Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 99 (16.12.1897)
- Date
- 1897-12-16
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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-TÄ^w^'y^''5 1881 Aeitung-nachrichle« und Eorrespondenzen. Deutschland. ** Berlin, 12. Dez. Aus der letzten Sitzung der vierten Generalsynode haben wir eine Aeußerung zu berichten, die wir um des darin ausgesprochenen Prinzips der Gleichberechtigung, das man heute vielfach zu umgehen liebt, freudig anerkennen müssen. Es handelt sich nämlich um die kirchliche Versorgung der evangelischen Deutschen in Ostafrika. Im Laufe der Debatte sagte der Unterstaatssekretär Humbert Folgendes: Er halte den Vorschlag, die Staatshilfe in Anspruch zu nehmen, für nicht annehmbar, da er unter den heutigen Verhältnissen ganz undurchführbar erscheine. „Das Deutsche Reich sei weder evangelisch noch katholisch, sondern deutsch-national, die deutsche Reichsverfaffung erwähne das Wort Kirche oder Konfession gar nicht, das Deutsche Reich sei verfassungsmäßig für solche Aufgaben gar nicht zuständig. Das Deutsche Reich würde dann ebenso verpflichtet sein, in Dares-Salaam eine katholische Kirche oder gar eine Synagage zu erbauen/' Frankfurt a. M., 13. Dez. Herr Dr. I. Krischewsky in Jerusalem schreibt mir unterm 2. d. Mts.: „In Erwiderung Ihres Geschätzten vom 18. v. M. gestatte ich mir vor Allem zu bemerken, daß die Angabe im „Habazeleth", die aus diesem in den „Israelit" übergegangen, wonach es meinen Hausleuten streng verboten sei, mich im „Nachmittagsschläfchen" zu stören, völlig aus der Luft gegriffen ist und zwar schon aus dem Grunde, als es weder meine Gewohnheit ist, noch mir so viel Zeit gegönnt ist, ein Nachmittagsschläfchen überhaupt zu genießen. Ein Armenarzt hat in Jerusalem so vollauf zu thun, daß er froh wäre, wenn er nicht die Nacht zum Tag machen müßte; von einem Nachmittagsschläfchen kann absolut nicht die Rede sein. In Wahrheit aber verhält sich der inkriminirte Fall folgendermaßen: Als das Unglück sich ereignete, befand ich mich bei einem schwer kranken Patienten in der Stadt; kaum aber zu Hause angelangt und von dem Geschehenen benachrichtigt, eilte ich auf den Fundort, allein vergeblich, indem das verunglückte Kind bereits verschieden war, ehe noch ärztliche Hülfe herbeigeschafft werden konnte. Das Kind war todt aus der Abortgrube herausgeholt worden, das beschwören alle Nachbarn." Alfred Geiger, Schriftführer des Vereins Lemaan Zion. Ans Bayern. Bayerns Lehrerschaft ist in ihrem Streben nach einer, ihrer Vorbildung und ihrer Bedeutung für das Staatsganze angemessenen Stellung, um einen Schritt weiter gekommen. Durch hohe-Ministerialverfügung ist den Lehrern Sitz und Stimme in der Lokalschulinspektion (bezw. Lokalschulkommission in Städten) gewährt worden. In den diesbez. Ausführungsbeftimmungen, die mit 1. Januar 1898 in Kraft treten, ist auch den Lehrern an jüdischen Volksschulen ihr Recht in dieser Hinsicht gewahrt. Bekanntlich haben die jüdischen Volksschulen Bayerns nicht, wie in einigen Provinzen Preußens, eigene Ortsschulinspektoren, sondern unterstehen den betr. Protest, oder kathol. Ortsgeiftlichen, da in Bayern die geistliche Schulaufsicht besteht. Beregter Ministerialerlaß bestimmt nun, daß da, wo Schulen verschiedener Konfession unter einer Lokalschulinspektion stehen, von jeder Konfession ein wirklicher Lehrer als vollberechtigtes Mitglied in den Schulvorstand einzutreteu habe. Da die Kultusvorstände in Gemeinden mit jüdischen öffentlichen Volksschulen bis jetzt schon ex officio zur Schulkommission gehör- , len, wird nun die jüdische Schule fort an mindestens zwei Vertreter in der Ortsschulbehörde haben. Wo die Besetzung der Schule nur eine provisorische ist, tritt der betr. Schulverweser nur als beratendes Mitglied ohne Stimmberechtigung in die Ortsschulbehörde ein. -L.- ** Düsseldorf, 9. Dez. (Sitzung des Bezirks-Ausschusses vom 7. Dezember.) Der Rabbiner Dr. E. David zu Düffeldorf klagte gegen den Gemeindevorstand wegen Veranlagung zur Gemeinde-Einkommensteuer pro 1896/97. Im Jahre 1878, am 8. Oktober, faßten die Stadtverordneten den Beschluß, daß die Rabbiner hinsichtlich ihres Einkommens als solche den katholischen und evangelischen Geistlichen gleich zu achten und steuerfrei zu lassen seien. Diesem Beschlüsse entsprechend, wurde der Rabbiner mit einem Diensteinkommen während 10 Jahren nicht zur Communal- und Einkommensteuer herangezogen, pro 1896/97 trat dieser Fall bei Rabbiner I Dr. David indeffen ein; man berief sich dabei auf j eine Ministerial-Verfügung aus dem Jahre 1861, wonach die Rabbiner bei der Veranlagung zur Gemeinde- \ Einkommensteuer nicht den freizulaffenden Geistlichen j zuzuzählen sind. Rabbiner Dr. David begründete seine Klage, indem er ausführte, daß die angezogene Ministerial-Verfügung hier nicht maßgebend sein könne, sondern daß der Gemeindevorstand gehalten sei, den genannten Stadtverordneten-Beschluß zu be- "» achten. Die Klage erfuhr Abweisung! Der fragliche { Stadtverordneten-Beschluß bedeute einen Verzicht der? Gemeinde und hätte demgemäß der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedurft. Letzteres war nicht der Fall, der fragliche Beschluß mußte als ungiltig angesehen werden. i ** Köln. (Die Orgelfrage.) Folgendes jj Rundschreiben, unterzeichnet von einer Anzahl anscheinend orgelfreundlicher Gemeindemitglieder,;