Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 8 (23.2.1911)
- Date
- 1911-02-23
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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SB. Februar 1911 Der Israelit. der König habe wiederholt kundgetan, daß seinem Herzen alle Untertanen ohne Unterschied des Glaubens gleich nahe stehen. In der Versammlung sprachen auch die Abgeordneten Dr. Sträucher, Dr. Stand und Breiter. Dr. Stand hatte große Mühe, die Schenker davon zu überzeugen, daß ein geplanter Massenzug nach Budapest, von dem sie sich nicht abbringen lassen wollten, keinen Zweck hätte. Men, 17. Februar, Heute wurde das Testament des Barons Albert Rothschild eröffnet. Zu Universalerben wurden die Kinder des Verstorbenen eingesetzt. Der Chef des Hauses wird Baron Louis Rothschild. Die Güter und Häuser des Verstorbenen fallen an die Söhne. Das Palais in der Heugaffe, das gegenwärtig von der amerikanischen Botschaft gemietet ist, erhält Baron Eugen Rothschild. Für wohltätige'Zwecke sind zwei Millionen Kronen ausgesetzt. Es sind auch viel jüdische philantropische Organisationen und Institutionen reichlich bedacht worden, doch sind Einzelheiten über die Legate noch nicht bekannt gegeben. Ungarn. Budapest, 19. Februar. Die Fiumaner Kultusgemeinde und ihr Oberhaupt sind sich einander würdig. Der Präsident der dortigen Kultusgemeinde vr. Heinrich Sachs, ein reicher einflußreicher Mann, hat dieser Tage seine Tochter an den "Direktor der österreichischen Südbahnen, einen Christen, verheiratet. Nicht nur, daß Frl. Sachs vor ihrer Trauung zum Christentume übergetreten ist, hat es der Herr Kultuspräsident sich nicht nehmen lassen, den großen Salon feiner Herrschaftswohnung in eine Kapalle umwandeln und die Trauung des jungen Paares in seinem MWM Haufe nach katholischem Ritus vornehmen zuLaffen. Der Herr Kultuspräsident war aber anständig genug, zunächst die Konsequenzen aus diesem Schritte zu ziehen und legte alle seine jüdischen Mandate nieder. Was tat aber die Fiumaner Kultusgemeinde? Sie berief eine Wahlversammlung und wählte demonstrativ Herrn vr. Heinrich Sachs einstimmig wieder zu ihrem Kultuspräsidenten. Nun, Herr vr. Sachs nahm dieses rührende Zeichen der Anerkennung für sein skandalöses Verhalten gern an und so hat jetzt die Fiumaner Kultusgemeinde ihr würdiges Oberhaupt. Dieser Vorfall hat selbst in den neologen Kreisen des Landes peinliches Aufsehen hervorgerufen. gtoftltroi». Sur Srage Ser Sonntagsruhe. Betersvurg, 19. Febr. Die Vorlage betreffs Aufhebung desRayon- Ge setz es ist nun dem Präsidium der Duma überreicht und auf die Tagesordnung gestellt. Es ist also nur noch eine Frage von Tagen oder nur Stunden, wann und wie dieses für Millionen Menschen schicksalbestimmende Gesetzesvorlage entschieden wird. Aber die Spannung, die vor Jahresfrist, als die Frage zuerst ventiliert wurde, herrschte, hat merkwürdigerweise nachgelassen Man kann, ohne Prophet zu sein, den Ausgang der Debatte im voraus sagen. Man gibt sich keinen Illusionen hin, und man ist nicht sonderlich neugierig. Was aber jetzt mehr als alle anderen Gesetzesvorlagen und Projekte im Vordergrund der jüdischen Interessen steht, das ist das Sonntagsruhegesetz. Denn auf diesem Gebiete, so ist das allgemeine Empfinden, wäre bei zielbewußter, unablässiger Arbeit vielleicht noch etwas zu retten. Und es muß gesagt sein, es ist in dieser Beziehung bis jetzt nichts versäumt worden. Nachdem die größeren jüdischen Gemeinden in Rußland und Polen an zuständiger Stelle bereits auf die ruinöse Wirkung des Gesetzes hingewiesen haben, haben sich nunmehr auch die Rabbiner zu einer Aktion aufgerafft, die n"jn zu einem guten Ziele fiihren dürste. Es soll eine Rabbiner-Deputation nach Petersburg entsendet werden, die im Namen sämtlicher Rabbiner sowie der gesamten gesetzestreuen Juden heit des Landes beim Ministerium vorstellig werden wird, um dort die katastrophale Bedeutung