Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1911-02-02 · Heft 5 (2.2.1911) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 5 (2.2.1911)
Date
1911-02-02
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2448803-2448809--66260-2494413
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

s. Februar 1911. Der JSraeltt. Nr. 5. Gelte S Gegen den Schulzwang an sich wäre gewiß nichts etnzuwenden, vorausgesetzt, daß bei seiner Durchführung den Verhältnissen des Landes Rechnung getragen wird und die Schule sich den jüdischen Traditionen in Galizien dadurch anpaßt, daß sie die Chedarim, die jüdischen Privatschulen, in geeigneter Weife durch maßvolle Erweiterung des Lehrplans ausbaut. Allein um die Bekämpfung dieser Privatschulen handelt es^sich eben bei der ganzen Attacke. Abg. Groß wirft den galiztschen Behörden vor, daß „sie schuld seien an der Duldung der jüdischen Winkelschulen." Es ist zu befürchten, daß die Behörden diesen Vorwurf nicht mehr lange auf sich sitzen lassen und den Kampf gegen die jüdischen Thoralehranstalten mit aller Rigorosität auf-- nehmen werden. Und ist dies das einzige greifbare Resultat der Enquete, so begreift man das Mißtrauen, das Unbehagen, ja die Angstgefühle, mit denen man in Galizien der ganzen Komödie entgegengesehen hat. eriimeiMgei» an die Cätigkcit Samson ftapbarl fiirscbs y"2l in kilttlen. Bon Dr. jur. Abraham Löb. (II. Fortsetzung.) Innerhalb seines Landrabbinatsbezirks legte S. R. Hirsch besonderen Wert auf eine ständige Beaufsichtigung der Verwaltung der Gemeinden, insbesondere abrr der religiösen Institutionen derselben. Zu diesem Zwecke hatte Hirsch seit dem Jahre 1641 die Einrichtung geschaffen, daß gegen Ende eines jeden Jahres ein jeder Vorsteher über den Zustand seiner Gemeinde sowie über die religiösen Institutionen zu berichten hatte. Aus diesen Einzelberichten stellt der Landrabbiner dann einen Gesamtbericht für die kgl. Regierung zusammen. Diese Einrichtung hat sich bis auf den heutigen Tag im Landrabbinat (Aurich-Osnabrück) erhalten und dazu beigetragen, dem Landrabbiner einen noch entscheidenderen Einfluß bei der Ueberwachung der religiösen Institut onen seines Bezirkes zu gewähren, als ihn die hannoversche Gesetzgebung allgemein verstattete. Die Gemeinden waren aber erfreut und dankbar über die ihnen zugewandte Fürsorge und Förderung. So beginnt u. a. der Vorstand der Gemeinde Norden seinen Bericht 18. November 1841 mit den folgenden Worten: „Ter ebrerbietigst Unterzeichnete Vorstand hiesiger Israelitischen Gemeine hat mit dankbarster Freude aus Ew. 'Hochwürden geehrlesten Anschreiben d. d. Emden d. 2ö. Oktober d. Jhrs. entnommen, welche Sorgfalt und Aufmerksamkeit dieselben dem Wohl der israelitischen Gemeinden Ihres Rabbinats widmen, und wie sehr Ew. Hochwürden Sich sofort schon bemühen, dieserhalb überall die benöthigten .Erkundigungen einzuziehen. Möge die gütige Vorsehung Ew. Hochwürden Absichten und Bemühungen mit einem erwünschten Erfolge z»m Wohl und Nutzen Ihrer Untergebenen beglücken und Ew. .Hochwürden in Ihrem weiten Wirkungskreise bei stetem Wohlsein und Zufriedenheit viele, recht viele Jahre hindurch den hochansehnlichen Posten bekleiden, zu welchem Sie unter göttlicher Mitwirkung gegenwärtig berufen sind. Wir und alle rechtlich denkenden Mitglieder der jüdischen Nation in Ostsriesland