Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 78 (30.9.1897)
- Date
- 1897-09-30
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2448705-2448779--44695-2493802- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1522 bleiben und soll vorkommendcn Falls für dieselbe aus freier Hand gesorgt werden. Der Vorsitzende eröffnet zunächst die Generaldebatte über die vorgeschlagene Versorgungsart und bringt einleitend einen Brief des Rechtsanwalts Auerbach-Memel zur Verlesung, der durch Amtspflichten am persönlichen Erscheinen behindert, feine Ansicht in einem ausführlichen Schreiben darg.legt hat. Derselbe empfiehlt den Anschluss an die „Achawa", einem Verein zur Unterstützung hülssbedürftiger si.rael. Lehrer, Lehrerwittmen und Waisen in Deutschland, und berichtet im Näheren über die Aufnahmebedingungen und Verpflichtungen, wie über die nach den Abschlüssen der letzten Jahre zu erwartenden Unterstützungssätze. Die Grenze der Aufnahme bildet dort das 40 Jahr. Aufnahmebedingung ist u. a. der Nachweis über ein vor der Staatsbehörde abgelegtes Lehrerexamen. Auch vollkommener Gesundheitszustand ist Vorbedingung. An Eintrittsgeld wird je nach dem Alter ld—60 Di. gefordert und als Jahresbeitrag 6 M. Die Unterstützungen werden von der zu Jahresunterstützungen bestimmten Summe nach einem feststehenden Quotensystem vertheilt, und zwar erhält der alleinstehende Mann 1 Theil, die alleinstehende Wittwe 1 Theil, ein kinderloses Ehepaar l1/* Theile, jedes Kind J/4 Theil; Voll-Waiseu dazu noch den Wittwenantheil. Ein Anthcil war nach dem Abschluß des letzten Jahres 140 M. Das Vcreinsocrmögen beträgt ca. 205,000 M. Au dem Peritzschen Vcrsorgungsplane bemerkt Schreiber, daß er sich demselben bez. der Beschaffung der Mittel für die Versorgung im wesentlichen anschließe und äußert endlich noch das Bedenken, daß die Versicherungs-Gesellschaft die volle Rente immer erst dann zahlen dürfte, wenn der Vertrauensarzt derselben die völlige Erwerbsunfähigkeit des Beamten bescheinigen würde. Es müßten zum wenigsten nach dieser Richtung Verabredungen mit der Gesellschaft getroffen werden, um Streitigkeiten darüber zu vermeiden. Birnbaum empfiehlt darauf den Anschluß und Ausbau der H i l f s k a s s e für Beamte der Synagogengemcinden Pommerns, Ostu. Westpreußens (Sitz Danzig. Er berichtet über dieselbe: der Zweck der Kasse ist, durch Krankheit oder Alter dienstunfähig gewordenen Beamten und den Wittwcn und Waisen verstorbener Mitglieder Beihilfen zu gewähren. Aufnahmefähig ist jeder Beamte der Synagogengemeinden einer der drei Provinzen. Altersgrenze für die Aufnahme ist das 50. Jahr. Vollkommene Gesundheit wird gle chsalls gefordert Das Eintrittsgeld beträgt je nach dem Alter 15—30 M. Der Jahresbeitrag stets ebenso viel. Ist die Gemeinde des Beamten der Kaffe als außerordentliches Mitglied beigetretcn, so fällt das Eintrittsgeld für die Beamten weg. Von den Gemeinden wird je nach der Zahl ihrer steuerpflichtigen Mitglieder 10— 60 Mk. Jahresbeitrag gefordert. Dre zu Jahresunterstützungen verfügbare Summe wird quotenmäßig oertbeilt und erhält der alleinstehende Mann, wenn er der Kaffe weniger als 20 Jahre angehört hat. l Theil, hat er ihr länger angehört, \lk Theil. Dasselbe die alleinstehende Frau. Ein Ehepaar Vit bczw. 2 Theile, eine Waise 'U Theil, wenn sie Vollwaise ist, auch noch den Wittwentbeil Höchstbetrag an eine Familie 3 Theile. Nach dem letzten Abschluss wurden aus der Kasse im Ganzen 2 Wittwen mit 300 nnd 350 M p. a unterstützt. Das Vermögen der Kasse beträgt ca 13,000 M. Peritz meint, die „Achawa" komme für uns nicht in Betracht, weil sie nur staattick geprüfte Leo rer aufnimmt. Tie Hilsskassc zu Danzig hält er trotz der ansehnlichen Pensionen, welche sie an die beiden Wittwen zahlt, für unfähig, die Aufgabe der Versorgung arbeitsunfähiger Beamten