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Der Israelit · 1897-10-25 · Heft 84 (25.10.1897) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 84 (25.10.1897)
Date
1897-10-25
Page
– (sequence 3)
Language
German
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!. «EWS?»"?» 1597 das heißt diejenigen, die von diesem Einkommen ihren Unterhalt beziehen. Es ergab sich nun 1895, daß von der erwerbsthätigen Bevölkerung 1,01 pCt. Israeliten sind. Die erwerbsthätigen Jsrealiten haben im Verhältniß zu 1890, wo sie 1,15 pCt. ausmachten, abgenommen. Von 100 erwerbsthätigen Israeliten sind 54,56 im Handel, 18,80 in der Industrie thätig, 16,30 selbstständig ohne Beruf, 5,99 in öffentlichen Diensten und den freien Berufsarten, 2,61 als häusliche Dienstboten, .1,38 in der Landwirthschaft, 0,36 in Lohnarbeit wechselnder Art. Wenn nun auch die Israeliten mit 54,56 pCt. im Handel thätig sind, so machen sie doch von den Erwerbsthätigen im Handel inrgesammt nur 5,71 pCt auS. Nach dem Geschlecht sind von 100 männlichen Israeliten 62,28 im Handel, von 100 weiblichen erwerbsthätigen Israeliten 31,34 im Handel thätig. Rennenswerth ist, wie die amtliche Statistik hervorhebt, der Anthsil der Israeliten auch in der die Rentiers, Pensionäre u. s. w. mit umfaffenden Berufsabtheilung und in den BerufSabtheilungen öffentlicher Dienst- und freie Berufsarten, wo sie hauptsächlich im Militär und Marine 2878, im Civildienst und als Rechtsanwälte mit 2520, im Dienst der Bildung, der Bibliotheken, der Wiffenschaften und Kunstsammlungen mit 3188 und in der Gesundheitspflege und Krankendienft mit 2252 Vorkommen. In Bezug auf die soziale Stellung unterscheidet man in der Statistik unter den Erwerbsthätigen zwischen Selbstständigen einerseits und Angestellten und Arbeiter anderseits. Bei den israelitischen Erwerbsthätigen gehören unter 100 57,61 der Klaffe der Selbstständigen an, 11,29 der Klaffe der Angestellten und nur 31,10 der Klaffe der Arbeiter an. Im Handel, in der Industrie und in der Landwirthschaft sind die in selbstständigen Stellungen beschäftigten Israeliten gegenüber den als Angestellte und Arbeiter beschäftigten Israeliten weit in der Ueberzahl. Die israelitischen Erwerbsthätigen überragen den Reichsdurchschnitt (1,01) in besonderem Maße in Berlin (4,60) und Hamburg (2,51), ferner in den Provinzen Posen (2,22), Hessen-Nassau (2,53) und im Großherzogthum Hessen (2,04) ** Berlin, 14. Oktober. Der Prozeß über die Beleidigungsklage, die der Pfarrer Witte gegen seinen Amtsbruder, oen früheren Hofpredigcr Stöcker, erhoben, hat diesmal zu einem für Stöcker günstigen Ergebniß geführt, indem ihm der Schutz des § 193 des Strafgesetzbuches (Wahrnehinung berechtigter Jnteresien) zugestanden und er freigesprochen wurde. Da- Berliner Schöffengericht hatte seinerzeit, wie man sich erinnert, in derselben Sache Stöcker wegen verleumderischer Beleidigung zu 600 M., die Strafkammer auf dagegen eingelegte Berufung ihn nur wegen einfacher Beleidigung zu 500 M. verurtheilt. Dieses Urtheil hob jedoch das Kammergericht auf und verwies die Sache zur Entscheidung an eine andere Berliner Strafkammer, die das erwähnte Urtheil gesprochen hat. Der „Allg. Ztg." wird hierzu geschrieben: Wird der für Stöcker günstige Ausgang des Prozeffes seine politische Rehabilitation bedeuten? Gewiß nicht; darüber ist man hier in allen Lagern mit Ausnahme seiner nächsten Freunde einig. Herr Stöcker ist ein todter Mann una wird da» auch ferner bleiben. Er ist ausgeschieden von den Eonservativen, und die verschiedenen sozialen Gruppen, mit denen er früher in Verbindung stand, ja die er führte, haben sich aus sachlichen und persönlichen Gründen von ihm losgesagt. Der Trupp, welcher noch bei ihm aushält, hat für jede absehbare Zeit keinen politischen Einfluß. Irgend welche sensationelle Enthüllungen brachte die erneute Verhandlung nicht, konnte sie auch nicht bringen. Doch wird auch der Gegner anerkennen müffen, daß Stöcker seine erfolgreiche Vertheidigung mit jenem großen Geschicke führte, das er so oft bei seinem öffentlichen Auftreten an den Tag gelegt hat. Allein diese Geschicklichkeit half doch über den Gesammteindruck nicht hinweg: der einst so einflußreiche Hofprediger hat seine Rolle ausgesprelt; er ist trotz aller Gaben seines Jntellectes gescheitert an den Schwächen seines politischen Charakters. Welch ein Weg von der Waldersee- Versammlung bis zu dieser intereffelosen Gerichtssitzung! Hamburg. Im Testament des kürzlich verstorbenen Herrn W. Deitelzweig ist eine Reihe von Legaten für verschiedene Wohlthätigkeitsanstalten und gemeinnützige Institute ausgesetzt. Cs erhalten Beträge von je 1000 M. das „Altenhaus der deutschisraelitischen Gemeinde", das „Paulinenstift" (Waisenhaus für israelit. Mädchen), der „Hamburgische Verein zur Beförderung nützlicher Gewerbe unter den Israeliten", der „Israelitische Verein zur Unterstützung armer Greise", das Local-Comtte der „Alliance israelite universelle", das „Deutsch-israelitische Waiseninstitut", sowie der Ausstattungsverein „Hachnasas Kallah" (zur „Ausstattung armer Bräute"). Beträge von je 500 M. erhalten der „Israelitische Schillingsverein", die „Blindenanstalt von 1830", das „Marien-Krankenhaus", das Schwesterheim „Bethanien", der „Israelit. Mietheverein von 1828", sowie die „Unterstützungscaffe des allgemeinen Krankenhauses". Oest err.-Ungar. Monarchie. ** Wien, 21. Oktober. (Die jüdischen Ackerbaukolonien in Argentinien.) In einer Reihe in- und ausländischer Blätter begegnete man in den letzten Tagen der angeblich aus Rußland stammenden Nachricht, daß die von dem verstorbenen

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