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Der Israelit · 1897-10-08 · Heft 80-81 (8.10.1897) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 80-81 (8.10.1897)
Date
1897-10-08
Page
– (sequence 2)
Language
German
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1544 unerfüllt gelaffen, Deine Verbote übertreten, und die Mittel, die Du mir verliehen, nur zu meiner eigenen Luft verwendet! D, greb mir,“ fährt er schluchzend fort, „neue Aufträge, damit ich wieder gut mache, was ich verfehlt habe!" „Und habe ich," spricht der König, „Dich nicht oft gemahnt, und Du Haft meine Mahnung verlacht? Nein, die Zeit der Sendung ist vorüber." Und mit strengem Blicke verbannt ihn der König von seinem Antlitze, und fortführen ihn des Königs Diener, der verdienten Bestrafung entgegen — Weißt du, Jsraelssohn, weiß du, JSraelst achter, wer der König und wer die Wanderer find? Der König ist der Könige König, der Heilige, gelobt sei Er; und die Wanderer sind die Menschen, deren Heimath der Himmel ist und die als Fremdlinge in dieser Welt weilen, bis sie zurückkehren in die ewige Heimath, bis sie erscheinen müffen vor des Höchsten Thron. Wohl dem dann, der seines Königs und seiner Heimath nie vergißt, der sich als Wanderer fühlt auf Erden, der nur mäßig genießt die Freuden dieser Welt, seine Wohnung nur als ein Zelt, als eine Hütte betrachtet, die er bald verlaffen muß, um vor seinen König zu treten; wohl ihm, wenn er die Erfüllung der Gebote seines Herrn stets als erste Pflicht betrachtet! Wehe aber dem Thoren, der seiner Heimath vergißt, der da vermeint, ewig verbleiben zu können in dieser Welt, der taub ist gegen jede Mahnung, die Gott ihm sendet! Wie wird er erröthen und beschämt werden, wenn er zur Rechenschaft gefordert wird vor den höchsten Richter! Wohlan denn, wenn wir am Hüttenfeste unser Haus verlaffen, um in die gottgebotene Hütte zu ziehen, so wollen wir bedenken, daß unser Aufenthalt aus Erden nur ein vorübergehender, unsere ewige Heimath aber der Himmel ist; und diesem Gedanken entsprechend, wollen wir leben und wirken — hat uns doch Gott reichlich die Mittel gegeben, sowohl unfern Unterhalt zu erlangen, als auch Seinen heiligen Willen zu vollziehen! — Zeitungsnachrichten «ad Eorrespondenzen. Deutschland. ** Mainz, 5. Oktober. (Der Mainzer israelitische Friedhof im Bilde.) Der seit einiger Zeit hier ansässige Maler-Radirer Gregor Schwenzer, ein junger aufstrebender Künstler, hat den alten baumbeschatteten israelitischen Friedhof in einer Radirung wiedergegeben. Es liegt Stimmung und Poesie tn dem Merkchen, das Schwenzer nach eingehenden Studien geschaffen hat. Bor Allem ist es ihm geglückt, den unendlichen Zauber, der auf diesem historischen Erdenwickel mit den zum Himmel ragenden Baumriesen und den stillen Gräbern ruht, festzuhalten. Die Radirung gelangt demnächst in der Buchhandlung von Zabern hier zur Ausstellung. Berlin, 8. October. In einer Stadt wie Berlin, wo rnw bibii eine leider nur zu gewöhnliche Erscheinuna ist, gewährt es immer einen herzerquickenden Anblick, wenn unvr> nmw sich bemühen, wenigstens da, wo schwerwiegende Ursachen nicht in Frage stehen, den geheiligten Brauch der Väter zu beobachten. Leider geschieht dies oft in einer Weise, welche ein 2iir»2 ro» W?n bedeutet. So z. B. hat Schreiber dieser Zeilen oft zu beobachten Gelegenheit gehabt, daß mancher fromme Jehudi, wohl aus Unkenntniß der Gesetzesvorschriften sich am Sabbat das Taschentuch um die Hand bindet. Es sei mir gestaltet, darauf hinzuweisen, daß dies absolut unzulässig ist, da da« Taschentuch p dv nur an denjenigen Körpertheilen getragen werden darf, wo es wirklich nöthig ist, also nicht um die Hand und nicht einmal um den Leib, falls die betreffende Person einen Gürtel überhaupt nicht trägt. — wo ot sei mir ferner gestaltet, darauf hinzuweisen, daß die Gepflogenheit manches gottesfürchtigen Jehudi, den Balkon seiner Wohnung als rwB einzurichten, wie ich es im vorigen Jahre beobachten konnte, ebenfalls meist unzulässig ist, wenn nämlich über dem betreffenden Balkon sich noch ein zweiter befindet. Durch den -pc der ro® muß laut Vorschrift der Himmel vurchschimmern können, was in diesem Falle verhindert wird. Auf dem obersten Balkon würde zwar dieser Anforderung des Gesetzes genügt, allein hier bleibt die Frage bestehen, ob nicht das Gesetz nox nnj arm roiD n^BD auf diesen Fall Anwendung finden müßte, worüber Berufenere entscheiden mögen. Immerhin sollten gesetzestreue Jehudim beim Miethen einer Wohnung an die rop denken und sich die Erlaubniß zur Errichtung einer solchen auf dem Hofe ausbedingen. David Feit elberg. ** Berlin, 3. Okt. (Die Sa bbat- und die Sonntagsruhe.) Eine Protestversammlung jüdischer Gemeindewähler gegen die von verschiedenen Seiten befürwortete Einführung von Sonntags-Gottesdiensten in den Synagogen, einberufen vom „Centralverein für die Interessen der jüdischen Gemeinde", fand am Donnerstag unter sehr zahlreicher Betheiligung statt. Zwischen den Anhängern und den Gegnern der geplanten Reform kam es zu erregten, zum Theil persönlich zugespitzten Debatten. Die „Sonntagsfreunde", wie sie ein oppositioneller Redner nannte, führten zu Gunsten ihres Projects hauptsächlich Opportunitätsgrüyde ins Feld, und betonten, daß es ihnen keineswegs um Aufhebung der SqbbaMer zu thun sei. Redakteur M. A. Klausner griff die Ur-

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