und deren Wittwen für die Gcsammthert der zu ihrem Bezirk gehörenden Kultusbeanten zu lösen. Das Kapitalvermögen ist nach vii-ljährigem Bestände der Kaffe knapp über das erste Zehntausend hinausgekommen. Damit kann man für ein Beamtenkontigent von drei Provinzen nichts leisten. Daß sonst noch erhebliche Hilfsquellen für dieselbe zu eröffnen wären, bezweifelt er. Die Kaffe besitzt weder bei den Gemeinden, noch bei den Kultusbeamtcn besonderes Vertrauen, daher auch die geringe Zahl der Mitglieder (27), aus Ostpreußen 10. Die geringe Zahl der Mitglieder erklärt auch die Höhe der Wittwenpension, da den Wenige« eben die Opfer des bei de Begründung der Kasse bethätigten Wohlthätigkeitssinnes zu gute kommen. Jedes neu hinzuteetende Mitglied verringert die Chancen der Theilhaber, indem es die Theilzahl vergrößert. Der Beitritt aller oder doch der meisten unserer Beamten würde die Leistungs-Unfähigkeit der Kasse offen zeigen. Schließlich verhindere auch die statutenmäßige Verbindung dreier Provinzen eine einseitige Verwerthung der Kaffe. Die Befürchtungen des Rechtsanwalts Auerbach bez. der Abhängigkeit von dem Vertrauensarzt der Gesellschaft könne er dadurch zerstreuen, daß die Gesellschaft sich zur Bildung eines Vertrauenskollegiums von 3 Personen mit Vertretung der Beamten einverstanden erklärt hat. Jakoby, Dr. Ritterland, Sturmann und Karo bemängeln an dieser Versorgungsart, daß sie die alten und die gesundheitlich nicht ganz intakten Beamten unberücksicht gt läßt. Peritz verweist auf die besprochenen Wohlthätigkcitskasfln, die das auch thun. Auch er will, daß diese Zurüekgewiesencn in irgend einer Form versorgt werden, doch läßt sich das mit dem von ihm vorgelegten Plane nicht verbinden. Stur mann bringt eine Versorgung derselben durch die Unterstützungkasse in Vorschlag. Lublinski hält dies nur möglich und angänglich, soweit die Unter stützungskasse Ucberschüffc aufweist. Jakoby meint, wenn die Uuterftützungskaffe die vollen Prämien einzieht, müßte sie auch das Gleiche wie eine Versicherungsgesellschaft bieten. Schey tritt der Ansicht Lublinski's bei. Fabian beantragt, die Frage über die Versorgung der Versichcrungsu fähigen offen zu lassen, um über die Versorgungsart derselben erst noch weitere Vorberathungen zu ermöglich «. Aushalten dürsten diese Ausnahmen die Durchführung eines sonst ansprechenden Planes nicht Dieser Antrag wird angenommen und danach dem Vorschlag des Referenten im Princip (Versorgung durch Versicherungsgesellschaften) zugestimmt. Festsetzung der zu leistenden Pensionen. Schey hält eine Wittwenpension von 250 M. für zu gering und schlägt dafür 300 M. vor. Peritz macht darauf aufmerksam, daß die Wittwenpension mit dem zur Vers, kommenden Kapital Zusammenhänge und dieses wieder durch die Alterspension bestimmt werde. Au sich erscheinen ihm dreihundert Mark auch als das Richtigere. Im Uebrigen läge für eine Wittwe in einem kleinen Kapital auch ein Vorzug. Sie kann sich damit leicht eine bescheidene Existenz gründen, was mit dem Pensionsvertrag nicht möglich ist. Er verweist dabei auf zwi Beispiele der letzten Zeit. Dr. Fabian macht dem gegenüber aus die Unsicherheit der Anlage aufmerksam und auf die Verlegenheit, wenn das Kapital verloren geht. Er wünscht darum auch für die Wittwe die Auszahlung einer feststehenden Rente. Dr. Kamnitzer befürchtet, daß das Kapital auch einmal an Schwiegersöhne verausgabt werden könne und ist ebenfalls für Pensionzahlung. Schey schlägt vor, das beim Tode des Beamten fällig werdende Kapital der Unterstützungskoffe zuzuweisen und von dieser aus an die Wittwe eine Pension, welche den Zinsen dieses Kapitals entsprechen müsse, zu zahlen. Er glaubt daß die Kasse dabei gut abschneiden und leicht Kapitalien sammeln könnte, indem sie der Wittwe lebenslänglich die Pension aus den Zinsen sichere und beim