Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 94 (29.11.1897)
- Date
- 1897-11-29
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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1780 hoffen rttsnHrr rmwa bs 73 :ra:\ daß durch uns die heilbringende Saal der Gotteserkenntniß in den Herzen der Menschen Wurzel saffen wird. Es wäre schnöder Verrats an unserem Jisroel-Berufe, wollten wir feige die Flucht ergreifen, um uns vor den antisemitischen Ausschreitungen zu schützen. Sein ~\b hat uns Gott zugerufen, wir wollen warten bis er uns sein »w zuruft; bis er uns zuruft, daß wir unsere Aufgabe zu seiner Zufriedenheit gelöst. Wenn wir hier, wo die Betätigung der göttlichen Gebote mit Gefahren und Unannehmlichkeiten verschiedenster Art verbunden ist, in eifriger Pflichterfüllung ausharren, wird die Welt durch anfängliche Bewunderung unserer zähen Ausdauer doch zur Einsicht gelangen 7:23 »e ^rrie"; und wir werden unserem Erzvater Jakob gleich, die Sonne unserer Mitwelt sein, indem wir sie erleuchtet. und für die erhabenen Ideen unserer Thora erwärmt, und wie einst Gott zu unserem Erzvater Jakob gesprochen pn örr sw, so wird auch für uns der Tag anbrechen an dem unsere Sehnsucht, eine Sehnsucht wie sie glühend nur ein gesetzestreuer Jehudi fühlen kann, nach den heiligen Stätten unserer Jugend, gestillt werden wird, der Tag von dem der in der Sehnsucht nach Zion sich verzehrende Dichter in prophetischer Begeisterung sagt: ,*prw 'bv 7-x nbv nsv irr, nrre nw ■pur: mp bs -pws 'bvb' •pvrs nz"zz ZettuttgSnachrichren und Correfpandenzen. Deutschland. Berlin, 21. Nov. Das „Volk"' berichtet: Eine Religionsfrage von prinzipieller Bedeutung: „Erkennt das preußische Recht blos nach jüdischem Ritus geschloffene Ehen als giltig und die aus diesen entsprossenen Kinder als ehelich an? kam vor der 140. Abtheilung des Königlichen Amtsgericht I zur Erörterung. Frau Rosalie Weißhof geb. Eichenkranz aus Warschau hatte sich wegen Hausfriedensbruchs zu verantworten. Angeklagte hat aus ihrer nach jüdischem Ritns geschloffenen und später geschiedenen Ehe mehrere Kinder, die sämtlich in ihrer Obhut blieben. Die Jüngste, Songa, gab die Mutter zu Frau Lewin in Berlin in Pflege. Der geschiedene Ehemann, der in Amerika weilt, bedeutete der Frau L., Songa nicht wieder au ihre Mutter zurückzugeben, da er als Vater beabsichtige, das Kind zu. sich zu nehmen. Die Pflegerin verweigerte denn auch die Herausgabe der Songa, als Frau W. am 10. Oktober d. I. das Kind abzuholen kam, und verwies ihr die Wohnung. Die Folge war eine Prügelei, welche mit dem Hinauswersen der Frau W. endete. Außerdem erhielt letztere eine Anklage wegen Hausfriedensbruchs. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Schwindt, betonte, daß Frau W. berechtigt gewesen wäre, ihr Kind abzuholen. Die nach jüdischem Ritus geschloffene Ehe sei nach preußischem Recht ungiltig und daher auch das Kind in diesem Sinne unehelich. Da ein Vormund nicht existiere, besitze Frau W. über Songa das unumschränkte Verfügungsrecht. Der Gerichtshof sprach die Angeklagte frei, indem er sich obigen Ausführungen im Wesentlichen anschloß Frankfurt a. M., 25. Nov. In Nr. 90 Ihres geschätzten Blattes wird aus Jerusalem aus dem „Habazeleth" die Nachricht gebracht, der Arzt Dr. K. des Vereins L. Z. trage Schuld an dem Tod eines verunglückten Kindes, weil seine Diener ihn nicht aus dem Mittagsschlaf geweckt hätten. Vor mir liegt nun der „Habazeleth" vom 13. Nov. In diesem tritt Mordechai Chaimsohn der Erzählung aufs Entschiedenste entgegen; er stellt fest, daß Dr. Krischewski — denn dieser ist gemeint — zu jener Zeit gar nicht zu Hause war, sondern in „Schaare Jeruscholajim" einen Kranken besuchte. Der Schreiber fügt hinzu, daß er selbst in der vorhergehenden Woche den Dr. Kr. um Mitternacht bei Regenwetter aus dem Schlaf geweckt habe. Alle Bekannten des Dr. Kr. wüßten, wie pflichteifrig er sei. Derartige Lügen gingen von seinen Feinden aus, die aber mit ihren Jntriguen keinen Erfolg erzielten. — Ich bitte Sie, auch dies zur Kenntniß Ihrer Leser zu bringen. Herr Dr. Krischewski wird auch selbst wohl noch das Wort ergreifen. Alfred Geiger, Schriftführer des Vereins Lemaan Zion. Memel, 25. Nov. Herr Rabbiner Dc' I. Nütf schreibt uns: Das vom Vorstande der hiesigen Synagogen-Gemeinde eingesetzte Comite zur Unterstützung der landesverwiesenen Juden hat mir in seiner letzten Sitzung den Auftrag ertheilt, den jüdischen Zeitungen über seine bisherige Thätigkeit zum zweiten Male Bericht zu erstatten. Die Sammlungen, welche wir jetzt als geschloffen betrachten dürfen, da Eingänge in letzter Zeit nicht mehr zu verzeichnen waren, haben die Summe von 8525 M. 69 Pfg. ergeben, welcher Summe bis heute eine Unterstützungsausgabe von 3374 M. 80 Pfg. gegenübersteht. Und zwar haben nacheinander erhalten: Jacob Harnis Mk. 100, Aciba Pincus Mk. 100, Schay Löwensohn Mk. 300, Frau Strunin Mk. 200, Wittwe Lande Mk. 200, Wittwe Alschwang Mk. 75, Max Selig Mk. 150, die Frauen Kahan und Kaßel Mk. 300, I. Wolff Mk. 75, Schay Segal Mk. 100, Elias Silbermann Mk. 200, Lapin Mk. 224,60, Frau Jach Mk. 250, Frau Peymer Mk. 100, Oscher Israel Mk. 150, Frau Schein Mk. 100, Hanne Schlom Mk. 150,