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Der Israelit · 1911-01-19 · Heft 3 (19.1.1911) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 3 (19.1.1911)
Date
1911-01-19
Page
– (sequence 20)
Language
German
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«r 3 Seite 20. Der ALraelil 19. Januar 1911 richtig ansehen. Jetzt handelt es sich nur darum, die kleinen thüringischen Staaten umzustimmen und die paar städtischen Gemeinden, die immer noch an der Judenquälerei festhalteu Mollen. Ein Eingriff in die Gesetzgebungsrechte der Bundesstaaten! Ja, meine Herren, wer greift denn mehr in die Gesetzgebung der Bundesstaaten ein als die Regierungsvorlage mit ihrem Vorschlag? Was war denn bisher recht, und was soll künftig Rechtens werden? Bisher war die Tierquälerei unter einem etwas anderen Tatbestand allein vorgesehen. In Zukunft wird der Tatbestand der Tierquälerei wesentlich erweitert. Ob da nicht auch möglicherweise sich Ilebelstände entwickeln können, will ich letzt nicht erörtern. Es geht recht Weit, meine Herren. Ich trete mit meinen Freunden dafür ein; aber ich will doch sagen: die Tierquälerei zu strafen, wenn gar kein Aergernis erregt wird, wenn es nicht össcntlich geschieht, das schließt gewisse Gefahren von Denunziationen in sich, die nicht immer angenehm sein werden für Personen, die mit Tieren berufsmäßig zu tun haben. (Sehr richtig! in der Mitte.) Ta kann auch manches denunziert iverden und für den, der denunziert wird, recht unangenehm werden, wenn er sich darüber zu verantworten hat, wenn er vor Gericht gestellt wird, auch wenn er schließlich freigesprochen Wird. Also, meine Herren, diese Schattenseite wollen wir nicht vergessen. Aber verstehen Sic mich nicht falsch: wir wollen den Kommissionsvorschlag zu § 145 b nicht bekämpfen, wir erkennen den Vorschlag als einen wesentlichen und notwendigen Fortschritt gegenüber dem bisherigen Recht an. Aber die Regierungsvorlage geht noch viel weiter: sie greift direkt in das Polize'irecht der Bundesstaaten ein, indem sie festgesetzt wissen will, daß in Zukunft die llebertretung aller Bestimmungen zur Verhütung von Tierquälerei unter die Strafe des 8 360 gestellt werden müsse. Damit ist ein Doppeltes festgestellt: nicht bloß ein Strafrahmen, der mehrfach über die bisher landesrechtlichcn Strafandrohungen hinausgeht, sondern vor allem geht diese Bestimmung deshalb weiter und greift in die Landesgcsctzgebung ein, weil hier nun für ganz Deutschland verbindlich vorge schrieben wird: jede Zuwiderhandlung gegen eine Tierschutzmaßregel ist von Reichs wegen strafbar. Das geht ja ungeheuer weit. Bisher hat es Staaten gegeben, die überhaupt keine Tierschutzbestimmungen rin allgemeinen als Gegenstand der Zuständigkeit der Polizeibehörden gekonnt hoben, und wissen Sie, wer da in erster Linie steht? Das ist das Königreich Preußen. Eine in Bunzlau getroffene Polizeivcrordnung vom 31. Oktober 1906 ist aufgehoben worden durch Verfügung des Ministeriums des Innern, und zwar mit der Begründung, daß die Polizeiverordnung ungültig sei, weil das preußische Olesetz vorn 11. März 4850 der Polizei keine Kompetenz dazu gewähre. Tas beruht auf der Judikatur des .Kammergerichts, wonach eine Polizeivcrorduung, welckw lediglich im Interesse des Tierschutzes erlassen ist, der Rechtsgültigkeit entbehrt. Meine Herren, bisher hatte die Landesgesetzgebung das unbestreitbare Recht, wenn sie eine Polizeiverordnuug zum Tierschutz zu erlassen befugt war und erlassen hat, Ausnahmen pou der Strafbarkeit zu statuieren. In Zukunft können allgemeine Ausnahmen von der Strafbarkeit nur noch durch Reichsgesetz bestimmt werden; denn das Reichsgesetz sagt: jede Zuwiderhandlung gegen eine Tierschutzmaßregel ist von Reichs