Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 11 (16.3.1911)
- Date
- 1911-03-16
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Erve 6. Nr. II_ Entscheidung des Mtnistertnms angcrufen worden fei, das demnächst darüber beschließen würde. Es ist also der Ausgang der Sache nochabzuwarten. Auf jeden Fall darf angenommen werden, daß das Ministerium, unbeeinflußt von den lokalen Gießener Stömungen, eine gerechte Entscheidung fällen wird. Oie ZgnoSslwskilen in vsöen Karlsruhe, 13. März. Die Wahlen zur Synooe vollzogen sich gestern im allgemeinen ziemlich ruhignur an einzelnen Orten, wie z. B. in Heidelberg-Stadt, Mosbach, waren erhebliche Wahlkämpfe zwischen Konservativen und Liberalen auszufechten. Das Gesamtergebnis ist, die Aufrechterhaltung der konservativen Mehrheit, welche die vorjährige Synode aufwies. Zu den neugewählten Abgeordneten gehören u. a. Dr. med. Würzburger - Rrppenau, einer der Führer des „Vereins zur Wahrung des gesetzestreuen Judentums 'in Baden", ferner der bekannte zionistische Rechtsanwalt Dr. Pfälzer-Wetnheim und endlich der aus dem Prozeß Marschall bekannte Rechtsanwalt Dr. Kan der. In Mannheim wurde anstelle des verstorbenen Dr. Stadecker Herr August Oppenheim gewählt. Htdenvurg, 12. März. Bet den Wahlen zum Synagogen gemein berate hat hier wieder die orthodoxe Partei mit großer Majorität gesiegt. Bei einer Wahlversammlung stieß der Führer der liberalen Partei folgenden, auch für die Allgemeinheit nicht uninteressanten Klageruf auS: „Wir müssen Männer wählen, welche sich verpflichten, dahin mitzuwirken, daß das Oldenburglsche Judengesetz nach dem preußischen Muster umgestaltet wird, denn unser einst so liberales Oldenburg ist heute fast ganz orthodox geworden, wir Liberalen sind auf einige wenige Stimmen zusammengeschrumpft. Herr Landrabbiner Dr. Mannheimer, den ich persönlich zwar sehr hoch schätze, hat aber unsere Gemeinde ganz „umgekrempelt", so daß man sich schon einen orthodoxen Anstrich geben muß, um überhaupt bei einer Wahl in Frage zu kommen." Dieses Bekenntnis einer liberalen Seele ist ein erfreulicher Klageruf und legt ein rühmliches Zeugnis ab von dem stillen, taktvollen aber zielbewußten Wirken unseres Herrn Landrabbiners zum Segen des orthodoxen Judentums. An eine Aenderung unseres so bewährten Judengesetzes ist absolut nicht zu denken, da weder der Jüdische Landesgemeinderat noch die Regierung dafür zu haben sein werden. Mazzo kaufen, gbgeht, selbst wenn sie sich die Zeit und Mühe nehmen würden, sich burcfj. Augenschein von der Herstellung der Mazzos zu überzeugen. Es mögen daher zue Kontrolle für diejenigen, die sich nicht gern in ihren heiligsten Anliegen täuschen lassen wollen, einige der hauptsächlichsten Vorschriften über die Herstellung der Mazzos hier folgen. Diese Vorschriften erstrecken sich vom Beginn des Fruchteinkauss bis zur Fertigstellung und Versendring der Mazzos. Ter große Teil der Bäckereien, die tvir hier im Auge haben, bezieht, was hier anerkennend betont werden soll, sein Mehl aus Mühlen, die einer gewissenhaften Aussicht von zuverlässigen Rabbinern unterstellt sind. Qualität, Preis und Bequemlichkeit des Bezugs läßt es selbst weniger gewissenhaften Bäckern vorteilhafter erscheinelt, von dieser größeren Mühle ihren Bedarf zu decken als das Getreide selbst zu kaufen und es mahlen zu lassen. Wir können uns daher was die zu verwendend? Frucht und ihree Behandlung in der Mühle betrifft, aus einige allgemeine Bemerkungen beschränken. Eine „Verordnung für das rituelle Mazzothbacken" existiert bereits von Rvbbiner S. P. Bamberger welche aber nur die wesentlichsten Punkte behandelt, die in die folgende Darstellung aufgenowwen sind.