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Der Israelit · 1897-07-05 · Heft 53 (5.7.1897) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 53 (5.7.1897)
Date
1897-07-05
Page
– (sequence 2)
Language
German
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1026 Was den für den alten israelitischen Friedhof angesetzten Preis betrifft, so muß das betr. Gelände auf dem Wege der Zwangsenteignung erworben werden, weil die Satzungen der israelitischen Religion die Erhaltung der Gräber gebieten und somit einen freiwilligen Verkauf ausschließen. Unter solchen Verhältnissen hat eigentlich das fragliche Gelände für die israelitische Gemeinde keinen Geldwerth, da es zu wirthschaftlichen Zwecken nicht benützt werden darf. Es unterliegt aber keinem Zweifel, daß die Stadtgemeinde, wenn sie das Gelände im Zwangswege an sich ziehen will, dessen objektiven Werth ersetzen muß. Derselbe wurde von Sachverständigen auf höchstens 50 Mk. für den sjw, jm ganzen auf 58 200 Mk. bewerthet. Wir sind peinlich davon überrascht, daß die Angelegenheit scheinbar bis jetzt derart ungestört ihren Gang nehmen konnte, daß das Projekt sich heute zu einer Stadtrathsvorlage verdichten konnte. Soviel wir wissen sitzt ein Vorstandsmitglied der Karlsruher Hauptgemeindeim Stadtrathe. Die Ahnen dieses Herrn liegen wahrscheinlich auch auf diesem Friedhofe begraben. War cs diesem Gemeindevorsteher nicht möglich durch Darstellung der Sachlage den Antrag schon im Stadtrath zu Fall zn bringen, oder besser die gewiß einsichtsvollen und toleranten Antragsteller zum Zurückziehen des Antrags zu bewegen? Soviel wir hören bestand die ganze Aktion des Karlsruher Gemeindevorstandes darin, daß eine Eingabe gegen die geplante Aufhebung des alten Friedhofs an den Stadlrath abgesandt wurde Eine einzige Eingabe kann ja auch genügen, vorausgesetzt, daß sie zweckentsprechend und wirkungsvoll abgefaßt ist. War das bei der Eingabe des Karlsruher Gemeindevorstands der Fall? Sehr unangenehm berührt uns in den Motiven des Stadtraths der Schlußpassus mit den Worten beginnend: „Was den für den alten israelitischen Friedhof angesetzten Preis betrifft . . . ." Es gewinnt fast den Anschein, als habe man dem Stadtrath gesagt: „Wir dürfen Euch religionsgesetzlich den alten Friedhof nicht verkaufen, wenn ihr ihn aber haben wollt, so nehmt ihn Euch." Hat man dieses in der Form gesagt: „Ihr habt die Macht uns zu zwillgen, doch bedenkt, daß Ihr durch Anwendung der Gewalt die Gemüther aller derjenigen Bürger auf's Tiefste und dauernd verletzt, die in den Anschauungen des Judenthums groß geworden sind und in diesen leben? Hat man gesagt, daß nach jüdischem Gesetze es in gleicher Weise Gräberschändung ist, ob man ein frisches oder ein hundertjähriges Grab verletzt? Hat man daran erinnert, daß das Judenthum es als Störung der Grabesruhe ansieht, wenn man menschliche Gebeine von einem Grab in ein anderes bringt; daß es nach jeder Seite hin unstatthaft und verpönt ist, die Gebeine verschiedener Leichen in ein Grab zu werfen? Hat man betont, daß beim Umgraben einer solch alten Gräberstätte es nicht zu umgehen ist, daß die erhaltenen Theileder einzelnen Leichen auseinander gerissen werden und viele derselben verloren gehen? Hat man darauf aufmerksam gemacht, daß nach unserem heiligen Gesetze ein Friedhof stets Friedhof bleiben muß und daß der Platz eines Grabes zu keinerlei Zwecken verwandt werden darf? Hat. man darauf hingewiesen, daß auf dem alten Karlsruher Friedhof sich Gräber befinden, die, wie das des Rabbi Nathaniel Weil b'pvn von ganz Israel für heilig gehalten werden? Gräber, an denen zu beten, der deutsche, französische, russische, ungarische, türkische Jude, ja der Jude aus den fernsten Erdtheilen in gleicher Weise, sich als ganz besonderes Glück rechnen würde? Hat man eindringlich genug hervorgehoben, daß man sich wohl dem unbeugsamen Willen der Stadtväter gehorsam fügen würde und wenn es dann sein müßte dem Gesetz gehorchend, den Friedhof herausgeben werde; daß man aber die Zerstörung der Gräber mit derselben stummen Resignation der Verzweifelten mitansehen würde, als wenn die reißenden Fluchen eines überftrömenden Baches das Gräberfeld hinweggeschwemmt hätten oder als wenn es von wilden Kriegsschaaren verwüstet worden wäre? Hat man endlich erzählt, mit welch' heroischen Opfern bis in die neueste Zeit herab jüdische Gemeinden sich die Unverletzlichkeit ihrer Begräbnisstätten zu wahren wußten? Hat mau all' dieses gesagt? — Wir glauben es nicht, denn eine geistig hochstehende Stadt wie Karlsruhe, die durch Werke der Menschenfreundlichkeit, durch Kunst, Wissenschaft, Vaterlandsliebe zu den ausgezeichnetsten deutschen Städten gehört, wird nicht gleichgiltig dagegen sein, daß die heiligsten Gefühle einer großen Zahl ihrer treuesten Kinder verletzt und mißachtet werden. Und der Zweck, zu dem das geschehen soll, ist doch ein verhältnißmäßig geringfügiger. Die Straßen lassen sich auch verbreitern ohne Zerstörung des Fried- Hofes. Wenn man im äußersten Falle den Theil des Friedhofes dazu nehmen würde, von dem man bestimmt weiß, daß er nie mit Gräbern belegt war, wäre nach unseren Informationen mehr als genügend Raum zur Verbreiterung der Straßen gewonnen. Der weitere Grund, daß der Friedhof einen unschönen Anblick biete, widerlegt sich selbst. Wieviele Städte giebt es, in deren Mitte, ja in deren prächtigsten Theilen sich Friedhöfe befinden, die in keiner Weise das Gesammtbild stören, die es oft erst durch ihre stille Ruhe anziehend machen und malerisch gestalten! Sind, wie die Vorlage angiebt, einzelne Grabstätten im Verfall begriffen, so wird die isr. Gemeinde, das sind wir überzeugt, für die Instandhaltung derselben eifrig Sorge tragen. Wenn man in der Karlsruher israelitischen Gemeinde die erforderlichen Schritte zur Rettung der dem Schutze der Gcmeindemitgliedcr anvertrauten alt ehrwürdigen Grabstätten von berufener Seite noch nicht gethan hat, so thuc man es noch heute, so schnell wie möglich. Zu spät ist es noch nicht. Und wenn es die an der Spitze Stehenden nicht thun wollen, so sollen die Privatleute vorgehen. Will die Hauptgemeinde sich hier nicht durch eine rettende That die Ehre des Erfolges sichern, so muß es die israelitische Religionsgesellschaft thun. Die Männer und Frauen, die da begraben liegen, die Gründer der Karlsruher

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