Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 91 (18.11.1897)
- Date
- 1897-11-18
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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--n Jfgwwnigytiritimvu; 1725 liotheken, wofür anderwärts nur in großen Städten und auch dort in nur unzureichendem Maße gesorgt wird, sind auch in der kleinsten russischen Gemeinde in Verbindung mit einem groben öffentlichen Lehrhause und in Gestalt einer bedeutenden Auswahl von Schriften zu finden, deren unumschränkte Benutzung jedermann freifteht. Dem hohen Werthe, den man dem Studium des Talmuds beilegt, ist es zu danken, daß dasselbe mit dem Gottesdienst eng verschmolzen ist, so daß es zu der Annehmlichkeit seines geistvollen Inhalts noch die innige Erbauung einer gottesdienstlichen Handlung gewährt. Bei der Sorge für das geistige Wohl der Brüder wird aber auch das leibliche Befinden derselben nicht übersehen. Wohlthätige Vereine werden in großer Menge gegründet. Hier ein Krankenhaus, dort ein Fremdenasyl, letzteres eine Institution, die anderwärts kaum ihres Gleichen aufweist. Unter den praktischen Geboten der Nächstenliebe ist oie Fürsorge für den Fremden das höchste und deren treue Erfüllung zeigt uns, wie die alte semitische Gastfreundschaft noch nicht aufgehört hat. Besonders ist es die Armenpflege, die bei den russischen Juden eine gewaltige Ausdehnung erfahren hat. Hauskollekten, Vereine re. halten diesen Wohlthätigkeitssinn stets wach. Treues Festhalten an den uralten geheiligten Traditionen des Talmuds, bedeutendes Wissen in diesem imnensen Werke, welches Geist, Scharfsinn und wahre Sittlichkeit zugleich in sich vereinigt, hohe Tugend, tadelloser Lebenswandel, diese sind die Erfordernisse, die man an den russischen Rabbiner stellt. Ich habe Gelegenheit gehabt und gesucht, das Wesen der jüd. Geistlichkeit in Rußland kennen zu lernen. Ich kann also meinem Urtheit den Werth persönlicher Erfahrung beimessen. Zu den schönste!: Erinnerungen meines Lebens zähle ich die Bekanntschaft mit manchen dieser wahrhaft erlauchten Männer. Nur mit tiefer Scheu spreche ich von jenen Geistescapacitäten, die in vielen russischen Städten den Stolz der Gemeinde bilden, mit jener Scheu, die jeder sogenannte Civilisations- oder Modemensch empfinden muß, der, angeekelt von der Rohheit der unteren Volksschichten und der aufgeputzten Unsittlichkeit und geradezu gähnenden Geistesleere der höheren Stände, die Aufrichtigkeit besitzt, die Zerfahrenheit seines eigenen Jchs und die seiner Zeitgenossen einzuge'tehen und sich plötzlich gegenüber sieht einem Manne, der sein ganzes Leben nicht mit Romanlesen, Damenbekanntschaften und Bällen ausgefüllt hat, sondern mit sittlichem Streben, mit ernstem Studükn^^tnit Wohlthätigkeit und religiösen Handlungen. . . Wir wollen die^Mmeiz ihrer Wirksamkeit verfolgen, um das Bild zu ergänzen. Ich habe bereits oben bemerkt, wie in Rußland wahre volksthümliche und praktische Wohlthätigkeit herrscht. Die Sorge für die stete Erhaltung dieses schönen Grundzugs im Charakter des russischenJudenliegtdenRabbinenob. Dazu kommt die eifrige Thätigkeit, die sie in dem Bestreben, dem Talmud immer neue Jünger zuzuführen, entfalten. Einen Theil ihrer Wirksamkeit bilden sodann die juristischen Entscheidungen in Prozeßsachen, die ihnen unterbreitet werden. Bei der universellen, alles umfassenden Gesetzgebung im Judenthume ist eS besonders das Civilrecht, welches die herrlichste Ausbildung durch den Scharfsinn der Talmudiften erfahren hat, so daß dasselbe getrost dem römischen Rechte zur Seite gestellt werden kann. Die orthodoxen Kreise wenden sich daher mit Vorliebe an den Rabbiner, dessen Unbestechlichkeit im Verein mit dem lauteren Geiste der talmudischen Gesetzgebung eine schnelle und unparteiische Rechtsprechung verbürgt. Unser Codex weist weniger Lücken und Unzulänglichkeiten als die modernen Gesetzessammlungen auf und da derselbe den Vorzug noch voraus hat, auf religiöser unverrückbarer Basis entstanden zu sein und nicht ein Produkt der jeweilig herrschenden Anschauungen ist, so erfreut sich derselbe hoher Achtung und jeder ordnet sich bereitwilligst dem Urtheilsspruche des Rabbiners unter. Den deutschen Rabbinern*) bleibt dieses Richteramt, eigentlich das einzige, dessen Nothwendigkeit schon die Bibel durch den bekannten Ansspruch: „Richter sollt Ihr ernennen rc." genau bestimmt hat, unzugänglich, da sie bei ihrer notorischen Unkenntniß nie im Stande sind, diesen äußerst schwierigen Theil unserer religionsgesetzlichen Werke zu verstehen. Die russischen Rabbiner hingegen legen hauptsächlich Werth auf die Bewältigung und Beherrschung des ungeheueren Materials, das in unseren gesetzgeberischen Schriften, Compendien, Responsen, und besonders im Talmud ausgespeichert ist. Daß bei solcher Thätigkeit wenig Zeit bleibt für religiöse Reformen ü tu Geiger und für Agitationen zu Gunsten der Orgel und dergleichen Neuerungen, liegt auf der Hand, abgesehen davon, daß die religiöse Geistesrichtung, die dort herrscht, solche Bestrebungen von vornherein ausschließt. Eingangs dieser Schrift habe ich darzustellen versucht, welche üble Folgen die Assimilisationsideen auf die Religiosität und der mit derselben engverbundenen Moralität der deutschen Juden ausgeübt haben. Auch Rußland blieb von solchen Kämpfen nicht verschont. Als bei der Thronbesteigung Alexanders II., dieses liberalen Monarchen, eine neue Aera für Rußland einzutreten schien, fingen bestimmte Kreise der dortigen Juden an, mit den christlichen *) Der Verfasser versteht unter „deutschen Rabbinern" stets Neformrabbiner. Ein Hauptfehler seiner Schrift besteht darin, daß er die Stärke und den Einfluß der Gesetzestreuen in Deutschland nicht zu würdigen versteht. Red.