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Der Israelit · 1911-02-02 · Heft 5 (2.2.1911) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 5 (2.2.1911)
Date
1911-02-02
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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Sette 4 Rr. 6 Der JSraeltt. 2 Februar 19J1 a) dir Witwen-Nente, die Witwen nach dem Tode ihres Mannes erhalten, b) Waisenrente, die nach dem Tode des verstorbenen Vaters die Kinder unter 18 Jahren erhalten, und nach dem Tode einer verstorbenen Frau ebenfalls ihre Kinder unter 18 Jahren. Die Kosten der Versicherung werden zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Angestellten getragen. Sie sind aus rund 5—7 Prozent des Jahreseinkommens festgesetzt. Träger der Versicherung ist eine zu bildende Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, deren Geschäfte durch ein Direktorium unter Mithilfe einer Anzahl zu bildender Ausschüsse geführt werden. Die Versicherung tritt in Wirksamkeit, sobald der Beitrag 120 Monate ilO Jahre) entrichtet würde. Bei weiblichen Versicherten ermäßigt sich diese Wartezeit auf 60 Beitragsmonate. Personen mit einem Einkommen von über Mk. 5000 sind nicht versicherungspflichtig. Die nachstehende Ueb.rsicht gibt einen Ueberblick über die Höhe des Ruhegeldes und der Hinterbliebenenrenten (ohne Abrundung) nach 10,25 und 50 Beitragsjahren zu je 12 Beitragsmonaten. Von Wichtigkeit ist folgendes: Hat ein Versicherter 120 Monate Beiträge geleistet, so erwirbt er den Anspruch auf Ruheeld nach Verhältnis der Höhe der von ihm biser geleisteten Beiträge. Tritt er dann in eine höhere Gehaltskaffe ein, so wächst der Anspruch auf Ruhegeld entsprechend. Nehmen wir, um die Sache an einem Beispiel zu verdeutlichen, an, daß ein Versicherter während der ersten 10 Jahre seiner Tätigkeit der Gehaltsklasse C angehört habe, also einen Monatsbeitrag von Mk. 4.80, d. h. für seinen Teil die Hälfte gleich Mk. 2.40 zu entrichten hatte, so beträgt sein Anspruch nach Ablauf dieser Zeit Mk. 144.— p. a. Arbeitet er dann weitere 10 Jahre unter Gehaltsklaffe D gleich Mk. 1150 bis 1500 E «kommen mb ferner dann 5 Jahre unter Gehaltsklaffe E gleich 1500—2000 Mk. Einkommen und tritt nach Ablauf dieser Gesamtzeit zur Ruhe, so würde das Ruhegeld sich auf Mk. 318 belaufen. Tritt statt der Berufsunfähigkeit der Tod ein, so erhält seine Witwe 40 Prozent oder *U dieses Anspruchs, jedes hinterlassene Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahre 8 Prozent oder 7« des Anspruchs. Hinterläßt er Doppelwaisen, so er¬ G eha ltskl assen I abresbetrag i n Mark *8* öj des Ruhegeldes I der Witwenrente | jeder Waisenrente Jahresgehalt nach Ablauf einer Versicherungsdauer von Jahren N * 10 25 o o 25 50 I io | 25 50 A bis zu 550 Mk. 48 84 144 19,20 33,60 57,60 3,64 6,72 11,52 B v. mehr als 550 „ „ 850 „ 96 168 288 38,40 67,20 115,20 7,68 13,44 23,04 C „ „ „ 850 „ „ 1150 „ 144 252 43* 57,60 100,80 172,80 11,52 20,16 34,56 D „ „ „ 1150 „ „ 1500 „ 204 357 612 81,60 142,80 244,80 16,32 28,56 48,96 E „ „ „ 1500 „ „ 2000 ,, 288 504 864 115,20 201,60 345,60 .3,04 40,32 69,12 F „ „ „ 2000 „ „ 2500 „ 396 693 1188! 58,40 277,20 475,20 31,68 55,44 95,04 Gr „ „ „ 2500,, „ 3000 „ 496 871,50 1494 199,20 348,60 597,60 39,84 69,72 119,52 H „ „ „ 3000 „ „ 4000 „ 600 1050 1800 240,00 420,00 720,00 48,00 84,00 144,00 J „ „ „ 4000 „ „ 5000 „ 798 1396,50 2394 319,20 558,60 957,60 63,84 111,72 191,52 AuS obiger Tabelle geht hervor, daß im ganzen 9 Gehaltsklassen gebildet werden. Für diese Gehaltsklaffen sind die folgenden Monatsbeitrage zu entrichten: Jahresgehalt Mk. pro Monat Mk. A bis zu 550 1.60 B 550— 850 3.20 C 850—1150 4.80 D 1150—1500 6.80 E 1500—2000 9.60 F 2000—2500 13.20 G 2500—3000 16.60 H 3000—4000 20.