Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 12 (23.3.1911)
- Date
- 1911-03-23
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Dezember 1841 an Hirsch u. a.: „Betreffend nun, bei Sr. Majestät oder bei den jehigen Ständen $u suplizieren, finde ich jedoch überflüssig, indem dieses alle schon früher in der Fülle geschehen ist) wenn dieses für nötig erachtet, wurden wir schon lang diesen Weg wieder eingeschlä'gen haben, allein die Stände als auch das Cabinet haben schon unsere zu reclamierenden Rechte anerkannt, tvie Eiv. Hochwürden aus der Rechtfertigung des Cabinets bei Erlassung des Entwurfes der Verordnung, sowie aus der Verhandlung der Stände ersehen werben, denn dieses konnten sie nicht in Abrede stellen, da der Höchste Gerichtshof, das Ober-Appellatioys-chericht zu Celle, das preußische Juden-Edict vom 11. März 1812 als publiciert erachtet hat, dieses geht aus dem Erkennt-- nitz in Sachen Niemitz wider v. Clees zu Emden hervor, >lnd da habe ich zu der Zeit das Mkenntniß, sowohl dem Cabinet als auch den Ständen in beglaubter Abschrift mitgeteilt, auch habe ich nicht verfehlt, mit den einzelnen Deputierten aus Ostfriesland, früher wie auch jetzt vorher Rücksprache zu nehmen und läßt sich dieses auch wohl unternehmen aus den Verhandlungen der Stände, wozu sollen »vir also tviederlwlentlich oder Wohl abermals supplizieren? Tie Akten liegen ja immer vor, und haben die .Gemeinden Ostfrieslands uns noch nie die Kosten ersetzt, vielmehr ivohl 120 Rthlr. sind in Vorschuß. Tie Acten sollen cs am . Ende erweisen wie wir unsere Pflicht gethan und lri'chts versäumt haben. Um aber nun zur Sache zu kommen, muß, ich Cm Hochwürden den Plan vorlegen,- was eigentlich geschehen sollte und müßte. Ich bin eigentlich dieser 2a che selber nach Frankfurth als ich in der Gegend war, hingereist, und habe mit dem Herrn Baron uvir Rothschild gesprochen. Derselbe sagt, daß wir dllrchaus uns auf nichts mehr einlassen sollen, als nur gegen jedes Gesetz, was sie vielleicht erlassen werden, protestieren, und auf Grund unserer wohlerworbenen Rechte bei der Bundesversammlung in Frankfurth durch einen dortigen Advocat Vorträge machen, >vozu Herr Baron von Rothschild auch einen Advocat in Vorschlag gebracht hat, und versprochen, daß er dafür sorgen will, daß unsere Sache nicht allein an getrommen werden soll, sondern auch daß es durchgeht, wobei ich denn mit dem Herrn Hannoverschen Factor Philipp Abraham Cohen in Frankfurth die Abrede getroffen habe, daß Wenn wir diesen Weg eiuschlagen, die israelitische Gemeinde in Hanrwver die Kosten meistens tragen soll, da die alten Provinzen bekanntlich die Rechte nicht haben» welche Oftfriesland schon hat, und noch durch Rechtsstreit etwerwen kann, das Cabinet und die Stände jedoch alsdann da sie alle Juden im Reiche gleichgestellt haben wollen, am Ende den Hannoverschen Alben solches' auch einräumen würden. ' . Nun habe ich mit den Herrn Deputierten Ballin und Hoffmann gesprochen, die meine -Meinung, in diesen Angelegenheiten tfyeilett. Wenn Ew Hochwürden »nn die Acten verlangen, so werden solche sofort eingesandt, und sollten Ew. Hochwürden auch die Bundesversammlung für rathfam erachten, so bin ich auch bereit, dort zu kommen. Die berathenden Theilnehmer in der Sache sind die Gemeinde Emden, der Herr S. van Wena in Leer, Herr H. I. Heymann in Norden llnd Mir in Aurich.".usw. Nun ist bislang ein eigenhändiges Schreiben Hirschs in dieser Angelegenheit noch nicht auf« zufinden gewesen, wenn man auch mit Sicherheit annehmen muß, daß noch viele wichtige/Handschreiben Hirschs in den Akten der betr. Gemeinden vorhanden sind und mit der Zeit auch wiedergefunden werden können. Gleichwohl zeigen uns die -Briefe, die in der nächsten Zeit Seckels in Aurich an seinen Landrabbiner richtete, den Fortgang der Angelegenheit. In einem Schreiben vom 36. Dezember 1841 erklärt Seckels schon, daß er Hirschs Ansicht teilen müsse, an das Kabinet und an die Stände eine Petition zu senden und daß er Hirsch dabei in allen Teilen behilflich sein wolle. Er wolle die Akten dem Herrn Lortzius Beringa Mitteilen und diesen auch instruieren. Auch fragt er an, in wessen Namen die Vorstellungen entworfen werden sollen und wer die Kosten bezahle. Denn die Gemeinde Aurich wolle sich zu nichts verstehen, die