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Der Israelit · 1897-12-16 · Heft 99 (16.12.1897) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 99 (16.12.1897)
Date
1897-12-16
Page
– (sequence 6)
Language
German
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1884 ihren Fleischbänken entziehen können. 4. Die Gründer einer neuen Consesston müssen laut § 7 Gesetzart. XLIII 1895 Nachweisen, daß für den Religionsunterricht der der Consesston angehörigen Kinder in den Schulen gesorgt werde; dies wurde von den Petenten unterlassen. 5. Auder vorgelegten Confessions- Berfastung ist nicht ersichtlich, daß die neue Consesston in ihren Glaubensartikeln sich wesentlich von der gesetzlich recipirten israelitischen Consesston unterscheidet, was laut 8 8 Punkt 3 d Gesetzart. XLIII 1895 eine unumgängliche Vorbedingung zur Gestattung der Gründung einer neuen Consesston ist. 6. Die Gründung dieser Consesston bat nicht gestalten werden können, weil schon der Name („Das freie Israel") eine Verletzung der bestehenden und gesetzlich recipirten israelitischen Consesston ist. (§ 8 Punkt 4 b XLIII 1895)." Rußland. ** Petersburg. Der Staatsrath I. M. Obolenski, der neue Gouverneur von Kherson, hat eine neue Aera inIden Beziehungen der Verwaltung mit der jüdischen Bevölkerung eingeführt. Nachdem er der Sitte nach die Besuche sumnulicher Körperschaften empfangen und erwidert hatte, besuchte der Gouver. neur am nämlichen Tage den Bischof von Kherson, den Priester der katholischen Kirche und den offiziellen Rabbiner Dr. Grieberg. Es möge hier wörtlich die Erklärung, welche der Gouverneur dem Rabbiner abgegeben, folgen: „Ich freue mich, Ihnen sagen zu können, daß die Berichte und Ansichten der Lokal-Behörden voll des Lobes über die jüdische B völkerung sind. Dieselbe ist arbeitsam, ruhig und enthaltsam. Es besteht kein Verdacht gegen dieselbe. Die Loyalität der jüdischen Unterthanen und Bürger ist tadellos. Infolge früherer Umstände halten sich die Juden — bald mit Unrecht, bald mit Recht — für geschädigt und durch die Erläste der provinzialen Behörden für Märtyrer; sie wenden sich alsdann direkt an den Senat des Reiches und bestürmen denselben mit Klagen, Forderungen und Einsprachen, die den Gang der laufenoen Geschäfte dieser hohen Versammlung aufhalten. Wollen Sie Ihre Glaubensgenosten davon in Kenntniß setzm, daß ich in einer großen Anzahl von Fällen augenblicklich bestimruen kann über diese oder jene Frage, sowohl nach den bestehenden Gesetzen, wie auch den Jnteresten der Juden gemäß. Auf diese Weise werden die Kläger gleich zu ihrem Reckte kommen, und der Senat von einer Menge oft nichtiger Klagen behoben sein." Gegenüber dein Vorwurf, als ob die Juden die Bauern ausbeuten und zu Grunde richten, citirt der letzte Bericht der Alliance Jsraelite folgenden Artikel im „Odeßki Listok" vom 25. September, 7. Oktober, der mit offiziellen Thatsachen uttb Zahlen angesüllt ist, und man wird daraus ersehen, wie viel Böswilligkeit dazu gehört, um diese elende Anklage nur wieder auszubringen. Die jüdischen Gastwirthe waren zu allen Zeiten wie die Wucherer der Gegenstand böswilligster Insinuation. Glücklicherweise hat das Gesetz vom 24. Mai 1893 bezüglich des Wuchers und das Dekret, welches dem Staat das Monopol für den Verkauf von Spirituosen zuerkannt, dem Märchen ein Ende gemacht, welches die israelitischen Gastwirthe und Geldgeber so hinstellt, als beuten sie die Landwirthe ohne Gewistensbiste aus. Dank diesen Gesetzen werden die Juden in Zukunft mit mehr Gerechtigkeit beurtheilt werden und wird man auch ihre ökonomische Rolle bester beurtherlen. Zum Ueberfluß müssen wir daran erinnern, daß das GastrvirthschaftSgerverbe den Juden sozusagen aufgedrungen wurde. Als sie sich in Polen und im ehemaligen Großherzogthum Lckhauen niederließen, wurde ihnen untersagt, sich auf dem dem Adel gehörigen Gcund und Boden niederzulasten, es sei denn als Verkäufer von Getränken EngroS und im Detail, und mit d.r Verpflichtung ausschließlich die Produkte des adligen Besitzers zu verkaufen. So waren sie denn die einzigen unter dem Schutze der Großen stehenden Juden. Mehr als ein Jahrhundert hindurch übten sie dieses Gewerbe aus. Zahlreich sind die Schriftsteller, die ihre Verdienste m ihrer Eigenschaft als Gastwirth anerkannt haben. Warser selbst, dem man keine Vorliebe für die Juden zuzutrauen braucht, schreibt folgende Z.ilen (Rustkoye Boyatslw 1890, Nr. 11, Seite 206): „Unser russischer Gastwirth, der im Dorfe thront, ist oft ein sehr verächtliches Subjekt; wie wenig gleicht er dem armen jüdischen Gastwirth des Territoriums.'" Jnterestant ist das Uriheil des bedeutenden Schriftstellers, Herrn Katkof: „Man hat plötzlich entdeckt, daß der jüdische Gastwirth den Ruin der Bauern auf dem Gewisten habe. Vollständiger Jrrthum Die jüdischen Gastwirthe sind nur im Territorium ansässig; nun ist aber das Elend der Landleute am größten in den Bezirken des Centrums. Ju jenen Gegenden, wo der jüdische Gastwirth unbekannt ist, wüthet die schreckliche Raste der christlichen Gastwirthe. In den Bezirken des Territoriums trinkt der Bauer wenig, viel weniger als derjenige im Centrum; daher ist auch seine ökonomische Lage eine viel bestere. Gewiß gibt es im Territorium eine elende Bevölkerung, der es an Broo gebricht, die in gesundheitswidrigen Löchern haust; indessen sind dies nicht die Christen, sondern die Juden!" Transvaal.? Johannisbirrg. Die Antwort des Staatssekretärs Leyds auf die Beschwerde des jüdischen Gleichberechtigungs-Komitees ist jetzt eingegangen, ist aber nicht sehr befriedigend. Sie gesteht zwar einige

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