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Der Israelit · 1911-01-26 · Heft 4 (26.1.1911) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 4 (26.1.1911)
Date
1911-01-26
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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etttt 6. Rr. 4 Der SSmeltt 26. Januar 1911. Nebsr die Regelung dieser pekuniären Verhältnisse gibt die folgende Verfügung näheren Aufschluß. „In Erwiderung aus den Bericht des Herrn Larrd- »abbiners vom 6. v. Mts., die Umreisen u.s.w. betreffend, eröffnen Wir demselben folgendes: Tie Gehaltszulage des Herrn Landrabbiners für den hiesigen Landdrosteibezirk, welche in Betracht der Dürftigkeit der daselbst wohnenden Juden, der Gebühren für Trauungen und der Kostenerstattung bei den Umreisen, von dem Königlichen Ministerium deS Innern vorerst auf einhundert Thaler jährlich feftgestellt worden ist, wird bis auf Weiteres nach der Zahl der Familienhäupter aus die einzelnen Syna- > gr-gengemeinden zu verteilen und in den dafür geltenden Äeitragsfuße, aufzubringen seyn. Sollte sich indcß die Aufbringung nach dem Fuße der vereinigten direkten Steuern als zweckmäßiger darstellen, so h§t Königliches Ministerium des Innern hiergegen nichts zu erinnern. Ferner werden die Synagogengemeinden zu verpflichten seyn, dem Herrn Landrabbiner auf seinen Umreisen freie Wohnung und Unterhalt während des Aufenthalts und Fuhr von Änem Shnagogenorte zum anderen zu gewähren. Die unvermeidlichen aus diese Weise nicht zu deckenden Kosten der Umreisen, namentlich die der Hinreise zur ersten Gemeinde werden wie die Gehaltsquote und mit dieser aufzubrinzen skyn. Tie Gebühr des Herrn Landrabbiners für jede Trauung ist von dem Königlichen Ministerio des Innern aus drei Thaler bestimmt worden. Abänderungen.dieser Bestimmungen, von welchen letztere die betreffenden Obrigkeiten zur Nachricht und Direktion insbesondere wegen ixß § ö der Ministerial- Mlauntmachung vom 19. Januar d. I. durch abschriftliche Mitteilung in Kenntnis gesetzt worden sind, bleiben, soweit sie sich etwa als angemessen ergeben, Vorbehalten. Ter Herr Landrabbiner wolle sich hiernach bie erste Umreise in dem hiesigen Landdrosteibezirke baldtbunlichst vornehmen und dabei dieses Rescript vom 9 July d. I., die Vorsteher betreffend, und von: 4 v M., die noch immer nicht definitiv regulierten Verhältnisse der Synagogen zu Veldhausen und Neuenhaus anlaugend, vorzugsweise berücksichtigen. Osnabrück, den 10v Oktober 1844. Königlich H^'nnoverscheLanddr oft ei gez.: Weo'el. No. 8106. An den Herrn Landrabbiner Hirsch zu Emden." (Fortsetzung folgt.) Lfc-Q. Korrespondenzen und Machrichten. Deutsches SUt$< _ Über Sie roürffemb. KirrfienDerfaffunfl- Stuttgart, 20. Januar. In der Württemb ergischen K amm er gelangte gestern der Entwurf einer Kirchenverfassung für die Jsr. Religionsgemeinschaft zur ersten Lesung. Minister v. Fleischhauer führt einleitend aus: Tie rechtlichen Verhältnisse der israelitischen Religionsgemeinschaft waren seither geregelt durch das Gesetz vom 25. April 1828, das noch vollständig aus dem Boden des Staatskirchentums stand. Ter vorliegende Entwurf beschränkt sich nun darauf, eine staatsrechtliche Grundlage für die von der israelitischen Oberkirchenbehörde aufzustellende Kirchenverfassung, welche den Kern des israelitischen Kirchenwesens zu bilden haben wird. Tie Gegensätze innerhalb der israelitischen Religionsgemeinschaft, zwischen der orthodoxen und der neuzeitlichen Richtung haben auch