Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 3 (19.1.1911)
- Date
- 1911-01-19
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Der Israeli! No. 3. Sette S erübrigt. Sie machen es nachgerade unbegreiflich, wie man bei all dem noch eine Verschärfung der Einwanderungsbestiwmungen verlangen kann — und zwar wegen einiger verkomnrner Subjekte, deren Landung doch all jene drakonischen Gesetze, die friedliche Familien auseinandergeriffen und ehrbare Arbeiter aus irgend einem formalen Grund wieder ins heimatliche Elend gestoßen, nicht verhindern konnten und nie werden verhindern können. In diesem Zusammenhänge gewinnt auch eine Anregung der durchaus nicht judensreundlichen Londoner „Times" besondere Bedeutung. Die „Times" meinen ganz richtig, daß es ungerecht und deplacirt wäre, die jüngsten Vorfälle dazu zu benützen, um gegen die Tradi tionen des freien England zu unwürdigen Maß regeln zu greifen. Viel wichtiger wäre es, wenn die englische Regierung die Gelegenheit ergreifen und bei den übrigen Staaten eine internationale Enquete über die Auswanderung, ihre wahren Ursachen und Folgen an regen und durchsetzen würde. Es sei immerhin ein großer Unterschied, ob jemand bloß deshalb auswandert, weil er es anderswo etwas besser hat, oder deshalb, weil die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in seinem Lande ihm sein Verbleiben unerträglich und unmöglich machen. Hoffentlich gelingt es den Scharfmachern, in der Einwandcrungsfrage nicht, aus den traurigen Vorgängen neues Kapital für sich zu schlagen. Zm Antrag Lrorber. Eine juristische Betrachtung von Dr. jur. Julius Kahn m Mainz. Die Reichstagskommission für die Beratung der Novelle zum Strafgesetzbuch hatte bekanntlich anläßlich der Neufassung des Tierqnälereiparagrophen einen Zusatz dahingehend beschlossen, daß alle landesgesetzlichen Verbote des rituellen Schächtens von Reichswegen als unzulässig erklärt würden. In der Retchstagssitzung vom 13. Januar hat nun das Plenum des Reichstags mit großer Majorität den Beschluß seiner Kommission adoptiertdie verbündeten Regierungen haben dagegen durch den Mund des Staatssekretärs des Reichsjustizamt Lisco den Zusatz aus formal-juristischen Gründen für unannehmbar erklärt und im Falle seiner Nichtstreichung in der 3. Lesung das Scheitern der ganzen Vorlage in Aussicht gestellt. Unter diesen Umständen dürste es von Interesse sein, zu prüfen, ob die staatsrechtlichen Bedenken gegen den Antrag wirklich begründet sind. Zunächst sei aber kurz des Grundes gedacht, aus dem gerade anläßlich der Novellierung des Tierquälereiparagraphen der Antrag Groeber sich rechtfertigt. Die bisherige Fassung des § 360 Ziffer 13 des Reichsstrafgesetzbuches lautet: Mit Geldstrafe bis 150 Mark oder mit Haft wird bestraft . . . wer öffentlich oder in Aergernis erregender Weise Tiere boshaft quält oder roh mißhandelt. Also nur dann, wenn dir Tierquälerei öffentlich oder in Aergernis erregender Weise vorgenommen wird, ist nach der jetzt geltenden Fassung des Gesetzes der Tatbestand einer strafbaren Handlung gegeben. Da nun aber das Schächten in der Regel nicht „öffentlich" im Sinne des Strafgesetzbuches geschieht, auch die Voraussetzung, daß eine konkrete Person an der Schächthandlung tatsächlich Aergernts nimmt, in der Regel nicht gegeben ist, ist schon wegen des Fehlens dieser beiden Begriffsmomente bei dem Schächten