Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 47 (14.6.1897)
- Date
- 1897-06-14
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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912 giöfen Bestrebungen gekannte und verehrte Herr Lazarus Schwarz seinen 70. Geburtstag. Der schlichte, anspruchslose Mann, der jedem Uebermaße bis zu dem Punkte, wo es gilt, Werke des EdelstnnS zu fördern, abhold ist, hatte beharrlich und entschieden jede öffentliche Feier seines 70. Geburtstage-, welche die Freundschaft und Verehrung Zahlreicher ihin zu bereiten vorhatten, abgelehnt; selbst die liebenden Anverwandten in der Nähe und in der Ferne mußten ihrem heißen Verlangen, sich an jenem Tage als Zeichen inniger Anhänglichkeit um das teuere Familienhaupt zu schaaren, auf Wunsch des stillbescheidenen Mannes entsagen; blos die Zöglinge der israelitischen Waisenanstalt in Fürth, denen der Jubilar vor Jahren im Vereine mit seiner edlen Heimgegangenen Gattin mit einem Kapitale von 100,000 Mk. — das er, sowie die Glieder seiner Familie, inzwischen bedeutend vermehrt und vergrößert haben — eine fieimfiätte schaffen geholfen, sie sollten vor ihm erscheinen, um durch ihre Wünsche und Gebete seinen Ehrentag zu verherrlichen. So war denn auch eine Abtheilung derselben in Begleitung einiger Verwaltungsmitglieder, und zwar mit Rücksicht auf das Fest schon am Freitag vorher, in der Wohnung des Jubilars zum Zwecke herzlicher Begrüßung erschienen. In deren Namen richtete Herr Direktor Dr. Deutsch folgende Ansprache an den Gefeierten: »Hochgeehrter Herr! Al? die berufenen Vertreter der Israel. Waisenanstalt für das Königreich Bayern in Fürth, die Ihrem Edelmuthe und Ihrer hochherzigen Gesinnung so Vieles verdankt, wollen wir den Tag Ihrer 70jährigen Geburtsfeicr nicht vorübergehen lassen, ohne ihn mit dem Ausdrucke gebührenden Dankes zu feiern. Ein frommes, altjüdisches Wort sagt: ll'pOd STOP nmn „die göttliche Vorsehung hat der Mittel und Behelfe gar viele, um das. was in ihrem wohlthätigen Plane liegt, zur Ausführung zu bringen." Unserem Waisenhause waren Sie einer jener DTn?#, eines der Werkzeuge himmlischer Güte, wo« durch die Verwaltung in den Stand gesetzt wurde, die Ziele des Hauses zu erweitern und seinen Ausbau zu immer arößcrer Vollendung zu führen. Hierdurch, sowie durch die Liebe und Treue, mit welchen Sie unsere Bestrebungen fortgesetzt gefördert haben, haben Sie sich in unseren Herzen, sowie in den Herzen unserer Waisenkinder ein dauerndes Denkmal errichtet, und ewig bleibt Ihr Name, sowie der Name der sel. Gefährtin, die Sic in der Ausführung edlen Vorhabens unterstützt hat, mit der Geschichte unseres Hauses verknüpft. Wir preisen den Herrn, der die menschlichen Entschlüsse lenkt und leitet, daß er Sie uns zum Segen für unsere Anstalt geschenkt und bis heute erhalten hat. Ihr leuchtendes Vorbild wird uns stets eine Mahnung sein, uns unermüdlich dem grvßen Zwecke der Waisenerziehung — der edelsten Art des Wohlthuns — zu widmen. Möchte eS Ihnen noch recht lange vergönnt sein, uns hierin mit Interesse und Theilnahme zu begleiten! Amen." Nachdem noch zwei Waisenmädchen ihre Huldigung in poetischer Form dargebracht hatten, dankte der Jubilar tiefgerührt und versprach, dem EdleE-und Guten auch fernerhin Freund und Gönner bleiben zu wollen. Auch ein Mitglied der Familie ergriff das Wort zu ähnlicher Zusicherung. Erwähnt möge noch sein, daß von den zahlreichen auswärtigen religiösen und Humanitären Anstalten, denen der Jubilar materielle Förderung angedeihen läßt, die Israel. Bürgerschule in Fürth gleichfalls eine Deputation zur Beglückwünschung entsandt hatte. Wir aber schließen mit dem Wunsche, den eine dem Jubilar gewidmete Adreffe in die schönen Worte kleidet: „Es möge ihm noch ein langer, glücklicher und heilerer Lebensabend, verklärt von stiller Seelenruhe und beglückendem Wohlthun, beschieden sein." Au- Baden. Seit mehreren Jahren ist in Baden die sehr praktische Einrichtung getroffen, daß alle landesherrlichen Gesetze und Verordnungen, ebenso Verordnungen der Großh. Ministerien und des Großherzoglichen Oberrathes der Israeliten, welche auf die Judenheit des Großherzogthums Bezug haben, in einem besonderen Verordnungsblatt (des Großh. Oberraths der Israeliten) veröffentlicht werden. Diese Blätter, welche die iSr. Cultusgemeinden, Rabbiner und verschiedene Staatsbehörden zu halten verpflichtet sind, werden jährlich oder mehrjährig gebunden und im Dienstarchiv aufbewahrt, so daß bei Hinweisung zu jeder Zeit mit Leichtigkeit nachgeschlagen werden kann. Früher war dies in bedauerlicher Weise nicht der Fall. Die wenigen erschienenen Verordnungen wurden nach Bedarf in einzelnen losen Bogen ausgegeben, vielfach nicht gesammelt oder sind abhanden gekommen und man wird bei vielen kleinen Landgemeinden nach dieser oder jener früher ausgegebenen Verordnung vergeblich suchen. Eine Sammlung letzterer Art ist zwar behördlich erschienen, doch wird noch manches vermißt. Die israel. Landesbehörde schreibt z. B. unterm 11. v. M. die Verleihung einer Brautgabe aus der Bernhard Höber'schen Stiftung im Betrage von 1300 M., an ein mit dem Stifter verwandtes Mädchen isr. Religion zur Bewerbung mit dem Bemerken aus, daß die näheren stiftungsmäßigen Voraussetzungen für den Anspruch auf die Brautgabe aus dem durch den Druck veröffentlichten und bei den Synagogenräthen des Landes befindlichen Auszug aus der Stiftungsurkunde ersehen werden können. Wie oben bemerkt, sind in vielen kleineren Gemeinden die besagten Statutenauszüge nicht mehr vorhanden und ein Wiederabdruck im Verordnungsblatt wäre sehr erwünscht, zumal da es sich um eine ansehnliche Brautgabe handelt. Nach Mitrheilung des Königl. Generalcommandos des XIV. Armeecorps an den Gr. Oberrath der Israeliten sind die demselben unterstellten Kommandobehörden und Truppentheile ein für allem a l angewiesen, dem Ansuchen der isr. Mannschaften um Beurlaubung bezw. Diensterleichterung an den