Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 49 (21.6.1897)
- Date
- 1897-06-21
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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949 WMWMWW anderen Gefangenen getrennt zu halten. Die für sie bestimmte Gefängnißkost wird auf die übrigen Gefangenen vertheilt. 4) Alle entgegenstehenden Bestimmungen verlieren mit dem 30. Juni d. I. ihre Gültigkeit". Daran reiht sich dann der Plan für die Einlieserung der jüdischen Gefangenen in 25 verschiedene Anstalten. Durch diesen folgenschweren Erlaß wird mit einem Schlage die seit mehr als einem Vierteljahrhundert bestehende Concentrirung der jüdischen Zuchthaus-Gefangenen und ihre durch Ministerial- Rescript vom 4. Februar 1873 genehmigte rituelle Verpflegung beseitigt, ohne daß auch nur der allergeringste Anlaß für diese Maßregel zu erkennen wäre. Die Verordnung bedeutet einen harten Zwang für die jüdischen Zuchthaus-Gefangenen, deren Gewiflen sich dagegen sträubt, religionsgesetzlich veibotene Speisen zu genießen; sie setzt sich aber zugleich mit den grundlegenden Bestimmungen für den Strafvollzug in Widerspruch, welcher vor Allem darauf Hinzielen soll, durch religiöse Einwirkung, durch Hebung des religiösen und sittlichen Gefühls die auf Abwege Gerathenen zu beffern. Da nach dem vorliegenden Erlaß die etwa 200 jüdischen Zuchthausgefangenen Preußens auf 25 Anstalten vertheilt werden sollen, so würden in jeder einzelnen höchstens 8—10 inhaftirt sein, und diese werden nicht nur gezwungen sein, religionswidrige Kost zu genießen, sondern auch jede nachhaltige religiöse Einwirkung durch Seelsorge, gemeinsamen Gottesdienst und Unterricht entbehren. Diese Gesichtspunkte waren s.- Zt. für die Vereinigung der jüdischen Gefangenen in einige wenige Anstalten maßgebend und haben doch wahrlich ihre gewichtige Berechtigung bis auf den heutigen Tag nicht eingebüßt. Trotzdem soll das Alles plötzlich anders werden. Die Verordnung kommt nicht überraschend, und trotzdem die von berufener Seite unternommenen Versuche, ihren Erlaß zu verhüten und den stntus quo aufrecht zu erhalten, erfolglos waren, braucht man die Hoffnung nicht aufzugeben, daß die verhängnißvolle Maßregel aufaehoben, mindestens gemildert werden wird. Eine Vorstellung sämmtlicher Rabbiner Preußens dürfte auch im Ministerium des Innern nicht ohne Eindruck bleiben, und sollte dies wider Erwarten der Fall sein, wird ein Gesuch an allerhöchster Stelle sicherlich an's Ziel führen. Berlin. Von prinzipieller Bedeutung für viele unserer Glaubensgenoffen ist es, daß eine neue, wesentlich mildere Praxis in Sachen der Ausweisung russischer Unterthanen aus Berlin in letzter Zeit eingetreten zu sein scheint. Vielen der Ausgewiesenen wurde die Aufenthaltserlaubniß auf ein halbes Jahr verlängert und ihnen in Aussicht gestellt, daß eine weitere Verlängerung möglich sei, soferne die Führung der Betreffenden sich in jeder Hinsicht als einwandsfrei erweisen werde. Wegen der früheren Ungewißheit der Zustände hat sich allerdings die Zahl der zu längerem Aufenthalte in Berlin einwandernden Russen ganz erheblich verringert. Nun ist die Lage eine mehr Sicherheit bietende geworden. Besonders heroorgehoben möge werden, daß die Ausweisungen von Ausländern anderer Staatsangehörigkeit, soweit nicht bestrafte oder erwerbslose Personen in Frage kommen, in letzter Zeit ganz aufgehört haben. —L.— Oester r.-Ungar. Monarchie. ** Wien, 10. Juni. (Eine Spende für Wiener Kinder aus Sumatra.) Die Beschlüsse der niederösterreichischen Landtags-Majorität haben wirklich Weltruf, denn sie erwecken selbst auf den Sunda-Jnseln, wo die Kolonisten noch Gelegenheit haben, mit leibhaftigen Kannibalen in Berührung zu kommen, lebhafte Entrüstung. Die Verweigerung der Subvention für arme Waisenkinder der israelitischen Cultusgemeinde in Wien veranlaßte einen Herr M. Weißglas in Kota-Radja, im Gouvernement Atjeh auf Sumatra, unter den Colonisten eine Sammlung zu veranstalten, als deren Erträgniß er den Betrag von 112 fl. 80 kr. erzielte. Der Sammelbogen trägt die Ueberschrist: „Der Gott aller Religionen wird reichlich euch belohnen." Solche Velleitäten finden eben nur noch weit hinten auf den Sunda-Jnseln eine Majorität. Lemberg, 11. Juni. (Antisemitische Excesse.) In Schodnica fanden zwischen 7 und 10 Uhr Abends ernste Exceffe statt, welche einen antisemitischen Charakter hatten. Die in den dortigen Erdmachsgrubenbeschäftigten masurischen Arbeiter geriethen mit Juden in Streit, angeblich aus dem Grunde, weil einer der Juden gegen einen Arbeiter, der ihn, dem Przeglond zufolge, attaguirte, Drohungen ausgestoßen hatte. Die Arbeiter überfielen sodann die jüdischen Häuser, Fensterscheiben wurden zerschmettert und Thüren erbrochen. Auf dem Wege in ihre Wohnungen wurden Juden mit Stöcken mißhandelt. Zwanzig Häuser wurden demolirt. Es wurde die Gendarmerie verstärkt und Militär requirirt. Zwischen der Gendarmerie und den Tumultanten entstand ein Kampf, bei welchem einer der Arbeiter getödtet wurde; viele Personen sind verwundet. Siebzehn Excedenten wurden in Haft genommen. Die Drohobyczer Bezirkshauptmannschaft entsendete einen Commiffär nach Schodnica, welcher eine Untersuchung eingeleilet hat. 8 Triest, 1 l. Juni. Der Aufruf, von' dem ich in meiner letzten Correspondenz gesprochen, den unser Cultusvorstand an die Gemeindemitglieder zu richten beschlossen hat, um dieselben zu Geldspenden zu veranlassen, damit der hiesige jüd. Friedhof