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Der Israelit · 1897-07-08 · Heft 54 (8.7.1897) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 54 (8.7.1897)
Date
1897-07-08
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1048 zwei Kategorien. „Eine generelle Erledigung dieser Angelegenheit harrt noch der Initiative der Vereinigung." Nunmehr folgt der Abdruck eines Kapitels aus einem Lehrbuch der Gefängnißkunde, in welchem die jüdischen Speisegesetze einer falschen und gehässigen Beurtheilung unterzogen werden. Da, wie der Bericht sagt, eine Wiederlegung derselben für die Mitglieder der Vereinigung vollends unnöthig ist, so sehen wir mit Interesse den demnächst erscheinenden Mittheilungen entgegen, um zu erfahren, was die Vereinigung zur Begegnung dieser Verdächtigungen gethan hat. Eine homiletische Abhandlung über Förderung einer heilbringenden Gestaltung und Entwickelung jüdischen, religiösen Gemeindelebens beschließt den ersten Theil des Berichts. Derartige Artikel sollen nunmehr öfters erscheinen. Ueber die Di-pensation jüdischer Schüler an Sabbaten und Festtagen folgt nunmehr eine Uebersicht der Bestimmungen in verschiedenen deutschen Staaten. Der Rechnungtzbericht umfaßt die Zeit vom 1. October 1892 bis 1. October 1896. Es wurden gewährt: Subventionen an Gemeinden zum Zwecke der Anstellung bezw. Erhaltung geeigneter Lehrer und Schächter, an Gemeinden zur Errichtung bezw. Reparatur von Ritualbävern, an Gemeinden zum Bau bezw. zur Reparatur von Synagogen, Stipendien als Beihilfe zur Ausbildung zum Rabbinerberufe, als Beihilfe zur Ausbildung zum Lehrerberuse, Subventionen zur Erhaltung ritueller Restaurationen, zur Beschaffung ritueller Militärverköstigung. Diverse Subventionen (Beihilfe zur Herausgabe von actuelle Interessen des gesetzestreuen Judenthums betreffenden Schriften; Beschaffung ritueller Verköstigung an, Peßachfeste in Kranken- und Gefangenen-Anstalten; Beiträge zur Ausbildung zum Sofer, Mohel n. a. m.) Ferner für allgemeine Zwecke im Interesse des gesetzestreuen JudenthumS. Die RechnungS - Aufstellung zeigt leider einen Rückgang der Mitglieder-Beiträge und infolgedessen auch einen alljährlichen Rückgang der Ziffern der gewährten Subventionen. Wir zweifeln nicht daran, daß das erneute Aufblühen der Vereinigung ein stetiges Wachsen der Beiträge im Gefolge hat, und daß somit in Zukunft kräftigere Unterstützungen geleistet werden können. Die „Vereinsnachrichten" enthalten einen Nachruf auf Theodor Homburger y*r, sowie noch sonstige interessante Miltbeilungen über die so überaus segensreiche Thätigkeit der Vereinigung. Die „Notizen" bringen den Abdruck eines Abkommens mit einer Stuttgarter Versicherungsbank, wonach die Mitglieder, wenn sie mit dieser Bank in Beziehung treten, gewisse Begünstigungen genießen. Vielleicht wird in einem der nächsten Berichte mitgetheilt, wieviele Mitglieder hiervon bereits Gebrauch gemacht haben. Ein Vereinstag ist für den Monat September in Aussicht genommen. Möge der Allgütige das heilige Werk segnen! Strasburg i. E., 6. Juli. Der Herr Oberrabbiner des israelitischen Consistoriums dahier, theilt uns mit, daß die ihn betreffende Notiz in Nr. 58 unseres Blattes, wonach derselbe zu einem Kranken ins Bürgerhospital gerufen worden, dieser aber inzwischen unter Assistenz eines evangelischen Geistlichen gestorben sei, vollständig auf Unwahrheit beruhe. Oester r. U n g a r. Monarchie. ** Wien. (Sitzung des Vor ft an des der Wiener Cultusgemeinde vom 26. Juni 1897.) Betreffs Herbeiführung eines Zusammenwirkens in Angelegenheit des Armenwesens wird vorläufig die Erlassung nachstehenden vom Obmanne der III. Section Baurath von Goldschnlidt verfaßten Circulärs an mehrere Vereine beschlossen: „Hochgeehrter Vorstand! Behufs Förderung rationeller Armenpflege im Gebiete der Wiener israelitischen Cultusgemeinde scheint es wünschenswerth, unter den verschiedenen Wohlthätigkeitsanstalten Wien's, ein gemeinsames Vorgehen anzubahnen, damit zur Lösung des schwierigen Problemes, die Armuth zu bekämpfen und zu lindern, eine möglichst sichere Grundlage gewonnen werden könne. Die Vereine, welche wir vorläufig um ihre Mitwirkung ersuchen, sind die folgenden.' 1. Armenanstalt der israelitischen Cultusgemeinde; 2. Israelitischer Frauen-Wohlthätigkeitsverein I. Bezirk; 3. „Chewra Kadischa", I., Seitenstettengaffe 4; 4. Verein zur Unterstützung und Versorgung hilfsbedürftiger Waisen der israelitischen Cultusgemeinde in Wien; 5. Israelitische Allianz zu Wien; 6. „Frauenhort", israelitischer Frauen-Wohlthätigkeitsverein für den Bezirk Alsergrund; 7. „Osten", kaufmännischer Unterftützungsverein, Wien; 8. Verein zur Ilnterstützung israelitischer Handwerker tmd Kleingewerbetreibender; 9. PhilanthropMer Verein in Wien. Es ist selbstredend, das die Wohlthätigkeits-Anstalten oder Vereine in ihrem anerkannt höchst ersprießlichen autonomen Wirken, welches ja für jede einzelne Corporation statutarisch festgestellt ist, nicht im Mindesten eingeschränkt werden sollen und können. Wir stellen mit Gegenwärtigein lediglich das Ersuchen, uns die Liften der ihrerseits unterstützten Israeliten, sowie der zugewiesenen Barbeträge (von fl. 5.— aufwärts) oder Naturalien periodisch (etwa zweimal, mindestens aber einmal im Monat) bekannt geben zu wollen.

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