bei uns, wie anderwärts, zeitweise eine Schärfe angenommen, die den Bestand der Kirchengemeinde zu gefährden schienen. Tiefen Gegensätzen gegenüber sucht der Entwurf einen gerechten Ausgleich zu schaffen, indem er die Minderheiten als Gemeindeglieder erhalten und zugleich den Grundsatz der (tzewissenssreiyeit wahren wolle. Tie Bestimmungen über den Austritt aus der israelitischen Kirchengemeinde bczw. Religionsgemeinschaft entsprechen fast wörtlich den Bestimmungen des evangelischen Kirchengemeindegesetzes; die Erregung, die da und dort entstanden sei und die auch in zahlreichen Eingaben zum Ausdruck kam, n n d i n d e r f a l s ch e n Behauptung gipfelte, daß ein Austritt oh »re gleichzeitigen Austritt aus den» Judentum gar nicht in ö g l i ch s e i, s e i daher u n v e r ft ä n d l i ch; von einer Differenzierung zwischen Juden und Evangelischen könne gar keine Rede sein; die rechtlichen Verhältnisse seien für beide Religionsgemeinschaften durcharrs gleichartig geordnet. Ter Begriff des Judentums ist übrigens ein durchaus unbestimmter, er hat keinen rechtliche»», sondern eine»» religiösen Inhalt. Ob derjenige, der austritt, das Recht hat, sich noch „Jude" zu nenrren, geht der» Staat nichts an, das hat er mit seinen iävaetitiidjen Glaubensgenossen auszumachen. Selbstverständlich aber ist, daß derjenige, der sei »eu Austritt erklärt hat, nicht mehr das Recht hat, den israelitischen Gottesdienst zu besuche»» u»»d daß er, wenn er dies trotz seines erklärten Austritts tut, ausgctviesen tverden kann; ferner ist selbstverständlich, daß er die Einrichtungen der israelitischen Religiorisgenieinjchaft bczw. Kirchengcmeinde, wie z. B. Friedhfe ustvö., nicht inehr zu benützen ein Recht hat. Abg. Tr. v. K i e n e (Zentr.) beantragt, den Entwurf ai» den staatsrechtlichen Ausschuß zu verweisen. Abg. Liesching (Fortschr. Bp): Die Harrptfrage, über die noch Unklarheit bestehe, sei die: Wie stellt sich das Gesetz zu denjenigen Anhängern des Judentums, die einer außerhalb Württembergs bestehenden israelitischen Religionsgemeinschaft «»»gehören. Ferner ist auch die Frage zu beantworten, ob eine dissentierende Minderheit innerhalb der israelitischen Religionsgcrneinschast das Recht hat, einen Gottesdienst nach ihren eigenen Wünschen und religiösen Anschauungen einzurichten mit einen» Beitrag aus der Kasse der Kirchengemcinde und ob die in de»»» Er»tw»»rs der Kirchenversajsilng vorgesehene „Kannvorschrist" sich als ausreichend erweisen »verde. Sodann »verde zu ertvägen sei»», ob den ausländischen Juden, die ja auch hier in Stuttgart schon zie»nlich zahlreich seien, das volle Wahlrecht eingeräumt tverden könne; es bestehe in dieser Richtung der Wunsch, daß das Wahlrecht, jedenfalls das passive, ans die reichsangehörigei» Juden beschränkt werden solle. Auch das Frauenwahlrecht werde in diesem Zusammenhang erörtert tverden »nüssen. Tie im Entwurf vorgesehene Trennung zwischen dem engeren und weitere»» Rat der Oberkirchenbehörde sei nicht ganz ohne Bede»»ken, namentlich solange die Mitglieder des ersteren ausschließlich von» König ernannt tverden. Gervissen Einrichtungen, die innerhalb der israelitischen Religionsgemeinschaft selbst stark »»mstritten sind, »vie die Frage der Errichtung eines ritualmäßigen Frauenbades, sollten in der Kirchenverfassung nicht vorgesehen werden. Abg. Röder (D. P): Den Grundzügen des Entwurfes stimtnen wir zu. Bedenken haben wir bezüglich der Zusammensetzung des engeren Rats der Oberkirchenbehörde, in dem das