Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 73 (13.9.1897)
- Date
- 1897-09-13
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1422 schreiben, welches der Großrabbiner von Frankreich, Zadoc Kabn, auf die Einladung zum Zioniftenkongreß erlassen, keineswegs eine Billigung der zionistischen Utopien enthält, sondern nur den Wunsch aussprichi, daß die Beschlüsse „zum Segen für das ganze Judenthum und alle Glaubensgenossen in der ganzen Welt werden mögen." Rußland. ** Petersburg Die Reise des russischen Kaisernach Warschau bildet bekanntlich eine Art Verbrüderungsfest zwischen Rüsten und Polen. Wir freuen uns, konstaliren zu können, daß von dieser Allianz die Juden gleichfalls nicht ausgeschloffen waren. Bei der Ankunft de- Kaisers war für die jüdische Gemeinde ein besonderes Zelt an der Haupteinzugsstraße eingerichtet, in dem sämmtliche Rabbiner und Prediger, sowie der Vorstand den Einzug des Herrschers begrüßten. Sodann fand in allen Synagugen Festgottesdienst statt. Bei allen anderen Festlichkeiten und Empfängen waren die Juden gleichbetheiligt. Es herrschte in dieser Beziehung volle Parität unter den vier Confessionen. Gleichviel, von welcher Seite diese Arrangement» ausgingen, man kann es unseren polnischen Glaubensgenossen nicht verdenken, wenn sie in ihrer gegenwärtigen trüben Lage sanguinische Hoffnungen an diese Kaisertage knüpfen. Schon die Thalsache, daß die polnische Preffe unter den ihr wünschenswerthen Reformen für das Land an zweiter Stelle die „volle Gleichberechtigung der Juden mit allen anderen Unterthanen" bezeichnet und daß die russische Censur diesen Punkt unbeanstandet durchläßt, ist für den Kenner der einschlägigen Verhältnisse von charakteristischer Bedeutung. Jndeß werden die Juden in Rußland gut daran thun, ihre Hoffnungen nicht allzu hoch zu schrauben. Denn zur selben Zeit der glanzvollen Kaiserfeste brachte das Warschauer Polizeiverordnungsblatt (Nr. 172) den folgenden Cirkularerlaß des Ministers des Innern in russischer und polnischer Sprache zur allgemeinen Kenntniß — ein Dokument, das verewigt zu werden verdient, und das wir daher in wörtlicher Uebersetzung wiedergeben: Cirkular des Ministeriums des Innern, Sektion Polizeiwesen vom 21. Juli (3. August) 1897. Herr Gouverneur! „In der Stadt Moskau ist ihrer besonderen kommerziellen und industriellen Bedeutung wegen den jüdischen Handwerkern seit 1891 zu wohnen streng verboten Seit 1892 ist das Verbot ausgedehnt auch auf die alten ausgedienten jüdischen Soldaten und ihre Familienangehörigen, insofern stk nicht zur Moskauer Kommune oder dem Gouvernement zugeschrieben sind. Jetzt nun kam Se. Kaiserliche Hoheit der Moskauer General-Gouverneur ein mit einer Verwendung beim Ministerium des Innern behufs präventiver Maßnahmen, um die Zurcise der kranken Juden nach Moskau, die in den Spitälern und Kliniken ausgenommen werden wollen, zu verhindern. Er muß hinzugefügt werden, daß mit den Kranken auch gesunde Juden mitkommen, die ihre Verwandte sind und sie pflegen und beaufsichtigen. Es wird also bas Gesetz unberechtigterweise umgangen, da nach dem angeführten Gesetzesparagraphen diesen Individuen der Aufenthalt in Moskau unbedingt verboten ist, in Anbetracht dessen, daß nach den bestehenden Gesetzesbestimmungen über die Juden Individuen jüdischer Abstammung frei ohne besondere Erlaubniß von ihrem Ansiedelungsrayon zur Kur oder ärztlichen Rath bloß nach Kiew kommen können (8 I, 158 des Statutes über Paßwesen. Edition 1890). Zur Beseitigung der Fälle des eigenmächtigen Zureisens nach Moskau seitens der jüdischen Kranken namentlich ist den nichtprivilegirten Juden Kiew angewiesen worden zuni temporären Aufenthalt für diesen Zweck. Der Aufenthalt in Moskau aber ist ihnen unter allen Umständen streng verboten! Demnach ersuche ich Ew. Exzellenz nach der Verordnung des 8 532 des II. Bandes Edition 1892, dies zur Kenntnißnahmc aller Juden in dem Ihrer Obhut vertrauten Gouvernement zu bringen, daß von nun an kranken Juden, die nach Moskau zum Zwecke der Heilung kommen, sofern sie nicht zu den prioilegirten Kategorien gehören, der Aufenthalt in Moskau verboten wird, so lanac sic nicht eine besondere Erlaubniß dazu vom Moskauer Qbrrpvlizeimeister erlangt haben. Der Minister des Innern. Goremykin. Dieses Dokument braucht nicht weiter erklärt zu werden; es spricht deutlich für sich selbst. Man sagt zur Entschuldigung, daß diese Verschärfung der bezüglichen Edikte darauf hinzielt, nur das Zuströmen kranker Juden nach Moskau während des Aerztekongreffes zu verhindeun, um nicht die heilige Residenz durch zeitweisen Aufenthalt jüdischer Aerzte und Patienten ganz zu verjuden. Run, der Aerztekongreß ist vorüber — die Verordnung ist aber erst jetzt publicirt worden und bleibt in Geltung. ** Warschau. (Das Alkoho l-Monopol.) Vom 1/13. Juli an wurde das Staatsmonopol der Fabrikation und des Verkaufs von Spirituosen auch in den zehn Gouvernements von Russisch-Polen eingeführt. Die Juden werden von dieser Branche vollständig ausgeschloffen. Das Handwerk der Gastwirthe gehört sicherlich nicht zu denjenigen, die man von den Juden ausgeübt sehen möchte; man darf indeß nicht vergesten, daß die christlichen Gastwirthe im Innern Rußlands den Bauern weit mehr Schaden zufüzen, als die jüdischen Wirthe, und nach den officiellen statistischen Berichten trinken die Bauern des jüdischen Territoriums viel weniger, als die Bauern außerhalb desselben. Der verstorbene N. Kal kos, der bedeutende Direktor der Gazette de Moscou, publicirte eine Reihe von Aussätzen, deren Abschluß ganz zu Gunsten der Juden des Territoriums feststellte, daß die Trunkenheit in diesem Theil des Landes viel weniger herrsche, als in den anderen Gegenden. Diese Betrachtungen sind übrigens von ganz platonischem Jntereste. Thatsache ist, daß wiederum tausende von jüdischen Familien ohne Hülssmittel dastehen werden. Alle diese Familien verdienten nur ein geringes, indem sie täglich für einige Kopeken mehrere Becher Branntwein verkauften; allein sie