sie so viel ausgelegt habe und die Gemeinde Emden gar nicht zahlen wolle. Ferner' schlägt er vor, eine Einladung an sämtliche Vvrsteher zu einer Besprechung zu erlassen, um eine legale Vollmacht für eine eventuelle Aktion beim Bund ir; Frankfurt zu bekommen. Eine solche Einladung müsse aber vom Landrabbiner ausgehen. Auch erbietet Seckels sich, selbst evtl, nach Frankfurt zu reisen, um die Aktton an Ort und Stelle zu leiten und den Gemeinden die Kosten zu sparen. WaS in der Deklaration des Entwurfs über Ostsriesland gesagt sei, daß dort das Juden-Edikt von 1812 gelte, insofern es nicht wie durch die Zunftordnung von 1819 geschmälert sei, könne deswegen nicht schaden, weil die ostfriesischen Gemeinden bereits seit dem Jahre 1826 bei dem Kabinet protefftert hätten. Aber Zeit sei es, die Rechte beim Bund in Frankfurt geltend zu machen, weil sonst am Ende Verjährung eingewandt werden könnte. Er fährt dann wörtlich fort: „Ich freue mich, daß Sie sich für die Sache interessieren und angelegen sein lassen, denn ich bin Geschäftsmann und kann das nicht leisten, was Sie dazu beitragen können. Ich glaubeauch, wenn Sie die Akten haben, und auch den Entwurf der Verordnung ans dem Landtagsdiät, dann würden Sie die ByiPellurigen beide ebenso gut: machen können wie.jeder Aüvokat, es tut mir leid, daß wir nicht mündlich darüber -verhandeln können." Auch die Antworten Hirschs vom 27. und -28. Dezember, auf welche sich Seckels in seinem Schreiben vom 29. Dezember 1641 bezieht, sind bislang noch nicht aufzufinden gewesen. Dagegen zeigt das letztere Schreiben vom 29. Dezember 1841 in interessanter Weise die umfangreiche Tätigkeit, die Seckels auf Anregung von seiten S. R. Hirschs entfaltet hatte, um möglichst weite und einflußreiche Kreise für die Sache zu interessieren. Er berichtet, daß er seinen Freund, den Administrator Besecke, sowie zwei andere gute Bekannte, den Schatzrat Krimping und den Hauptmann von Sukow dazu veranlaßt habe, ihren Einfluß bei der in Aurich tagenden Versammlung der ostfriefischen Landstände zur Unterstützung der Petition einzusetzen, und daß er selbst noch bei den ostfriefischen Landständen vorstellig werden wolle. Es sei auch der Landsyndikus Telttng bei ihm gewesen und habe ihn aufgefordert, jetzt eine Petition an die Stände gelangen zu lassen, der Administrator Besecke habe die ostfriefische Landschaft aufgefordert, ebenfalls etwas zu tun und die Juden zu vertreten. Telttng habe ihm auch unter der Hand eröffnet, daß die erste Kammer auch anders denke als bisher. «Er fordert dann S. R. Hirsch auf, den Administrator Besecke noch einmal selbst zu schreiben. Die Adresse desselben sei: Landschaftlicher Administrator Besecke, Ritter des Quelphen Ordens zu Hannover, Leinstraße Nr. 793 . . . Zum Schluffe seines Schreibens äußert er: „Es fteut mich sehr, daß Sie grade in dieser Periode Ihre Stelle angetreten haben und ich rechne es für ein Glück." Am 30. Dtzember 1841 wurde dann die ausgearbeitete Petition zur Weitergabe an den Landrabbiner eingesandt. Hoffentlich wird diese auch noch einmal in irgend einem Archive der Provinz Hannover wieder aufgefunden. Noch manche Einzelheiten werden über die Tätigkeit Hirschs in Emden bekannt werden, wenn erst die Akten, die heute noch bet der kgl. Regierung in Aurich liegen, dem dortigen Staatsarchive einverleibt und der Forschung zugänglich sein werdendann wird sich erst in vollem Umfange zeigen, wie schon in jungen Jahren der große Meister durch Tatkraft, weiten Blick und ein hervorragendes Organisationstalent Dauerndes geschaffen hat in einer Gegend, deren Juden in jener Zeit unter dem Drucke unendlich schwieriger wirtschaftlicher Verhältnisse lebten. Als im Sommer des Jahres 1847 S. R. Hirsch das Landrabbinat Emden verließ, um nach Ntcolsburg zu gehen, erhielt er von allen Seiten Kundgebungen der Begeisterung für seine Person und sein Wirken. Vergebens hatten die Vorsteherder Gemeinde Emden ihn gebeten, dort zu bleiben, und ihm eine größere Gehaltszulage angeboten. So schwer ihm selber auch der Abschied wurde, so konnte er sich doch nicht, entschließen, eine Gehaltszulage, die er bei seiner zahlreichen Familie dringend brauchte, von Gemeinden entgegenzunehmen, die eine' solche nur mit den allergrößten Anstrengungen und Opfern hätten aufbringen können.