Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 70 (2.9.1897)
- Date
- 1897-09-02
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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1376 an Dr. Nordau ab (Gegenrufe, Wortentziehen, Schlup). Dr. Nordau: Herr Dr. Malz habe Zeit gehabt die Stimmung kennen zu lernen und selbst ruhig überlegen. Dr. Malz: Er wolle keinen der Heirn im Gegensatz zu den an deren bringen, er wolle nur sagen, das Gefühl der Bitterkeit beschleiche einen, er wolle nur sagen, e§ sei Pflicht des CongreßeS, dem Tr Birnbaum, der sein ganze? Leben dem Congreß geweiht, der keine Existenz hat (Schlußruse, ungeheurer Tumult, allgemeine Aufregung, der Präsident klingelt minutenlang umsonst» Nach eingetretener Ruhe erklärt Dr, Löwe, daß Birnbaum völlig frei verzichtet habe, ohne jeden Druck oder Zwang Steiner: Die ganze Sache war unnötbig, da ja Birnbaum zwar Oesterreichcr ist, aber gegen wärtig in Berlin wohne. Dr, Herzl, der wieder das Präsidium übernommen, schreitet zur Wahl eines Ersatzmannes für Birnbaum vor. Nachdem Steiner und Dr. Winter vorgeschlagen, die aber ablehnen, plaidirt ein Redner für Dr. Landau und will seine Fähigkeiten dazu darlegen. Dr. Herzl unterbricht ihn, das wäre ungerecht gegenüber den anderen vorgeschlagenen Herren, er könne diese Ausführungen nicht gestatten, weil von den übrigen Kandidaten keine Vorzüge hervorgehoben seien (Beifall». Ein Delegirter: Vielleicht haben die keine. (Großer Lärm.) In die Ländercommissionrn wurden durch Acclamationen gewählt: Dr. Kornfeld—Brünn—Oesterreich, Dr. Salz—Galizien, Dr. Ebner—Bukowina, Rabb. Mohilewer, Prof. Mandelstamm, Koben, Bernstein und Rechtsanwalt Jassilewski—Rußland, Dr. Lippe und Pineles—Rumänien, Prof Biel ko ws kl—Bulgarien, Bernard L a z a r e —Frankreich, Bahar — für alle orientalischen Staaten, Dr. Rüls und Bodenheimer—Deutschland Bei der Wahl für Frankreich wurde Nordau vorgeschlagen, der erklärt, daß er unabhängig ohne Mandat weit besser für die Sache wirken könne, auch Rufe: Zadoc Kahn. Die Engländer erklären durch Rubinftein, daß die Engländer, wenn sie auch mit den Beschlüssen des CongrefseS sympathisirrn, sie doch erst nach Rückkehr in ihr Land zwei Kandidaten nomtniren wollen. Dieselbe Erklärung giebt Amerika ab. Zum 3. Punkte Nationalfonds nimmt Dr. Bodenheimer das Wort, führt aus, daß bindende Schlüffe über diesen Punkt bei seiner Wichtigkeit jetzt kaum gefaßt werden können. Es mutz dem Komitee eine endgültige Prüfung überlasten bleiben. Er schlägt die Resolution vor: Die Versammlung erklärt, daß sie die Schaffung eines Fonds zur Förderung der zionistischen Zwecke für nöthig halte und dem nächsten Congreste einen Entwurf darüber vorzulegen sei. (Beifall.) Dann nimmt Prof. Schapiro das Wort und führt aus, daß man jetzt wenig Beschlüsse fasten könne. Er wolle sich mit allen Kräften der Sache widmen, Details könne man nicht besprechen. Die Zahlen die er in seinem Vorschläge angegeben, sind natürlich ohne Belang, sie sind nur Ziffern. Der phantastische Vorschlag des Prof. Schapiro lautet: Stellen wir uns vor, unsere Ahnen hätten der ihrer Auswanderung ins Exil eine, wenn auch noch so kleine Summe für künftige Zeiten gesichert, so würden wir heute damit größere Territorien erwerben können. Was unsere Vorfahren theils nicht gekonnt, theils versäumt haben, das sind wir zu thun verpflichtet für uns und unsere Nachkommen. Legate für künftige Zeiten unterliegen aber der Gefahr, später nicht zu dem ursprünglich beabsichtigten Zwecke verwendet zu werden. Dieser Sorge soweit als möglich Rechnung zu tragen, ist das Bestreben dieses Vorschlags. 1. Es sollen von allen Juden der Welt, von Arm und Reich, ohne jeglichen Unterschied, soweit cs die Gesetze derjenigen Staaten, denen die betreffenden Juden angehören, erlauben, einmalige und periodische Beiträge zur Begründung eines allgemeinen jüdischen Fonds gesammelt werden. 