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Der Israelit · 1897-09-02 · Heft 70 (2.9.1897) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 70 (2.9.1897)
Date
1897-09-02
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1353 bei Gericht übte, daß er den im Eivilprozeß schuldig gesprochenen Armen, die Summen zu deren Zahlung sie verurtheilt waren, aus der eigenen Tasche vorstreckte. Darauf erwiedert ihm N. Rachman: Wenn du so erklärst, verleitest du Israel zu Betrug. Er fährt dann fort: warn nx rcra pn nx p nvr np-rsr: acsra hö? .itc nx xvca N'NL' rrpnr actw: rn S”m nx a"na? „Was bedeutet Recht und Gerechtigkeit; er richtete und sprach den Unschuldigen frei und verurtheilte den Schuldigen, darin lag Recht und Gerechtigkeit, daß er das dem Unredlichen wieder entriß, was er geraubt hatte. Zum Verständnis; dieser Stelle gehört die Bemerkung, daß besonders Rab Juda dem Worte np-tx, ähnlich wie bei np-tx, Almosen, die Bedeutung Milde giebt. Entsprechend der Erklärung des R. Achai Gaon und gemäß den Worten des Midrasch Rabba läge in dem pnx pix, sowie unserem wpnx, zugleich der Begriff der unerbittlichen Gerechtigkeit, welcher Wahrheit und Recht das Höchste ist, wovon selbst ein weiches Herz und milde Regungen den Richter nicht abbringen dürfen. Nachdem unsere Boraüha mit den Worten man nx amx Menschenliebe empfohlen hatte, warnt sie mit np-rxn nx arrx davor, daß Keiner durch falsch verstandene Menschenliebe sich veranlaßt sehen soll, das Recht zu beugen. Liebet die Menschen, so lautet die Mahnung für die geistigen Führer des Volkes, hütet euch aber durch Milde an Unrechtem Orte, das Gesetz der Thora falsch nuszulegen und so das Unrecht zu beschönigen und diejenigen, die euch folgen zur Sünde zu verleiten. Giebt es heutzutage keine Führer, welche diese Mahnung zu beherzigen hätten? Es ist bekannt, wie vielfach in dieser Richtung gesündigt wurde und noch gesündigt wird. Wie oft hört man, daß selbst Rabbiner sich erkühnen, diejenigen, die auf sie hören, von pan .txc, von den Vorschriften der Weisen zu entbinden. „Der bedauernswerthe Reisende, wie kann er es vermeiden, an' ans, verbotenen Wein, zu trinken, wie schwer muß es ihm werden, von den Welsen verbotene Speisen zu verschmähen.' Wie kann mau das verbieten Hat noch nie Jemand solche Redensarten gerade von Rabbinern führen hören. Aus einem falschen, lächerlichen Mitleid maßen sie sich, oft unbewußt, das Recht an, zu lösen intb zu binden, das ihnen in feiner Weise zusieht. Bei pa*n ma'x jedoch bleibt man nicht stehen, aus „Mitgefühl" wird den Frauen ertaubt, das Haupthaar zu entblößen, aus „Mildherzigkeit" gestattet man dem Geschäftsmann einen kleinen und oft auch großen Riß in den Schab bos zu tnachen, unb so weiter bis ins Unendliche. Das gute Herz kennt keine Grenzen. — nx un' am. Wer in solcher Weise sein Lehramt inißbraucht, lädt schwere, erdrückende Verantwortlichkeit aus sich. Uns diene diese Betrachtung dazu, aufs 'Reue den festen Vorsatz zu fassen, ropnxn nx amx zu sein, unbeugsam zum Wohle Israels, zum Wohle der Menschheit, der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. -j’-6x "1 IL'X pxn nx ntrrc rrnn pnA spm pnx pnx p p:. „Gerechtigkeit, Gerechtigkeit verfolge, damit du lebst und in Besitz.nimmst das Land, das Gott, dein Gott dir giebt." (Fortsetz, folgt.) Zeitungsnachrichten und Eorrespondenze«. Deutschland. ** Berlin, 23. August. Während der letzten Wahlagitation war von gegnerischer Seite, wie erinnerlich, behauptet worden, daß über 10,000 jüdische Kinder hier ohne Religionsunterricht aufwachsen. Auf Grund dessen hat das Provinzialschulkollegium Erbebungen in den Schulen anstellen laffen. Vom Polizeipräsidium ist nun vor Kurzem als Resultat der Erhebung der jüdischen Gemeinde eine Lifte mit dem Ersuchen, das Weitere zu veranlaffen zugegangen. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde hat sich infolgedessen veranlaßt gesehen, den Eltern der in der Liste aufgeführten Schüler und Schülerinnen folgendes Circular zu übersenden: „Der Herr Polizeipräsident hat uns auf Veranlaffung des königlichen Provinzial-Schulkollegiums ein Verzeichniß übersandt, aus welchem hervorgeht, daß der Schüler der.keinen Unterricht in der jüdischen Religion erhält, und uns ersucht, auf Grund des § 62 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 das Weitere zu veranlassen. Wir ersuchen Sie demnach ergebenst, uns gefälligst binnen 14 Tagen mittheilen zu wollen, 1. ob die obige Angabe den Thatsachen entspricht, 2. bejahenden Falles, aus welchen Ursachen die TheiU nähme am jüdischen Religionsunterrichte unterbleibt. Zugleich weisen wir darauf hin, daß unsere Gemeinde vier Religions-Schulen unterhält, in welchem während der schulfreien Zeit Unterricht in der jüdischen Religion — an Unbemittelte unentgeltlich — ertheilt wird." Die Veröffentlichung des genauen Resultates ist insofern nicht möglich, als noch zahlreiche Antworten eintreffen. Erwähnt kann jedoch schon werden, daß die Zahl der betreffenden Kinder, soweit die Gemeindeschulen, Privatschulen und höhere Töchterschulen in Frage kommen, sich auf höchstens 1500 belaufen dürfte. Hierbei sind bereits mehr als 500 Kinder unter 9 Jahren mitgerechnet, in deren Schulen zwar jüdischer Religionsunterricht ertheilt wird, aber erst in einer höheren Klaffe, meist der sechsten, beginnt. Die Zahl, die ja selbstverständlich niemalS die Höhe der angegebenen Ziffer erreichen wird, vermindert sich ferner dadurch, daß sehr häufig falsche Angaben gemacht worden sind, deren Richtigstellung erst nach Eintreffen der Antworten möglich sein wird.

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