des Gesetzes für das wirtschaftliche und religiöse Leben der russischenJudenheit darzutun. Die näheren Bestimmungen über diese Deputation sollen in einer speziellen demnächst stattfindenden Rabbinerkonferenz getroffen werden. Es herrscht die Absicht vor, die Deputation aus den Mitgliedern der vorjährigen Rabbinerkommission, die sich bereits in der Residenz auskennen und zum Teil auch freundliche Beziehungen zu den dortigen maßgebenden Kreisen unterhalten, zu wählen. Es dürfte am Platze sein, bei dieser Gelegenheit den Prämierminifter Stolypin an seine eigenen Worte zu erinnern, die er voriges Jahr an die Rabbiner gerichtet hat und die in einer Mahnung an die Jugend bestanden, an den Satzungen der Religion, die auch die Königstreue bedingen, festzuhalten. Es könne keineswegs im Interesse der Regierung liegen, einen großen Teil der Jugend von den Gesetzen der Religion abzubringen und somit selbst auf eine religiöse und politische Radikalisierung hinzuarbeiten. So sind in der Frage der Sonntagsruhe noch nicht alle Hoffnungen geschwunden. Und sie werden um so stärker und lebhafter, je reger und energischer man in den jüdischen Kreisen die Gefahr zu paralysieren sucht. Man darf auf jeden Fall das Eingreifen der Rabbiner, die die auch von der Regierung als Führer ihrer Gemeinden anerkannt und geschätzt sind, als einen recht glücklichen Gedanken begrüßen. England. kin Prozeß um Sie rabbinifche Autorität in England. London, 16. Februar. Großes Aufsehen hat hier ein vor dem obersten Gerichtshof während der ganzen letzten Woche stattgefundener Prozeß erregt, der resultatlos endigte, gerade darum aber von schwerwiegender Bedeutung für die ganze Organisation der englischen Judenheit werden dürfte. Die Metzgermeisler Hirsch und Salomon strengten eine Beleidigungsklage gegen den vom Londoner „Schechttahboard" angestellten Aufsichtsbeamten Myers an, welcher im Aufträge des Board anfangs vorigen Jahres in den jüdischen Blättern einen *V)Dtf gegen die genannten Metzger veröffentlicht hatte. Die Ankündigung lautete dahin, daß sämtliches von Hirsch verkauftes Fleisch als trefa anzusehen und nach dem jüdischen Religionsgesetze jedem Juden zum Genüsse verboten sei. Veranlassung zu dieser Veröffentlichung hatte die Tatsache gegeben, daß die Metzger nicht von den durch das „Beth-Din" autorisierten Schochtim schlachten ließen, sondern sich einer inzwischen ein gegangenen, eigens behufs Etablierung einer Schechitoh gegründeten „Gemeinde" angeschloffen hatten, die ihrerseits als geistliches Oberhaupt einen aus Rußland eingewanderten Rabbiner Gerber anerkan-nte; Dch man bisher, von der kurzen „Machasikei-Ho^as^ Episode abgesehen, in ganz England die Autorität des Londoner „Beth-Din" anerkannt hat und sämtliche Schochtim ohne Ausnahme der Kontrolle des Chief Rabbi unterstanden, so ist es begreiflich, daß dieser eine unabhängige und absolut unkontrollierbare n&pnt? nicht aufkommen lassen will und alles von solchen „wilden" Schochttm geschächtetes Fleisch ohne weiteres für rnLlv erklären läßt. Die Kläger machten geltend, daß dem Anspruch des Chief Rabbi und des Beth-Din aus alleinige Autorisation von Schächtern die Rechtsgrundlage fehle, daß von keiner Seite, auch vom Chief Rabbi nicht, Einwendungen objektiver Natur gegen den rituellen Charakter ihres Fleisches erhoben werden könnten, und daß endlich auch die Form der Ankündigung eine Rechtsverletzung darstelle. Das „Beth - Din" hätte 9tt. 8. CfeHt 7 höchstens veröffentlichen dürfen, daß es für die Fleischwaren des betreffenden MetzgerS keine Verantwortung übernehme, nicht aber, daß diese seien. Es liegt auf der Hand, daß der Fall sich für Richter und Jury (12 Laien) außerordentlich schwierig darstellte, denn neben der rechtshiftorifchen Frage nach den gesetzlichen Grundlagen der Londoner Gemeindeorganisation und des Chief-Rabbi-Amtes mußten zur Ermöglichung eines Urtells vor allem aus Basis des jüdischen