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Der Israelit · 1897-08-12 · Heft 64 (12.8.1897) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 64 (12.8.1897)
Date
1897-08-12
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1240 Ze1tir«g-«achrrchren und Eorrespondcnze«. Deutschland. Mainz. Der Artikel in Nr. 61 d. Bl. des Herrn Dr. Goldstein hat in allen Kreisen, die es noch wirklich ernst und treu mir dem traditionellen Judenthum meinen, einen Sturm der Entrüstung hervorgerufen. Wir sind mit den Verhältnisien im Elsaß nicht vertraut, wissen auch heute noch nicht, wer Herr „Civis" ist, so daß, wenn wir von einem in Amt und Würden sich befindlichen elsässischen Rabbiner unserer Richtung eine Zuschrift empfangen, man uns nicht vorwerfen kann, leichtfertig einem Artikel Aufnahme gewährt zu haben. Nun da es sich zeigt, daß Herr „Civis" und nicht Herr Dr. Goldstein der Bei - treter der gerechten Sache ist, stehen wir nicht an, unserem Bedauern über die Aufnahme der Zeilen des Herrn Dr. G. hierdurch Ausdruck zu verleihen, wenn dieselben auch das Gute gezeigt haben, daß es sich endlich im Elsaß mächtig zu regen beginnt. Hoffen wir, daß es nicht bei dieser einmaligen Erregung bleibe, der Kampf vielmehr mit andauerndem Muthe zu gutem Ende geführt werde. Von den vielen uns übersandten diesbezüglichen Zuschriften seien folgende vier zum Abdruck gebracht: Au» dem Unter-Elsaß v'ixvn;v tm. Die Erwiederung, welche in Nr. 02 Ihres geschätzten Blattes der Artikel de» Herrn Dr. G o l d st e i n findet, ist so au» der Seele aller gesetzesireucn Jehudim des Elsaß gesprochen, daß man dem Einsender jrwra jmj einen kräftigen ins np" zurufen muß. Mit Befremden und Staunen wird wohl jeder, der einigermaßen in die Verhältnisse der hiesigen Rabbinate eingeweiht ist, gesehen haben, wie Herr Dr. Goldstein eine Lanze für das Consistorium bricht, ja das Consistorium selbst dürfte kaum seinen Blicken getraut haben, als es die Namensunterschrift seines Vertheioiger» contra „Civis" las. Ist es ja Herr Dr. Goldstein, der mit Recht und Unrecht sich am meisten über das Consistorium zu beklagen hat. Es ist ja sehr lobend anzuerkennen, wenn der Mensch, die ihm widerfahrenen Unbilden zu vergessen .strebt, aber um den Preis der Wahrheit darf es niemals geschehen. Und wahr ist eS leider, daß an allem Erschlaffen de» religiösen Sinnes und jüdischen Geistes die Consistorien und ihre Oberrabbiner schuld sind. Die Rabbiner stehen diesen Jnstitionen vollständig machtlos gegenüber und dürfen sich nicht mucksen nnn w und bezügl. nnn, wenn diese Herren sprechen. Oder hielt es Dr. Goldstein damals für bas Judenthum heilsam, als seine Gemeinde die Einrichtung einer npo vornehmen durfte ohne ihn zu fragen, ob die Einrichtung dem m entspreche? Ist es der Fall, warum hat er sich darüber beklagt, daß das rtnBo der mpe fraglicher Natur sei? Ist es etwa nicht wahr, daß o'sxp, deren Vertrauen dem Rabbiner fraglich erschien, weßhalb er sie als invo erklärte, von dein Oberrabbiner das nmw wiedergegeben worden ist, ohne, daß der Rabbiner nach dessen Gründen gefragt wurde. Und hat fürder nicht der Herr Oberrabeinen axp, der in der Synagogenverwaltung einer Gemeinde sitzt, in welcher ein gesetzestreuer Rabbiner ernannt worden ist, vertröstet: „Es wird beim Alten bleiben, d. h. der orthodoxe Rabbiner darf ihn nicht hindern, sein Fleisch am nse* weiter zu verkaufen? Thntsächlich mui te sich dieser Rabbiner zufrieden geben, wenn der ssp nicht selbst am nsr aushackte uno sein Sohn in der Metzgerei nicht mehr am rar schrieb, obgleich der satp außer der Metzgerei noch jüdischer Gaflwirth ist und sogar Filet vorscht iB'-nnK npjo). Mit Dank muß daher jeder, der noch jüdisch denkt und fühlt, dem „Civis" seine Anerkennung zollen, daß ec so fceimüthig in die Öffentlichkeit tritt und die Regierung auffordert pivn hv 'wsb zu sein; denn ein Unglück wird es sicherlich nicht sein, wenn diese veralteten Institute schwinden und ihr schädliches Wirken eininal einstellen würden, nrm. Straßburg i. E. In Nr. 61 des „Israelit" befand sich ein Artikel des Herrn Rabbiner Dr. Go Idstein in Mutzig, in dem er in maßloser Weise über den sich „<ivis" nennenden Verfasser mehrerer Artikel in verschiedenen clsässer Blättern herfällt. Herr G. wirft diesem Verfasser „Unkenntniß, Gehässigkeit, Aufhetzungssuchi, Taktlosigkeit, Aufreizung und anderes mehr" vor. Der Angegriffene ist, obwohl seine Artikel ohne Namensnennung erschienen, doch Jedermann im Elsaß bekannt, unb zwar bekannt als ein höchst ehrenwerther, charakterfester, in den höchsten Schichten der Gesellschaft angesehener Mann, dessen Herz warm schlägt für das Jndenthum und seine Interessen; ein Mann, der sich seit Jahren in höchst uneigennütziger Weise den größten Anannehmlichkeiten aussetzt, um gegen verschiedene Mißbräuche anzukämpfen, ein Mann, der verschiedene Institutionen ins Leben gerufen hat zur Wahrung und Förderung der Kenntniß der Religion und ihrer Gebräuche; und in allen diesen Kämpfen stand dieser Mann allein. Einen solchen Mann wagt Herr Dr. Goldstein öffentlich zu beschimpfen! Man möge mir verzeihen, wenn ich an eine bekannte Fabel erinnere: Eine Ziege sah einen Wolf kommen. Sie kletterte schleunigst auf ein Dach und beschimpfte ihren herannahenden Feind auf die schmählichste Weise. „Nicht du schimpfst mich," sprach der Wolf, „sondern das Dach, das dich beschützt." Herr Dr. G. fühlt sich sicher, denn er spricht ja zu Gunsten des Consistoriums, also auch gedeckt durch das Consistorium. Er denkt wohl: Wenn das Consistorium für mich ist, wer kann wider mich sein? In welcher Weise widerlegt Herr Dr. G. nun eigentlich seinen Gegner? Er gefällt sich darin, das

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