Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 86 (2.11.1897)
- Date
- 1897-11-02
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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1645 und den Verdacht erweckten, daß man in dem Besitzer einen gemeingefährlichen Menschen vor sich habe. Es fand sich unter seinen Papieren ein Ausweisungsbefehl des belgischen Generalkonsulats gegen den Artisten Emil ter Aoung aus Gent, weil derselbe völlig mittellos sei. Ferner befaß der Verhaftete ein Papier vom Bürgermeisteramt zu Sorau, worin ihm bescheinigt wurde, daß er nach längerem Aufenthalt im dortigen Krankenhause völlig mittellos entlaßen worden nnd würdig sei, von Menschenfreunden unterstützt zu werden. Dieser Schein lautete auf den Kaufmann Emil Freund. In einem anderen Scheine wurde der „taubstumme" Kaufmann Freund der Mildthätigkeit empfohlen. Schließlich führte der Verhaftete noch eine Liste bei sich, aus welcher zahlreiche jüdische Geschäftsinhaber in Berlin sich mit Beiträgen von 50 Pfg. bis zu 3 Mk. eingetragen hatten. Der Verdächtige wurde nach Berlin gebracht, wo es gelang, seine wahre Persönlichkeit festzustellen. Es war der 25jährige Handelsmann Marcus Wernberger aus Mähren, welcher sich dort der Militärpflicht entzogen hatte und von dieser Zeit bettelnd im Deutschen Reiche umhergezogen war. Er hatte besonders seine Glaubensgenossen gebrandschatzt, indem er die Rolle eines Taubstummen mit großem Geschick durchführte. In Hamburg hatte er sich in grober Weise gegen den betagten Vorsteher des israelitischen Unterstützungsvereins vergriffen und ist hierfür mit sechs Monaten Gefängniß bestraft worden. Im gestrigen Termine vor dem Schöffengericht bestritt der Angeklagte, mit dem Bettler, der die Zeugen heimgesucht hatte, idendisch zu sein, die Beweisaufnahme ließ aber keinen Zweifel an feiner Schuld. Er wurde zu neun Monaten Gefängniß und sechs Wochen Haft verurtheilt. ** Walldorf, 28. Oft. Ein großer Krawall bei Gelegenheit einer antisemitischen Versammlung hat Hierselbst stattgefunden. Es wirs behauptet, die jüdischen Einwohner des Ortes hätten Arbeitern Freibier gegeben. Es entstand eine Schlägerei; wer dieselbe angefangen, ist nicht sicher seftzuftellen, die beiden Parteien warfen einander die Schuld vor. Die Antisemiten flüchteten. Gegen die Theilnehmer des Kra- : walls soll Anklage wegen Landsriedensbruches erhoben werden. Bisher wurden acht christliche und vier jüdische Einwohner nach Mannheim in Untersuchungshaft gebracht. O e st e r r. - U n g a r. Mo n a r ch i e. Wien, 25. Oktober. Der hier seit 25 Jahren segensreich wirkende Wohlthätigkeitsverein „Tomech Ewjonim", dessen Aufgabe es ist, arme durchreisende und vom Spital entlassene reconvalescente Glaubensgenossen an Sabbat und Feiertagen mit kräftiger Koscherkost zu versehen, hat wie immer auch in den verfloffenen jüdischen Festtagen seine heilsame Thätigkeit entfaltet. Wer an diesem Tage die „Schiffschul besucht, dem wird die große Zahl der am Ausgange der Synagoge postirten „Orchiin" ausgefallen sein, die von den Vorstandsmitgliedern des obenbenannten Vereines mit Speisemarken für die Mahlzeiten am Jom tow betheilt wurden. Leider reichen die Mittel dieses Vereins nicht aus, um die Wünsche aller armen Durchreisenden befriedigen zu können, trotz der aufopfernden Thätigkeit de» Obmannes Herrn Profeffor H ofm ann, deffen ganzes Sinnen und Trachten es ist, dem Vereine Tomech Ewjonim Mitglieder und Spender zuzuführen. Wir appelliren daher an den Wohlthätigkeiisstnn unserer bemittelten Glaubensgenoffen diesem segensreich wirkenden Vereine durch zahlreichen Beitritt und durch Spenden ihre ihalkräftige Unterstützungen zuzuwenden, damit der Verein in die Lage versetzt werde, keinen armen Ocech abweisen zu müffen. H. L—r. ** Wien, 28. Oktober. Der „Herr von Wien" erkennt nun auch den Juden das Recht der Staatsbürgerschaft zu; er fühlte das Bedürfniß zu versichern, er habe noch nie einem armen Juden wehe gethan, und zu erklären, daß die Armenmittel der Gemeinde Wien den armen Juden gerade so zur Verfügung stehen, wie den armen Christen. Das „gerade sodarf man nach den vorliegenden Erfahrungen wohl mit einem kräftigen Fragezeichen versehen. Man hat jüdische Waisen die Subvention versagt, man hat gutqualificirten Schülern die Schulgelvöefreiung entzogen, weil sie Juden waren; man hat jüdische Schüler von der Betheiligung mit Armen- Lernmitteln ausgeschloffen, man hat die armen Stenographen aus dem niederösterreichischen Landtage hinausgeworfen. Das sind die Thaten der Partei, welche dem Herrn von Wien folgt. Der Vorwurf, welchen der sozialistische Abgeordnete Kiesewetter erhob, ist somit durchaus berechtigt: die armen Juden werden verfolgt, mit dem vrelverlästerten jüdischen Großkapital schließt man aber Verträge ab, weil man, wie Herr Lueger trauernd gestand, sonst keine Gasrohre bekommen hätte. Rußland. ** Petersburg, 26. Oktober. Dem veröffentlichten Reglement über die Dauer und Eintheilung der Arbeitszeit in den Fabriken entnehmen wir: In das Verzeichniß der Feiertage, an denen keine Arbeit stattfinden darf, sind obligatorisch eingeschloffen alle Sonntage und 14 namhaft gemachte Feiertage. Für die Arbeiter nichtchristlicher Religion ist es gestattet, anderer Wochentage an Stelle der Sonntage, je nach ihrem Glauben, in das Verzeichniß der Feiertage aufzunehmen. An den Sonntagen und den angegebenen Feiertagen müffen die Arbeiter im Verlaufe von nicht weniger als 24 Stunden arbeitsfrei sein.