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Der Israelit · 1897-12-13 · Heft 98 (13.12.1897) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 98 (13.12.1897)
Date
1897-12-13
Page
– (sequence 10)
Language
German
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der Beute." In Bezug auf die Taube liest man daselbst: Sie haben Spaltfüße mit stumpfnäglichen Zehen." Bei Raubvögeln einerseits und Tauben andrerseits, läßt sich in Wirklichkeit das Erkennungszeichen an den Füßen ablesen. Dies ist auch die Ursache, warum die betr. Boraitha von den beiden Vögeln, Adler und Taube, zur Merkmal-Bestimmung ausgeht, da die Adlerkrallen in ihrer raubvogelartigen Ausbildung jede andere Vogelart um Bedeutendes überragen; sie sind dies eben, der Adler und die Taube, die beiden Vögel, deren Nagelbildung sich am weitesten von einander trennt, so daß das raubartige Wesen der einen, das nichtraubartige der anderen Gruppe schon dadurch sich deutlich erkennen läßt. Unseren Ausführungen zufolge, könnte die nc*n der Vögel, sowohl durch die Beobachtung dieser Eigenschaft an den Vögeln selbst, als auch an der Form und Ausbildung der Krallen erkannt werden. Der Talmud führt noch eine dritte Weise an, wodurch dieses festzustellen sei. Diese verschiedenen Bestimmungsarten der nenn nebst der Aussührungsart an der Hand von Beispielen bleibt zur Besprechung übrig. Auch scheint es geboten, sofort eine Zusammenstellung der Vögel zu geben, welche ein sind. Hierbei werde ich näher einzugehen haben, sowohl aus die Stellung der Fledermaus, welche entgegen der modernen systematischen Methode von der Bibel bei den Vögeln eingereiht wurde, als auch auf die Definierung und systematische Stellung eines anderen bis jetzt gänzlich unbekannten Vogels, und zwar des biblisch o»:n, in dem Targumim immer als anw bezeichnten, und welchem eine Vogelstellung zugesprochen wird: -nw 121 b-b mn pr "in ivewm. T. Jerusal. Kilaim, C. 8. Wie es sich ergeben wird, ist dies eine der vier Vogelarten, welche der Talmud mehr aufzählt, als die in der Bibel selbst aufgeführten, in Beziehung aus das viermal vorkommende nrvb. Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. Verkitt, 10. Dez. Die antisemitische „Deutsche Tageszeitung" berichtet: Dresden, 7. Dez. (Die Uebersetzung des Schulchan Aruch.) Die Erste Kammer beschäftigte sich heut in Gegenwart der Herren Staatsminister Dr. Schurig und v. Seydewitz mit der Petition Rößners in Zedtlitz und Genossen, Uebersetzung des Schulchan Aruch betreffend. Der Berichterstatter, Oberbürgermeister Dr. Dittrich, bezog sich auf seine Ausführungen über eine gleichlautende Eingabe, welche dem letzten Landtage Vorgelegen hatte und beantragte, da keine neuen Momente beigebracht seien, die Petition auf sich beruhen zu lassen. Der Schulchan Aruch sei ein Auszug aus dem Talmud, welchen der Rabbiner Caro im 16. Jahrhundert verfaßte, und sei in einem Hebräisch geschrieben, das nur wenigen verständlich sei. Die einzelnen Stellen würden so verschiedenartig ausgetegl, daß es wohl schwer sei, eine allgemein gültige Uebersetzung zu schaffen. Selbst wenn sie zu Stande käme, könnten die Juden immer einwenden, die Uebersetzung sei nicht ihrer Auffassung entsprechend. Das ganze Buch sei recht unbekannt und erst in neuerer Zeit wieder ans Tagelicht gezogen worden. Graf zur Lippe-Baruth hielt diesen Ausführungen entgegen, das Hebräische, welches vor 300 Jahren verstanden wurde, werde auch heute noch zu verstehen sein. Er sei im Besitze einer vollständigen Uebersetzung des Buches, deren Einleitung es als unzweifelhaft hinftelle, daß der Schulchan Aruch heute noch ein Rechtskodex für die Judenschaft ist. Dann sei es ein Unrecht gewesen, die Juden vollständig gleichzustellen, wenn ihnen als höchstes Gebot ein Privatgesetz gilt, welches auf dem Boden einer anderen Weltanschauung steht, sodaß sie die Staatsgesetze nur dann erfüllen, wenn sie nicht anders können. Der Grundsatz, daß dem Indem immer nur der Jude der nächste sei, besage alles. Referent entgegnete, wenn man das Buch auch wirklich als Religionslehre ansehe, so sei die Befolgung seiner Vorschriften immer nur ein interner Vorgang, der ja unter Umständen Ursache des Handelns sein könne, aber als interner Vorgang außerhalb der Machtsphäre das Staates liege. Das Hebräisch, in welchem der Schulchan aruch geschrieben ist, fei das Hebräisch des Talmud. Herr Geh. Kirchenrath Dr. Pank erklärte die immense Schwierigkeit der Uebersetzung darin begründet, daß die alte hebräische Schrift nur die Konsonanten schrieb, während sich die Vokale der Leser hinzudenken mußte. Um das richtige zu treffen, müsse man in der Sprache ganz und gar heimisch sein. Der Herr Berichterstatter fügte hinzu, die Schwierigkeit wachse noch dadurch, daß eine ganze Anzahl vorkommender Ausdrücke später verloren gegangen sind oder eine andere Bedeutung erhalten haben. — Dann ließ man die Petition gegen eine Stimme aus sich beruhen. Königsberg, im Dezember. (Conferenz jüdischer ReligionSlehrerOftpreußenS.) Am 2. und 3. Januar l. I. gedenken die jüdischen Religionslehrer Ostpreußens sich zu ihrer üblichen Jahres - Conferenz in Königsberg zu versammeln. Ihre Berathungen gelten direkt und indirkt dem Heile unserer Religionsschulen, deren Hebung und Förderung ihr eifrigstes Bestreben ist. Die jüdische Lehrerschaft vermag aber, wie der Vorstand des Vereins in der soeben versandten Einladung bemerkt, nichts oder doch nur wenig ohne die Unterstützung der Ge-

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