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Der Israelit · 1897-10-25 · Heft 84 (25.10.1897) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 84 (25.10.1897)
Date
1897-10-25
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Die Consistorien sollten mit einem Wort gute Bürger bilden, sie sollten gleichsam Stätten der Bürger- und Vaterlandsliebe sür die Israeliten sein. Napoleon, welcher einen äußerst entwickelten Sinn für die Verwaltung hatte, rechnete darauf, sich der Consistorien als ein Controlinstrument seiner israel. Unterthanen zu bedienen. Die Uebereinstimmung der Minister des Innern und des Cultus mit den Centralconststorien unter Napoleon I. bestätigt, daß dies der Gedanke des Herrschers war, als er den isr. Cultus mit einer Gesetzgebung ausstattete. Napoleon fiel, die Consistorien mit vielen anderen Einrichtungen blieben, und obgleich die kgl. Verordnung von 1844 bemerkenswerthe Aenderungen in der Verfügung von 1808 gebracht hat, hat sie den Charakter der Consistorien nicht ändern wollen, welche hauptsächlich die Werkzeuge de» iSr. Cultus gegenüber der öffentlichen Macht geblieben und beauftragt worden sind, die Beobachtung der Gesetze und die sich aus die Synagogen und Rabbiner beziehenden Verordnungen zu gewährleisten. Mit einem Wort, es ist eine Art äußerer isr. Cultus, mit dem btc Consistorien beauftragt sind, ein weltlicher, und nicht ein geistlicher Dienst. Aber es genügt dem Judenthume nicht, im guten Einvernehmen mit den Behörden zu leben, und ein Bekenntniß, welches nur seinen Ehrgeiz in der Unterhaltung guter Beziehungen mit der bestehenden Macht sucht, hat seine wahre Bestimmung nicht erfüllt. Diese besteht vielmehr darin, seine Gewalt über die Seelen zu erhalten, eine fortgesetzte Wirkung auf die Herzen seiner Glieder auszuüben, dre geistigen Banden, die sie vereinen, enger zu schließen, besonders den religiösen Sinn zu pfiegen, den Glauben au«zubreiten, die Gleichgiltigkeit aufzurülleln und die Ueberzeugunq zu befestigen. Die Consistorien sind nicht geschaffen worden, dieses für jeglichen Cultus grundlegende Programm auSzuführen. Aber die Macht, welche ihnen verliehen worden ist, die hohe Verwaltung, die sie über die Gemeinden ausüben, die absolute Abhängigkeit, unter der die Gemeinden in dieser Hinsicht leben, haben diese religiöse Thätigkeit, welches jedes Bekenntniß so nöthig wie da» Brod hat, fast illusorisch gemacht. Der von den Consistorien ausgehende Impuls konnte trotz der ihnen verliehenen Vorrechte nur die äußere Verwaltung treffen. Andererseits besaßen sie in Folge der staatlichen Unterstützung hinreichende Macht, den einzelnen Anträgen und den besonderen Anstrengungen, die sich in den Gemeinden auf den verschiedenen religiösen Gebieten bemerkbar machten, entgegenzutreten. Die öffentliche Meinung, welche in den Gemeinden des Auslandes besteht und woraus sie das Gewissen ihrer Pflichten und das Gefühl ihrer Bedürfniffe schöpfen, ist in Frankreich erstickt, gelähmt worden durch die Consistorien, welche unbewußt damals Werkzeuge des Druckes gewesen sind. die aber durch Umänderungen in ihrer Einrichtung zum Mittelpunkte religiöser Wiedergeburt hätten werden können. Napoleon I. hat die Juden als Unmündige behandelt; es sind bevormundende Näthe, die er ihnen unter der Gestalt von Constftorien gegeben hat. Wenn man ihr Fundament erweitert, die Zahl ihrer Glieder vergrößert hätte, hätte man vielleicht den consiftoriellen Uebelstand verringern können. Aber die Consistorien haben sich niemals zu dem Gedanken ausgefchwungen, eine Aenderung in den organischen Gesetzen herbeizuführen, welche unfern Cultus beherrschen. Kurzum, das Judenthum in Frankreich, eingehüllt in Wickel und Banden, mit denen es Napoleon I. umgeben hat, ist iu seiner inneren Entwickelung, in seinem Wachsthum aufgehalten worden. Der geistliche Schlaf, in den unsere Gemeinden zu verfallen scheinen, hängt entschieden von diesem Mangel an Anregung ab. Die Lage der Gemeinden wäre außerdem blühend, wenn sie sich selbst regieren, wenn der religiöse Eifer Einiger sich im Interesse Aller ungezwungen bethätigen könnte. Dann würde der heilige Wetteifer sich Anhänger gewinnen, man würde sich für die Fragen des Cultus begeistern; die Herzen würden sich an der Religion entflammen und an Stelle dieser eisigen Gleichgültigkeit, welche unsere Kehiloth einhüllt und sie den Interessen des Glaubens gegenüber gefühllos macht, sähe man eine fromme Thätigkeit, mit einem Wort das Leben in ihren Busen kreisen und sich durch Werke religiöser Wiedergeburt kundgeben, deren Nothwendigkeit so lebhaft empfunden wird. Möchten doch unsere österr. Glaubensgenoffen, wenn sie das frische Leben und die freie Bewegung, das Antrags- und Einzelrecht, das in Sachen des Cultus ebenso nothwendig ist als in der bürgerl. Gesellschaft, in sich nicht töten wollen, von ihrem Project abftehen; möchten sie doch entsagen, sich einer consistoriellen Einrichtung anzuschließen, welche sich leider zum großen Schaden der religiösen Zukunft der französischen Israeliten erwiesen hat! Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. ** Berlin, 22. Okt. (D ie B erufst hätigkeit der Israeliten.) Zum ersten Mal ist bei der Berufszählung in Deutschland am 14. Juni 1895 auch eine Statistik über das Religionsbekenntniß in den einzelnen Berufskreisen ausgenommen worden. Man unterscheidet in der Statistik die Erwerbsthäligen, das heißt diejenigen, welche ein selbstständiges Einkommen erzielm, und die Angehörigen, i l

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