Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 8 (23.2.1911)
- Date
- 1911-02-23
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Sette 8. «r. 8 Der JSraeltt. 20 Februar 1911 men worden, wie z. B. hier einem der Zeugen. Ich nehme nun an, jemand, der de facto keine Kabolo hat, entweder weil er vergessen hat, sie zu erneuern, oder möglicherweise weil sie ihm sonst genommen worden ist, und ich frage nun, wenn ein solcher Mann irgendwo, sagen wir in Britisch-Nordamerika, existiert, der die Tiere vollkommen nach der v o r g c sch rieben en Art tötet, und in v o r g e s ch r i c b nie nFor m e n, er besitzt nur keine Kabolo. Ist das Fleisch trefa? Z.: In technischem Sinne ge w i st. Ich möchte noch hinzufügcn, daß natürlich Leute, welche solches Fleisch nehmen, immerhin besser tun und eher im Einklang mit den Vorschriften des Gesetzes handeln, als diejenigen, welche einfach Fleisch essen, das von einem gewöhnlichen Metzger geschlachtet ist. R.: Wo rauf ich hinauswill, ist das: festzustellen, ob alle diese Vorsichtsmaßregeln und Sicherungs-Mastnah men, damit das Fl.'isch auf die richtige Weise geschäch tet wird, ob diese Vorsichtsmaßregeln niemals ver nachlässigt werden dürfen und i in m e r angewandt werden müssen? Z.: Es ist eine e o n d i t i o .s i n e qua non, daß das Fleisch von autorisier t e n S ch o cht i m geschachtet wird, überall wo es einen Rabbiner gibt, und wo eine Autorisation er laugbar i st." Der Richter legte der Jury vier Fragen vor, von denen die zweite und knifflichste diejenige war, ob das Fleisch der Herren Hirsch und Salomon nun wirklich [}'“! trefa gewesen sei oder nicht. Ueber diese halachische Frage konnte die Jury natürlich nicht hinweg, und sie erklärte nach fünfviertelstündiger Beratung, nicht in der Lage zu sein, eine Entscheidung abzu geben. Warum der Richter diese Frage für nötig hielt und sich nicht darauf beschränkte, einfach die Kompetenz des Chief-Rabbi verwaltungsrechtlich und historisch festzustellen, bleibt unverständlich. Es ist hier nicht der Ort, die Konsequenzen aus der merkwürdigen Gerichtsverhandlung zu ziehen. Gegenüber dem wachsenden Selb'stän digkeitsdrange der russisch-polnischen Rabbiner in England und bei dem Fehlen einer überragenden Autorität, die, selbst in dem Milieu des russischen Beth hamidrasch groß geworden, nach innen Ordnung schaffen und nach außen eine verhand lungsfähige Spitze für die eingewanderte Bevölkerung gegenüber den Engländern abgeben könnte, bedeutet die Schwächung der Antorisation des „Beth-Din" zweifellos eine große Gefahr. Ob allerdings die Gemeinde und das Beth-Din hieran völlig unschuldig sind, und wie die Dinge sich gestalten werden, wenn den Oberrabbtnats sitz dereinst ein in religiöser Hinsicht weniger zuverlässiger Mann als Chief Rabbi Adler ein nehmen wird, bedürfte einer eingehenden Erörterung. llermlrcdtes. Frankfurt a. M, 19. Febr. Gegen Herrn Steinhardt in Magdeburg haben infolge einer in den „Bl. f. Erz. u. Untere." enthaltenen groben Beschimpfung des „Israelis Redaktion und Geschäftsleitnng unseres Blattes Klage aus §§ 186 und 187 des Strafgesetzbuches erhoben. Frankfurt a. M., 21. Febr. In Zusammenhang mit dem Prozesse des bekannten „Kultusverlages" kontra „Israelit" stand die Klagesache des Verlagsbuchhändlers Wilhelm Ott in Würzbnrg gegen die Frankfurter Societätsdr uckerei dahier, die heute vor der, 2. Zivilkammer des Königl. Landgerichts hier zur Verhandlung gelangte. Wie erinnerlich, hat .Herr Ott beantragt, die Frankfurter Societätsdruckerci unter Feststellung einer Strafe von 5'iOO Mk. für jeden Uebertretungsfall zu verurteilen, die Ausstellung und Wiederholung gewisser Behauptungen in der „Frankfurter Zeitung" oder anderen in dem Verlag der Frankfurter Societätsdruckerei erscheinenden Zeitungen fernerhin zu unterlassen. Ferner war beantragt, festzustellen, daß die Beklagte verpflichtet sei, dem Kläger den Schaden zu ersetzen, der ihm durch die Aufstellung der vorerwähnten^ Behauptungen erwachsen sei und noch erwachsen werde. Zn dem heutigen Verhandlungstermin sucht der Anwalt des Klägers, R.-A. Tr. Ebner, nachzuweisen, daß alle Behauptungen" der Artikel unwahr seien und erklärte, daß die Klage auf die §§ 823 ss. B. G. B. gestützt sei, da dem Kläger durch die wahrheitswidrigen Behauptungen Schaden zugesüat werde. R.-A. Tr. M. Ph. Hertz beantragte die Abweisung der Klage, indem er. die Passivlegitimation der Frankfurter Societätsdruckerci bestritt, und bezog sich auf das dem Gerichtshof vorliegende Material, durch das die Wahrheit sämtlicher inkriminierten Behauptungen jedenfalls in allen wesentlichen Punkten, bewiesen sei. Insbesondere bezog er sich aus das Protokoll über die eidlichen Aussagen einer Reihe von Zeugen in dem Prozeß des Geschäftsführers des K u l t n s v e r l a g G. .m. b. H., E h r e n b e rg, gegen den Redakteur des „ Z s r a c l i t" , in dem der Zusammenhang zwischen dein Kultnsverlag und dem Unternehmen des Herrn Ott bewiesen sei, und in dem auch bewiesen sei, daß Herr Ott nach Schätzung eines Zeugen au den Samm luugen für katholische Kirchengemeinden 70 090 bis 80 000 Mark verdient habe, durch das ferner bewiesen sei, daß der .Kultnsverlag von Synagogengemeinden das Recht d e r .Versendung v o n B i t t b r i c feit in beliebiger Anzahl e r w örbe n habe, sodast auch Bittbriefe noch nach Eingang der den Gemein den zu überlassenden Summe versandt werden könnten. Rach kurzer Beratung verkündet der Vorsitzende folgendes Urteil: der Kläger wird mit seiner Klage kostenfällig abgewiesen. Zur Begründung wurde fol gendes ausgeführt: Tas Gericht ist der Ansicht, daß das jetzt vorliegende Beweismaterial bei freier Beweiswürdignug die Behauptungen, die die „Frank furter Zeitung" aufgestellt hat, im w e s e n t l i ch c n als wahr erscheinen läßt. Frankfurt a. M., 18. Febr. Aus unsere Notiz in Nr. 2, in der es gerügt wurde, daß das Israelitische Hospital “p1? 2JS7Ö in Jerusalem, die am 1. Januar an seine Mitglieder versandten Auffotderunzen zur Ent richtung des Jahresbeitrags mir einer „Gratulation zum neuen Jahre" verbunden hätte, geht uns eine berichtigende Bemerkung von der genannten Anstalt zu, wonach die Karten mit dem Gratulattonsaufdruck noch vom letzten herrühren und nun rein zufällig auch zum Zwecke der Beitragsforderung benutzt worden seien. Würzburg, 19. Februar. Herr Distrtktsrabbtner Nathan Bamberger in Würzburg wandte sich in Gemeinschaft mit bem pensionierten