Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 85 (28.10.1897)
- Date
- 1897-10-28
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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1620 und die anderen es zu hegen autorisirt sind. Viel besser bleibt es bei der alten Scheidung." Er verwirft die Anordnungen, daß die Juden deutsche Kleidung tragen und den Bart scheren sollen, da es jedem Bürger gestattet sein müsse, jede anständige Kleidung zu tragen, und die Juden ihr besonderes Habit bald von selbst ablegen würden. Er lehnt hesondere Judenlisten ab und fordert für alle Bürger Bezeichnung von Ehen und Geburten durch einen Civilritus neben den kirchlichen Handlungen. Er proteftirt dagegen, daß man die Juden von Staatsämtern ausschließe, aber zu Lehr-, Schul- und Gemeindeämtern zulasse. „Zu einem Lehrer gehört nicht bloß Talent und Wissen," erklärt er, „sondern auch Moralität und Pstichtgesühl, und zum Wissen selbst, wenn es nicht ein auswendig gelerntes sein soll, dessen Schule und Universität besser entrathen, wird die eine und das andere erfordert . . . Eine Natron, die man allgemein aus Mißtrauen in ihr Pflichtgefühl von Staatsämtern ausschließt, allgemein zu Lehrerstellen zu berechtigen, heißt nicht die Nation ehren, sondern das Lehramt herabwürdigen. Die Sektion des öffentlichen Unterrichts hat nicht zu entscheiden, ob die Juden Staatsämter haben sollen oder nicht? Bleibt es aber bei der negativen Entscheidung, so muß sie darauf antragen und darauf bestehen, daß der Paragraph 9, soweit er die Schulämter betrifft, wegbleibe, und auch ihr entweder die Ausschließung der Juden zur Pflicht gemacht werde (was sie jedoch, wie keine aus einem schwankenden ' Urtheil über eine ganze Nation geschöpfte Beschränkung, nie gern sehen würde) oder ihr überlassen bleibe, in ihrem Kreise bloß auf individuelle Eigenschaften, ohne Rücksicht auf Abstammung und Religion, wo Religion nicht in Betracht kommt, zu achten." Er tritt für eine volle Berechtigung zur Zulassung zu allen Aemtern ein, zumal die wirkliche Uebertragung derselben von der Gemeinde, der Behörde und dem König abhänge. Er verwirft alle Beschränkungen des Wohnens auf dem platten Lande, ebenso die Forderung, daß die Gemeinde für einen jüdischen Deserteur zwei Mitglieder zu stellen habe, und andere Heirathsbeschränkungen, als das allgemeine Landrecht für alle Bürger festsetzt. Er plaidirt dafür, daß Ehen zwischen Juden und Christen ohne Uebertritt erlaubt seien und die ihnen entsprießenden Kinder bis zur Großjährigkeit dem Glauben des Vaters folgen. Gegen den zweiten Abschnitt des Entwurfes, welcher den kirchlichen Zustand und Unterricht ordnet, hat er nicht so viel einzuwenden; er besteht jedoch darauf, daß die zu treffenden Maßnahmen sich mit den für die christlichen Gemeinden festgesetzten Normen in vollster Uebereinstimmung befinden. So hat das Verbot besonderer jüdischer Schulen seinen vollen Beifall, er wünscht aber die Ausdehnung des Verbotes auf die katholischen und reformirten Schulen. Beim vierten Abschnitt, welcher die Behandlung der fremden Juden betrifft, findet er es recht und billig, daß diejenigen, welche nicht Staatsbürger geworden sind, kein bürgerliches Gewerbe treiben dürfen; wer dies will, muß auch die Lasten des Staates mittragen. Nur soll diese Bestimmung auch für die Christen gelten, denn „daß bloß reisende Juden Geleitscheine haben, nur vierundzwanzig Stunden bleiben sollen u. s. w., sind gehässige Maßregeln, welche die Trennung zwischen Juden und Christen perpetuirlich machen und bei gehöriger Polizeiaufsicht unnöthig sind." Es ist traurig, aber wahr, daß das fm de siöcle noch Vieles von Humboldt's Denkschrift lernen kann. Die von Herder in den „Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit" verkündete Prophezeiung: „Es wird eine Zeit kommen, da man in Europa nicht mehr fragen wird, wer Jude oder Christ fei; denn auch der Jude wird nach europäischen Gesetzen leben und zum Besten der Staaten beitragen, woran nur eine barbarische Verfassung ihn hindern oder seine Fähigkeit schädlich machen könnte," ist in Deutschland und vollends in Oesterreich noch lange nicht zur Wahrheit geworden, trotzdem die Juden da und dort die staatsbürgerlichen Pflichten in jedem Betrachte ganz und voll erfüllen. Dr. Bernhard Münz, Wien. Zeitungsnachrichten und Eorrefpoudenze». Oesterr.- Ungar. Monarchie. ** Wien. (Gr af To lstoi und der Rabbiner von Moskau.) In seinen interessanten „Gesprächen von und mir Tolstoi" erzählt R. Löwenfeld im „Zeitgeist" Folgendes von dem Rabbiner Dr. Minor in Moskau: Ich benutzte den Nachmittag, um Herrn Minor aufzusuchen. Ich traf ihn leider nicht in seiner Stadtwohnung und mußte mich entschließen, nach Bogorodsk zu fahren. Die Verbindung nach diesen! ländlichen Vorort ist eine bequeme, eine Pferdebahn mit ungemein billigen Preisen bringt uns in etwa l1/* Stunden ans Ziel. Ich klingelte an der Thür eines bescheidenen Landhäuschens. Eine alte, würdige Dame trat mir entgegen, und ich fragte sie in russischer Sprache, ob ich die Ehre haben könnte, Herrn Minor zu sprechen. Ich hätte eine Bitte an ihn, die mir sehr wichtig wäre, ich sei zu einem ganz bestimmten Zweck von Berlin nach Moskau gekommen und er könnte mir mit einer Unterhaltung von einer halben Stunde vielleicht sehr nützlich sein. Sie sind aus Berlin? sagte sie mit einem ge-