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Der Israelit · 1911-03-09 · Heft 10 (9.3.1911) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 10 (9.3.1911)
Date
1911-03-09
Page
– (sequence 2)
Language
German
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«riet % «r. l) Wer Sfroeltt. s März 1911 sichtigt, die Entmirklungsfähigkert des Judentilms anerkannt, dadurch die Schüler mit Liebe zum Judentum erfüllt und sie nicht in Gegensatz zum Elternhanse bringt." Es ist im Rahmen dieses Vortrages nicht aitgängig urrd auch nicht meine Absicht, das Programm in allen seilten Einzelheiten zu beleuchten. Ich will lltich auch nicht auf eine eingehende Erörterung darüber einlassen, in wieweit einzelne Sätze des Programms bei diplomatischer Interpretation so gedeutet werden könnten, daß auch Orthodoxe ihnen zustimmen könnten. So z. B. der Satz, daß „der ewige Gehalt und die unveränderlichen Grundlagen der jüdischen Religion in Erscheinungen zum Ausdruck zu bringen seien, die unserer Zeit angemessen sind", ein Satz, den lvir unterschreiben könnten, wenn wir uns vorher über die Begriffe „ewiger Gehalt", „unveränderliche Grundlagen", „unserer Zeit angenressen" verständigt hätten. Ebenso der Satz, daß „der Gottesdienst gemäß beit Bedürfnissen der Zeit auszugestalten sei", dem wir beipflichten könnten, wenn man den Begriff „gemäß den Bedürfnissen der Zeit" in einem bestimmten Sinne interpretiert u. s. f. Ich will und kann aber hier auf Einzelheiten des Programms nicht eingehen, sondern nlöchte nur im allgemeinen den Geist, die Gesinnung, die Grundsätze prüfen, aus denen heraus die Bereinigung für das liberale Judentum und ihr Programm erwachsen ist. Ist dieser Geist ein jüdischer? Nehmen wir an, da sind Männer, jüdische Männer, die können es nicht mehr mit an^ sehen, wie die väterliche Religion verfällt. Die Not des Judentums lvird ihre eigenste persönlichste Not. Ihr Herz blutet, wenn sie an den Niedergang dessen denken, was um jeden Preis, koste es, was es wolle, erhalten werden muß. Und sie stehen auf und erheben ihre Stimme aus der Glut ihrer Empfindung heraus, werden opferbereite Pfadsucher und Wegbahner dem hohen heiligen Ziel entgegen. Sie können in dem Wege irren, ihre Weisung kann eine falsche sein. Aber jeder fühlt es: Hier ist reine, jüdische Gesinnung, hier waltet reiner, jüdischer Geist. Ich frage: Ist das oberste Prinzip, der oberste Zweck, die letzte Triebfeder, das beherrschende ausschließliche Motiv der liberalen Bewegung die Erhaltung des Judent u m s? Tenn wenn das der Fall wäre, wenn einzig und allein das Streben nach Erhaltung des Judentums und nur dieses, wenn eine heiße, glühende Liebe zum Glauben der Väter, ein heißes glühendes Verlangen, den Glauben neu zu beleben, diese Partei hervorgetrieben hätte, wir müßten mir inniger Freude und Genugtuung ihre Gründung begrüßen, auch wenn die Mittel, die sie zur Erreichung ihres Zweckes anwendete, untaugliche wären. (Forts, folgt.) OlochmrMölchav. Der nofftanö in Ierusslem Aus Jerusalem erhalten wir unter dem 4. März folgende Depesche: „Infolge der bereits brieflich ges ch i l d e r t e n U r s a ch e n h e r r s ch t h i e r e i u c unbeschreibliche Not, sodaß ein Eingreifenderausländischen Wohltätigkeit dringendes Bedürfnis ist. Hunderte von Familien sind infolge der großenTeuerungbrotlo s." Wir bitten unsere Leser, reichliche Spenden zur Linderung des Notstandes der „Deutschholländischen Palästina-Verwaltung" zu überweisen. Sowohl die bekannten Vertrauensmänner dieser Verwaltung, insbesondere der Kassier des Frankfurter Hilfskomitees, Herr Dr. Israel R o o s, Schöne Aussicht 5, als auch sämtliche Filialen der Deutschen Bank nehmen Einzahlungen zu Gunsten der „Deutsch-holländischen Palästina-Verwaltung" entgegen. Auch wir selbst sind zur Weiterbeförderung von Spenden gern bereit. heldienoerbrennung und Umenbeffaffung. In dem bekannten Rechtsstreite zwischen der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg und einem ihrer Mitglieder über