Religionsgesetzes die weiteren Fragen beantwortet werden, ob und unter welchen Bedingungen in einer und derselben Stadt verschiedene Gemeinden mit verschiedenen Rabbinaten bestehen können und ob aus Gründen der religiösen Disziplin Fleisch, über dessen objektiven Charakter nichts feststeht, für n*nö erklärt werden könne. Der Verlauf des Prozesses bot einige Sensationen dadurch, daß die Kläger die sonderbarsten „Sachverständigen" auftreten ließen, unter anderen einen Herrn Blitz, der in seiner Jugend einmal etwas Hebräisch gelernt hat und sich jetzt als Professor der Hygiene präsentiert, Israel Zangwill, der natürlich überall dabei sein muß und sich mit einem komisch anmutenden Eifer als Experte für „jüdisches Leben" aufspielt. Schließlich gelang es dem klägerischen Anwälte doch, den Richter dazu zn-bestimmen, das kuriose Sachverständigentum des Ghettodichters in seine Schranken zurückzuweisen. Einer stundenlangen Zeugenaussage, verbunden mit einem scharfen Kreuzverhöre, mußte sich der Chief-Rabbi unterziehen, der natürlich unter der Empfindung stand, um Sein oder Nichtsein seiner rabbinischen Autorität zu kämpfen, und der u. a. darauf hinwies, daß der Chief- Rabbi von England schonim 18. Jahrhundert allgemein von den in England eingewanderten Juden als geistliches Oberhaupt anerkannt worden sei. Kennzeichnend für den Ernst, mit dem der Vorsitzende Richter sich und der Jury Klarheit über die springenden Punkte des Prozesses zu verschaffen suchte, sind folgende Stellen drS Verhörs: „Richter: Wenn das Tier vorschriftsgemäß getötet worden ist, macht es die bloße Tatsache, daß der Schächter keine Autorisation hat, trefa? Zeuge: Zweifellos. R.: Ist dies, um Ausdriirke einer anderen Religion zu gebrauchen, nicht mehr Sache der Disziplin als der Lehre? Z.: Gewiß. Aber wie in so vielen Fällen sind hier Disziplin und Lehre eng mit einander verbunden. R.: Würde eine Anzahl Juden, die aus England nach einer fremden Kolonie auswanderten, einen Rabbi oder einen ailtorisierten Schochet mitnehmen? Z.: Gewiß. Sie würden versuchen, einen mitzunehmen, oder von England oder von anderswoher zu erlangen. R.: Während sie diesen Versuch machten, bis sie einen Beamten finden, würden sie sich des Fleischgennsses enthalten? Z.: Diejenigen, welche gesetzestreu sind, würden dies zweifellos tun, nicht aber die große Menge. R.: Angenommen, es sei kein Rabbiner oder Schochet zu haben, der „Kaboloh" hat, müßten die Juden sich des Fleischgenusses enthalten, bis sie einen solchen bekommen? Z.: Unzweifelhaft! Das würde ihre Pflicht sein. Ich weiß von zahlreichen Beispielen, wo sie sich monatelang damit begnügten, Fische zu essen und sich des-MeisMkenusses enthielten. R.: Meinen Sie -'.öfter;1!Betreffenden unter diesen Umständen Fleisch essett tbürden, daß dieses trefa fein würde? Z.: Gewiß! Es ist eben nicht durch die zuständige Autorität hergestellt. R.: Sie sagen also, daß obgleich das Tier in der vorgeschriebenen Art mit dem vorgefchriebenen Segensspruch getötet wurde, mit der einzigen Unstimmigkeit, daß es nicht von einem autorisierten Schochet geschachtet worden ist, selbst wenn ein solcher Schochet gar nicht erlangbar gewesen wäre, das Fleisch dann trefa sei? Z.: Gewiß, es ist trefa, es sei denn, daß es von einem Schochet, der die Regeln der Scbechita und Bedika genau kennt, und der vollkommen zuverlässig ist, getötet worden ist. R.: Wenn es von einem Schochet getötet worden ist, der die Regeln der Schechita kennt und zuverlässig ist, wird das Fleisch lediglich deshalb trefa, weil dieser Schochet seine Kabolo an irgend einem fremden Platze, in irgend einer Kolonie erhalten hat? Z.: Hierauf würde ich freudig „ja" öder „nein" sagen. Aber wo immer es einen solchen zuverlässigen Schochet gibt, so hat er nach meiner Erfahrung die Kabolo von irgend einem autorisierten Rabbiner. R.: Es gibt Schächter, welche ihre Kabolo einmal bekommen haben, uno sie ist ihnen genom-