*) tz 1. Zur Herstellung von Mazzos darf nur das Mehl von: Weizen, Gerste, Korn, Hafer und Dinkel «Spelz) verwendet werden. § 2. Wird das Getreide oder das daraus gewonnene Mehl naß, so tritt eine Gährung ein, und darf für Peßach nicht verwendet und nicht im Hause gehalten werden. War das oZelreibe. nur ganz kurze in Wasser und wurde sofort wieder getrocknet, dann mache nran eine ppREN ~) Es sind dies die 88 sowie 13-21, ' Qänemavk. Der Kopenftagener Konflikt. Kopenhagen, 13. März. Der in der letzten Nummer des „Israelit" erschienene Bericht über den Stand der hiesigen Rabbinerfrage ist in mehrfacher Hinsicht geeignet, unrichtige Vorstellungen zu erwecken und bedarf der Ergänzung. Die jetzt ergangene Entscheidung des Gerichtshofs erster Instanz beschränkt sich darauf, Herrn Dr. Lew enstein das Recht zur Führung eines Dienstsiegels mit der Auffchrtft: E'ppi Y3K oder „fungierender Geistlicher der Gemeinde" in „Kaschrusangelegenheiten" äbzuerkennen und zwar mit der Begründung, daß die Königliche Anerkennung, auf die Herr Oberrabbiner Lewenstein sein Recht in dieser Hinsicht stützte, sich auf die rein internen Kaschrus-Angelegenheiten, die Gegenstand eines Privatvertrags zwischen Gemeinde und Rabbiner waren, nicht bezogen habe*). Unberührt bleibt jedoch hiervon die vollkommen zu Recht bestehende Königliche Anerkennung des Herrn Dr. Lewenstein, soweit andere rabbintsche Befugnisse, z. B. Trauungen mit bürgerlicher Gültigkeit, in Betracht kommen. Der Gerichtshof hat sich in seinem Urteil, dessen strittiger rechtlicher Charakter durch die gleichzeitig beschloffene „Aufhebung der Kosten" nach dänischem Rechtsbrauch zu deutlichem Ausdruck gelangt, auf diese eine Frage beschränkt, um dem noch ausstehenden prinzipiellen Urteil in keiner Weise vorzugreifen. Völlig unrichtig ist die Behauptung, daß Herr Dr. Lewenstein eine S chadest ersa tz - Klage angestrengt habe. noch schwebende Klage Dr. LewAisteins gegen die Repräsentanten der Gemeinde auf Annullierung der Verabschiedung, und es waren und sind ausschließlich ideale Motive, welche dieser Klage zugrunde lagen. Die Repräsentanten ihrerseits waren es, welche im Verlaufe der kontradiktorischen Schriftsätze die Frage des Schadenersatzes aufrollten und dadurch den Anwalt Dr. Lewensteins zwangen, zur Vermeidung eines neuen überflüssigen Prozeffes subsidiär auch auf diese Frage etnzugehen. — Ueber den Aüsgang des Prozesses wird seinerzeit an dieser Stelle berichtet werden. *) Bekanntlich mußte Herr Dr. Lewenstein im Interesse des gesetzestreuen Kreises nach seiner Verabschiedung eine eigene einrichterr, wobei er sich zur Signierung seines a«ren Titels bisher bediente. _ 16. März 1911, Stoftlanfr* Delegierfen-Konferenj der Kieroer emigrafionsöefellfcftaff. Kiew, 10. März. Diese Woche fand hier eine Konferenz der Delegierten der Emigration.sgesellschaft statt, an welcher 60 Delegierte aus 50 Städten Rußlands und Polens tetlnahmen. Die Versammlung wurde von Prof. Mandel stamm eröffnet. Zum Vorsitzenden wurde Dr. Fleischmann-Kiew und zu seinen Stellvertretern Dr. Goldberg-Jeletz und Rabbiner Kulischer Schitomir gewählt. Es hielten Referate: Dr. Mandel stamm über „Die Auswanderung nach Galveston"^ wohin die Emigrations-Gesellschaft erst kürzlich die 50. Partie expediert hatferner Dr. Jochelmann, Ingenieur Loew und Dr. Bloch über „Die Enquete unter den Galveston-Emigranten", die ein befriedigendes Resultat ergab. Die Delegierten einigten sich nach eingehender Debatte darin, daß die konzentrierte Emigration nach Texas via Galveston zu fördern und zu unterstützen sei. Während der Koifferenz langten zahlreiche Glückwunsch- und Zustimmungstelegramme ein, u. a. auch von Leopold de Rothschild, Israel Zangwill und Karl Stettauer aus London ein. Mit besonderer Beruhigung wurde die Mitteilung entgegengonommen, daß die Aktion der Gesellschaft in Galveston nunmehr ungestört fortgeführt werden kann und daß die amerikanische Regierung die Bestrebungen der Gesellschaft selbst fördert. England. Lorrkorr, 12. März. Indien ist endlich ein zivilisierter Staat geworden. Der Antisemitismus hat in ihm Einzug gehalten. Wie „Jewish Chromele" berichtet, hatten die Juden in Kalkutta (Indien) seit dem Jahre 1880 sämtliche Rechte. . Jüdische Kinder wurden zu allen Schulen zugelassen und genoffen auch als Stipendisten dieselben Rechte wie die anderen Schüler. Nun erschien ein Erlaß des Sch ul Inspektor s über die europäischen Schulen in Kalkutta, der eine Beschränkung in der Zulassung jüdischer Kinder zu den Prüfungen und den damit verbundenen Stipendien enthält. Der Protest der jüdischen Eltern blieb fruchtlos und hatte höchstens den Erfolg, daß der Schultnspektor Hallward der Regierung von Bengalten einen Gesetzentwurf unterbreitete, wonach die jüdischen Kinder überhaupt von allen Prüfungen ausgeschlossen werden mögen, auf Grund welcher die Befreiung von Schulgeld oder anderen Benefizien erteilt zu werden pflegen. Auch hier wurde von dieser Seite energischer Protest eingelegt. Z 3. In einer offenen Kiste stehendes Mehl, an welches Mäuse gekommen sind, ist für Mazzos verboten.