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Der Israelit · 1897-07-15 · Heft 56 (15.7.1897) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 56 (15.7.1897)
Date
1897-07-15
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1093 lung in Anwesenheit des Verbandsanwaltes und des Direktors der Frankfurter Genoffenschaft statt. Herr Geh. Reg. Jung spricht zunächst seinen Dank aus für die freundliche Einladung, wie für die liebenswürdige Aufnahme und entledigte sich gern der angenehmen Pflicht, namens des Gr. Ministeriums des Innern den Vorschußverein Gailingen, wie den Kassierer desselben zu ihrem Jubiläum recht herzlich zu beglückwünschen. Redner rühmt den Aufschwung des Vereins, der solchen der umsichtigen Leitung seiner Vorstände und Aufsichtsräthe, insbesondere Herrn Harburger zu verdanken habe. Er wünsche dem Verein weiteres Blühen und Gedeihen, wie dem Jubilar auch ferner eine segensreiche Thätigkeit. Nach Schluß der über fünf Stunden andauernden Versammlung vereinigte ein reiches Mittagsmahl im Cafe Biedermann die Mitglieder zu gemüthlichem Beisammensein, wobei nochmals des hochverdienten Kassiers, sowie der hiesig. Einwohner-' schaft, welche den Gästen sreiesNachtquartier gewährt hatte, dankbar gedacht wurde. Herrn Harburger wurde von Seiten des Vereins in dankbarer Anerkennung seiner Verdienste um denVerein durch Herrn W. Moos ein ansehnliches Werlgeschenk über- Jbs reicht. Den Schluß ft der Feier bildete t ssmff (lisch ts Sa/Mitorwsft Davos. (Text siehe Seite 1099 der ersten Beilage.) ein großes Bankett, an welchem sich die ganze Gemeinde, ohne Unterschied der Confession beiheiligte. Auch hier wurde den Gefühlen der ganzen Gemeinde gegen die Jubilare in schwungvollen Worten Ausdruck verliehen. O e sterr.-U ngar. Monarchie. ** Wien. (Der Stadtrath gegen die armen Kinder.) Nulla dies sine linea. Es vergeht kaum eine Stadtrathssitzung, in welcher nicht eine Maßregel beschlossen würde, welche den einfachsten Begriffen der Humanität widerspräche. Dem Beschluß, nach welchem die Gemeinde von dem Zinsenertrage aller in ihrer Verwaltung stehenden wohlthätigen Stiftungen einen Antheil von fünf Prozent fordert, kann das schon bei der letzten Budget-Debatte hervorgetretene Bestreben bei den sogenannten „Armenlernmitteln" Ersparniffe zu machen, würdig an die Seite gestellt werden. In der Sitzung des StadtratheS wurde beschloffen: Es sei den Bezirks-Armeninftituten das Recht zuzuerkennen, über die einlangenden Gesuche um Verabreichung der Armenlernmittel auf Grund eingehender Erhebungen endgiltig zu entscheiden. Die diesfällige bisherige Thätigkeit des Ortsschulrathes, sowie jede andere in den Normen erwähnte Mitwirkung des Ortsschulrathes in dieser Angelegenheit hätte in der Folge zu entfallen. Das Armeninftitut jedes der neunzehn Bezirke Wiens sei zu ersuchen, daß nur bei zweifellos erwiesener Armuth den Schulkindern der Bezug der Armenlernmittel, und zwar in der Regel nur der beschränkte und nur ausnahmsweise der unbeschränkte zuerkannt, und darauf geachtet werde, daß mit dem nach der Berechnung der städtischen Buchhaltung auf den betreffenden Bezirk entfallenden Betrag das Auslangen gefunden werde. Ein vor einiger Zeit gestellter Antrag, daß Kinder, deren Eltern Ausländer oder nicht Wien wohnhaft ^sind, nicht mit Armenlernmitteln zu betheilen sind, wurde als mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht im Einklang stehend, abgelehnt, jedoch wurde beschloffen, die Armenräthe anzuweisen, bei den Erhebungen über die Vermögens - und Familienverhältniffe solcher Eltern oder deren Stellvertreter mit der größten Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit und aller Strenge vorzugehen, da im Allgemeinen bei solchen Kindern von der Voraussetzung ausgegangen werden kann, daß die Eltern oder deren Stellvertreter im Stande sein werden, zu den Verpflegs- und Erziehungskosten auch noch die verhältnißmäßig geringen Kosten für die Anschaffung der Lernmittel aufzubringen. Wenn wir auch auf die Logik, welche dem letzten Theile des Beschlusses zu Grunde liegt, nicht näher eingehen, so geht doch aus dem Ganzen hervor, daß die Maxime der Antisemiten, in allen Fragen den Parteiftandpunkt in erste Linie zu stellen, auch bei der Betheilung armer Schulkinder mit Lernmitteln gewahrt werden soll. Bisher wurde der Hergang eingehalten, daß das Armeninstitut über di'e einlaufenden Gesuche die Erhebungen pflog und der Ortsschulrath die Entscheidung fällte. Nunmehr soll diese Entscheidung dem Ortsschulrathe entriffen und gleichfalls jdem.Armenrathe?zugewiesen werden.

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