2. Zwei Drittel des so gebildeten Fonds sollen als Terriiorialsonds betrachtet werden und dürfen nur zur Erwerbung von Jüdischem Territorium verwendet werden, während ein Drittel für Erhaltung und Cultivirung des erworbenen Territoriums, sowie für glcichwichtigc allgemeine jüdische Zwecke Verwendung finden soll. 3. Das erworbene Territorium darf niemals veräußert, auch nicht an einzelne Juden verkauft werden, sondern es kann nur verpachtet werden und zwar auf höchstens 49 Jahre und nach noch auszuarbeitendcu Grundsätzen. 4. Der obererwähnte Fonds darf an Kapital und Zinsen nicht angctastet werden, bevorer eine Höhe von mindestens ll> Millionen Pfund Sterling erreicht hat. 5. Bevor eine Summe aus den Fonds entnommen wird, muß erst für eine Garantie gesorgt werden, daß der Betrag vollauf in höchstens 5t» Jahren wieder ersetzt werde. 6. Zur Verausgabung einer jeden die jährlichen Zinsen übersteigenden Summe aus dem Grundkapital des Fonds bedarf es der Stimmenmehihcit des plebiscitär zu vernehmenden jüdischen Volkes, so gut dieses überhaupt ausführbar ist. 7. Soll der auszugebende Betrag die Hälfte des ganzen Grundkapitalcs übersteigen, so bedarf die Ausgabe eine Stimmenmehrheit pon mindestens zwei Drittel aller erreichbaren Stimmen. 8. Die Verausgabung einer Summe bis zum Betrage der jährlichen Zinsen kann auf Beschluß der Verwaltung geschehen. 9. Soweit thunlich, sollen bevorstehende Ausgaben ein Jahr vorher dem Volke, oder seinen Vertretern vorgeschlagen werden. Nur in dringenden Ausnahmssällen kann sich die Verwaltung im Lause des nächsten Jahres nachträglich Indemnität emholen. 10. Die Verwaltung wird von dem gegenwärtigen Congreß provisorisch bestimmt. Der nächste Congreß bestimmt definitiv für die kommenden zehn Jahre. Im Laufe der nächsten zehn Jahre soll ein festes Statut für die zukünftige Verwaltung aufgestellt werden. 11. Abänderungen dieser Satzungen können nur auf Grund eines Plebiscits mit einer Stimmenmehrheit von mindestens zwei Drittel aller erreichbaren Stimmen vorgenommen werden. 12. Einem solchen Plebiscite muß eine dreimalige Bekanntmachung mit Zwischenpausen von jeweils zehn Jahren vorangegangen sein, die jedesmal so gut als möglich unter alle Juden verbreitet werden mußte. Hierauf Schluß der Debatte, die den Antrag annimmt, „daß an das ganze Volk ein Aufruf erlösten werden soll zur Schaffung der materiellen Grundlage für Anschaffung eines Territoriums beizusteuern und dem Central-Komitee die Technik dazu überlasten." Zum Punkte „Colonisation" nimmt daS Wort Dr. Schnirer: Der Kürze der Zeit halber muß ich mich kurz fasten. Zwei Punkte will ich hervorheben. Soll weiter colonisirt werden? Die Frage mag paradox erscheinen, da die Colonisation ja der einzige Zweck ist. Aber nach dem Programm will der Zionismus die öffentlich-rechtliche Stellung der Juden erstreben. Daher die Frage berechtigt, ob weiter colonisirt werden soll, bevor die öffentlichrechtliche Sicherheit geschaffen. Daher stehen sich zwei Ansichten gegenüber, die Colonisation solle fortgesetzt, bis diese Sicherheit geschaffen, nach der andern aber Unterlasten werden. Jedenfalls könne mit dem bisherigen Modus der Colonisation ein Nationaljude nicht einverstanden sein. Unsere Bewegung ist eine ethische, auf illegalem Wege durch Corruption wollen wir nicht Vorgehen. Weg mit der Bakschichwirthschaft, die nur Schaden anrichtet. (Beifall.: Niemand wird die Wichtigkeit der Kolonieen verkennen, sie sind Versuchsstationen, in diesem Sinne müffen sie fortgesetzt werden. Die Colonisten sollen nicht ewige Schnorrer sein, jeder soll über kurz oder lang selbstständig werden. Zum Schluß faßte Redner sein Referat in folgendes Resümee zusammen: i. Jede weitere Einwanderung von Juden auszusetzen, bis die öffentlich-rechtliche Stellung des Judenstaates gesichert.