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Der Israelit · 1897-07-05 · Heft 53 (5.7.1897) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 53 (5.7.1897)
Date
1897-07-05
Page
– (sequence 1)
Language
German
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XJLXrm. sfram. M 53. Der Israelit % Kentrat-Hrgan für das orthodoxe Kudenlhum. Begründet von Dr fe^mann in Ulain}. Mont ag, de« 5 Juli 5657 (1897). Leitender Artikel. Die Karlsruher Friedhofsfrage. Mainz, 2. Juli. Vor längerer Zeit veröffentlichten wir einen Bericht aus Karlsruhe, wonach man dort von Seiten der Stadtverwaltung den alten, ehrwürdigen Friedhof der Israelitischen Gemeinde aufheben wollte, um einen Straßenzug verbreitern zu können. Wir müssen sagen, daß uns damals diese 'Nachricht nur wenig berührte, denn es war uns sicher, daß die wegen ihres Freisinns und ihrer Einsicht bekannte Verwaltung der badischen Residenzstadt das Project sofort ) würde fallen lassen, sobald sie in Erfahrung gebracht hätte, daß die Israeliten Karlsruhs durch ein solches Vorgehen in ihren heiligsten Gefühlen auf's Tiefste verletzt würden. Wir zweifelten auch nicht daran, daß selbst die Vorstandschaft der Karlsruher Hauptgemeinde alle erlaubten Mittel anwenden würde, um die Stadtverwaltung zu veranlaffen, von ihrem Vorhaben abzustehen. Ein Freund unseres Blattes sendet uns nun dieser Tage die Badische Landeszeitung vom 22. Juni, worin 9 Vorlagen des Stadtrathes an den Bürgerausschuß veröffentlicht werden. An der Spitze dieser Vorlagen, zu welchen die Zustimmung des Bürgerausschuffes beantragt wird, befindet sich diejenige, welche die Erwerbung des alten israelitischen Friedhofs berührt. Wir lassen den Wortlaut dieser Vorlage nach dem obengenannten Blatt, soweit sie uns interessirt, hier folgen: Der Stadtrath beantragt die Zustimmung des Bürgerausschusses dazu: 1) daß behufs Verbreiterung der Kriegftraße und der Kronenftraße beim Friedrichsthor sowie behufs Anlage eines öffentlichen Platzes daselbst der alte israelitische Friedhof um den Preis von 58 200 Mk. und, wenn er um diesen Preis nicht erhältlich ist. um den auf dem Wege des Zwemgsabtretungsversahrens festzusteUenden Preis für die Stadtgemeinde zum Eigenthum erworben werde; 2) daß aus dem Gelände des alten israelitischen Friedhofs mit einem Aufwand von 2000 Mt. eine öffentliche Anlage hergeftellt werde; 3) daß auf ebendiesem Gelände mit einem Aufwand von 31 000 Mk. ein Erheberhäuschen, eine öffentliche Brückenwage und ein öffentlicher Abort errichtet werden, sowie mit einem Aufwand von 42 000 Mk. ein Wohngebäude mit einer Polizeistation; 4) daß die Kriegstraße und die Kronenstraße beim Friedrichsthor mit einem Aufwand von 4000 Mk. verbreitert werde; 5) daß die obigen Aufwendungen im voranschlagsmäßigen Gesammtbetrag von 137200 Mk. durch Anlehensmittel gedeckt werden. — Diese Anträge werden folgendermaßen begründet: Schon lange wird darüber geklagt, daß beim Friedrichsthor, wo die Kronenstraße, die Steinstraße und die Kriegsstraße zusammenstoßen, die Straßen breite zur Bewältigung des Verkehrs zu gering ist. Der nördliche Gehweg der Kriegstraße ist in jener Gegend dadurch erheblich geschmälert, daß der alte israelitische Friedhof und das der Frau Nußberger gehörige Anwesen Kriegstraße 9h. 10 über die Bauflucht um 3,06 Meter vorstehen. Die Äusmündung der Kronenstraße noch der Kriegftraße ist n cht genügend breit, um den starken Fuhrwerksverkehr ungehemmt sich entwickeln zu lassen. . . . Der alte israelitische Friedhof gewährt mit seinen zerfallenden Grabstätten einen unschönen Anblick und es wird mit Recht als nicht angängig bezeichnet, daß man eine solche Anlage inmitten eines dicht überbauten verkehrsreichen Stadtgebietes bestehen lasse. In Erwägung dieser Umstände glaubt der Stadtrath den Vorschlag machen zu sollen, daß der israelitische Friedhof eingeebnet und in eine öffentliche Anlage verwandelt und daß die Kronenstraße und die Kriegstraße den Verkehrsbedürfnissen entsprechend, verbreitert werden. Die Verbreiterung der Kronenstraße bedingt den Abbruch des derzeit als Erheberstelle benutzten ehemaligen Friedrichsthor-Gebäudes und der neben demselben errichteten Bedürfnißanstalt. Für beide Gebäude soll auf dem neu anzulegenden öffentlichen Platz Ersatz geschaffen werden Neben dein Erheberhäuschen ist eine öffentliche Brückcnwage geplant, die von dem Erheber oder von dessen Angehörigen bedient werden kann. Das Haus Steinstraße 9tr. 1 grenzt mit einer unschönen Giebelmauer an den alten israelitischen Friedhof. Es empfiehlt sich aus ästbetischen Gründen, diese Mauer durch ein Bauwerk zu verkleiden, welches jedoch, wenn der Zweck erreicht werden soll, mehrstöckig sein muß. Der Vorschlag des Stadtraths geht nun dahin, an der fraglichen Stelle eine Polizeistation zu errichten und über dieser Wohnräume herzustellen, die vermiethet oder als Dienstwohnungen benützt werden könnten.

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