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Der Israelit · 1897-11-22 · Heft 92 (22.11.1897) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 92 (22.11.1897)
Date
1897-11-22
Page
– (sequence 10)
Language
German
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... , n— - I I Tnp—II 111111)11 nr I III >IM!>H!!I^W^E^MW>> 1752 Diesem Schwarm rückte der aus Bobrka angekommene k. k. Commissär mit neun Gendarmen entgegen und ließ diese auf dem vor der L>tadt gelegenen Damme Spalier bilden. Anstatt jedoch dem Schwarme der Bahnarbeiter, deren Zusammenrottung und organisirten Einzug in die Stadt an diesem Arbeitstage einen ausgesprochenen und bekannten gesetzwidrigen Zweck hatte, diesen Einzug zu verwehren, ließ der Commissär diese Rotte passiren und beschränkte sich daraus, von einem der Bahnarbeiter die Versicherung entgegenzuuehmen, daß sie sich „ruhig verhalten werden". Die bei der Hauptverhandlung einvernommenen Gendarmen deponirten, daß sie allein niemals diesen Haufen Ln die Stadt hätten einziehen lassen, und daß sie dies nur auf Befehl des politischen Commiffärs thaten, obschon es unzweifelhaft war, welche Absichten die Bahnarbeiter hatten und was sie eigentlich im Schilde führten. Doch nicht genug an dem, folgte der Commissär dieser Rotte auf dem Fuße und gab in der Stadt den Auftrag, die bei den vormittägigen Excessen verhafteten drei Rädelsführer sofort zu entlassen, was in diesem kritischen Momente nur geeignet war, den Muth der Arbeiter wieder anzustacheln. Die Rotte der Bahnarbeiter machte sich denn auch sofort an ihre Arbeit, sie vertheilte sich in kleinen Hausen über die ganze Stadt und begann die Gewaltthaten gegen die jüdische Bevölkerung von Neuem und setzte sie bis zum Abende fort. Bei diesen Gewaltthaten und argen Gesetzesverletzungen waren die Gendarmen passive Zeugen, denn sie erhielten von dem delegirten Commissär und von dem Bezirkshaupt manne, der mittlerweile persönlich angekommen war, den bestimmten Antrag, von der Waffe keinen Gebrauch zu machen und auch Niemanden zu verhaften. Der bei der Hauptverhandlung vernommene Gendarm Johann Skolozdra erzählte, daß dieser Auftrag den Zweck hatte, zu verhüten, daß die Gewaltthätigkeiten sich gegen die Amtspersonen kehren. Eine ganze Reihe von Zeugen deponirte, daß in Folge dieses Auftrages, oder richtiger Verbotes, die Bahnarbetter in Gegenwart und unter den Augen der Gendarnten die Uebcrfallenen mißhandelten und beraubten, daß bei einem gewissen Amschel Glasermann dieser selbst sowie seine Frau und Kinder mißhandelt und alle Einrichtungsgegenftände tu boshafter Weise vernichtet wurden, während sich int Zimnrer zwei Gendarmen befanden, von denen der Eine erst aus flehentliche Bitte der Ehegattin des Amschel Glasermann das jüngste Kind auf seinen Arm hob; daß in Gegenwart der Gendarmen dent Amschel Goldschmied von den Bahnarbeitern der Arnt gebrochen wurde; daß ferner in Gegenwart der Gendarmen die Wohnungseinrichtung und die Waaren bei Moses Haber, Isaak Laib Brod und Anderen auf die Gasse geschleppt wurden. Die einzige Vorsichtsmaßregel, welche von Seiten der politischen Behörde getroffen wurde, war die, daß in den Straßen von Chodorow mittelst Trommelschlages bekannt gemacht wurde, die Juden mögen sich verstecken. In Folge dieser Passivität der Behörden bemächtigte sich der Excedenten das Gefühl der absoluten Sicherheit, welches drastischen Ausdruck fand in mehrfachen Aeußerungen, welche bei der Hauptverhandlung durch übereinstimmende Zeugenaussagen constatirt wurden. So schrieen in dem Hause des Jacob Weitz die Excedenten: „Uns erlaubten die Gendarmen, der Bezirkshauptmann und der a. h. Monarch, die Juden zu mißhandeln." Bei Hersch Axelrad riefen sie: „Heute ist uns Alles seitens der Bezirkshauptmannschaft gestattet." So hat denn diese gerichtliche Verhandlung leider unzweifelhaft erwiesen, daß die Excesse in Chodorow nie eine derartige Ausdehnung gewonnen hätten, wenn die präventiven Maßnahmen der politischen Behörde die richtigen gewesen wären. Mit Bedauern muß es constatirt werden, daß diese Maßnahmen ungenügend und theilweise verkehrt waren, und nur so konnte es kommen, daß unter den Augen der Wächter des Gesetzes und der öffentlichen Ordnung Attentate gegen die Sicherheit des Lebens und des Eigenthums von Staatsbürgern verübt wurden Wir stellen daher an den Herrn Minister-Präsidenten als Leiter des Ministeriums des Innern die Anfrage: 1. Ist das Verhalten der politischen Behörde bei den Excessen am 5. April l. I. in Chodorow der hohen Regierung im amtlichen Wege bekannt geworden? 2. Was gedenkt dieselbe zu veranlassen, um in Zukunft ihre Organe zu wirksameren und geeigneten präventiven Maßnahmen behufs Schutzes der Sicherheit des Lebens und des Eigenthums der Staatsbürger zu verhalten? Zeitungsnachrichten nnd Correspondenzen. Deutschland. Eydtktthnett, 12. Nov (Der Czar und der jüdische Bäcker.) Wie die öffentliche Presse mittheilte, waren für die Durchfahrt des russischen Kaiserpaares durch den benachbarten Grenzort Wirballen auf der Heimreise nach Petersburg ganz außerordentliche Vorsichtsmaßregeln getroffen worden. Letzten Freitag traf die kaiserliche Leibwache ein, bestehend aus Tfcherkessen, hohen, schön gewachsenen Menschen in nicht unkleidsamen phantastischen Uni-

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