— I 4000—5000 26.60 hält jedes Kind bis zu dem gleichen Termin 7i* des Anspruchs. Wohl mögen auf den ersten Blick die hier normierten Ruhegelder, Witwen- und Waisenbeiträge gering erscheinen, aber es darf doch nicht vergessen werden, daß mit dieser Pensionsversicherung ein Schritt in ein bisher unbekanntes Gebiet getan wird, wobei natürlich Vorsicht geboten erscheint. Auch bei dem für die Arbeiter bestimmten Jnvaltdidäis- und Altecsversicherungsgesetz griff seinerzeit ein allgemeiner Pessimismus Platz. Erst nach und nach erkannte man den Wert des Gesetzes, der ja heute, nach der Erteilung zahlreicher Invalidenrenten, allgemein anerkannt wird. Auch für die Kreise der jüdischen Lehrer, für deren Zukunft nicht durch staatliche und andere Kaffen gesorgt ist, dürfte das Gesetz einen erheblichen Fortschritt bedeuten, um so mehr als ja neben den Leistungen dieser Reichskasse die Leistungen der Lehrerhilfskasien bestehen bleiben können. Die Anforderungen, die die Zahlung der Beiträge an Lehrer und Gemeinden stellt, sind keine übermäßigen. Es steht zu hoffen, daß in den meisten Fällen die Gemeinden es als ihre Pflicht erachten werden, auch die auf die Lehrer entfallenden Beiträge aus eigener Tasche zu leisten, wozu ja noch der Umstand Veranlassung gibt, daß unter allen Umständen die Einziehung der Beiträge bei dem Arbeitgeber, also in unserem Falle bei den Gemeinden erfolgt, wobei es allerdings gesetzlich gestattet ist, bei der.Gehaltzahlung die anteilige Hälfte abzuziehen. Es ist anzunehmen, daß gerade bei dieser Art der Beitragseinziehung von dem Rechte des Abzugs recht wenig Gebrauch gemacht wird. Auf alle Fälle können wir der jüdischen Lehrerschaft ein eingehendes Studium des Gesetzentwurfes nur dringend empfehlen. — Die Durchberatung des Gesetzes wird verhältnismäßig schnell erfolgen und es wird daher angebracht erscheinen, Wünsche nach Verbesserung recht bald bei den maßgebenden Faktoren einzureichen. von öer galfyisdienTletfungsgefellfdiaff. „Wenn gute Reden sie begleiten, Dann fließt die Arbeit munter fort." Das ist der Gesamteindruck, den die Judenenquete in Lemberg in ihren viertägigen wortreichen und redefrohen Verhandlungen hinterlaffen hat. Es ist viel und zum Teil auch gut und richtig gesprochen worden. Das ist alles. Kein Beschluß wurde gefaßt, kein Antrag zur Abstimmung gestellt. „Alle waren sich darüber einig, daß ein positives Ergebnis der Enquete nicht zu erwarten sei", meldet der Bericht. Einige Thesen lagen, von Dr. Aschkenase aufgestellt, vor: Anstellung jüdischer Beamten, Schulzwang,Genossenschaften, Hausindustrie usw. Es sind zum Teil recht empfehlenswerte Mittel zur Hebung der Lage. Das wußte man früher schon, nur wußte man nicht, wie sie zu ergreifen, wie und wo die Hebel anzusetzen sind. Das aber zeigte auch die Enquete nicht, wollte es gar nicht zeigen. „Man war sich, wie gesagt darüber einig" usw. . . . Also hätten wir den kreißenden Berg, der ein Mäuschen hat geboren. Doch nicht ganz. Wie vorauszusehen war, haben'sich bei dieser Gelegenheit die bekannten galizischen Kulturpächter gemeldet. Sie verlangen Organisation, Schulzwang usw. zugekommen. Ich wandte mich deshalb vor zw i bis drei Wochen an die betreffende amerikanische Universität mit der Bitte um genauere Ausku ft und erhielt vor etlichen Tagen den Korrekturabzug der ersten genaueren authentischen Beröffentl chung über die Sache. Darnach handelt es sich nicht um „Tontäfelchen", sondern — was frei'ich für diese alte Zeit viel merkwürdiger ist — um etwa 75 Tonscherben (Ostraka), also Stücke zerbrochener Tongefäße, die mit Tinte und Rohr in einer der Mesa- oder Stlcainschrtft nächstverwandten, aber stärker kursiv gehaltenen Schrift beschrieben sind. Es scheinen eine Art Etiketten für die Wein- und Oelkrüge des königlichen Palastes bezw. der Paläste der Groß, n zu sein. Denn die Scherben enthalten das Jahr der Ernte (10. Jahr (des Königs) u. dgl.), den Ort der Herkunft und den Namen des Besitzers oder dcs den Wein Liefernden. Für die Datierung ist von besonderem Werte die Tatsache, daß in nächster Nähe eine Base mit dem Namen des Pharao Osorkon II. (874—853) gefunden wurde. Von einem Briefwechsel des Affyre'.königs mit Ahab ist in jenem Berichte keine Rede. Ich bleibe also zunächst bei meiner Vermutung, daß es sich hier wohl um Jerusalemer Stadtgerüchte handeln mag, die wohl aus jener Base des ägyptischen Pharao herausgesponnen sein mögen, wenn es sich nicht geradezu