werden dann der Verwaltung Ihres hohen Postens stets dankbar eingedenk sein, uns insbesondere werden wir, die gehorsamst llnterzeichnetcn, uns wenigstens möglichst pflichtschuldigst bestreben Ew. .Howürden geäußertem Wunsche und ausgesprochenem Verlangen überall und namentlich durch eifrige und getreuliche Wahrnehmung der uns obliegenden Pflichten und Verbindlichkeiten nach Brüsten zu entsprechen und Ihren dessallsigen Beifall zu verdienen", usw. Der Bericht geht dann im einzelnen genau auf die Verhältnisse der Gemeinde ein und gewährt auch einen genauen Einblick in ihre Finanzen. Gezeichnet ist er von den Vorstehern I. S. Schulenberg, D. B. Goldstein und I. G Cohen. Auch Berichte vieler anderer Gemeinden beginnen mit dem Ausdruck schwärmerischer Verehrung und aufrichtiger Dankbarkeit für das eingehende Jntereffe des Landrabbiners an allen auch an kleinensten Einzelheiten. Wie aber die Regierung über die Tätigkeit Hirschs und seine Jahresberichte dachte und sie beurteilte, geht aus folgendem Schreiben der Landdra'stei Aurich hervor: „Nr. 7307. Wir haben den Bericht des Herrn Handrabbiners von« 28. p. Mts. in Betreff der Schul-, Synagogen- und Gemeinde-Angelegenheiten bei den Indengemeinden hiesiger Provinz mit großem Interesse entgegen genommen, und zweifeln nicht, daß den ferneren Bemühungen des Herrn Landrabbiners es gelingen wird, eine Verbesserung der teilweise dabei wahrgenommenen mangelhaften Zustande herbeizuführen. Aurich, den st. September 1843. K ön ig i ich-.Han n ove rsche Lan ddrostei (gez.) Marschalk. An den Herr» Landrabbiner Hirsch zu Emden." Am 30. September 1842 war inzwischen nach langen Beratungen in der hannoverschen Ständeversammlung das hannoversche Judengesetz zustande gekommen. Rechte und Pflichten der Landrabbiner und Vorsteher wurden in Ausführung dieses Gesetzes neu geregelt durch die ebenfalls jetzt noch geltende Ministerialbekanntmachung vom 19. Januar 1844. Vorher war aber schon durch Ministerialver.' fügung vom 26. Oktober 1843 der Bezirk S. R. Hirschs um die Gemeinden der Landdrostei Osnabrück vergrößert worden. Das Gesetz und die Ministrialbekanntmachung ließen dem verwaltungsjuristischen Genie Hirschs noch Spielraum genug. Unter dem 20. Mai 1844 erließ S. R. Hirschs zur Ausführung des Art. II, III, IV und V der Ministerialbekanntmachung des 19. Januar 1844 unter landdr österlicher Genehmigung eine heute noch geltende Instruktion für die Vorsteher und Rechnungsführer des Landrabbinats Oftfriestand. Nach Art. II der Ministerialbekanntmachung haben die Vorsteher der Gemeinden die Angelegenheiten der Synagogen, der Schule und des Armenwesens, insbesondere auch das etwaige Vermögen derselben zu verwalten; zur Hebung der sämtlichen Einnahmen und Leistung der Ausgaben, sowie zur Führung der Rechnung aber ist nach Art. Ill in der Regel ein besonderer Rechnungsführer zu bestellen. Hirsch bestimmte nun, daß' da wo nur ein Vorsteher vorhanden ist, sämtliche Angelegenheiten von diesem allein der landrabbinatlichen Instruktion entsprechend zu führen seien, daß aber in der Regel 3 Vorsteher bestellt werden sollten. „Die Beratung sämtlicher Angelegenheiten der Synagoge, der Schule und des Armenwesens soll in diesem Kollegium erfolgen. Jedem der Vorsteher ist aber einer dieser 3 Verwaltungszweige zur selbständigen Exekutive der gemeinsam