wegen strafbar. Das ist die Rechtfertigung, weshalb die Kommission den Abs. 3 ausgenommen hat: eine solche allgemeine Ausnahme kann nur im Reichsrecht bestimmt werden. Es ist auch ganz falsch, wenn gesagt wird, mau greife mit dem Abs. 3 in das Gebiet der Religionsgcsetzgebung ein. Nein, in dieses Gebiet greift die Regierungsvorlage ein, indem sie allgemeine Vorschriften zur Verhütung der Tierquälerei Anlassen will, durch die auch das Schächten verboten werden kann. Eine Ausnahme zu Gunsten des Schächtens muß gemacht werden, wenn nicht eine Religionsbedrückn'ng der Israeliten möglicherweise eintreten soll, und iu demselben Gesetz, in welchem die Regel fixiert werden soll, nämlich im Strafgesetzbuch,' muf5 auch die Ausnahme ihren richtigen Platz finden. Und nun, meine Herren, habe ich schon erwähnt, daß wir im hohen Hause nicht zum ersten Mal uns mit dieser Frage beschäftigen. Wie haben sich denn die Parteien früher zu dieser Schächtfrage gestellt? Meine Partei hat von Anfang an konsequent sich immer zu Gunsten des Schächtens erklärt zur Wahrung der religiölen Freiheit, allerdings aber auch zur Geltendmachung der Ueberzeugung, daß hier sachlich nicht von einer Tierquälerei nach den wissenschaftlichen Gutachten gesprochen werden kann. Ich kann jo nicht wissen, wie die verschiedenen Parteien sich heute stellen werden. Aus der Haltung einzelner Mitglieder in der Kommission will ich nicht ohne weiteres die Konsequenz ziehen oder die Vermutung ableiten, daß nun die betreffenden Fraktionen gerade so stimmen werden wie ihre Mitglieder in der Kommission. (Sehr richtig!) Möglicherweise — ich will wenigstens die Hoffnung nicht ausgeben — werden auch aus solchen Fraktionen, deren Mitglieder sich in der Kommission gegen das Schächten gewendet haben, sich Mitglieder finden, die für die Gestattung des Schächtens eintreten. Gestatten Sie mir vor allen Dingen, die Haltung, wenn ich nun zu den einzelnen Parteien übergehe, der nationalliberalen Mitglieder in den früheren Sitzungen des Reichstags Ihnen mitzuteilen. Im Jahre 4887 war es insbesondere der Abgeordnete Miquel, der in zwei Reden in derselben Sitzung sich für die Gestattung des Schächtens ausgesprochen hat. Ich will aus seinen Reden nur die Hauptstellen Mitteilen: cs sind sehr ausführliche Reden, und es würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen, wenn ich das Ganze verlejen würde. Sie werden daraus ersehen, daß auch bei den Natioualliberalen damals gerade auch das religiöse Moment eine wichtige Rolle gespielt hat. Herr Miquel hat im Jahre 1887 folgendes ausgesührt: „Wir wollen doch die rituellen Vorschriften der Juden beachtet wissen bei jeder neuen Gesetzgebung, und zwar erstens, weil wir uns überzeugt haben aus den Gutachten hervorragender Gelehrter, daß' diese Art des Tötens von Tieren keine Grausamkeit ist, gegen die Humanität nicht verstößt, mtb andererseits darüber kein Zweifel waltcn kann, daß das Schächetn durch den religiösen Glauben einer großen Anzahl Deutscher gefordert wird." Es find also zwei Gründe, die Herrn Miquel damals bestimmt haben, diese Haltung einzunehmen. Er fährt fort: „Ich bin überzeugt baß, solange in Deutschland die 'Grundsätze der Toleranz und der gegenseitigen Achtung der deutschen Bürger noch Geltung haben, man über solche unzweifelhaft tief eingewurzelten religiöse» Gefühle unmöglich hinweggehcu kann bei einer Frage wie der vorliegenden, wo es doch mindestens für zweifelhaft gehalten werden must, ob das rituelle Schächten nicht geradezu als eine besonders zweckmäßige und humane Einrichtung anzusehen ist. Ob cs möglich ist," --- sagt er ferner — „bei dem rituellen Schächten hinterher, nachdem der Schnitt geschehen ist," das war eine Frage, die damals