um e ne Verwechselung mit ein r uns längst bekannten Erwähnung Ahabs in assyrischen Texten unter Salm nasser II. (854) handelt. Meine Vermutung erhält ihre Bestätigung durch die Tatsache, daß mir die Post sieben noch ein kurzes Begleitschreiben zu der eben erwähnten Drucksache aus Amerika brachte, in der von einem solchen „Briefe" ebenfalls kein Wort enthalten ist. Sollte diese besonders aufregende Nachricht des „Berl. Tagebl " aut Richtigkeit beruhen, so müßte sie sich auf ein direktes, meine Nachrichten überholendes Telegramm aus Amerika oder aus Samaria-Sebatje bezw. Nablus-Sichem, nicht aber auf ein Zeitungsblatt aus Jerusalem berufen känn n. Das ist aber bei ihrer sonstigen Ungenauigkeit nicht wahrscheinlich. Man beachte, daß das „Berl. Tagebl." ganz ungenau von hundert Ton tafeln redet. Trotzdem sind die neuen Funde von höchster Bedeutung, sowohl für die Religionsals die Kulturgeschichte. Ich beschränke mich auf einige Andeutungen. In erster Hinsicht bin ich m der Lagr mitzuteilen, daß die in den Ostraka enthaltenen Namen von Zeitgenossen Ahabs und des Propheten E ias höchst wichtige Aufschlüffe geben Eine Menge Namen stimmen mit bekannten biblischen, so z. B. Abieser, Ela, Elisa, Asa, Nathan, Ussa — lauter uns aus der Bibel wohlbekannte Namen. Andere sind neu und teilweise um so interessanter. So heißt ein Mann Egeljo, ein anderer heißt Meribaal. Diesen Namen kennen wir aus der Bibel in der Form Mephiboscth als den Namen eines Sohnes Sauls und Jonathans. In Beziehung auf die Kulturgeschichte ist fast epochemachend die Tatsache, daß schon um 900 v. übl. Zeitr. auf Tonscherben (Ostraka), und wie es scheint, kursiv geschrieben wurde. Aus dem Orient kennen wir das Ostrakon bisher erst seit den Ptolomäern in A> gypten und besonders se t der hellenischen und frühchristlich n Zeit (in Griechenland früher). Nun erscheint es in Palästina viele Jahrhunderte früher! Das weist auf ein in jener Ze.t schon reich entwickeltes Schrifttum in Israel, und zwar nicht bloß ans Stein und mit dem Meißel, sondern nlit Tinte und m t Feder (Rohr) und damit auf Pavier (Papyrus). Denn die Tonscherbe zerbrochener Krüge ist schwerlich dasjenige Material, das zur E findung von Tinte und Feder g. reizt hätte, sondern der Papyrus. Schrieb man in Israel zur Zeit Elias Ostraka in hebräischer Sprache und Schrift, so hatte man hier auch längst schon größere Urkunden und Bücher geschrieben. Man steht, weiche reiche Perspektive sich eröffnet und wie wohlgetan xs wäre, wenn auch in Deutschland reiche Mittel für diese Dinge flössen und „Forschungsinstitute" für sie sich eröffneten! Var Judentum in cbristliclnozial er Beleuchtung. Obwohl das, was der Judenhaß redet und schreibt, für den Gegenstand seines Hasses viel belangloser ist, als das was er verschweigt, so entbehren doch auch sein- Aeußerungen nicht jeden Interesses, wäre es auch nur zur Charakterisierung der Sprecher und Schreiber soivie der ganzen Stimmung, aus der heraus sie ihre Deklamationen halten. Das gilt für die Judenfeinde 8an8 phrase wie für diejenigen, die sich nach den Feigenblättern nennen, mit welchen sie ihre christliche Blöße zit verhüllen suchen, wie z. B. die Christlich- und die Deutsch-Socialen und wie die Spielarten alle heißen. Manchmal verrät aber auch ihr Reden und Schreiben ihre geheimste Herzensmeinung, wenn es nämlich in geheimen Conventiteln oder in kleinen, wenig bekanilteu und nur von Parteigenossen gelesenen Blättchen erfolgt. Ern solches ist die in Barmen erscheinende Woch.'nschrest „Die Arbeit", welche die Geschäfte der Christlich-Lvzialen besorgt und in ihrer jüngsten Nummer einen Aufsatz, von Professor A d o l s Bartels enthält, unter dem Titel: „Die Fort s ch ritte des I u d e » t n m Wer sich dieses lauten Rufers im Streit noch ans der Blütezeit des Antisemitismus erinnert, der braucht teine anderen Beweise, wenn auch nicht für die Fortschritte des Judentums, so doch für die Rückschritte des Antisemitismus, als daß heute Bartels zu einem Blättchen vom Kaliber der „Arbeit" hinabsteigen muß, um

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