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Der Israelit · 1911-01-19 · Heft 3 (19.1.1911) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 3 (19.1.1911)
Date
1911-01-19
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Ctttt %. 1fr. 8_ die von ihm empfohlenen frommen «Bräuche" in ihrem Elternhanse vor sich gesehen haben, sondern sie zum Teile noch ganz mechanisch und unbewußt selbst üben. Gibt es doch Kommerzienräte, jüdische Väter echt frommer christlicher Kinder, die ganz unbewußt die tMN ^-Melodie, die in ihren Kindheitsjahren in ihrem mährischen oder polnischen Städtchen mit ihnen aufgewachsen ist, leise vor sich hermurmeln. Soll es doch Vorkommen, daß ein längst getaufter Villenbesitzer aus Berlin-^, morgens in aller Frühe mit „Tefillin" unter dem riesigen Schlapphut seine Villa verläßt und den Weg nach der Synagoge nimmt, um dort am Jahrzeitstage Kaddisch zu sagen. Dieses und ähnliches mehr sollte unser kultusstiftender Rabbiner sich noch ansehen und die psychologischen Zusammenhänge dieser widerspruchsreichen Willensäußerungen studieren. Er würde dann erfahren, wie wenig jene Bräuche, wenn sie nicht aus der treibenden Wurzel des alten Judentums, der pflichtbewußten, sich unterordnenden Gesetzlichkeit ersprießen, an sich sinder wird sich dann wo hl denken können, daß jemand einer Religionsgemeinschaft untreu werden kann, obgleich er sie innerhalb des von ihm gedachten nnd vorgeschlagenen liberalen Kultus „lebendig" miterlebr hat. Sollen wir nach all dem noch auf die wahnwitzigen, von ebensoviel Ignoranz wie religiöser Vernichtungswut zeugenden Ausführungen des Autors über den Sabbat, den zweiten Festtag,^die Ehe- und Scheidungsgesetze und dieChalizohinstitutionnähereingehen? Es sind altverblaßte Ladenhüter der nun mehr als sechzig Lenze zählenden Reform, die schon so oft von jüdischer Seite ad absurdum geführt wurden, daß es sich noch kaum verlohnt, ein Wort darüber zu verlieren. Bemerkt sei nur, daß in einem Nachwort der Redaktion, unter deren Protektion ein solcher unerhörter religiöser Nihilismus der Welt kundgetan wird, nicht etwa ein Vorbehalt gegen dieses Bekenntnis einer schönen Reformseele zum Ausdruck kommt, sondern einfach mit kurzen, dürren Worten mitgetellt wird, daß ein ähnlicher Antrag, wie der des jungen Rabbiners bereits der Nürnberger Versammlung vorlag und zur Einsetzung der „Fünfzehner Kommission" geführt hat, die mit den Vorarbeiten zum Schulchan-Aruch des religiösen Liberalismus seit vielen Monaten beschäftigt ist. Also darf der junge Rabbi die Hoffnung nicht aufgeben, daß seine Vorschläge denn doch noch zum Kultusprogramm des liberalen Judentums erhoben werden. Schade nur, daß die Herren so sehr gegen das Hebräische im Kultus sind. Der Israelit. Wir würden ansonst der Fünfzehnerkommission auch einige neuhebräische Reformpläne, wie sie ja auch unter der Sonne der nationalen Reform im Osten recht gut gedeihen, als wertvolles Material überweisen. Auf die Konsequenzen dieser neuesten Entwicklung des Liberalismus für das öffentliche Leben und die gemeindepolitischen Verhältnisse kommen wir zurück. mm-i OfocherrrrmWaU. Die neue njttrftembergttöie Kirdien- Verfassung. Der lang erwartete Entwurf eines Gesetzes betreffend die israelitische Religionsgemeinschaft ist der württembergischen zweiten Kammer unterm 13. Januar nunmehr zugeangen und schon morgen soll die erste Beratung es Gesetzentwurfes im Plenum der Kammer stattfinden. Das eigentliche Gesetz umfaßt lediglich acht Artikel, durch die der öffentlich-rechtliche Charakter der israelitischen Religionsgemeinschaft und der einzelnen Kirchengemeinden festgestellt, die Strafgewalt der Kirchenvorsteher-Aemter und die Voraussetzungen für die Anstellung der Beamten geregelt und im übrigen die Regelung aller kirchlichen Angelegenheiten einer von der israelitischen Oberkirchenbehörde auszustellenden Kirchenverfaffung überwiesen