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Der Israelit · 1897-08-09 · Heft 63 (9.8.1897) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 63 (9.8.1897)
Date
1897-08-09
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1231 Dritter Tag, 31. August. 5. Sitzung, Beginn 9 Uhr Vormittags. Tagesordnung: Fünfter Punkt. Hebräische Literatur, Referent Dr. M. Ehrenpreis. Dritter Tag, 6. Sitzung, Beginn 3 Uhr Nachmittags. Tagesordnung: Sechster Punkt. Bestimmung des nächsten Congreßortes und Einsetzung eines Bureaus. Siebenter Punkt. Congreßabschied mit Resumirung der Beschlüsse. * * * Zuschriften, welche die einzelnen Referate betreffen, sind an die Referenten oder an den Schriftführer der vorbereitenden Commission: Herrn Dr. Kokesch, Hof- und Gerichtsadvokaten, Wien, 1., Singcrstraße 25 zu adressiren. Mitglied des Congreffes kann Jeder werden, dessen bis 15. August erfolgte Anmeldung von der vorbereitenden Commission genehmigt worden ist, und der sich mit dem allgemeinen Programm des Zionismus (Schaffung einer völkerrechtlich gesicherten Heimstätte für diejenigen Juden, die sich an ihren jetzigen Wohnorten nicht assimiliren können oder wollen) förmlich einverstanden erklärt. Außer Mitgliedern können dem Congreß auch andere Personen als Zuhörer beiwohnen, vorausgesetzt, daß sie bis 25. August beim Bureau des Con greffes in Bafel angemeldet find. Das ursprüngliche Prograinm ist hiernach wesentlich modificirt. Vom „Judenstaat" ist nicht mehr die Rede. Auch nicht von dem Erwerb Palästinas zu diesem Zwecke. Indem die Zionisten dieses Zugestä'ndniß an die große Masse der Juden der ganzen Well gemacht haben, haben sie gleichzeitig eine ihrer besten Triebfedern, die nationale Begeisterung für das angestammte Land preisgegebeu und so ihre Aufsicht auf ihren Fortbestand bedeutend rednzirt. Italien. § Rom, 25. Juli. Zwischen unserem Municipium und der hiesigen Cultusgemeinde (rniversiä Israelitica) wurde in der vergangenen Woche ein Vertrag vereinbart, in dem Erfteres sich verpflichtete, am Tiberufer (Lungo Tevere Conei) einen geeigneten Platz im Werthe von 100 <»00 Lire zum Bau eines Tempels darauf abzutreten und erhält es dafür von Letzterer im ehemaligen Ghetto einen geeigneten Platz, um darauf einen Monumentalbau aufführen zu können. Da aber das vom Municipium abgetretene Terrain eine große Ausbeute an geschichtlichen und Kunstgegenständen verspricht, so hat unsere Cultusgemeinde zugesagt, daß sie alle Antiquitäten, die dort gefunden werden sollten, der Stadt unentgeltlich überlassen werde. Ferner hat sich unsere Cultusgemeinve verpflichtet, den ihr abzutretenden Platz nur zum Bau eines Tempels, der auf allen vier Seiten über 24 Meter hoch sein wird, und dann zur Anlegung von Gärten sund^Schulgebäuden, keineswegs aber zu commerciellen Zwecken zu verwenden. Der Tempel muß binnen fünf Jahren fertig sein, sonst muß die Cultusgemeinde der Stadt jährlich 3000 Lire als Strafe zahlen. Sollte aber der Tempel auch nach zehn Jahren noch nicht gebaut sein, so wird der ganze Vertrag für Null und nichtig erklärt. Transvaal.? Johannesburg. In der Transvaal Republic sind die Juden, trotzdem ihrem geschäftlichen Fortkommen keine Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden, keineswegs vollkommen gleichberechtigt. So köttnen sie unter anderem weder in den Volksrath gewählt werden, noch können sie eine amtliche Stellung bekleiden. Am 30. Juli fand eine große, jüdische Volksversammlung statt, welche sich mit dieser Angelegenheit beschäftigen sollte. Mr. S. Gold reich, der zum Vorsitzenden gewählt wurde, setzte die Nothwendigkeit auseinander, die volle Gleichberechtigung zu erstreben. Die Versammlung beschloß nach lebhafter Diskussion eine Kommission zu wählen, welche mit den obersten Regierungsbehörden in Verhandlungen eintreten soll. Je nach dem Resultat dieser Verhandlung soll eine neue größere Versammlung einberufen werden. — Seit einigen Wochen ist hier ein polnisch-jüdisches Theater. An allen Straßenecken sind die Plakate mit großen jüdischen Lettern angekledt. Heute wird; „Die Wilnaer Machloke über die Jerusche der Brüder Lurie" aufgeführt. Gerichtszeitung. ** Colmar, 2. August, lieber die Gerichtsverhandlung gegen einen des Betrugs, der Hehlerei und Urkundenfälschung schuldigen Hochstapler entnehmen wir der „Straßb. Post" Folgendes: Angeklagt waren: 1) Israel Landau, 31 Jahre alt, aus Dubno-Dvmitofka in Rußland, ohne festen Wohnort, und 2) Moritz Straßer, 22 Jahre alt, Kaufmann aus Weitersweiler, zuletzt in Straßburg. Landau, der nerven- und rückenmarkteidend ist, war ursprünglich Privailehrer, aber sein Leiden machte ihm eine geordnete Thätigkeit unmöglich. In seiner engeren Heimath, wo er nach einem Berichte des Kiewer Konsulats nicht im allerbesten Rufe stand, war man ihm wahrscheinlich nicht freigebig genug. Er wandte sich darum nach Deutschland, angeblich, um bei ärztlichen Autoritäten Heilung zu suchen, in Wahrheit aber, um das Publikum in unerhörter Weise auSzubeuten, bis er schließlich, als Schwindler entlarvt, wegen Betrugs und Urkundenfälschung vom Landgericht Leipzig zu 11 Monaten Gefängniß verurtheilt und nach Verbüßung dieser Strafe zwangsweise über die Grenze geschafft wurde. Abschreckenden Erfolg

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