eine strafbare Tierquälerei nicht gegeben. Nun aber hat die zur Beratung stehende Novelle gerade diese Requisite der Oeffentlichkeit und des Aergernisnehmens aus dem Deliktstatbestand ausgeschaltet. Damit ist steilich die Strafbarkeit des Schächtens unter dem Gesichtspunkt der Tierquälerei noch nicht gegeben, wie dies sowohl seitens des Staatssekretärs Dr. Lisco als auch des Abg. Heinze anerkannt wurde. Denn keinesfalls können die auch nach der Neufassung des Paragraphen erforderlichen Momente des „boshaften Quälens" oder des „rohen Mißhandelns" bei der Schächthandlung gegeben sein.*) Indes ist natürlich nach unserer Gerichtsverfassung die Auffassung und Interpretation eines Gesetzes auch von Seiten der höchsten Justizbehörden oder der gesetzgebenden Organe für den Richter in keiner Weise bindend,' und es wäre daher die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß von dem einen oder anderen Oberlandesgericht — denn diese und nicht das Reichsgericht sind hier die letzte Instanz — das Schächten als Tierquälerei im Sinne der neu- *j Anmerkung: Bergt, den bekannten, in der Praxis tonangebenden Kommentar von Olshausrn- Zwetgert, 7. Aufl., Bd. H, S. 1432, wo es heißt: „Die Vivisektion und tas sog. Schächten, das Schlachten der Tiere nach jüdischem R'tuk, werdln, selbst wenn sie öffentlich vorgenommen oder Anger» is erregen sollten, regelmäßig nicht strafbar sein, Mil die Merkmale des bosl a ten Quälens — welches in dem Kommentar a. a. O. definiert wird, als ein Qualen, das nicht zu einem vernünftigen Zweck, sondern um deS Quälens selbst willen ec olgt — bezw. d.s rohen Mkßhandelns — das der Kommentar nie ein Mißhandeln bezeichnet, welches eine Niedrigkeit der Gesinnung des Mißhandelnden an den Tag legt, insofern er sich über die Leiden des Tieres glcichgültig hinwegsetzt — nicht zutreffe-r. Sollten aber auch diese Merkmale vorlieg n, so wird dennoch die strafrechtliche Verantwortlichkeit ka'/Mch ausgeschlossen sein können, daß die Handlung ... in Ausübung eines anerkannten Berufes vorgenommen wird, wie z. B. seitens r nnpftellten Schlichters." 13. Januar 1911 Die jiföifdie £lnroan3erung in BnglanS. Die bedauerlichen Ausschreitungen einiger internationalen Terroristen in London, an denen, wie die Untersuchung allmählich feststem, Juden nicht teilgenommen haben, haben in der gesammten englichen Presse wieder ein Echo gefunden, das besonders für die Juden der östlichen Staaten Europas von folgenschwerer Bedeutung werden kann. Viele Blätter verlangen die weitestgehendste Verschärfung des ohnehin schon stark prohibitiven Fremdengesetzes und die strengste Ueberwachung der Einwanderung. Bei dieser Gelegenheit dürste noch einmal ein Wort über das engliche Einwanderungsgesetz, seine Geschichte und seine Folgen hier am Platze sein. Die „Alien-Bill" wurde bekanntlich vom konservativen Ministerium Salisbury im Prinzipe angenommen,, wurde aber eigentlich erst später durch die Liberalen in die Praxis umgesetzt, die gleichen Leberalen, die anfänglich das Gesetz als einen Schandfleck der englichen Verfassung bezeichneten. Allerdings hatten die Liberalen immer die Ausrede zur Hand, daß alle Stenge und Härte bei der Handhabung des Gesetzes möglichst vermieden werde, daß es also nur als Schutzmittel in Notfällen, wie sie die Verhältniffe in einem Einwanderungshafen oft mit sich bringen, benutzt werden