aintliche Elernent zu stark zu überwiegen scheint, bezüglich der Rechte des Vorsängers innerhalb des Kirchenvorsteheramtes und bezüglich einiger weiterer Einzelheiten, die aber bei den Verhandlungen des Ausschusses eingehender besprochen werden können. Abg. Tr. Wolfs (B. K.): An der Anstellung des Vorsängers durch die Oberkirchenbehörde sollte man sesthalten und nicht, wie he»»te schon angeregt wurde, den Vorsänger durch die Kirchengemeinde wählen lassen. Im großen und ganzen hat der Entwurf das Richtige getroffen. Minister v. Fleischhauer: Ter Entwurf der Kirchenversassung, der dem Gesetz als Anlage beigegeben sei, bilde nicht einen Gegenstand der Beschlußfassung dieses Hauses. Das schließe aber nicht aus, daß hier und in» Ausschuß Anregungen auch zu diesem Versassungsentwurf nach der einen oder anderen Richtung hjn gegeben »verde»». Ta wir seit mehr als 80 Jahren in Württemberg eine staatlich anerkannte israelitische Religionsgemeinschaft haben, so war der vorliegende Gesetzentwurf auch berechtigt, in seinem grundlegenden Art. 1 von „der israelitischen Religionsgemeinschaft" schlechthin zu reden. Tie Frage, des Wahlrechts der auslglchischen Juden kann keine besonderen Schwierigkeiten bieten; wenn ein solcher sich in Württemberg niederlassen will, so kann er wenn er will, sich zur Aufnahme in die i.srealitische Religionsgemeinschaft Württembergs anmelden, und er wird, wenn diesem Aufnahmegesuch stattgegeben wird, vollberechtigtes Glied der israelitischen Religio >»s-Gerneinschaft. Gegenüber den Bedenken bezüglich der Zusammensetzung des engeren Rates rnöchte er darauf verweisen, daß z. B. bie evangelische Oberkirchenbehörde ganz aus vorn Staat ernannten Mitgliedern besteht. Gegenüber den aufgetretenen Mißverständnissen bezüglich des Austritts betone er nochmals, daß im ganzen Entwurf von einem Austritt aus einer israel. Kirchengemeinde nicht die Rede sei, sondern von einein Austritt aus der israel. Religionsgemeinschaft, die gleichbedeutend sei mit dem Begriff der israel. Landeskirche. Abg. Häsfner (T. P.j bespricht die Neuordnung der Steuererhebung. (Wir kommen auf die Verhandlungen nach Fertigstellung des stenographischen Protokolls und in Verbindung mit dem Ludwigsburger Urteil zurück. Red.) Mainz, 17. Januar. Die hiesige Synagogengemeinde „Israelitische Religionsgesellschaft" hatte auf Sonntag Vormittag in die Räume der Vorhalle ihrer Synagoge eine General-Versammlung einbeLufen, die sich eines sehr zahlreichen Besuches erfreute. Rach einigen einleitenden Worten des Vorsitzenden der Gesellschaft, des Herrn Joseph Fulda, ergriff das Vorstandsmitglied, Herr Dr. Gustav Schlesinger, das Wort, um den Mitgliedern einen Rückblick über die abgelaufene Geschäftsperiode zu gewähren. Tie Amtszeit dr Ausschußmitglieder Reiling, Schott, Moritz und Koch ist abgelaufen. Einige Beamte und Funktionäre der Gesellschaft erhielten eine nicht unwesentliche Gehaltserhöhung. Außerdem wurden diese in eine Kasse eingekauft, behufs späterer Auszahlung von Pensions-, Witwenrc. Geldern. Ta hierdurch eine erhebliche Mehrbelastung des Budgets hervorgerufen wurde, fand eine Steigerung der Sessel- »nieten statt, die glatt durchgeführt wurde. Durch den Einkauf der Beamten in die Kasse wird später wieder eine' bedeutende Entlastung der Gemeinde herbeigeführt tverden, da sie dann kerne Pensionen zn zahlen haben wird. Tie jährlichen Einnahmen und Ausgaben' balancieren mit 22 000 Mk. Im vergangenen Jahre konnte die Gemeirrde auf ihr üOjähriges