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Der Israelit · 1897-07-08 · Heft 54 (8.7.1897) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 54 (8.7.1897)
Date
1897-07-08
Page
– (sequence 10)
Language
German
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■" *>'*f5jf w. ^pp^.,j -u fij : 1054 zu bringen, mit der Aufforderung energische Schritte zu unternehmen. Sollte all dies erfolglos bleiben, so find fortwährend Protestversammlungen zu veranstalten. Die Commission wird aus ihrer Mitte eine dreigliederige Deputation wählen, die beim Ministerpräsidenten und Justizminister vorstellig werden wird." Zcttung-nachrtchren unv Correspondcnzeri. Deutschland. §§. AitK Bayern, 5. Juli. Die in Bezug auf die israelitische Glaubensgemeinschaft in Bayern bestehenden Gesetze haben gegen die in den meisten anderen süddeutschen Staaten geltenden denVorzug, daß, wiewohl sie einerseits den Kultusgemeindeverbänden die Rechte einer öffentlichen Korporation verleihen, sowie die Einheit der Religionsgemeinschaft in der Aufrechterhaltung der Hauptgrundsätze des israel. Glaubens verbürgen (cf. Ministerialentschl. vom 29. Juni 1663), andererseits dennoch den bestellten Organen dieser Genoffenschaft in den Einzelgemeinden soviel gleichberechtigte Selbstständigkeit zuerkennen, daß hierdurch deren gegenseitige Unabhängigkeit von einander gewährleistet ist. Keine Kirchenbehörde, kein Konsistorium kann in Bayern generelle Verfügungen über die Gestaltung des Kultus, des Religionsunterrichts, der Armenunterstützung und des sonstigen religiösen Lebens innerhalb der jüd. Gemeinden erlaffen; hiefür ist ausschließlich der betreffende Kreisrabbiner zuständig, dem zwar alle Befugnisse, wie sie den Dienern anderer Kirchengemeinschaften im Jntereffe der Religionspflege eingeräumt worden, zuerkannt find, der aber dennoch von keiner Oberbehörde Anweisung und Dittkiive für die Angelegenheiten seines Rabbinaissprengels anzunehmen braucht. — Man mußte glauben, daß bei einem solchen Berhältniffe gerade diejenigen sich am wohlsten fühlen, denen unter dem Beistände und Schutze der Staatsgewalt eine so freie und selbstständige Stellung eingeräumt ist, und fand es darum unbegreiflich, als auch die Rabbiner Bayerns daran gingen, sich das Leitseil um den Nacken zu werfen und für sich eine organisatorische Einrichtung zu schaffen, die scheinbar alle Keime zur Zerstörung einer freien, an keine Autorität außer die des Regionsgefetzes gebundene Behandlung jüdischer Kultusangelegenheilen, wenn nicht gar zur Herbeiführung eines Centralorgans mit autoritativen Machtbefugnissen in sich trägt. Der erste Ruf zur Schaffung eines solchen Verbandes ging von der Pfalz aus — dem in jüdisch-religiöser Beziehung am weitesten zurückstehenden Theile Bayerns —, dem sich dann auch in naiver Unbefangenheit einige jüngere orthodoxe Collegen anschloflen, während die in Erfahrung gereisten älteren Herren nichts von der Schaffung eines solchen Verbandes wissen wollten. Es war wohl auch nicht eine Hebung der religiösen Zustände im Allgemeinen, sowie in den einzelnen Rabbinaisbczirken insbesondere, welche der Rufer aus der Pfalz von der gewünschten Vereinigung hoffte und erwartete, wohl aber eine Besserstellung der ökonomischen Verhältnisse jener Gemeinden und Rabbinaie, wKch erstere nur gewinnen konnten, wenn der gebildetere und freigebigere Theil der bayerischen Israeliten mit seinen wohlorganisirten und reichdotirten KultusundWohlthätigkeitSstiftungen sich nrit den Israeliten in der Pfalz, die für Leistungen zum Nutzen der Allgemeinheit nur schwer zu haben sind, zu einem einheitlichen Verbände zusammenfügl. Aehnliche finanzpolitische Erwägungen dürften auch für manche andere, in kleinem Wirkungskreise des diesseitigen Bayern amtirende Rabbiner bestimmend gewesen sein, gegen die bessere eigene Ueberzeugung den Zusammenschluß nicht zu perhorreSciren, und die leitenden Personen suchten diesen Stimmungen und Gefühlen, die sie sofort richtig erkannt hatten, entgegenzukommen und ihren Plänea dienstbar zu machen. So laborirt nun dieser Verband bayerischer Rabbiner mit seinem als Kitt dienenden Anhängsel seit vier Jahren in Unternehmungen zur Verbesserung der Rabbinatsverhältnisse, sowie um administrativ und Humanitär jüdische Kultusangelegenheiten herum, und, wehe ihm! wenn eS ihm gelingt, die geplanten UnterstützungS- und Wohlfahrtskasien bald zu sichern, da alsdann — das Gebiet des religiösen Geistes- und Gesetzeslebens ist von jeder Discussion ausgeschlossen — nichts für eine weitere Beratung und Beschlußfassung übrig bleibt. Zwar hat sich dem Verband durch die beabsichtigte Schaffung eines Normallehrplanes für den israel. Religionsunterricht — für Bamberg sowohl, wie für Würzburg, für Augsburg, wie für Schweinfurt, für Landau, wie für Schwabach!! — ein Berathuugsmaterial aufgethan, das für mehrere Jobel hinreicht, ohne zu einem thatlächlichen Endergebniffe zu führen; doch glauben wir, Niemandem nahe zu treten, wenn wir, der eigenen Empfindung folgend, behaupten: wäre nicht die Bayerische Landes-Industrie- und Gewerbeausstellung es gewesen — der tiefsinnigen Vorschläge aus dem Gebiete des einheitlichen Religionsunterrichts wegen wäre im Vorjahre kein halbes Dutzend der Herren zur Conferenz nach der altehrwürdigen Noris gepilgert. Und das wäre nicht einmal schlimm gewesen; vielleicht sogar gut. Denn es wäre alsdann ein Vorkommniß unterblieben, das viele denkende und fühlende Israeliten mit Befremden und Betrübniß erfüllt hat. Doch wollen wir hierüber schwelgen, nachdem Viele durch die Thal den damals gefaßten Beschluß rektificirt haben. Wir würden übrigens über die sogenannte Freie Conferenz der bayerischen Rabbiner bei der Macht- und Thal-

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