solle. Aber ein Einblick in den offiziellen Einwanderungsbericht, genügt vollkommen, um den ganzen Ernst dieses Gesetzes und den Jammer, den es bereits über unzählige Heimatlose gebracht hat, richtig einzuschätzen. Im Jahre 1906 betrug die Zahl der von der englichen Landungsbehörde Zurückgewiesenen 935) 1907: 984. Im ' Jahre 1908 wächst die Zahl der Deportirten auf 1020 an und im Jahre 1909 erreicht sie sogar trotz des Rückganges der Einwanderung die Höhe von 1456. Interessant sind im Berichte auch die Angaben über die von den Zurückgewiefe'nen eingeretchten Appellationen und ihre Erfolge. Im Jahre 1906 waren noch 442 Appellationen von Erfolg gekrönt, 1907 konnten aber nur noch 173 mit Erfolg Berufung einlegen. Im Jahre 1908 finkt die Zahl der Glücklichen, denen auf Berufung die Pforten Englands geöffnet wurden, aus 112 und im Jahre 1909 auf 109. Dabei muß man sich vor Augen halten, daß die Einwanderung in England in den letzten Jahren stetig abgenommen hat. 1906 betrug bie' Zahl der Eingewanderten 27630- 1907: 17982, im Jahre 1908 ist sie wieder auf 13051 zurückgegangen und 1909 haben nicht mehr als 7002 Einwanderer den englischen Boden betreten. Diese offiziellen Zahlen führen eine so beredte Sprache, daß sich jeder weitere Kommentar sondern er bringt sogar die höchste Selbstbeherrschung eines abgeklärten Charakters zum Ausdruck, wenn auch der große Troß anders darüber denken mag. An den Namen „Jude" hat sich die uns feindUche Welt zu allererst geklammert, um ihn zur Zielscheibe ür allen Spott und Hohn zu machen. Wenn sie alles Schlechte, Verworfene, Listige, Verschlagene und Charakterlose in einen Lallt zusammenpresscn will, so nennt sie die Bereinigung aller dieser sittlichen Defekte jüdisch und ihren Besitzer Jude. Wird diese Verachtung aufhören, wenn wir uns statt Juden, Israeliten, Hebräer oder Bekenner der mosaischen Religion nennen? Es wäre eine Feigheit, deshalb den jüdischen Namrn zu wechseln, es ist noch mehr, es ist eine lächerliche Torheit, von einem solchen Experiment einen derartigen Erfolg zu erwarten. Wie sich der Träger einer schweren Last eine augenblickliche Erleichterung zu versch ffen sucht, indenr er sie von der einen Seite auf die andere Sei e und von der anderen wieder auf die eine nimmt, ohne damit die Last los zu werden, io ist es hier. Man würde die Last nur auf eine andere Schulter und hier auf einen anderen Namen übertragen. Die Juden wird man dann allerdings nicht mehr verachten, dafür aber die Israeliten und Hebräer, oder wie man sie sonst nennen würde. Die Verachtung, die sich an den Namen ,Jude" heftet, ist alt. In d' r Einleitung zum Midrasch Echa hat Rabbi Abuha eine ganze Sammlung von Stich- und Spottreden, die seine Zeit an den Namen Jude knüpfte, uns erhalten: „Es unterhalten sich über mich, die am Tore sitzen (d. h. diejenigen, welche dis Gerichtsbarkeit inne haben, also die höchsten Spitzen der Gesellschaft) und ebenso die Lieder der Weintrinker" (also die Säufer im Wirtshaus, die Hefe des Gesellschaft) (Psalm 69, V. 13). Aber gerade diesen in den höchsten und niedersten Gesellschastsschichten nicht erst seit heure und gestern verfehmten Namen hebt das Prophetenwort mit besonderem Nachdruck hervor, wenn is das heraufziehende Morgenrot der Menschheit und den Ant il schilderte, den gerade Juden und Judentum daran haben. Nicht den israelitischen, nicht den