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Der Israelit · 1897-07-26 · Heft 59 (26.7.1897) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 59 (26.7.1897)
Date
1897-07-26
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1148 Aussagen einer gewissen Person als durchaus falsch befunden worden, wodurch eine hohe Person angegriffen wurde. Die Sache ist dem Herrn Ersten Staatsanwalt in Memel angezeigt, worauf ein Termin zur Vernehmung der Zeugen in Piökuls den 8. Mar v. I. anberaumt morden. Die vereioigten Zeugen haben beim Königlichen Amtsgericht ausgesagt, daß der Inhalt des Artikels nicht richtig sei, und die Sophie Melamed hat selbst zugestanden, daß sic ihren nächsten Nachbarn dringend gebet»« habe, sie nach Retow zu bringen, um sich römisch-katholisch taufen zu lasten, was auch geschehen ist. Auch hat die Melamed als Beweis ihrer Aussage eine beglaubigte Kopie des Taufscheins dem Herrn Amtsrichter übergeben. Als der Chef Nedacteur Dr. I. Rülf dies erfahren hatte, bat er unter dem 18. Mai in einem Brief um Entschuldigung, woraus die angegriffene Person die Klage zurückgezogen hat. Die Redactivn dankt dafür und drückt ihr Bedauern aus, daß ein solches Mißverständniß stattgefmwen hat." ** München, im Juli. Durch die jüngsten Forschungen Koch's in Südafrika hat eine mediciuische Anschauung des Talmuds, wie Dr. Mar Calvary in einem geistvollen Aussatze in der „Münchener medicinischen Wochenschrift" zeigt, eine interessante Beleuchtung erfahren. Bei seinen Studien über die Rinderpest hat Professor Koch gefunden, daß bet den von dieser Krankheit befallenen Thieren die Galle, das Product der Leber, eine besonders große Menge wirksamer Antitorine enthalte und hat die Entdeckung auch alsbald practisch nutzbar gemacht. Daß die Leber erkrankter Thiere specisische Heilkörper gegen die betreffende Krankheit in gewissen Fällen bilde und aufspeichere, ist auch von den Rabbinen des Talmud mit aller Bestimmtheit ausgesprochen worden. Unter denjenigen Fällen, in welchen es gestattet ist, am Versöhnungsfeste Speise zu sich ju nehmen, wird nämlich im Talmud auch der genannt, daß ein Mensch von einem „tollen" Hunde gebissen worden ist, und zwar solle man, so heißt es dort, das Thier tödten und gewisse Theile der Leber unverzüglich dem Gebissenen zu essen geben. Wenn man bedenkt, wie streng die Rabbiner über das Speiseverbot am Versöhnungsseste gewacht haben, so muß man annehmen, daß sie jene Vorschrift nicht aus bloßer Vermuthung, sondern ans gewichtige Beobachtungen gestützt, ertheilt haben. Dies geht noch besonders aus der bezüglichen Discussion im Talmud hervor, in der betont wird, daß der Ausbruch der Hundswuth bei dem gebissenen Menschen um so leichter verhütet werden kann, je eher man bei diesem die erwähnte Maßregel anwendet. Offenbar ist es die Anschauung der Rabbiner gewesen, daß die Leber des kranken Hundes wirksame Antitoxine enthalte und die Gewebe des sie genießenden Menschen giftfest gegen die in den Körper eingcdrungenen Toxine mache, wenn ihnen auch die modernen theoretischen Erwägungen fremd waren. Interessant ist auch die auffallend genaue Charakterisirnng des „tollen" Hundes im Tattnnd: „Er hat das Maul geöffnet, der Speichel rinnt herab, die Ohren hängen schlaff, er hält den Schwanz zwischen den Schenkeln, schleicht umher an den Seilen der Straße und bellt mit tonloser Stimme." Aus Bayern. Die verschiedenartigsten, bald mehr, bald weniger einleuchtenden oder durchführbaren Maßnahmen und Vorschläge zur Sicherstellung einer entsprechenden Pension und Reliktenversorgung für israelitische Religionslehrer haben in diesen Blättern bereits Ausdruck gefunden. Auch die nachfolgenden Zeilen mögen einen Fingerzeig in dieser Richtung bieten, denn sie dürften sich, wenn auch zunächst nur für bayrische Verhältnisse berechnet, wohl sinngemäß ans andere Gegenden anwenden bezw. mobutteren lassen. Da die einzelnen Regierungen sich zu einer staatlichen Regelung beregter Verhältnisse ablehnend verhalten, muß es Sorge der Religionslehrer sein, Pensions- und Rettktenversorgungskaffen zu gründen. Haben ja selbst die staatlich angestellten und m obiger Hinsicht einigermaßen sichergestellten Bolksschullehrer noch allerorten private Hilsskaffen gegründet. Thatsächlich besitzen auch die meisten vder vielleicht alle jüdischen Lehrervereine Unterstützungskaffen. Es wird sich also darunl handeln, denselben reichliche Fundationszuschüffe zuzuführen, ohne die schwachen Schultern der Mitglieder, deren Leistungsfähigkeit beschränkt ist, übermäßig zu belasten. Zu diesem Zwecke möchte ich aus eine Einrichtung aufmerksam machen, wie sie in Bauern bei den öffentlichen Volksschulstellen eingeführt, bezw. gesetzlich angeordnet ist. Bei allen Schulstellen treten von Zeit zu Zeit längere oder kürzere Vakaturen ein. Die Stellen werden bis zur Wicderbesetzung interimistisch verwest. Das Gehalt des Verwesers wird aus dem Stelleneinkommen bestritten, die sich ergebenden Ueberschüffe fallen als sogenannte Jntcrkalarien der unter staatlicher Oberaufsicht stehenden, von Lehrern aber verwalteten „Witlwen- und Waiscnpensionskaffe" zu. Daß die anfallenden Beträge recht erheblich sind, läßt sich denken. Zn dieser Kasse haben auch die Lehrer festgesetzte Beiträge zu zahlen sowie bei der ersten Anstellung und jeder folgenden Gehaltserhöhung einen entsprechenden Prozentsatz an Oie Kasse als einmalige Gebühr zu leisten. Sollte sich diese Einrichtung nicht auch auf Religionslehrer uttb Religionsschnlstellen anwendcn und einführell lassen d Jedenfalls dürfte die Sache eines Versuches tvertb sein. Zunächst wäre die Mithilfe des Staates zu erstreben und, gleich guten

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