühren veröffentlicht nun der Rat der hiesigen Stadt folgende Bekanntmachung : „Für das Schächten ist eine Zuschlagsgebühr zur Schlachtgebühr zu entrichten. Diese beträgt für jedes über 3 Monate alte männliche Rind 10 Mk., für jedes über 3 Monate alte weibliche Rind 6 Mk., für jedes unter 3 Monate alte Rind 3 Mk., für jedes Stück Schaf- oder Ziegenvieh 2 Mk. Die Gebühr ist mit der Schlachtgebühr vor dem Schächten an die Berwaltungskaffe zu zahlen, der Beleg ist an den diensthabenden Hallenaufseher abzugeben. Zur Vornahme des Schächtens werden nur diejenigen Personen von der Schlachthausverwaltung zugelaffen, die von dem Vorstande der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig hierzu bestellt sind und der Verwaltung des Schlachthofes ein Zeugnis darüber vorlegen. Die Geschäftsräume und sonstigen Verkaufsstellen, in denen Fleisch von geschächteten Tieren gewerbsmäßig verkauft oder feilgehalten wird, müssen an einer in die Augen fallenden Stelle die deutliche, nicht verwischbare Inschrift „Verkauf von Fleisch geschichteter Tiere" tragen." Für Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen wird Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Hast bis zu zwei Wochen angedroht. Ungarn, llngarifcher Brief. (Bon unserm Korrespondenten.) Z. B. Budapest, 26. März. „Schomre Hadas" und „Machsike Hadas" stehen im Verhältnis zueinander wie Wunsch und Erfüllung oder besser wie der Text zum Kommentar. Im Schomre Hadas ist die Grenze abgesteckt, in der sich der Machsike Hadas bewegen muß. Ersteres ist der kostbare Rahmen, der das geniale Kunstwerk des jüdischen Stillebens umspannt. Beide bilden das unveräußerliche Erbgut der ungarisch-jüdischen Orthodoxie und werden von dieser wie ein Kronschatz behütet. Machsike Hadas ist die staatlich sanktionierte Organisation unserer Gesetzestreuen. In ihrer vierzigjährigen Vergangenheit hat sie zur Genüge die absolute Notwendigkeit ihrer Existenz bewiesen. Bei ihr funktioniert alles bereits rein mechanisch, wie am Schnürchen. Schomre Hadas ist noch ganz jung, kaum zweijährig, und bildet die freie Bereinigung aller konservativen Elemente zur Wahrung ihrer heiligsten Güter. Machsike Hadas ist in seiner Struktur und seinem Ausbau, wie im letzten Prinzip unantastbar. Das Schiboleth, der sich unter der Fahne dieser Organisation Scharenden, das einigende Prinzip des Zusammenschlusses, ist: Unverfälschte Thoratreue bis zur letzten Konsequenz. Wer sich dazu bekennt, muß sich der selbstgegebenen Autorität fügen. Die Leitung muß naturgemäß über die Differenzierung der ihr subordinierten Maffen hinweg eine einheitliche sein. Sie muß in ihrem Wesen und Wirken den einheitlichen Willen der Gesetzestreuen nach außen hin repräsentieren. Bon einer Verschiedenheit in den Wünschen und den Forderungen darf keine Rede sein. Wie groß auch der Abstand in der Weltanschaunng der Ober¬ und Unterländer der ungarischen Orthodoxen sein mag, aus der Zentrale darf nur der alles beherrschende Geist der Zusammengehörigkeit und der Unteilbarkeit aller, die mit dem Schulchan Aruch stehen und fallen, ausstrahlen. Mit wahrem Feuereifer macht sich diese junge Organisation daran, das ihr naturgemäß zufallende Gebiet auszubauen und mit jüdischem Geist zu durchhauchen. Wenn nun beim Schomre Hadas Einheitlichkeit das Grundprinzip der Dauerhaftigkeit des Erfolges ist, sicyert die weitgehendste Differenzierung und die Vielseitigkeit dem Machsike Hadas den ewigen Bestand. Machsike Hndas steht mit seiner Tätigkeit mitten im wogenden Treiben des Tages, muß sich demnach der Zeit anpaffen und vom Raum bestimmen laffen. In der einen Gegend ist ein Verfall des Thoralernens zu befürchten, in der andern wieder droht dem Schabbos von den emporschießenden Konsumgenossenschaften scharfe Konkurrenzda verhungern Jeschiwabaschurim, dort wird die allgemeine Sonntagsruhe gefordert. Der Machsike Hadas muß als Lokale Vereinigung der Gesetzestreuen eines gewissen Distrikts, überall den Bedürfnissen des Distrikts angepaßt, seine Tätigkeit entfalten. Und j'anD tr' oy '3726. Der Bedürfniffe gibt es viele und gar vielerlei. Am Anfang war es nur das Bedürfnis nach koscheren Tefilin, Mesusaus und Zizis, daS sich schüchtern in den Vordergrund wagte,' später fühlte man Kraft genug, um die Sanierung des Jeschiwawesens, wie es der Neutraer Verein versucht, in die Hand zu nehmen; man schritt weiter und vereinigte sich zum Kampf gegen die Sonntagsruhe und schreckt selbst davor nicht zurück,

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