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Der Israelit · 1897-09-20 · Heft 75 (20.9.1897) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 75 (20.9.1897)
Date
1897-09-20
Page
– (sequence 10)
Language
German
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1468 Erkenntniß als heilige Gabe niederlege btt ^'3 nw, die Gott sich nähernde freudige Erkenntniß genieße in Mittheilung des Segens "M22 -pw und in harmonischer Uebereinstimmung mit andern Mitgenießenden, Miterleuchteten dir danke, Gott! —" Den weitern Verlauf der Rede, die drei Viertelstunden währte und tiefen Eindruck machte, können wir hier leider aus Raummangel nicht wiedergeben. — fßon der Kanzel herabsteigend, verrichtete Sr. Ehrw. noch ein Gebet für das erlauchteste Kaiserhaus, für die hohe Landesregierung. Nach dessen Schluß wurde er von allen Seiten beglückwünscht. — Zur Feierlichkeit waren Depeschen aus allen Richtungen der österreichischungarischen Monarchie eingelaufen. — Die eigentliche Programmrede wurde von Sr. Ehrw. erst Samstag vor einem in die Tausende zählenden Publikum gehalten; Sr. Ehrw. ging von dem per, in dem Wochenabschnitte; nro -pjno 2*1,22 “^rmo jpbK n '2 rrp *pTö aus. Diese Rede, ein Meisterwerk der Rhetorik, rief einen riesigen Beifallssturm und außerordentliche Begeisterung hervor und hat ganz ungeheure Sensation erregt. — Abends fand mx Kunstadt'schen Restaurationsgarten ein großes vbv fimyü statt, bei welchem Herr Rabbiner ausgezeichnete '222 sagte. — Herr Rabbiner Kutna würzte die Mahlzeit mit einem geistreichen, witzigen und die ganze Tischgesellschaft unterhaltenden Toaste und gab der Hoffnung Ausdruck, daß das Zusammenleben- und Wirken des Rabbiners mit der Gemeinde ein gedeihliches sein werde nui-m mwi pp annk — Es sprach dann ebenfalls sehr schön der zufällig anwesende Rabbiner Nobel aus Halber st ad t, em Neffe des Rabbiner Kutna; endlich sprach auch der hiesige Herr Rabbiner in gleich geistreicher Weise. Es toastirte Professor Hofmann, besonders hervorzuheben ist auch der Toast des Herrn Leopold K o h n, der der "Freude der ganzen Gemeinde Ausdruck verlieh, einen so würdigen Nachfolger von b'D tmhdw svb, 'i gefunden zu haben. Es wurde nun das Tischgebet verrichtet, womit die Festlichkeit ihr Ende fand.E. K. Zettrrng-nachrtchren und Eorrespondenzen. Deutschland. Frankfurt a. M., 20. Sept. Vorstand und Ausschuß der israelitischen Religionsgesellschaft versandten vor einigen Wochen folgendes Rundschreiben an die Mitglieder: „ES werden nun bald 50 Jahre vollendet sein, seitdem ein Kreis wackerer, für alles Edle und Echtjüdlfche begeisterter Männer hier zusammentrat, um die altehrwürdige b«iL"2 vm -w neu erstehen zu lassen, um die einer solchen entsprechenden, größtentheilS eingegangenen Institutionen wieder ins Leben zu rufen, um die Garantie zu beschaffen, daß das aus des Sinais Höhen offenbarte Gottesgesetz den weiteren Generationen erhalten bleibe, daß sie nach einem würdigen Hirten niu22 'n 2122 Umschau hielten und in Samson Raphael Hirsch den gottbegnadeten Führer und Kämpfer fanden. Die Institutionen sind längst geschaffen und Dank der seltenen Opferfreudigkeit unst rer Mitglieder in zweckentsprechendster und ausreichendster Weife ausgestattet! Die Schule, sie hat bereits Generationen zu gewiffenhaften, unserer heiligen Tradition treu ergebenen Jehudim erzogen, dieselben zu nützlichen Miegliedern der menschlichen Gesellschaft herangebildet; auch die sonstigen Anstalten unserer Gesellschaft erfreuen sich mit göttlicher Hilfe einer achtunggebietenden Entwickelung. Was uns noch fehlt, es ist die dem inneren Wesin unserer Gesellschaft und ihren umfassenden Leistungen entsprechende staatliche Anerkennung als Synagogengemeinde, ein Attribut, welches für die dauernde Befestigung unserer Gesellschaft, für die Garantie der Erhaltung ihrer Anstalten für alle Zeiten, für die Hebung ihres Ansehens nach innen und außen und endlich für die Förderung des von derselben vertretenen religiösen Standpunktes von nicht zu unterschätzender Bedeutung erachtet werden muß. Tie Erlangung dieses Attributs war unausgesetzt das ernste Bestreben unserer Vorgänger im Vereine mit unserem großen Rabbiner Samson Raphael Hirsch Vai und auch bereits der Gegenstand wiederholter Gesuche bei unserer ehemaligen und jetzigen hohen Staatsregierung. Es traten nun vor einiger Zeit Verhältnisse ein, welche es uns als unabweisbare Verpflichtung erscheinen ließen, die Angelegenheit neuerdings einer gewissenhaften Prüfung zu unterziehen, welch' letztere zu dem einstimmig gefaßten Beschlüsse der Gesammtverwaltung, des Vorstandes und Ausschusses führte, an hohe Staatsregierung das Gesuch zu richten „uns, der seit circa 50 Jahren äs facto bestehenden und längst mit Corporations-Rechten ausgestatteten Gemeinde auch de jure die Rechte einer Synagogen-Gemeinde verleihen zu wollen." Auf dieses Gesuch erhielten wir nunmehr eine Verfügung des Königlichen Polizei-Präsidenten, wörtlich lautend: „In der Angelegenheit betr. das Gesuch des Vorstandes der Israelitischen Religionsgesellschaft um Verleihung der Rechte einer Synagogengemeinde haben die Herren Ressortminister angeordnet, daß zunächst noch die Generalversammlung gemäß § 10e in Verbindung mit § 39 der Statuten über das Gesuch Beschluß zu fassen hat. Ich ersuche

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