die Frage der Urn'enbestattüng auf dem Gemeindefriedhofe hat nunmehr, wie an anderer Stelle ausführlich berichtet wird, auch das Reichsgericht zu Ungunsten der Gemeinde entschieden. So sehr dieses höchstinstanzliche Urteil für diesen Einzelsall zu bedauern ist, zeigt es doch andererseits mit erfreulicher Klarheit beit Weg, den jüdische Gemeinden künftig zu betreten haben, wenn ihnen ähtlliche Erfahrungen erspart bleiben sollen. Die in Betracht kommende Gemeinde hatte geglaubt, einen bestimmten Teil ihres Friedhofes für die Beisetzung von Aschenurnen reservieren zu sollen. Das hat sich gerächt nnd die an sich gute Sache der Gemeinde von vorneherein auf schwanken Boden gestellt. Aus der besagten Bestimmung mußte das höchste Gericht zu der in der Urteilsverkündung vertretenen, der objektiven Wahrheit kraß widersprechenden Auffassung kommen, daß „die Feuerbestattung und die Beisetzung von Aschenurnen auf einem jüdischen Friedhose mit dem jüdischen Kultus nicht unvereinbar sei"!! Das Reichsgericht ging sogar weiter, und zwar gelangte es auf Grund der von der Gemeinde gegenüber den Anhängern der Feuerbestattung geübten bedauerlichen Rücksicht zu der ungeheuerlichen Annahme, daß „weite Kreise der' gläubigen Judenheit die Feuerbestattung als durchaus mit ihrer religiösen Ueberzeugung und mit ihren Religioussitten vereinbar halten" und daß „insbesondere sich niemand in seinem religiösen Bekenntnis gekränkt fühlen könne, neben den Aschenresten eines verbrannten Glaubensgenossen beerdigt zu sein."!! Das Reichsgericht war, wie die Urteilsverkündung zum Schlüsse ausdrücklich betont, der Ansicht, daß durch die Zulassung der U r n e n b e - stattuug im allgemeinen, wenn auch au einer besonderen Stelle des Friedhofes, dargetan sei, daß „jüoische Kultusvorschriften der Feuerbestattung nicht entgegenstünden und daß deshalb die Beisetzung von Aschenrosten geduldet werden müsse." Man braucht nicht erst das gesamte einschlägige wissenschaftliche Material noch einmal aufzuführen (siehe unsere Artikel in Nr. 49 und 50, 1910\ um nachzuweisen, wie sehir diese Annahme den klaren Bestimmungen des jüdischen Rcligionsgesetzes und dein jüdischen Empsinden widerspricht. Aber sie ist, wie schon bemerkt, durch die Haltung der Gemeinde selbst verschuldet worden und so werden lvir uns in diesem Einzelfalle mit dieser Entscheidung abfinden müssen. Sie muß aber zugleich eine Mahnung sein für alle jüdischen Gemeinden, bettelt die Reinhaltung ihrer Friedhöfe am Herzen liegt, rechtzeitig durch eine ausdrückliche statutarische Bestimmung die Bestattung von Aschenresten grundsätzlich u n d u n t e r allen Umständen 5 tt v e rbieten. Tenn ist auch das Urteil im Falle Hamburg dadurch zustande gekommen, daß die jüdische Gemeinde dort — nach Ansicht der Richter -durch die Einräumung eines Platzes auf ihrem Friedhofe für die Aschenreste die Zulässigkeit der Urnenbeisetzung im Prinzipe anerkannt hat, so ist es doch nicht ausgeschlossen, daß auch andere Gemeinden, die den Anhängern der Feuerbestattung bislang dieses Entgegenkommen nicht gezeigt haben, aus dem Prozeßwege zur Aufnahme von Aschenurnen gezwungen werden könnten. Selbst Privatgemeinden, denen mehr Berfügungsrecht über ihre Institutionen züsteht, könnten unter Umständen auf Grund eines von einem Reformrabbiner ausgestellten Gutachtens gezwungen werden, hier nachzugebeu. Um sich vor einem solchen Gewissenszwang von vornmm Unsere flbwebr. (Zu iiy ntma.) Die Feinde des jüdischen Volkes find so alt als dieses selbst. Wir haben daher eine nach Jahrtausenden zählende Erfahrung über die Mittel, welche unS Gott selber zur Abwehr der unS umgebenden Feinde empfohlen hat. Daß die Ratlosigkeit unserer zettgenösfifchen Abwehrbestrebungen es verschmäht, sich auS unseren heiligen Urkunden, aus unserer Geschichte Rat und Mittel für die Wege zu suchen, mit welchen wir dem Haß und der Feindschaft unserer Umgebung erfolgreich Vorbeugen und entgegentreten können, ist sicher nicht die letzte Ergentümltchkett in den