Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 51 (28.6.1897)
- Date
- 1897-06-28
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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988 durch eine statistische Tabelle, Auskunft über die inneren Verhältnisse der Anstalt, ihr Schüler, und Lehrmaterial, die Sorgen und Freuden, die so ziemlich allen Leitern derartiger Institute gemeinsam sind und in diesem Rahmen übergangen werden können. Von allgemeinem Interesse sind dagegen die Ausführungen über das Verhältniß de- Leiters der Schule zu seinem Vorgesetzten Vorstande, der Fachkommission, welche wir darum im Wortlaute folgen lasten: „Ich hatte mich im Jntereste der Schule der Mühe unterzogen, einen „Leitfaden" anzufertigen, da das sonst erforderliche, zeitraubende Diktiren gesetzlich verboten ist, und war der Meinung, daß die Einführung desselben in der II. Religionsschule auf keinen Widerstand stoßen werde, zumal der Gebrauch von Religionsbüchern in den großen wie in den kleinen Gemeinden Deutschlands allgemein üblich ist. Ich mußte umsomehr in dieser Meinung bestärkt werden, als mir bekannt war, daß Dr. Maybaum für leinen Konfirmanden-Unterricht „Sondheimer, geschichtlicher Religionsunterricht" verwendet, in der III. Religionsschule „Herxheimer, Glaubens- und Sittenlehre" in Gebrauch ist und unter der Amtswaltung des verstorbenen Dr. Aub, besten „Grundlage zu einem wistenfchaftlichen Unterricht in der mosaischen Religion" in der ersten Religionsschule zu Grunde gelegt wurde. Da außerdem mein „Leitfaden" auf Beschluß des Vorstandes obligatorisch in die Mädchenschule angeführt und von dem königlichen Provinzial-Schulkollegium bestätigt worden ist, so habe ich in der Erwartung, daß die Genehmigung auch der II. Religionsschute werde ertheilt werden, beim Beginn des Wintersemesters 1895 die Einführung des „Leitfadens" angeordnet. Nachdem mir jedoch der wohllöbliche Vorstand auf meinen Antrag vom 16. Juli 1895 unter dem 3. März 1896 mitgetheilt, daß er dem Beschluß der Fachkommission beigetreten sei, „von jeder Einführung des Religionsbuches in unseren Schulen Abstand zu nehmen", habe ich meine Anordnung zurückgenommen und mich darauf beschränkt, den Kindern, die freiwillillig den Leitfaden benutzen wollen, den Gebrauch nicht zu untersagen. Ich glaube, damit dem Beschluste des Vorstandes vollständig nachgekommen zu sein; ebleibt in Zukunft jedem Lehrer ohne weitere Nachfrage überlasten, das Buch völlig zu beseitigen. BemerkenSwerth erscheint hierbei nur die auffallende Thatsache, daß die Fachkommission, der die 2. Religionsschule nur dem Namen nach bekannt ist, für sich ein Urtheil über deren Bedürfnisse in Anspruch nimmt und es dem Leiter derselben abspricht, der sie nach seinen Prinzipien begründet und sie in lOjähriger Wirksamkeit mindestens zu einer beachtenswerthen Entwickelung gebracht hat. Hier sei eS gleichzeitig gestattet, mein Bedenken gegen den 2. Beschluß der Fachkommission auszusprechen. dahingehend, „es jedem Lehrer zu überlasten, an welchen Leitfaden er seinen Unterricht anknüpfen will." Es wird hier die Lehrfreiheit im weitesten Sinne sicher gestellt, ohne zu berücksichtigen, wie tief sie in das innerste Wesen der Schule eingreift und wie leicht sie dazu angethan ist, der Wirksamkeit einer Religionsschule hinderlich zu sein. Bekanntlich umfaßt der Religionsunterricht alle Fächer, die in einer solchen Anstalt gelehrt werden, und was dem Lehrer des systematischen, eigentlich nur abschließenden Unterrichts gestattet ist, muß allen Lehrern erlaubt sein; so fordert es der Grundsatz der Lehrfreiheit nach dem Beschluß: „es jedem Lehrer zu überlasten, an welchen Leitfaden er seinen Unterricht anknüpfen will." Nun möchte ich darauf Hinweisen, welch ein Unterschied darin liegt, die Patriarchen als mythische Gestalten oder als geschichtliche Personen zu behandeln, den König David als ideale Erscheinung nach prophetischer Schilderung oder als Wüstling und grausamen Herrscher darzustellen, die gesetzlichen Bestimmungen über Sabbat, Feste, Speisen, Tefillin rc. als religiöse Anordnungen oder als antiquirt zu besprechen. Wie verschieden sind nicht die Lehrmeinungen über die Weltschöpfung, den Messias, die Vorsehung, die Unsterblichkeit, die Vergeltung, die Aub, Herxheimer, Joel und andere nichts weniger als hyperorthodoxe Theologen mit der Unsterblichkeitslehre in Verbindung bringen, um nicht das allseitig anerkannte und unerläßliche Prinzip der sittlichen Wellordnung in Frage zu stellen, während eine andere Ansicht die Austastung als „verkehrt" bezeichnet, weil das nichts anderes heißt, „als Gottes Wallung hienieden als mangelhaft zu erklären, ihr aber im Jenseits eine Gelegenheit eröffnen, die begangenen Fehler wieder gut zu machen", und auf diese Weise die göttliche Gerechtigkeit und die sittliche Weltordnung fallen läßt, da ja die natürlichen Folgen selbst im Gewissen nur im beschränkten Maße hienieden sich zeigen. Und die Entscheidung über so wichtige Fragen, die bei jedem Unrerrichisgegenftande nahe liegen, soll jedem Lehrer überlasten bleiben, von denen nur so wenige theologisch vorgebildet sind! Um die Lehrfreiheit nicht zu beschränken, dürfen also an derselben Anstalt entgegengesetzte Anschauungen den Kindern vorgetragen werden, ohne daß dem Leiter die Befugniß zustehl, einzugreifen. Mag immerhin die Wissenschaft, auch die Theologie, die Berechtigung haben, jede Ansicht, die sie als richtig anerkennt, auszusprechen; die Schule ist kein Ort für den Widerstreit von Lehrmeinungen, die Pädagogik fordert einheitliche Leitung und einheitliches System; nur dann kann sie segensreich wirken. Dürfte jemals die Ansicht der pädagogischen Kommissionsmitglieder über die unbedingte Lehrfreiheit jedes Lehrers praktisch zur Geltung kommen, so würde damit das ganze