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Der Israelit · 1897-11-29 · Heft 94 (29.11.1897) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 94 (29.11.1897)
Date
1897-11-29
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1782 Sterbe-Tafeln und Grabdenkmäler wurden uns in wechselnder Folge gezeigt. Man sieht, das Gebiet jüdischer Kunst umfaßt alle Phasen jüo schen Lebens überhaupt. Herr Direktor Frauberger hat uns eine Fülle von Anregungen gegeben, wie wir selbst dazu beitragen können, jüdische Kunstalterthümer auszufinden und zu sammeln. Er wußte sein Publikum zu fesseln und zu begeistern. Damit diese Begeisterung auch praktische Resultate zeitigt, dazu hat sich bereits in Frankfurt a. M. eine „Gesellschaft zur Erforschung jüdischer Kunstdenkmäler" gebildet. Das Comite,Träger klangvoller Namen, an ihrer Spitze die Herren Charles L. Hallgarteu, Georg Speyer und Rechtsanwalt I. Plotke, sagt in einem soeben versendeten Cirkular: „Es ist beabsichtiflt. lx-rvorragkndk, sachkundige Gelehrte in »llen Ländern der Welt zur Mitarbeit heranzuzichen, welche diese Forschungen betreiben und dieselben wissenschaftlich durch Bcrathung und Begutachtung fördern sollen, und ferner ein Organ zu schaffen, in welchem alle Ergebnisse der Nachforschnngen mitgethcilt, neue Anregungen gegeben werden, und ein Austausch der Ansichten der-Forscher - nd Sachkundigen erfolgt. Der Redakteur dieses Blattes würde zugleich die wissenschaftliche Erntralstellc bilden, während die technische Leitung des Unternehmens in den Händen des Herrn Direktor Frauberger liegen würde." Ein solches Werk wird sicher viel, sehr viel zur Wiedererweckung jüdischen Geistes und altjüdischen Wesens beitragen, und dazu nach seinen Kräften mitzuhelfen, sollte und wird jedem wahrhaften Israeliten Ehre und Freude sein. Oefterr.-Ungar. Monarchie. ** Wien (3um Kampf um's Recht.) Wiederholt sind in den letzten Jahren officielle Versuche unternommen worden, die staatsgrundsätzlich gewährleistete Gleichberechtigung in der Zugänglichkeit aller öffentlichen Aemter für die Staatsbürger jüdischer Cons-ssion zu nullisizireu. Wir erinnern an die „berühmte" Concursausschreibung für die stelle eines Salinenarztes in Hallstatt unter dem Coalitionsministerium, an die unter der. Minifterschaft des Herrn von Plener von den galizischen Finanzbehörden geforderte Beibringung des Taufscheines, an die gleiche Forderung der Heeresverwaltung bei Bewerbungen um Ausnahme in die Kadettenschulen und schließlich an die in der „Wiener Zeitung" zahllos wiederkehrenden ConcursauSschreibungen von Gemeinden, in welchen die erledigten Stellen direkt nur für arische Bewerber ausgeschrieben tverden. Im Abgeordnetenhause ist über diese amtlichen Verstöße gegen die Staatsgrundgesetze mehrfach interpellirt worden. In einzelnen JMen wurde Remedur geschaffen, in anderen nicht. Die nachfolgende Mittheilung beweist nun, daß wir von der Verwirklichung des Grundsatzes, daß die öffentlichen Aemter allen Staatsbürgern in gleichem Maße zugänglich seien, noch immer weit entfernt sind. Ein junger Mann, Juris Doctor und Reserve- Offizier, hatte die Absicht, im Militär-Auditoriate ein Unterkommen zu suchen. Er ist hiezu durch feinen Studiengang und seinen militärischen Rang berechtigt. Bei seiner mündlich angebrachten Bewerbung wurde ihm jedoch bedeutet, daß seine Bemühungen erfolglos bleiben würden, weil ihm sein jüdisches Glanbensbekenntniß im Wege stehe. Es eriftlrt nämlich eine Verordnung aus der Zeit Maria Theresias (!), nach welcher nebst anderen Qualifications-Zeugniffen auch der „Taufschein" erforderlich ist, und ans diesen Ausdruck stützt man sich bei der Abweisung jüdischer Bewerber, welche statt eines Taufscheines „nur" einen Geburtsschein vorlegen können. Die Stellen im Militär-Auditoriate sind unzweifelhaft „öffentliche Aemter" im Sinne des Gesetzes. Ebenso unzweifelhaft ist es, daß die Staatsgrundgesetze allen diesbezüglichen Verordnungen aus früherer Zeit derogiren, daß also eine Verordnung aus dem 18. Jahrhundert nicht mehr Gesetzeskraft haben kann. Es steht selbstverständlich der Heeresverwaltung frei, andere, aus der persönlichen Qualisication der Bewerber abgeleitete Gründe für eine abweisende Erledigung ihrer Gesuche geltend zu machen. Das Glanbensbekenntniß aber darf nicht als Hinderniß einer Anstellung angeführt tverden. Geschieht dies dennoch, so ist dies eine Ungesetzlichkeit. Mehr läßt sich über die Sache nichts sagen. Daß jüdische Bewerber unter den heutigen Verhältnissen wenig oder gar keine Aussicht haben, zu Staatsanstellungen zu gelangen, ist, wie die „Oesterrrcichische Wochenschrift" meldet, eine leider nur zu wahre Thatsachte. Wogegen man jedoch Stellung nehmen muß, ist das offizielle Bekenntnis, daß wirklich die Confession und nur diese das Hinderniß bildet. Der Fall, den wir hier mittheilen, wird den Gegenstand einer neuerlichen Interpellation im Abgeordnetenhause bilden. Das Recht wird den Juden mannigfach verkürzt; umso nothwendiger ist es, daß sie sich wenigstens den Kampf um's Recht nicht verkürzen laffen. ** Karlsbad, 26. Rov. Von den antisemitischen Regungen in Karlsbad handelte der von uns abgedruckte Auszug aus einem Leitartikel der „Karlsbader Ztg." Der Bürgermeister von Karlsbad schreibt an den „Berl Börsen-Courier", der Aehnliches wie wir berichtete: „Gestatten Sie mir zur Richtigstellung dieser Notiz die beiliegende Nummer des Badeblattes vom 7. November einzusenden, welches die Rede enthält, die ich anläßlich der Demission des Stadtrathes Dr. Fleischner am 6. November im Stadverordneten- Collegium hielt, in der ich in der eindringlichsten Weise vor einem Hervortreten des Antisemitismus

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