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Der Israelit · 1897-07-19 · Heft 57 (19.7.1897) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 57 (19.7.1897)
Date
1897-07-19
Page
– (sequence 3)
Language
German
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iiii AeiturrgSnachrtchten und Eorrespondenzen. Deutschland. ** Berlin. Ein neu erschienenes Buch über die Juden in Algier gibt dankenswerthe Aufschlüsse über die Berechtigung der Klagen, die gegen die dortigen Juden erhoben werden. Wie Louis Forest in seiner Studie „die Naturalisation der algerischen Juden und der Ausstand von 1871" nachweist, waren es die in Algier lebenden Franzosen, die die bürgerliche Gleichstellung der Juden anregten, und zwar zunächst in ihrem, der Franzosen, Jntereffe. Die Landesherren wünschten selbst, mit Gleichberechtigten zu thun zu haben, und wenn Napoleon III. den Vertretern der algerischen Juden Versprechungen gab, die Emilie Olivier in der Sitzung vom 19. Juli 1870 besonders betonte, so geht daraus hervor, daß die Deputation von Tours, die das Dekret Cremieux EndeOctober 1870 erließ, nicht etwa eine Art Unterschleif trieb, der in der allgemeinen Verwirrung unbeachtet zu bleiben Aussicht hatte, sondern eine Verordnung vollzog, die von langer Hand vorbereitet und überlegt worden war. Das Dekret war von Emilie Ollivier bereits festgestellt, und Cremieux hatte, wie Forest weiter nachweist, umsomehr die Pflicht gehabt, es zu unterzeichnen, als es ein Theil der großen liberalen, von der Gruppe der Linken verlangten Reformen war, die zu verkürzen völlig unrechtlich gewesen wäre. Wenn heute verlangt wird, das Dekret abzuschaffen, so ist das vollkommen unsinnig, nicht nur deßhalb, weil man Staatsbürger einer bestimmten Klaffe überhaupt nicht rechtlos machen darf, und besonders, weil die Aufhebung der Emancipation gerade Denen die größten Unannehmlichkeiten bringen würde, in deren Jntereffe die Antisemiten sie verlangen. Die Zustände, die vor dem Dekret Cremieux herrschten, diejenigen also, deren Abstellung die Franzosen in Algier selbst wünschten, würden sich in verschärfter Form einstellen, und man würde nur in ganz kurzer Zeit die Emancipation wieder Herstellen müffen. Doch die Sachen sind noch nicht so weit gediehen. Die Aufhebung des Edikts Cremieux zu erreichen, hoffen die Antisemiten selbst nicht. Sie wollen nur aufs Neue manifestiren und die Ereigniffe so darstellen, als ob feit dem großen Aufstande von 1871 alle Unruhen in Algier einzig und allein Folge der Judenemancipation sind. Es wird nicht schwer sein, ihnen entgegenzuhalten, daß der Aufstand, der von Sidi Mokrani geleitet wurde, gerade in den Provinzen und Gegenden am schönsten war, wo es keine Juden gibt. Weder in Kabylien noch in der Gegend von Aurös noch in der Sahara wohnen Juden. Wie viele, besonders administrative Mißgriffe Anlaß gegeben haben zu dem Aufstande von 1871 weift Forest ebenfalls nach. Wenn die Araber sich erhoben, so geschah es nicht, weil die Juden staatsbürgerliche Rechte erhalten halten, sondern weil sie selbst der ihrigen beraubt waren. Dieser Punkt ist streng fesizuhalten, und wenn man an dein Eoikte Cremieux etwas ändern will, so kann das nur in dem Sinne geschehen, daß man es erweitert. Karlsruhe, 14. Juli. ^Von Herrn Stadt- und Conferenz-Rabbiner Dr. Appel erhalten wir folgende Zuschrift: „In dem Leitartikel „die Karlsruher Friedhofsfrage" in Nr. 53 Ihres Blattes finden sich einige Unrichtigkeiten, deren Rectificirung mir durch folgende Darstellung des Sachverhalts geboten erscheint: Schon seit Jahrzehnten schwebt dahier die Frage der Beseitigung des alten, im Jahre 1826 geschloffenen, isr. Friedhofs. Anfangs dieses Jahres nun stellte der Stadtrath dahier bei Großherzogl. Bezirksamt den Antrag, einen neuen Ortsbauplan für die Gegend beim Friedrichsthor zu genehmigen. Da dieser Plan den Bestand des alten isr. Friedhof gefährdete, wurde vom Synagogenrath, sowie vom Stadtrabbinat dagegen Einsprache erhoben. Ueber diese Einsprachen entschied der Bezirksrath in seiner öffentlichen Sitzung vom 4. Mai d. I., und zwar dahin, daß der Antrag des Stadtraths genehmigt wurde. In den beigegebenen Gründen hieß es: „Zu vorstehendem Erkenntniß gelangte der Bezirksrath, da nach seiner Ansicht eine Verbreiterung des Gehwegs in der Kriegsstraße und des Zugangs der Kronen- und Sreinstraße in die Kriegsftraße eine dringende Nothwendigkeit ist; ebenso sind Erheberhäuschen, Aufstellung einer Brückenwaage und Abort an dieser Stelle ein Bedürsniß. Diese Anlagen sind jedoch nur durch Hinzunahme des alten isr. Friedhofs möglich. Von Seiten des Synagogenraths und des Stadtrabbinats Karlsruhe ist Einsprache erhoben worden. In derselben wird in erster Linie die Nothwendigkeit des Projekts bestritten; es wird ferner betont, daß eine Demolierung des Friedhofs die religiösen Gefühle der isr. Gemeinde verletze und außerdem unvereinbar sei mit der durch die Verfassung den Mitgliedern einer Religionsgesellschaft gewährleisteten Rechte. Ueber die Verpflichtung zur Abtretung hatte jedoch der Bezirksrath nicht zu befinden, da die Entscheidung hierüber dem Gr. Staalsministerium zufteht." Gegen diese Entscheidung des Bezirksraths wurde sowohl vom Synagogenrath, als auch vom Stadtrabbinat bei Gr. Ministerium des Innern Rekurs erhoben. Sollte aber auch dieser Rekurs verworfen werden, so ist damit noch nicht die Frage entschieden, ob zur Expropriation geschritten wird. Diese Frage unterliegt vielmehr der Entscheidung des Gr. Staats- Ministeriums, das zu prüfen hat, ob dem Jntereffe

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