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Der Israelit · 1897-05-24 · Heft 41 (24.5.1897) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 41 (24.5.1897)
Date
1897-05-24
Page
– (sequence 5)
Language
German
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759 wurde.*) Dies entsprach jedenfalls den religiösen Gefühlen (?! Ned.) der großen Mehrheit unserer Gemeinde und gestaltete beu Gotttsdienft würdevoller und andächtiger. (? Red.) — Bezüglich der anderen Anklagen können wir uns kurz fassen, wir weisen dieselben als unwahr zurück. Kein einziges Sefer ist „poßel". Der Religionsunterricht wird vorschriftsmäßig ertheilt, wie dies durch wiederholte Prüfungen des Herrn Bezirksrabbiners festgeftellt wurde. Die Mittheilung, daß es bei jüdischen Metzgern hier mehr wie trefe ist, stützt sich ganz allein aus einige anonyme Anklagen, die seitens unseres verehrten Herrn Bezirksrabbiners sofort mit aller Strenge untersucht wurden. Die erste öffentliche Anklage ergab, daß ein minderjähriger Metzgerbursche (Christ), der wegen Unterschlagungen entlassen wurde, Verbreiter der Gerüchte war. lieber das gegen unseren verehrten Herrn Bezirksrabbiner Dr. Stein in Worms Vorgebrachte, dem von Seiten des „Artikelschreibers" klar gemacht werden soll, welche Pflichten demselben obliegen, brauchen wir keine Worte der Erwiederung. Wer unseren in allen Kreisen der Bevölkerung hochgeachteten und hochgeehrten Herrn Rabbiner kennt, wer weiß, mit welcher Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt derselbe für das Wohl seiner einzelnen Gemeinden wacht und sorgt, und wie derselbe gerade in unserer Gemeinde auf's uneigennützigste „diätenfrei" jederzeit nach dem Rechten sieht, der bildet sich.sein Urtheil. '^ir weisen Alles, was in jenem Artikel gegen unfern hochverehrten Herrn Rabbiner geschrieben steht, mit voller Entrüstung zuriick. Der Vorstand der israel. Religionsgemeinde Osthofen-Rheindürkheim: Ludwig Leopold, L. Hirsch, Albert Joseph. Oesterr.- Ungar. Monarchie. Wien, 11. Mai. (Wiener Gemeinderath.) Dr. Vogler und Dr. Stern interpellirten den Bürgermeister, wie er den Stadtrathsbeschluß vom 23. April rechtfertigen könne, durch welchen sämmtliche wohl adjustirte und wohl unterstützte Gesuche der israelitischen Schüler des Communal-Real- und Ober-Gymnasiums im II. Bezirke um Schulgeldbesreiung zurückgewiesen und die betreffenden, ausschließlich den ärmsten Claffen ungehörigen Schüler aufs empfindlichste getroffen wurden. Dem Herrn Bürgermeister fiel es jedoch gar nicht ein, den Akt brutaler Unduldsamkeit zu rechtfertigen, er wälzte vor Allem die moralische Verantwortung hiefür in echt christlicher Weise auf die Schultern seines harmlosen *) Das wurde ja gerade der Gemeinde in dem betreffenden Artikel vorgcworfen und außerdem noch, daß es von Inden am Feiertag gespielt wurde. (Red.) Amtscollegen Neumayer ab; dieser und nicht er habe in jener Stadtrathssitzung den Vorsitz geführt. Sodann habe er gar kein Recht, die Beschlüsse des Stadtrathes, einer ihm Vorgesetzten Behörde, zu kritifiren; er habe nach dem Gesetze einfach diese Beschlüffe auszuführen, sonst könnte der Stadtrath ja eines Tages sagen: „Schnüre dein Bündel und geh'!" Obwohl wir nicht recht glauben können, daß der jetzige Stadtrath wirklich mit Herrn Dr. Lueger so kategorisch zu sprechen gewohnt sei, sollte man doch meinen, daß es unter Umstanden ehrenvoller sei, aus eine Würde zu verzichten, als sich zum willenlosen Werkzeug und zum Vollstrecker von Beschlüssen herzugeben, welche man nicht billigen kann und darf. Außerdem verpflichtet der §. 81 des Gemeindestatuts geradezu den Bürgermeister, Beschlüffe des Stadtrathes, welche den bestehenden Gesetzen zuwiderlaufen, vor dem Vollzüge dem Gemeinderathe zur Entscheidung vorzulegen. Das hat Dr. Lueger nicht gethan, er bat somit das Gesetz nicht gewahrt, sondern geradezu verletzt, und gerade durch die Sophisterei, mit welcher er sich aus der Schlinge zu ziehen sucht, beweist er, daß er sich der moralischen Qualification jenes Schrittes vollkommen bewußt ist. Einer anderen als der ihm zur beliebigen Verfügung stehenden Opposition gegenüber würde Herr Dr. L. es nicht gewagt haben, zu der Brutalität noch solchen Hohn zu fügen. Wo bleibt die Regierung, der das Oberaussichtsrecht über die communale Verwaltung zusteht? Aus Ungarn, ma*? ”t. — Vorigen Dienstag rnx 7"v war ein Jahr, seitdem der langjährige verdienstvolle Präses der orth. Landeskommission Rabbi I. Reich ‘n das Zeitliche gesegnet hat. Die Ereigniffe des verfloffenen Jahres haben die Wahrheit unserer Weisen: pmE um \r1rr122 opns auch in diesem Falle sehr bekräftigt. Die allgütige Vorsehung hat dem ung. gesetzestreuen Judenthum die verliehen, daß noch bevor der Stab umnittelbarer Leitung dem abberufenen mjö entsunken ist, die Führerschaft einem Manne anvertraut wurde, der alle Eigenschaften in sich vereinigt, der heiligen Mission von "x*m: mim pp mm vollkommen gerecht zu werden. Herr Oberrabbiner L i p sch i tz, der auch als pn» sin: cbtco weit und breit bekannt ist; der noch zu Lebzeiten unserer unvergeßlichen ntzirn mej? wie: Drji.xm pm c"im ,*ibid fm tbid :m ,sr« chjs rn u n. m. stets in vorderster Reihe gestanden, genießt die unbegrenzte Liebe und Verehrung aller d'tdtt ckt immm und erfreut sich ungeteilter Hochachtung und Werthschätzung auch außerhalb seines engern Wirkungskreises. Wegen seines lauteren Charakters ist er persona gratissima bei der Regierung und nur feiner bewährten Weisheit, seiner unverdrossenen Arbeitskraft und außerordentlichen Beliebtheit ist es

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