Seminarlehrer Dr. Dachauer an die jüdischen Lehrer und sonstige Ler nende, um in unserer thoraarmen Zeit wieder das Lernen zu beleben. Es soll eine O"V-Chewra entstehen, indem jeder sich eine autzwählt, um dann an dem gemeinsamen 21D am n"“l nächsten Jayrcs teilzunehmen. Die Anregung fand freudigen W'.ederhall bei allen wie die Zuschriften beweisen. So hofft man, daß bald ein 2TB über das g^rnze zustande kommt. Bis jetzt sind manche mrDDÖ doppelt und dreifach belegt, andere noch nicht. Jedenfalls verdient die Anregung des Herrn Distriktsrabbiners Bam berger volle Anerkennung und weckt sicher freudige Genugtuung bet allen '2N1X- Wir rufen dem idealen Streben ein kräftiges nb2£ zu! r. Berlin, 21. Febr. Die an Literatur für und wider den Antisemitismus und literarischem Material pro und kontra die Sch chitah überaus reiche, sowie isst not least wertvolle Werke auf dem Gebiete für jüdisch; Altertumskunde und Geographie ^Palästinas enthaltende Biblio hek des Herrn Dr. Hirsch Hildesheimer wurde von einem Gönner des Rabbinerseminars, der auch ein Freund des Dahingeschiedenen ist, käuflich erworben und der Stätte der wissenschaftlichen Wirksamkeit des Heimgegangenen überwiesen. Die Kollektion wurde in einem separaten Raume aufgestellt und ein Spezialkatalog über sie angelegt. Ihre Verleihung wird vermutlich, nur unter noch zu vereinbarende Kautelen erfolgen können. Würzburg, 20. Febr. Ein „Ewgesandt" in Nr. 7 des „Jsrarlit" beschäftigt sich mit unserer Kranker Heilanstalt. Für diejenigen Leser, dte mit den einschlägigen Verhältnissen nicht vertraut sind, mag der betr. Artikel Anlaß zu irrigen Vorstellungen geben, weshalb diese Zeilen zur Aufklärung als nicht überflüssig erachtet werden dürfen. Das isr. Spital wurde von der Familie Oster 25 volle Jahre geleitet: nach dem frühen Tod des Herrn Oster von dessen Frau. Wenn nun diese Anstalt stch in jeder Beziehung immer mehr gehoben, so doß ste jetzt als mustergültig, als Lichtpunkt all unserer Gemeindeanstalten bezeichnet werden kann, so ist dies ncbst dem Vorstand des SpitalauSschuffes zum großen Teil auch der sel. Frau Oster zu danken, dte unverbrosstn. ohne Rast und Ruh' das Wohl dieser Heilanstalt zü fördern bemüht war. Wenn nun nach deren Tod die Majorität der Verwaltung deren Tochter als Nachfolgerin bestimmte, so entspricht das doch den Gesühl:n der Pietät urd Dankbarkeit; und da die Tochter der erkrankten Mutter Stelle ohnehin lange schon vertrat, so war ste auch mit allen Obliegenheiten vollkommen vertraut. Trotz aller Versprechungen seitens der Nachfolger hat die Verwaltung jedoch diesen eine Aufsichtsdame beigegebt n, um das vollste Bewußtsein zu wahren, daß der ganze Betrieb im Spitale nach den Satzungen und im Sinne strengster Religiöfliät gehandhabt werde. Nachdem die erste ihren Posten verlassen, wurde eine zweite gewähtr, die ebenfalls — nach vorherigem Einholen mehrfacher genauer Auskunft — die entsprechende Garantie bietet. Und nun, nachdem diese wichtigen Fragen gewiffenhaft, zur Zufriedenheit gelöst, was soll denn diese Mahnnung, wast der Artikel überhaupt bezwecken? ES steht ja jedem BerwaltungsMitglied: zu jeder Zeit frei, stch selbst im Epitale nach dem Rechten umzuschauen, zu