^ Ist dies bei .einem .geschlossenen Sack geschehen oder ist ein solcher naß geworden, so ist deshalb eine >u machen- § 4. Daß Tau, Regen und sonstige BefeuchLung des Getreides Gährung bewirkt, tritt nur bei bereits geschnittenem Getreide ein. Sind aber hie diehreil überreif und haben bereits eine weißlich^) ist auch am Halme die Möglichkeit der GäWiing durch Befeuchtung nicht ausgeschlossen. Man läßt'daher das für Mazzos bestimmte Getreide nicht zu lange am Halme stehen, sondern schneidet dasselbe möglichst frühzeitig. 8 5. Ausgewachsenes Getreide darf für Peßach nicht verwendet werden. (Schluß folgt.) iRassenschnüffelei.j In einem längeren Feuilleton im „Neuen Wiener Journal" streift Hermann Bahr in ergötzlicher Weise die Sucht gewisser Rassenfanatiker, alle Menschen, die ihnen etwas Unangenehmes sagen oder zufügen, als Jude u zu bezeichnen. Auch Hermann Bahr muß darunter leiden, wie er schreibt: „Es ist, soweit man in diesen Dingen irgendeine Sicherheit haben kann, ziemlich unwahrscheinlich, daß ich einen Tropfen jüdischen Blutes in mir habe. Das hat aber nicht verhindert, daß in gewissen Zeitungen, wenn ich nämlich, etwas diesen Zeitungen Unangenehmes sage oder schreibe, zu lesen ist: „Ter Jude Hermann Bahr" oder daß, ich als ein besonders krasser Fall jüdische» Geistes zitiert werde. Es gibt eitre deutsche Literaturgeschichte von einem deutschen Professor, in der ein Kapitel, das Kapitel über das junge Wien, mir gewidmet ist, und in dem an meinem Beispiel gezeigt wird, wie jüdischer Einfluß ein ganzes Land korrumpieren kann. Nun, ich habe den Herrn nie berichtigt. Es hat mir widerstrebt, dies zu tu > weil da leicht das Mißverständnis aufgekommen war-, als würde ich mich etwa schämen, ein Jude zu sein . . Ein eifriger Freund von mir war über jenen deutsche«, Professor gekränkt und schrieb ihm einen Brief, worin erz -ihm nachwies, daß ich kein Jude sei. Er forderte ihn übrigens auch auf, mich anzusehen, woraus er dies sofort bemerken Hürde. Der große deutschJratio »rate Mute v antwortete darauf, das sei ihm ganz gleichgültig. Wenn ich auch kern Jude sei, so sei ich doch ein Jude, und wenn ihm nachgewiesen würde, daß ich keinen Tropfen jüdischen Blutes haben könnte, so würde ihr, dies nur veranlassen, an die Seelen Wanderung zu glauben; denn dann sei eben durch einen geheimnisvollen Prozeß in einen rein arischen Körper eine jüdische Seele gefahren." •—:—==3 (Disziplin und Lehre.) Zu unserem Artikel „Disziplin und Lehre tn England" in letzter Nummer unseres Blattes wird uns aus Wien geschrieben: Im Jahre 1826 wollte die Regierung dem Bflfi "1LD Amt und Titel eines LandeSrabbtnerS mit sehr ausgedehnten Machtbefugnissen anvieten, da seine allgemein anerkannte Autorität zur Ordnung der Judenangelegenheiten ohne Anrufung der Staatsbehörden benutzt werden sollte. Dieser lehnte ab mit^ der Begründung, es sei dtes ein zweischneidiges Schwert, das in der Hand eines unberufenen Nachfolgers zum Unheil angewendet werden könne. 16 Test atteti tum$ kann die <3 bis \ dem anbc‘ den dentr falls direk zukor er er ans dingl halb Rabl Borsi eindr führli ferenj qeqcn kanni Am ' ners Rabb wurd beant der d des äußer führ! handl wird, semi Entl be sta Kreise besfro Lesern Straß! kurzer das 8 verwer deshal Metzge Großn argefa lasst n, mit vi diesen zugefüj Sä rei semttei angew schnell« ist tllu beschar wird, < Fletsch Wasen einzige daß er Pfund die gle I und el geben, Partei Tagen Juden läßt, s« R Regent Nath werden die Ai Desha heftige Presse Unrech er doö erst vo der jül nach U wirkun Bestatt