viel erörtert wurde — „eine Betäubung des Tieres eintreten zn lassen, das wage ich nicht zu beurteilen; in dieser Beziehung sind, glaube ich, die Ansichten der beteiligten Kreise selbst verschieden. Sofern es möglich wäre, würde nichts cntgegenstehen, auch dies vorzuschreiben; sofern aber dadurch in die religiösen Gefühle der Juden eingegriffcn würde, würde ich raten, davon abzusehen." Ans seiner zweiten Rede sind folgende Sätze zu erwähnen: „Es handelt sich hier allerdings um die Berücksichtigung eines Glaubensartikels eines großen Teils unserer jüdischen Mitbürger. Ich bin fest überzeugt, wenn wir das Schächten vollständig verbieten würden, so würde eine große Anzahl unserer deutschen Mitbürger sich des Fleischessens enthalten müssen." Miquel erkennt an, „daß, sofern nicht besondere Umstände eutgegensteheu, das Töten der Tiere stattfinden muß nach vorangegangener Betäubung." .Und erfährt fort: „Ich wiederhole, ich habe ausdrücklich davon das jüdische Schächten ausgenommen, weil ich hier stehe» bleibe» muß vor der religiösen Anschauung eines großen Teiles unserer Mitbürger, und weil ich anerkenne, daß, abgesehen von der Frage der Betäubung, gerade die Art des Tötens beim Schächten eine der humansten ist." In derselben Sitzung hat sich unser früherer Kollege Kuhlemanu, Mitglied der natioualliberalen Fraktion in demselben Sinne ausgesprochen. Kuhleinanu war Mitglied und Schriftführer der Kommission. Im Jahre 1899 war es Sanitätsrat Tr. Kruse von den Nationalliberalen, der sich iu sehr eingehender Weise über die Frage ausließ und sich zu Gunsten des Schächtens aussprach. Er sagte, er wolle sich in eine Diskussion über den Schulchan-Aruch und den Talmud nicht einlassen, das gehört sticht hierher; aber, fährt er fort: „Was hierher gehört, ist, daß die Vertreter der Juden, die Rabbiner, denen ich unzweifelhaft sehr viel größere Kenntnis ihrer religiösen Ueberzeugung zutraue als dem Herrn Antragsteller, es war ein Antrag von antisemitischer Seite — „ausdrücklich erklärt haben, daß es eine religiöse Satzung des Judentums ist, eine Betäubung dürfe vor dem Schächten und Schlachten nicht stattsindeil. Ich will damit diesen Teil verlassen, denn mir ist es vor allem darum zu tun, die Ausführungen des Herrn Antragstellers zu widerlegen, als ob es sich nm Tierquälerei beim Schächten handele." Und nun beantwortet der Sanitätsrat als Arzt, der vom ärztlichen Standpunkt das Schächten betrachtet hat und, wie Sie gleich hören werden, sich auch praktische Beobachtungen verschafft hat, die Frage, ob das Schächten eine Tierquälerei sei, dahin: „Das ist absolut nicht der Fall. Ich habe in einer sehr großen Zahl von Fällen die verschiedenen Methoden des Schlachtens selbst gesehen; wenn man das unbefangen getan hat, muß man zu der Ueberzeugung kommen, daß von irgend einer Tierquälerei beim Schächten gar nicht die Rede ist." So Herr Sanitätsrat Kruse, und dann sagt er noch: „Ich habe das in einer ganz großen Zahl von Fällen selbst gesehen: der Schächter schneidet, das ^ier regt sich kaum danach; es sängt erst an sich zu regen, nachdem die Verblutung fast beendet ist, wenn eine vollständige Entleerung des Blutes ans dem Gehirn stattgefunden hat. Diese Entleerung geht aber so rasch vor sich, es ist ein so gewaltiger Strahl, der aus den Blutgefäßen kommt, daß man mit Sicherheit sagen kann: in wenigen Sekunden ist das Gehirn so gut wie blutleer und damit jede Empfindung des Schmerzes geschwunden und vollständige Bewußtlosigkeit eingetreten." Ick glaube, cs ist doch hervorhebenswcrt, was dieser Arzt auf Grund vielfacher eigener Beobachtungen des Schächtens als eine wissenschaftliche und fachmännische Ueberzeugung dem hohen Hanse mitgeteilt hat. Daun darf ich noch