untersuchen und zu prüfen nach Herzenslust, event. zu rügen, wenn auch nur die geringste Ursache vorltcgt Wenn aber der im beregten Artikel hervorgehobene Ausdruck „Friedensliebe" auf den Vorsitzenden des AusschuffeS gemünzt fein soll, als ob derselbe aus Friedensliebe je eine Konzession auf Kosten der religiösen Gewtffenbafttgkeit zugefianden hätte, so ist diese Unterstellung kaum begreiflich. Ein Mann, besten Denken und Fühlen, dessen Dichten und Trachten dem gesetzestreuen Judentum geweiht ist, der sein tiefes Thorawiffen, seine ganze Zeit, seine volle Tätigkeit aufopfernd, selbstlos ohne Gleichen in den Dienst der Gemeindeangelegenhetten stellt, der — ohne Uebertretbung — für das Gedeihen des Spitals Tag und Nacht, ohne Unterlaß gesorgt und geschosst, ebenso wie er seine beispiellose Herzensgute und Mil)e auch andern Vereinen, an deren Spitze er steht, zuwendet, ein Mann von selchen Verdiensten kani von diesen Angriffen nicht berührt werden, er ist turmhoch über sie erhaben. Brüssels 12. Febr. Von einer schönen NNVL? JT15CI» sei hier kurz berichtet. Es fand hier heute ein DVD aus N2D7I VX"l 'B12 statt, zu welchem alle Thorafreunde eingeladen waren. Unter recht ansehnlicher Beteiligung wurde die fDBÜD beendigt. An die Schlußworte des Traktates anknüpfend, schilderte Herr Rabbiner Bamberger an Hand geistreicher min ^2^ die Wichtigkeit des Thoralernens und gab der Hoffnung Ausdruck, baß die Anzahl der Teilnehmer an den □'TUntf noch bedeutend wachsen werde. Es ist dies nunmehr die vierte nBDft die seit dem Wirken des verehrten Herrn Rabbiner-- in Brüste! beendigt wurde und wünschen wir demselben weiterbin n"lD ein segensreiches Wirken im Interesse der Brüsseler und der belgischen orthodoxen Judenheit. Uereinswesen. Frankfurt a. M., 22. Febr. Dte Bereinigung „Nachlas Zwi" wird am Mittwoch, 15. März, im großen Saale des Kaufmännischen Vereins, Eschenheimer Tor, einen Purim-Kommers (mitDamen) veranstalten, Für de« Reklameuteil ist dte Redaktion «icht verantwortlich: insbesondere ist es ausschließlich Sache der Leser, die im Reklameteil enthaltenen Empfehlungen ritueller Ware« oder sonstige Angabe« religiousgesetz liche« Ebaratters auf ihre Zuverlässigkeit z« vräfen. Verfolgt wird jede Nachahmung der echte» Steckenpferd - Cilienmilcb »Seife ».Bergmann $ßo., Radebeul. Es ist die beste Seife zur Erlang.ein.zart.,rein.Gesichtes,rosig.jugdfr.Aussehens,nn.weist., sammetw.Haut ublendendsch. Teint. ä St. 50 Pf. Uber.z.hab. Kaiser Friedrich Quelle mus. Alleiniger Vertreter für Frankfurt a.M. Friedrich Stahl, Stallburgstr. 9. — Teleph. 259 u. 714 Allen voran ist die (erfekt muß man schneidern lernen, erfekt wird bei uns schneid, gelehrt erfekt nicht mit anderenUnter nehmen zu verwechseln, erfekt schneidern lernt I man innerhalb 2—3 Monaten. Mäßiges Honorar. Annahme ~ v. Schülerinnen — täglich — Frankin rt a. M., Pnterweg 8 Offenbacber Druckluft * Anlage Telefon 123. Offenbaeb a. M. Telefon 123. Unübertroffene bewährteste Teppiohreinigung. Ifoiwgö IflüÜ t* .hervorragendes von allen Jlerzten empfohlenes] »Hellu. Tafelwasser. Altbewährt bei allen Erkrankungen der Uerdau* ungsonganc, Zucker-, liieren-, Bar«- «. 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