wird. Der Entwurf dieser Kirchenverfaffung ist indessen dem eigentlichen Gesetze beigefügt, sodaß die Kammer mittelbar doch gleichzeitig auch über die g e s a m t e Kirchenverfaffung zu befinden hat. Indem wir uns eine eingehendere Prüfung und Besprechung des Entwurfes Vorbehalten und einstweilen auf unsere ausführlichen Artikel über den Gegenstand in Nr. 29 und Nr. 30 des Jahres 1908 verweisen, sei vorläufig nur auf einiges Charakteristische hingewiesen. Der Entwurf zeichnet sich bei allem traditionellen Wohlwollen, das er den israelitischen Bürgern Württembergs entgegenbringt, besonders durch das aus, was er ignoriert. Er weiß nichts von dem Vorhandensein eines über alle Willkür des einzelnen und der Gesamtheit erhabenen israelitischen Religionsgesetzes, weiß nichts von dem unveräußerlichen Rechte jüdischer Gemeinden, Männer ihres Vertrauens zu Lehrern und geistigen Führern zu berufen, 19. Januar 1911 weiß endlich auch nicht das geringste von dem großen dogmatischen Gegensätze, der das moderne Judentum durchzieht und der an allen Orten die alte Einheit des religiösen Bekenntnisses längst zerriffen hat. Aus dieser Ignorierung offensichtlicher Tatsachen, die kein wahrheitsliebender Kenner der jüdischen Ueberlieferung, der jüdischen Geschichte und der jüdischen Gegenwart zu bestreiten wagen kann, ergeben sich natürlich eine ganze Reihe von Härten und Ungerechtigkeiten. Dabei soll anerkannt werden, daß einige wenige der von gesetzestreuer Seite in Eingaben und in der Presse geäußerten Wünsche bei dem neuen Entwürfe berücksichtigt sind. Dazu gehört insbesondere die Beibehaltung dreier Kirchenvorsteher für Gemeinden unter 40 Mitgliedern und die obligatorische Bewilligung öffentlichen Gottesdienstes für dissidierende Minderheiten. Allein auch hier ist der Entwurf auf halbem Wege stehen geblieben. Er lehnt es nicht nur ab, den Dissidenten, wie selbst von den gemäßigtsten Konservativen verlangt wurde, neben dem Gottesdienste auch andere eigene Institutionen zu gestatten, sondern er weiß nicht einmal etwas von dem elementaren Rechte der Gewissensfreiheit, aus der straff organisierten und das Reltgionsgesetz unter Umständen völlig verleugnenden Kirchengemeinschaft auszuscheiden, ohne deshalb vor dem Staate sein Judentum abschwören zu müffen. Der württembergtsche Staat verlangt also von demjenigen Juden, dm Gewiffen und religiöse Ueberzeugung zwingen, der dem Religionsgejetze entfremdeten Kirchengemeinde den Steuerkreuzer zu verweigern, wir sagen, der württembergische Staat verlangt von diesem aus der Höhe der religiösen Wahrhaftigkeit stehenden Juden, daß er sich für konfessionslos erkläre!! Wir halten es für undenkbar, daß eine Kammer, in der einerseits zahlreiche Männer von wahrhaftem Liberalismus und wahrhafter Toleranz sitzen und in der andererseits auch eine starke Partei den ewigen Wert traditionstreuer Religiosität zu schätzen weiß, eine so ungeheure Vergewaltigung des gesunden Menschenverstandes und des Rechtsgefühles gutheißen sollte. Es wird die Aufgabe aller gerecht denkenden Kreise Württembergs sein, sich gegen diesen Versuch wie ein Mann zu erheben und in diesem Kampfe um Recht und Freiheit sich auch nicht durch einen künstlich entfeffeltcn Sturm von Angstmeierei beirren zu lassen, die dem Staate einreden möchte, daß der Bestand der jüdischen Gemeinden lediglich von Vergewaltigung und Gewissenszwang abhängig sei. Warum wir Juden beißen. (Zum Wocheuabschrntt.) Die einleitenden Worre des Wcchenabschnitts geben den Weisen im Midrasch Veranlassung, die Bedeutsamkeit der Namensnennung nach verschiedenen Seiten hin, sowohl für die einzelne Pers önlichkeit wie auch für d e Gesamtheit zu betonen. Bis auf die einzelnen Buchstaben der Namen fIsraels geht der Midrasch Tanchuma ein, um darauf inzuweisen, in wie hohem Grade sie ihren Trägern entsprachen und wie es vielfach Gott selber ist, der diese Namen erteilt