gefaßten Beschlüsse zu übergeben. Die kollegialen Beratungen müssen jede Woche einmal stattfinden. Der Vorsitz wechselt von Jahr zu Jahr unter den 3 Vorstehern. Der Vorsitzende Jahresvorsteher hat die Angelegenheiten mit zu erledigen, die nicht einem dieser besonderen Verwaltungszweige angehören, ihm gehen alle an den Vorstand gerichteten Schreiben zu, und hat er sie dann seinen Kollegen mitzuteilen. Ueber die Vorstandssitzungen muß ein Protokoll geführt werden. Alle Gemeindeangelegenheiten betreffende Schriften und Bücher müssen sorgfältig und ordentlich auf der Gemeindestube aufbewahrt werden. Den Mitgliedern des Vorstandes ist es zur besonderen Pflicht gemacht, sich einander mit Achtung und Höflichkeit zu begegnen und die Gemeindeangelegenheiten in Ruhe und leidenschaftloser Ordnung zu beraten." Die unter A. gegebene spezielle Instruktion für den Synagogenvorsteher überträgt diesem die Aufsicht über die Synagoge und den Gottesdienst, wie über sämtliche gottesdienstlichen Anstalten und Angestellte. „Dazu gehören außer der Synagoge und dem Synagogengottesdienst auch alle rituellen Angelegenheiten der Gemeinde als: Schächter, Schlächter, Bäcker, Frauenbad, Beschneider und Gesetzrollenschreiber." Der Synagogenvorsteher hat darüber zu wachen, daß diese Anstalten stets in gehöriger Ordnung seien und die Angestellten stets ihre Pflicht erfüllen. Er hat dafür Sorge zu tragen, daß die Synagoge stets in einem ihrer seine Unzufriedenheit mit den Juden ablagern zu können. „Das Inbentnni", so leitet dieser Rasscnschnüffler ein, „macht in unseren Tagen ungeheure' Fortschritte in Teutschland, und es macht sie nicht mehr im geheimen, sondern ivagt sich siegesgcwiß immer mehr heraus." Daß wir Juden von diesen Fortschritten so wenig inerten, kommt ohne Zweifel daher, daß wir das Judentum nicht aus der Quelle studieren, ans welcher Herr Bartels seine Kenntnis des Judentums schöpft. TuS ist in erster Reihe „Tie Neue Deutsche Rundschau", die „bekanntlich" ein ausgesprochenes Judenorgan ist, wie uns hier ganz treuherzig versichert wird. Wenn also das Novemberheft dieses Blattes seinen Lesern mitteilt, daß sich die Wolken des Antisemitismus verzogen haben, daß die Hilden sich regen, daß cs ihnen gut geht und man schon von einer jüdischen Renaissance sprechen hört, so ist der Fortschritt des Judentums fertig. Aber das ist erst der Anfang. Ter zweite Fortschritt ist die Forderung der Streichung des „berüchtigten antisemitischen Paragraphen" im Parteiprogramm der konservativen. Viele glaubten. daß das ciu Fortschritt der Konservativen sei, aber keiner des Judentums. „Eine ähnliche Streichung wurde diesen Sommer auch in einem nationalen Bunde, dem ich angehöre, angeregt, ging freilich nicht durch." Wenn Herr Bartels alle Schlappen des Antisemitismus als Fortschritte des Judentums buchen will, so hat er hier feine Behauptung von beit Fortschritten des Judentums durch ein neues Moment unterstützt, das um beweiskräftiger ist, als es ganz unbewußt geschehen ist. Sein nationaler Bund will weiter antisemitisch bleiben? Warum nennt er diesen Bund nicht mit Namen, wie er es sonst bei allen seinen Zitaten tut? Ohne Zweifel aus eorps ä'esprit, weil er seinen Band nicht bloßstellen will, indem er ihn össentlich antisenittischcr Allüren bezichtigt. Das ist ehrenhaft von Herrn Bartels, aber