Hebräischen, sondern den jüdischem Namen, den wird man dann aufsuchen, um sich ihm anzuschließen. „So hat Gtt Zeboath gesprochen: In jenen Tagen wird cs geschehen, daß sich zehn Männer in allen Sprachen der Völker in festem Zusammenhalt vcreinigen und sich festhalten an dem Gewandgipfel eines jüdischen Mannes mit den Worten: Wir wollen mit euch gehen, denn wir haben gehört, Gott ist nrit euch." (Secharija Cap. 8, B. 23.) Diese Aussicht ist trostreich und beseligend genug, um dem jüdischen Nomen treu zu bleiben, wenn sich auch Spott und Hohn daran knüpft, ^st es füglich nicht besser, der Spott und Hohn, den man dem Juden enrgegenbringt, knüpft sich an seinen Namen, als an seinen, Träger? Wenn alle Schmul und Jtzig erst Salh und Isidor heißen, wird man diese Namen allerdings nicht mehr zum Gespötle und Gelächter machen können, weil man sonst auch die Germanen und Teutonen mittrifft, die dieselben Namen tragen. Aber das verrottete Vorurteil, der verjährte Rassenhaß sind doch einmal da. Wenn er an den absonderlichen jüdischen Namen sein Mütch n nicht mehr kühlen kann, so wird er die jüdischen Sa'h und Isidor selber zum Gegenstand der Verachtung machen, eint iß ihnen Au beutertum, Charakterlosigkeit, Schachersinn, Krämergeist und a! es Mögliche und Unmögliche andichlen, uni einen Vorwand für seine Berechtigung zu haben. Die Jtzig und Schmul sind durch ihre Namen gezeichnet. Für diejenigen, welche ihn abgelegt haben, muß man Lüge und Verleumdung ersinnen, um Abscheu gegen sie zu! erregen..! Wenn wir Juden nicht mehr Juden heißen, gibt es allerdings auch keine Judenfeinde mehr, sie nennen sich dann Antisemiten. 'Was ist den jüdischen Weitlingen damit gedient? Sie haben damit ihre Lage nicht verbessert, sondern verschlimmert. Den Juden kann man ausziehen, den Seniiten nicht. Wer uns wegen unserer Religion als Jude haßt glaubt mit diesem Haß sein Ziel erreichen und uns zum Aufgeben unserer Religion zwingen zu können. Der Judenhaß glaubt den Gegenstand seines Hasiens durch einige Tropfen Taufwasier w.gspüien zu Ißnnen und hat dieses Ziel ja auch schon oft genug erreicht Unsere semitische Abstammung läßt sich nicht wegwaschen. Der Raffenhaß des Antisemitismus ist unverlöschlich. Er kann nie besri digt, nie rersöhnt werden, er läßt sich durch keine Namensfälschung abfinden. Jeder Zug des jüdischen Gesichts verrät, was der v rleugnete jüdische Name verheimlichen wölbe; und die Verschärfung des Haffes erscheint als eine gerechte Strafe für.die Verleugnung des jüdischen Berufs, welche die Verleugnung des jüdischen Namens bedeutet. Sind wir Juden das eigentliche Volk Gottes, das Gvttesvolk auf Erden inmittten aller anderen Völker, das wie keine andere Nation das Tas in Gottes und fein Eingreifen in das Leben und Geschick der Menschen und Völker offenkundig zeigt, so ist diese Göttlichkeit in dem Namen „Jude", eigentlich Jehudi, wie nirgends sonst ausgisprochen. Zu dem ersten Träger des Namens bemerken die Weisen im Midrasch unseres Wochenabschnitts, daß in ihm wie in keinem and ren Namen der Stärnnre vollständig der vierbuchstabigeGoitesname enthalten ist. Die Verhöhnung dieses Namens ist deshalb eine Verhöhnung des Allmächtigen, deflen Name mit dem irdischen Namen verbunden ist. Gott, der die Kränkung cines heiligen Nanrens ahnderr wird, wird auch derjenigen sich annehmen, die wegen der Führung feines Namens