hat. XL1V n* bmttpb niarcn p« ,711!2V matt? mp n"2prra Diese Erwägungen legen d!e Frage nach der Bedeutung des Namen nahe, den wir selber führen und mit dem uns die Welt mit Vorliebe nennt. Daß wir Juden nach Juda, dem vierten Sohn JakobS, diesen Namen tragen, ist allgemein bekannt' Warum es aber gerade dieser unter dm zwölf Söhnen Söhnen Jakobs ist, der dem ganzen V^lke seinen Namen gegeben, und warum man uns nicht nach einem der übrigen Söhne Reubeniten, Simoniten usw. benennt, dafür gibt der Midrasch Jalkut in Anlehnung an den Segen, den Jakob erteilte, folgende Gründe an: rrriKtr n"2pn ^ab 21-^1 ■’ibj '22, apir nax lmnrr ,nn* i6aSw. nrrart p *üv nbacn r6asrw ym *\b mv nam rtroitt/ nSi pyatp p]k -arnaS ym rnaa nrran 10 nav ffW1 fatr bv irnp'w 712m nn „Jakob sprach: Mein Sohn! Es ist offenbar und bekannt vor dem Heiligen gesegnet sei er, daß du es bist, der Joseph vor dem Tode gerettet hat. Wärest du nicht gewesen, so hätten ihn Simon und Levi erschlagen Jetzt hast du die Genugtuung, wie deine Brüder dir dies dankend anerkennen, daß du es bist, der Joseph vom Tode gerettet und es bewirkt hast, daß deine Brüder nicht der ewigen Sttafe verfielen. Du sollst auch in dieser Zeitlichkeit die Auszeichnung haben, daß man sie nach deinem Namen, Juden, nennt." So tief auch der Neid und Haß gegen Joseph bei seinen Brüdern wurzeln mochte, zum Blutvergießen kam es nicht. Sie konnten ihn dem Vater entziehen, verkaufen, der Sklaverei überantworten, abermorden konnten sie ihn nicht. Vielleicht wären in ihrer Erregung Simon und Levi auch zu diesem letzten Schritte fähig gewesen. Aber es genügte der Hinweis Jehudas 13 p!L2 tm* MX mj/ daß sich die Unschädlichmachung Josefs auch obne Mord ermöglichen laffe, um den Brudermord zu hindern. Nicht jeder 'st nachttäglich dafür dankbar, wenn man ihn von einem Unrecht zurückgehalten hat. Die ineisten sind oft recht undankbar dafür und nehmen es demjenigen sogar übel, der seine moralische Ueberlegenheit dazu benutzt Daß Jakob an seinem Sterbebette Gott als Zeugen dafür anrufen konnte, *pnx "[HV HilK rHUT/ wie dieBr. der Judas es ihm dankten, daß er sie in der heißen Stunde der Versuchung zurückgehalten har, einen Mord zu beehen, dieser Dank zeigt, wie die Brüder von Hause aus ieselb hohe Stufe sittlichen Adels einnahmen wie Juda, wenn ihn auch Haß und Neid für einen Augenblick zurückgedrängt hatten. Es bedurfte nur eines Hinweises von Juda, um jeden Mordgedanken zu unterdrücken. Das ist eine Charaktereigentümlichkeit des Jakob- Volkes geblieben. Heißblütige Leidenschaftlichkrit in der eigenen Brust, Leid und Not von außen mögen zu allen Zeiten unseligen Bruderzwist entfacht haben, der vor keinem Mittel zurückschreckte, den Gegner unschädlich zu machen — aber zum Blutvergießen kam es nicht. 'Diese Charaktereigentümlichkeit hat zum erstemral Juda in Worte gekleidet und durch die Tat bekundet. Sie ist für das Jakobsvolk so typisch geblieben, daß man es nach Juda die Juden nennt. So war es wenigstens bis hart an die Schwelle u»iserer Gegenwart. Heute hat der unselige Wahn, der um eine geringfügige Beleidigung zu sühnen, nicht davor zurückschreckt, Menschenblut zu vergießen, leider auch junge Leute aus unseren Reihen ergriffen. Sie tteten schlagenden Verbindungen bei, die allen Ernstes glauben, eine wirkliche und selbst eine vermeintliche Kränkung ihrer Ehre könne nur durch mutwillig vergoffenes Blut wieder hergestellt werden und j-.der, der diesen Wahn nicht teilt, sei nicht sattsfaktionsiähig. Daß sie mit dieser blutrünstigen Vorstellung von Satisfaktionsfähtgkeit ihren jüdischen Namen verleugnen, statt ihn in Ehren zu tragen, kommt ihnen so wenig zu Bewußtsein, daß sie sogar eine Verletzung ihrer Ehre darin erblicken, wenn man sie mit diesem chrem Namen nennt. Und dennoch liegt in dem bloßen Namen „Jude" nicht nur nichts Verwerfliches

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