daran erinnern, daß die Schächtsragc auch in den Landtagen von Bayern und Baden zur Verhandlung gekommen ist, wo sämtliche Natioimiliberale sich zu Gunsten des Schächtens ausgesprochen haben. Im bayerischen Landtage hat 1894 die Petitionskoinmission — darunter 7 nationalliberale Abgeordnete: die Namen stehen zur Verfügung — einstimmig beschlossen, daß die Petition, die ein Einschreiten gegen das Schächten verlangt hat, ungeeignet zur Erörterung im Plenum sei: man hat sie auch nachträglich gar nicht zur Verhandlung gebracht. Im badischen Landtage ist in der Zweiten Kammer die Petition für Einführung des Schächtverbots mit allen gegen drei antisemitische Stimmen, in der Ersten Kammer einstimmig verworfen worden. Also haben die dort in nicht geringer Zahl vorhandenen Nationalliberalen auch sämtlich gegen das Schächtvcrbot gestimmt. Airch von der Reichspartei haben sich in den früheren Verhandlungen die Redner entschieden zu Gunsten des Schächtens erklärt. Im Jahre 1887 war es der Landrat v. Goldfuß, der damals Berichterstatter der Petitionskommission war und der in der Kommission noch extra den Antrag gestellt hatte, daß man aus die religiösen Ueberzeugungen bei der Regelung des Schlachtens Rücksicht zu nehmen habe. Im Jahre 1899 war es unser verehrter Herr Kollege Tr. Höfsel, den wir heute noch in unserer Mitte sehen, und es war der frühere Abgeordnete v. Tiedemann, der aus seiner praktischen Ersahruüg als Regierungspräsident von Bromberg hochinteressante Mitteilungen über das Schächten gemacht hat. Ich will aus seiner Rede nur folgende Sätze mitteilen: „Nun habe ich mir auch häufig das Schächten angesehen, und ich muß sagen: wenn das Schächten von einem geschickten Schächter richtig gemacht wird — und die weiften sind es ja, weil sie sich einer Prüfung unterwerfen müssen —, dann ist es nach meiner Ueberzeugung unbedingt die am wenigsten grausame Tötung, die überhaupt erdacht werden kann." Er fährt dann fort: „Ich bin auch amtlich als Chef der Landespolizeivehördc in der Lage gewesen, die Frage in Erwägung zu nehmen, ob das Schächten zu verbieten sei oder nicht, und habe aus dieser Veranlassung unzählige Gutachten von Kreistierärzteu, Tepartementstierärzten usw. ein gezogen. Allerseits ist mir die Ueberzeugung entgegengetreteu: das Schächten ist die zweckmäßigste, die am wenigsten grausame Art des Tötens." Er erinnert dann an das Faktum, das damals viel besprochen worden ist, daß in der militärischen KonservcnsabM in Mainz Versuche in dieser Richtung gemacht worden sind. Längere Jahre sind dort die Tiere überhaupt nur geschlichtet worden, und als das Schächten aufgegeben wurde, hat die Militärverwaltung gesagt, sic sei zu einer anderen Methode gekommen, aber sie hätte es nicht getan, weil sie die Ansicht gewonnen hätte, daß das Schächten eine grausame Art der Tötung wäre. .Herr v. Tiedemann sagt noch: „In New-Pork ist neuerdings jede andere Art der Tötung des Schlachtviehs verboten als durch den Halsjchnitt." Und er schließt: „Ich meine, wir sollten uns hüten, ohne absolut zwingende Notwendigkeit in die religiösen, rituellen (Gebräuche unserer jüdischen Mitbürger einzugreifen. Diese haben ein Recht auf den Schutz der Volksvertretung gegen derartige Versuche. Außerdem muß ich sagen: ich halte es für eine Forderung der Toleranz, daß jeder im Deutschen Reich nach seiner Fasson speisen kann." Meine Herren, wie liegt nun im ganzen die Sache, wenn wir die Ergebnisse kurz resümieren? Ich habe Ihre Zeit schon etwas lange in Anspruch genommen; aber es war notwendig, und ich habe es getan mit dem Wunsche und in der Hoffnung, daß wir nicht immer j wieder eine solche Debatte über das Schächten hc-

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