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Der Israelit · 1897-12-09 · Heft 97 (9.12.1897) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 97 (9.12.1897)
Date
1897-12-09
Page
– (sequence 18)
Language
German
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1856 Einer der Knechte rannte fluchend herbei und wollte das Büblein herauszerren. Einmal noch sah diese» den stummen, hilfesuchenden Blick, hörte noch einmal da» verzweiflung-volle Brüllen der braunen Bleß, der alten Gefährtin. Dann war eü au» mit ihm. Wie ein Wirbelwind ein junge» Bäumchen auSreißt, fühlte sich das Kind vom kalten Schauer gerüttelt, in Nacht versenkt und niedergestrcckt auf den blutdurchtränkten, schlammigen Erdboden." Zertung-nachrichte» und Eorresponderrzerr O esterr.-Ungar. Monarchie. ** Budapest. (Die indirekte CultuSsteuer (Gabella) der jüdischen Lehrer.) Die jüdischen Lehrer hatten sich wiederholt darüber zu beschweren, daß sie von den Religionsgemeinden, bei welchen sie angestellt sind, schlechter behandelt «erden al» die Rabbinen, Cantoren und Gemeindediener. Während diese in der Regel von der sogenannten Gabella, der Schtachtgebühr, befreit sind, da» Osterbrod von den Gemeinden unentgeltlich bekommen und ihnen anläßlich der hohen Feiertage je einen Tempelsitz zur Verfügung gestellt wird, werden von den armen Lehrern die Schlachtgebühren eingehoben und sie müssen ihre Osterbrode und ihre Tempelsitze bezahlen, wie jede» andere Gemeindemitglied. Anläßlich eine» concreten Falles hat nun in Folge der Beschwerde eine» Lehrers der Cultusminister eine Verordnung erlaflen, in welcher er den er- «ähnten Uebelständen abhilft. Er betont, daß die Lehrer laut § 14 de» Congreß(?)-Organisationsstatuis als Gemeindelehrer zu betrachten und von den direkten Cultussteuern befreit sind. Wenn in der betreffenden Gemeinde keine direkte Cultussteuer ausgeworfen ist und die Gemeinde ihre Ausgaben mit dem Erträgniffe der Gabella deckt, so hat sie kein Recht, auch vom Lehrer die Gnttichtung der Gabella zu fordern. Aber abgesehen hievon, kann die Gemeinde von ihrem Lehrer auch dann keine Gabella fordern, wenn die anderen Angestellten der Gemeinde, wie Rabbiner, Kantor rc. davon befreit sind, denn der Lehrer fällt in dieser Beziehung in dieselbe Kategorie, wie die anderen Angestellten. Daffelbe gilt auch für die Vertheilung der OstermehleS, welches dem Lehrer ebenfalls gebührt, wenn die anderen Angestellten damit betheilt werden. Jedenfalls ist die Gemeinde verpflichtet, ihrem Lehrer einen seiner Stellung angemessenen Sitz im Tempel anzuweisen, wofür sie von ihm gar keine Gebühr zu fordern berechtigt ist. Wenn die Gemeinde ihrem Lehrer diese Beneficien entzieht, so schädigt sie ihn, und dem Lehrer gebührt ein Schadenersatz, besten Feststellung im angegebenen Falle zur Tompetenz der Verwaltungsbehörde gehört. ©atotfefe (Ungarn.) Am 5. d. M. verschied hier Herr I. A. Bin etter im 74. Lebensjahre. Dessen Hinscheiden bedeutet für unsere Glaubensgenoffen einen schweren, ja, unersetzlichen Verlust; denn der Dahingeschiedene gehörte zu der in unserer Zeit immer geringer werdenden Zahl Derjenigen, bei denen rbrai rrnn sich vereinigen, die obwohl mit Glücksgütern gesegnet und gesellschaftlich hochstehend, dennoch dem Glauben ihre Väter unverbrüchlich treu bleiben und ihren Stolz und ihr Lebensziel in der gewissenhaften Erfüllung ihrer religiösen Pflichten erblicken. Einer alten Familie, au» deren Mitte schon viel '-lwdrii D'pnsi vD2n hervorgegangen, entstammt, hat der Verblichene die Traditionen derselben treu bewahrt und niw m» mau bis an sein Lebensende mit vollem Eifer gepflegt. Zu dem am 7. d. stattgefundenen Leichenbegängniß waren mehrere Rabbiner au» der Umge« bürg, der Reichslagsabgeordnete St. v. Kobek, die Geistlichen der kath. und res. Konfession und die Stadtrepräsentanz corporativ erschienen. Die Reihe der btbd!7 eröffnete der von der Familie berufene orth. Oberrabbiner Koppel Reich au» Budapest, der unter anderem hervorhob, der Verblichene könne von sich sagen, wa» der rwo vrre gegenüber in den Mund legt: Wohl wahr, du bist au» den Stürmen, die einer ganzen Welt den Untergang gebracht, unversehrt heroorgegangen, doch du warst nicht im Stande, andere vor dem Untergang zu bewahren, ich hingegen habe nicht nur mich, sondern auch andere erhalten. So gibt e» auch Viele, die wohl sich aus den Stürmen des Unglaubens erretten, aber ihre Kinder können sich nicht beschützen, der Verblichene jedoch hat auch seine Familie vor geistigem und religiösen Untergang bewahrt, indem seine Kinder eine Reihe jüdischer Häuser gegründet. Sein Leben und Wandel wird allen, die ihn gekannt, ein Vorbild der Frömmigkeit bleiben. Er ruhe in Frieden neexjn. Frankreich. ** Paris. Eine Versammlung, welche jüngst in Paris zu Gunsten der Candidatur des Herrn Alfred Reymark (des ausgezeichneten Statistikers und Vicepräsidenten der Tempelverwaltung) für einen erledigten Sitz in dem Centralconsistorium der Juden abgehalten wurde, (Herr Reymark wurde inzwischen gewählt) zeigte, daß die finanziellen Angelegenheiten der Juden in Paris, was die Synagogen betrifft, nicht sehr glänzend find. In Erwiederung der Klage des Herrn Prague, Chefredakteur der „Archive» Jsraelites", daß die Gemeinde im Unklaren über ihr Budget gelassen würde, da da» Confiftorium von Pari» seit vielen Jahren die Veröffentlichung der Berichte und Schlußrechnungen unterlassen hatte, gab Herr Reymark die Richtigkeit dieser Bemerkung zu

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