nicht ehrenvoll für das Kind, das von seinem Vater verkörpert wird. „Auch der Verein d e n t s ch er S t u d e n t e n, tlagt Herr Bartels, schüttelt den Antisemitismus von seinen Rockschößen und ebenso die deutsche Burschenschaft, während die freien Studenten von Tag zu Tag mehr unter jüdischem Einfluß geraten. Ter L i b e r a l i s mal s einschließlich der Nationalliberalen, ist gänzlich verjndet, ebenso der Han sali u u d " uiii> selbst den B a u e r n b u n d nennt .Herr Bartels in einem Atemzug, obwohl er hier keinen Namen nennen kann, der auf jüdische Führung schließen läßt. Taß Juden, die Eint und Blut für die Verteidigung des Vaterlandes so gut wie Nichtjuden hingeben, auch noch die Dreistigkeit des Wunsches haben, zum Ofsiziersstande zugelassen zu werden, daß eine jüdische Druckschrift ferner von der Staatsleitung verlangt, daß sie zu Gunsten der Inden planmäßig und kraftvoll eingreifen, das alles gibt Herrn Bartels den vollgültigen Beweis dafür, daß „das ganze deutsche Volk mit Juden versetzt, jüdisch zersetzt werde:! soll". „Das wäre," wie sich Herr Bartels selbst tröstet, „nicht allzuschlimm, aber der Widerstand gegen das augenscheinlich planmäßige Vorgehen des Judentums ist in Teutschland leider außerordentlich schwach. — — — Nun bin ich ja freilich überzeugt, sehr stark überzeugt, daß trotzdem nicht alle Blüten träume des Judentums reisen werden." Taß das Judentum Träume und sogar Blütenträume hat, hören wir hierin zum ersten Male, es ist sonst nicht so träumerisch veranlagt: aber wenn es Herr Bartels sagt, wirds schon so sein. Diese Träume können sich verwirklichen und erfüllen oder nicht, aber reisen werden sie nie. Dafür beherrschen die Juden die deutsche Sprache doch zu gut, als daß ihnen reisende Träume selbst im Traume einfielcn. Eine andere Quelle für die Kenntnis des Judentums sind Herrn Bartels die Romane von T'Jsraeli, die bis zum Jahre 1844 zurückreichen und die zunehmende Macht des Judentums als über .allen Zweifel erhaben hinstellen. .Ta hören wir, „daß es in Europa keine einzige, große politische Bewegung gegeben hat, an der die Juden nicht ihren großen Anteil hatten. Tie ersten Jesuiten waren Inden. Tic geheimnisvolle russische Diplomatie ist von Juden organisiert und wird von denselben geleitet." Jetzt wissen wir auch woher die zärtliche Vorliebe stammt, welche die Jesuiten alle Zeit den Juden entgegen brachten und ebenso die liebevolle Behandlung, deren sich die Inden von Staatsivegen in Rußland erfreuen. Tann folgt wieder ein Zitat aus dem Urquell aus dem die Bartelssche Kenntnis des Judentums stießt, der „Neuen deutschen Rundschau": „Und darum, weil der Jude so tief im kapitaliftisch gerichtetcn nationalen Leben nistet, schwirrt cs an höchsten und allerhöchsten Orten von Ballins, Rathczcaus, Fürstenbergs. Darum macht Sir Ernst Cassel Weltgeschichte. Taruä» waren Sonnino und Luzatti Finanzminjster und Ministerpräsidenten. Darum wimmelt es aus Kolonialkongressen und Kolvnialgesellschasten von Juden — — —, Schon gibt es jüdische Latisundienbesitzer, die Rechtsnachfolger von Fürsten und Baronen." Aber die Juden schreiten nach Bartels aufs neue aus geschäftlichen und diplomatischen Gebieten vorwärts, auch in der Literatur sind die Fortschritte des Judentums unverkennbar. .

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.