Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 93 (25.11.1897)
- Date
- 1897-11-25
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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1769 des Allerhöchsten Befehls vom 21. Juli 1893 auf sie anzuwenden, sind von den Pristaws oder deren Gehülfen auszuführen. 2. Die Zeugen sind von demjenigen Pristaw zu vernehmen, in dessen Bezirk sie wohnhaft und wo sie folglich gemeldet sind. 3. Bei der Untersuchung hat man sich zu überzeugen, ob der betreffende Ebräer thatsächlich in dem Hause wohnt, wo er seine Adreffe angegeben. Zu diesem Zweck ist der Hausbesitzer und der Wohnungsinhaber, falls der Ebräer keine separate Wohnung gemiethet hat, zu befragen. 4. Falls der Paß des supplizirenden Ebrüers nicht gemeldet ist, so ist sowohl er als auch der Hausbesitzer oder der Wohnongsinhaber auf Grund des Artikels 59 des Strafustaws zur gerichtlichen Verantwortung zu ziehen. 5. In der Untersuchungsakte ist anzugeben: das Alter und die Vermögens- Verhältnisse des supplizirenden Ebräers, ebenso auch die bei ihm wohnenden Familienglieder. Die letzteren Daten sind von den Herren Pristaws nach der Legitimation des Bittstellers zu veriftziren. 6. Nach Empfang der Vorschrift wegen Vernehmung der Besitzer der Häuser, in denen der Ebräer gewohnt hat, sind nach Möglichkeit Personen zu befragen, welche die beregten Häuser zu der Zeit besessen haben, wo der betreffende Ebräer daselbst gewohnt hat, und hat man sich nicht nur darauf zu beschränken, den gegenwärtigen Besitzer zu befragen, dessen Aussagen für die Sache ganz ohne Nutzen sein, somit nur eine Formalität bilden könnten. 7. Nach Empfang der Vorschrift wegen Controlirung der Beschäftigung der ebräifchen Handwerker haben die Pristaws der betreffenden Bezirke sich zweimal persönlich in Gegenwart zweier Zeugen zu vergewissern, womit sich namentlich der bezeichnet Ebräer beschäftigt, und über dre Resultate ein Protokoll aufzunehmen, welches mit der Mitunterschrift der Zeugen der Polizeiverwaltung vorzustellen ist. 8. Die Herren Pristaws haben Verzeichniffe der ebräischen Handwerker zu führen, damit sie sich mindestens zweimal jährlich überzeugen, ob dieselben thatsächlich ihrem Handwerk nachgehen. Personalien Berlin, 12. Nov. Professor Dr. H. Steinthal feierte biefcr Tage das goldene Doctorjubiläum und empfing aus diesem Anlaß ehrende Kundgebungen. Im Namen der Berliner Universität, der Prof. Steinthal 47 Jahre hindurch seine Lehrkraft gewidmet hat, erschien der Rector Prof. Gustav Schmoller; er beglückwünschte den Jubilar mit einer Ansprache. in die er den „vollen Accent persönlicher Wärme und sympathischer Hochachtung" hineinlegte. Er, der Redner, habe immer an Steinthal die Universalität seiner Gelehrsamkeit und die Reinheit seines Charakters bewundert: glücklich sei die Zeit und die Universität, die einen Mann von so vornehmer Gesinnung als Lehrer begrüßen könne. Die philosophische Fakrlltät hatte eine große Abordnung entsandt, bestehend aus dem Dccan Geh. Rath Kekule von Strakonitz und den^ Professoren Weinholb, Dilthey, Tobler, Albrecht Weber und Johanne? Schmidt. Der Dccan wies in seiner Rede darauf hin, daß Steinthal der Erste gewesen sei, der Wilhelm von Humboldt verstanden habe, und dem es gelungen sei, die Sprachauffassung aus den Fesseln einer kleinlichen Logik zu befreien und zu den Höhen der Psychologie zu erheben. Als „alter Freund" nahm dann Prof. Albrecht Weber, der Sanskrit-Forscher, voll Herzlichkeit das Wort: Wie der Jubilar bei seiner wissenschaftlichen Thätigkeit immer das Gemeinsame und Einheitliche in der Entwickelung des menschlichen Geistes herausgefunden habe, so zeichne sein ganzes Wesen eine innere Harmonie aus, die ihm auch fernerhin verbleiben möge. Prof. Stcinthal dankte in schlichter Bescheidenheit für die ihm bezeugte Gesinnung. Die einzelnen Gelehrten gratulirten dann persönlich, insbesondere auch Geh. Rath Weinhold, der als Herausgeber der „Zeitschrift des Vereins für Volkskunde" die einst von Steinthal und Lazarus geleitete „Zeitschrift für vergleichende Sprachwissenschaft und Völkerpsychologie" fortgesetzt hat. Im Namen der Humboldt-Akademie, zu der Pros. Steinthal mit den Grundstein gelegt hat, sprach Dr. Max Hirsch. Sodann kam noch ein Vertreter der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums zu Worte. Abends erschienen die Hörer dieser Lehranstalt sowie die Vertreter der Anstalten der jüdischen Gemeinde. Wie die „Eorr. für Kunst und Wissenschaft" meldet, hat der Kaiser dem Jubilar den Kronenorden dritter Klaffe mit der Zahl 50 verliehen. Vereinsnachrichten. Stuttgart Dem Rechenschaftsbericht des Vereins zur Unterstützung von Wiltwen und Waisen armer israel. Lehrer und Vorsänger Württembergs 1896/97 entnehmen wir: Die ungewöhnlich hohe Zahl von 13 Wittwen genießt die Beihilfe unseres Vereins, und in 17 Posten haben wir die erkleckliche Summe von 2750 Mark zur Vertheilung gebracht. Eine Verminderung dieser Unterstützungsansprüche ist vorerst nicht zu erwarten, eher eine weitere Zunahme derselben. Andererseits steht der Verein infolge der Zinsherabsetzung seiner Anlagepapiere vor einer empfindlichen Einbuße an festem Einkommen. Wenn trotzdem der Vereinsausschuß sich nicht entschließen konnte, an den seitherigen Unterstützungsgaben abbrechen zu wollen, so that er es im festen Vertrauen auf die fortdauernde Gunst der Freunde unserer guten Sache, ein Vertrauen, das uns gewiß nicht zu Schanden werden läßt. Die ani 11. v. M. stattgesundene Vereinsversammlung und freiwillige Konferenz beschüstigte sich in lebhafter Verhandlung zumeist mit einer Haupt- und Lebensfrage unserer isr. Schule: der Grundlage, der Aufgabe und dem Betrieb unseres isr. Religionsunterrichts in der Werktags- und Sonntagsschule (bezw. Fortbildungsschule). Wir dürfen hoffen, daß die eingehende Besprechung des Gegenstands und die darüber zur Annahme gelangten Grundsätze und Leitgedanken nicht ohne Einfluß und Wirkung auf die künftige praktische Gestaltung dieses Unterrichtsfachs bleiben werden.