Bestehen zurückblicken, das auch im Dezember 1909 durch große Festlichkeiten und Anteilnahme weiter Kreise gefeiert wurde. Tie Gesellschaft beabsichtigt in absehbarer Zeit, die Gebäude ihrer Unterrichtsanstalten, die den Anforderungen einer neuen Zeit nicht mehr entsprechen, »»»ederzulcgen, damit sie einem modernen Schulhansneubau Platz machen. Es wird späterhin eine Baukoinmission gewählt werden, die in dieser Sache die vorbereitenden Schritte unternehmen soll. Vorerst sind ca. 30 000 Mk. freiwillige Beiträge für den Neubau gezeichnet und es ist begründete Aussicht vorhanden, daß noch »nehr wie das doppelte dieses BebrttKö^üon Freunden der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird. Einer der Lehrer der Unterrichtsanstalt, tzqxr LZvsef Kahn-Hut konnte vor kurzem auf eine' öOahriae Dienstzeit an diestt^Mustalt z»»rückblicken, es wurde dieses Ereignis gebührend gefeiert und auch von höchster Stelle ward dem verdienten Manne eine Auszeichnung zuteil. Mit den Gemeinden gleicher Richtung in den Nachbarstädten pflegt die Religionsgesellschast gute Freundschaft. Bei besonderen Anlässen werden Delegierte dorthin entsandt, ebenso wie bei solchen auch Abgesandte dieser Gemeinden hier vertreten zu sein pflegen. Tie Satzungen der Gesellschaft, die seit deren Bestehen die gleichen waren, sollen insofern eine Aenderung erfahren, als den Mitgliedern moderner Anschauung gemäß größerer Einfluß aus den Gang der Geschäfte eingeräumt werden sollen. Diese Arbeit tvird eine später noch zn wählende Revisions-Kommission vornehmen. In den Ausschuß der Gesellschaft wurden gewählt die Herren Hermann Reiling, Hermann Süß, Moritz Isaak und Abr. Schott. Herr Stegmund Moritz hatte eine Wiederwahl abgelehnt. Der Eindruck, den die Versammlung auf die Teilnehmer machte, war der, daß die Gesellschaft in einer erfreulichen Entwicklung begriffen ist. M. ßamßttrg, 16. Januar. Das Repräsentantenkollegium der Deutsch-JSraelitischenGemeinde hielt imGemeindebüreau, Kaiser Wilhelmstraße, eine Sitzung unter Vorsitz des Herrn Jakob Alexander ab. Nach Erledigung einiger interner Angelegenheiten wurde zunächst zM^VureguWhl. M^M. Jahr 1911 geschritten,, ustd zwax.wHd^PzHs^. herige Vorsitzende, Herr Jakob Alexander in geheimer Wahl einstimmig wiedergewählt. Der Gewählte dankt für das ihm gewährte Vertrauen und bat wie bisher um die Unterstützung der Versammlung. Zum zweiten Vorsitzenden wurde für den eine Wiederwahl ablehnenden terrn Dr. H. K. Plaut, Herrr Joseph ippmann gewählt, während die bisherigen Schriftführer die Herren H. F rauslädt er, und L. Urias, durch Zuruf wiedergewählt wurden. Zum nächsten Punkt der Tagesordnung, Antrag des Gemeindevorstandes auf Bewilligung von 23355 Mk. für Errichtung verschiedener Baulichkeiten auf dem Friedhof in Ohlsdorf, wurde dem Kollegium ein von dem Architekten Engel als Sachverständigen ausgearbeiteter Situationsplan vorgelegt. Herr Helft als Mitglied der Begräbniskommission betonte, daß diese den An- 26. trag prüft klärt die Berg beriet für t anlax tors auszi Bew misst« Herr« Helf soluti präse Gem« Marl die T Hof i, Situc gung, kaufs sehen versch gliede tung cand timm des M eh stand! stützu Phil Mtssic w ähli I qemei Repri mäßH tand« wieder Beroi recht runte m M üngf iat. Di den ti I die A Ende Bersc einige 3orlo verwi referi' erinni zwei ob e man ung SW et/~I Anste auer Frag« len, igkeii auch mäß renke, wie! werde qescha Zrofe echnt läge » D Hers lärte

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