Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 61 (2.8.1897)
- Date
- 1897-08-02
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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erheben gewesen wäre. Zu einem Eingreifen von Aufsichtswegen liegt aber ein Anlaß nicht vor, da die Polizeiverwaltung in dem vorliegenden Falle nur innerhalb ihrer Befugnisse gehandelt hat." ** Kolderg. Sonntag, den 25. Juli, fand die Feier des 23-jährigen Bestehens des hiesigen jüdischen Kurhospitals in Gegenwart vieler Gönner und Freunde der weithin segensreich wirkenden Anstalt im Betsaale daselbst statt. Ausgezeichnet war die Feier durch die Anwesenheit eines Wohlthäters, der das Komitee zur Herstellung eines Neubaues durch opferwillige Begeisterung in seinem Bestreben ermuthigt und unterstützt. Nach einleitenden liturgischen Gesängen betrat Herr Rabbiner Dr. Goldschmidt die Kanzel. In weihevollen, herzbewegenden Worten schilderte der Festredner das Entstehen und stetige Wachsen des mit kleinen Mitteln begonnenen humanen Werkes und widmete allen Wohlthätern nah und fern warme Dankesworte. Klar und deutlich stellte er die zunächst liegenden Ausgaben fest, zu deren Lösung in nächster Zukunft sich schon jetzt alle Kräfte vereinigen müssen. In Anlehnung an Jesaia 54, 2: „Verbreitere den Raum deines Zeltes und weithin sollen die Teppiche deiner Wohnung sich spannen", wies er auf die unbedingte Nothwendigkeit hin, an die Stelle des jetzigen, nicht mehr zweckdienlichen Baues, der dem Verfall entgegeneilt, einen Neubau zu errichten, der allen hygienischen Anforderungen der Gegenwart, insbesondere an Luft und Licht entsprechen soll. Wie er mit freudiger Genugthuung das bisher von edlen Menschenfreuden Geleistete anerkenne, so hege er auch das volle Vertrauen, daß das Werk der Barmherzigkeit einer schönen Vollendung entgegengeführt werden würde; neue Pflichten werden neue Liebe wecken. Fehlendes werde ergänzt werden. Die Bereitwilligkeit hierzu sei um so sicherer zu erwarten, als dieses Werk der Humanität, wiewohl in seinem unmittelbaren Wirken confessionell begrenzt, weit über diese Grenzen hinaus vorbildlich anregend und aneifernd gewirkt hat und wirken wird. Es sei darum zugleich ein Werk der Versöhnung und des Friedens, geeignet und berufen, sociale und religiöse Gegensätze auszugleichen und innerhalb der jüdischen Religionsgemeinschaft auch bei sonst widerstrebenden Meinungen alle Kräfte zu sammeln. Die mächtige Wirkung der vernommenen Worte auf die andächtig lauschende Versammlung ist begründet wie durch das erhabene Ziel so durch die Persönlichkeit des Redners, der 34 Jahre seines Lebens vorzugsweise mit rastloser Arbeit für das Gelingen des nun zur Blüthe gelangten Werkes ausgefüllt hat. Möge es dem verehrten Manne wie dem Vorstande und Kuratorium vergönnt sein, auch die so sehr ersehnte Frucht zu pflücken, mit der in zwei Jahren zu begehenden Feier des 25-jährigen Bestehens der Anstalt die Eröffnung des im Herbst dieses Jahres zu beginnenden Neubaues verbinden zu können. ** Karl-ruhe i. B., 24. Juli. Eine Streitfrage beschäftigt jetzt den Oberrath der Israeliten. Ein Justizrath aus dem Posenschen ist in der Gemeinde X., wo einer seiner Söhne wohnt, gestorben und auf dem jüdischen Friedhose begraben worden. Die Wittwe der Verstorbenen richtete später an den Synagogenrath zuX., wohin sie nach dem Tode ihres Gatten übergesiedelt war, das Gesuch, ihr die WiederauSgrabung der Leiche ihres Gatten zu gestatten da sie wegen der weiten Entfernung des israelitischen Friedhofes die Leiche auf dem allgemeinen Friedhofe beisetzen möchte. Thalsächlich ist die Entfernung zum israelitischen kaum größer als zum allgemeinen Friedhof. Der wahre Grund für das Gesuch dürfte wohl darin zu suchen sein, daß der Sohn der Gesuchstellerin, ein Arzt, inzwischen zur katholischen Kirche übergetreten ist. Die zuständige israelitische Behörde lehnte das Gesuch pure ab, weil seine Gewährung sich nicht mit dem jüdischen Religionsgesetz verträgt. Das Großherzogliche Bezirksamt X. hat jedoch geglaubt, dem von dem Oberrath der Israeliten erlaffenen Verbot ein entscheidendes Gewicht nicht beilegen zu sollen und theilte der Gesuchstellerin mit, daß ihrem Vorhaben nichts im Wege stehe. Seine Zuständigkeit zu dieser Entscheidung begründete das Bezirksamt damit, daß, weil eine Rechtsnorm, welche etwa die Verwaltungsgerichte für zuständig erklären würde, nicht bestehe, die Streitigkeit aber zweifellos öffentlichrechtlicher Natur sei, „nach allgemeinen Grundsätzen" das Bezirksamt als Verwaltungsbehörde als zur Entscheidung berufen angesehen werden müffe. Der Oberrath appellirte hiergegen an das Ministerium und dieses entschied, daß obwohl der Ausgrabung der Leiche in politischer Hinsicht nichts entgegenstehe, der Austrag der Sache zwischen der Gesuchjtellerin und der israelitischen Friedhofsgemeinde doch dem geordneten Wege Vorbehalten bleibe, als welcher die verwaltungsgerichtliche Klage die Beschwerde an das dem Oberrath Vorgesetzte Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts inbetracht kommen wird. Oe st e rr.-Ungar. Monarchie. ** Wien, im Juli. Der Besuch des Königs von Siam bei den Kaiserhöfen in Wien und Berlin veranlaßte einen Leser der „Oefterr. Wochenschrift", nachstehende Mittheilungen zu senden: Das Königreich Siam gehörte bis in die neueste Zeit zu den Ländern, welche von den Juden grundsätzlich gemieden wurden, weil die Religion und die Sprache ihrer Bevölkerung sie von einer Ansiedlung abgffchreckt haben. Die Religion der Siamesen ist bekanntlich der craffeste Buddhismus: in einem weißen Elephanten verehren sie das Symbol der höchsten Gottheit. Ihre