eigentümlichen Erscheinungen unserer Gegenwart. Daß gerade das Naheliegende, mit den Fingern zu Greifende, so oft und so leicht übersehen und vergessen wird, ist vielleicht eines der Motive, welches daS Gotteswort bestimmen unv den ersten Zusammenstoß Israels mtt Amalek, dem Prototyp aller Judenfeinde, für alle Zetten durch die Mahnung gegenwärtig zu halten: yns pböp -6 rwv ipr rm 2121 ♦Dnxöö «Gedenke, was dir Amalek getan, auf dem Wege bei euerem Auszuge auS Mizrajim." (5. B. M 25, 17.) Die Mahnung schließt mit den Worten: N2V2 *6 «Vergiß es nicht!" (ibid. B. 19.) Da Gedenken und Ntchtvergeffen eins und dasselbe sind, so erklärt die Ueberlteserung tm Sifre das Gedenken als mündliches Aussprechen dessen, was Amalek uns getan, und die Aufforderung, es nicht zu vergessen, als die geistige Verwahrung und Vergegenwärtigung des damals Geschehenen. 2^2 rüttn 281 HB2 2*121- Um dieser Pflicht gerecht zu werden, wird alljährlich am Sabbat vor Purim diese Mahnung öffentlich in unseren Gotteshäusern verlesen. Daß die Pflickt, deffen, was Amalek unS getan, zu gedenken, bet uns nicht etwa Gefühle -eS Haffes und der Rache wachrufen will, bedarf kaum der Erwähnung. Die Thora verbietet uns ausdrücklich das Nachtragen von Groll und Rache. Für Völker, von welchen wir länger und mehr als von Amalek zu leiden hatten, verbietet uns GotteS Gesetz jede derartige Gesinnung mit den Worten: «Verabscheue keinen Edomiter, denn er ist dein Bruder, verabscheue keinen Aegypter, denn Fremdling warst du in seinem Lande." (5. B. M. 23,8.) Aber davon abgesehen, weisen auch äußere Momente darauf hin, daß Rachegedanken und Gefühle des Haffes nicht einem Volk gegenüber vorgeschrieben sein können, daS tatsächlich längst nicht mehr existiert. Ein Volk, daS nicht mehr besteht, kann matt nicht Haffen, und noch weniger kann man sich an ihm rächen. Die Mahnung, daS, waS unS Amalek getan, n'.cht zu vergeffen, verpflichtet uns im Grunde genommen weniger an Amalek als an uns selbst zu denken. Das, waS uns Amalek getan hat, haben unS andere im Lauf der Jahrhunderte auch getan und tun eS auch täglich. Wenn wir siegreich alle Gehässigkeit überwinden möchten, wie eS zu Zeiten AmalekS der Fall war, so bietet die Geschichte dieses Zusammentreffens Israels mit seinem alten Erbfeind eine Fülle goldener Winke für unsere Abwehr Sestrebungen gegenüber judenfetndltchen Angriffen. Dieses Zusammentreffen wirb unS in den letzten Versen deS 17. Kapitels im zweiten Buch der Thora geschildert. Es versetzt uns diese Schilderung in die Zeit, in welcher Israel eben aus Aegypten gezogen, durch die Meeresfluten geschritten, in der öden Wüste von GotteS Wunderbrot gespeist, sich in Refidtm ntederzulaffen im - Begriffe war. Aber trotz aller selbsterlebten Erfahrungen von dem Wunderwalten Gottes, genügte der Mangel an Waffer, nm es gegen seine Führer zur offenen Erhebung anzustacheln, ja, an Gott selber und seiner Wundernähe zu zweifeln und diesen Zweifel in die Worte zu kleiden: f'ri Brr 1^22,22 ',2 tP\2 «Gibt es einen Gott in unserer Mitte oder nicht?" B'2'222 S*2E2 B2 BH*?2 pbtäS R32 „Da kam Amalek und kämpfte mit Israel in Refidim." Alle Völker verfolgten mit ehrerbietiger Scheu daS ungewöhnliche Geschick dieses Volkes, das ohne Schwertstreich auS der Knechtschaft in die Freiheit gezogen war, vor dem die Wogen deS Meeres sich teilttn, um ihm den Durchgang zu gestatten und seine nachstürzendev Feinde zu begraben. „Völker hörten es und zitterten, Schrecken erfaßte die Bewohner Philistäas, nun waren die Fürsten EdomS von Staunen überwältigt, die Mächtigen MoabS ergriff ein Beben, in Furcht aufgelöst waren alle Bewohner Kanaans." (2. B M. 15, 16) Sie sahen Gottes übermächtiges Walten, wie eS sich in den Geschicken deS Gottesvolkes manifestierte, und wagten nicht, semen friedlichen Zug zu stören. Aber die Ächtung vor dem Volke Gottes und vor Gottes Allmacht, die sich-in seiner Leitung offenbart, ist an die Achtung geknüpft, die das

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